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   OLG Nürnberg, 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05   

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https://dejure.org/2005,10039
OLG Nürnberg, 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05 (https://dejure.org/2005,10039)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05 (https://dejure.org/2005,10039)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. November 2005 - 1 Ws 1152/05 (https://dejure.org/2005,10039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit des Unterlassen der gebotenen Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung mit einer sofortigen Beschwerde; Nachholbarkeit einer nicht getroffenen Entscheidung; Belehrung über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde "gegen die nicht ...

  • Judicialis

    StrEG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 7 KLs 354 Js 6788/04
  • OLG Nürnberg, 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1826
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 08.09.2010 - 32 Ss 207/09

    Nachholung im Urteil versehentlich unterlassener Entscheidung über die

    Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG hat zunächst das Landgericht eine nachträgliche Entscheidung im Beschlusswege herbeizuführen, bevor eine beschwerdefähige Entscheidung vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, Rn. 15; OLG Nürnberg NJW 2006, 1826, Rn. 14, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 20.08.2015 - 2 Ws 523/15

    Beschwerderecht gegen fehlende Kostenentscheidung im Nichteröffnungsbeschluss

    Ist eine Entscheidung beim Vorliegen eines entschädigungsfähigen Tatbestandes unterblieben, so kann und muss sie durch das dafür zuständige Gericht nachgeholt werden (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 286; OLG Celle a.a.O.; OLG Nürnberg NJW 2006, 1826; KG NStZ 2010, 284; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 8 StrEG Rdn. 7).
  • KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Einstweilige Unterbringung im

    Denn über die Verpflichtung zur Entschädigung ist stets in der das Verfahren abschließenden Entscheidung zu befinden, wenn im Verlauf des Verfahrens eine entschädigungspflichtige Maßnahme nach § 2 StrEG angeordnet und vollzogen worden war, § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG, hier also bereits in dem Einstellungsbeschluss nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 JGG, bei dem es sich nicht um eine vorläufige, sondern um eine endgültige Einstellung handelt, da die erzieherischen Maßnahmen, im Hinblick derer das Verfahren eingestellt worden ist, bereits durchgeführt worden waren (vgl. Eisenberg/Reuther ZKJ 2006, 491, 492; OLG Nürnberg, NJW 2006, 1826/1827).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).
  • KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).
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