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   BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05   

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BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05 (https://dejure.org/2006,2651)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05 (https://dejure.org/2006,2651)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 (https://dejure.org/2006,2651)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 51 BZRG; § 190 Abs. 1 StGB
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Mitteilung zwischen Privaten über eine wegen Fristablaufs getilgte Verurteilung wegen einer Sexualstraftat (Abwägung von Rechtspositionen; überwiegendes Informationsinteresse; keine konkrete Gefährdung von anderen Rechtsgütern und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Informierung eines beschränkten Personenkreises über Vorstrafen eines Dritten, die dem Verwertungsverbot des BZRG § 51 Abs 1 unterliegen

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Offenbarung einer Vorstrafe; Offenlegung einer getilgten Verurteilung in Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und den Belangen des Persönlichkeitsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Weiterleitung von Informationen über eine getilgte Vorstrafe als eine Persönlichkeitsverletzung; Annahme oder Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in Bezug auf die Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber einer Verbreitung von Informationen über ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BZRG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schachbund.de (Kurzinformation)

    Strafrechtliche "Vergangenheit" eines Trainers bzw. Übungsleiters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 217
  • NJW 2006, 1865
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05
    Die darin aufgeworfenen Fragen nach der Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber einer Verbreitung von Informationen über frühere Straftaten des Betroffenen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ; vgl. ferner BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999, - 1 BvR 348/98 -, NJW 2000, S. 1859 ).

    Verfassungsrechtlich ist es nicht gefordert, die Offenlegung einer getilgten Vorstrafe nur dort als zulässig anzusehen, wo eine konkrete Gefährdung anderer Rechtsgüter oder öffentlicher Interessen droht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993, - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05
    Die darin aufgeworfenen Fragen nach der Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber einer Verbreitung von Informationen über frühere Straftaten des Betroffenen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ; vgl. ferner BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999, - 1 BvR 348/98 -, NJW 2000, S. 1859 ).

    Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht allein darauf überprüft, ob die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unzutreffend eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 , 101, 361 ; stRspr).

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05
    Die darin aufgeworfenen Fragen nach der Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber einer Verbreitung von Informationen über frühere Straftaten des Betroffenen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ; vgl. ferner BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999, - 1 BvR 348/98 -, NJW 2000, S. 1859 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05
    Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht allein darauf überprüft, ob die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unzutreffend eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 , 101, 361 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05
    Die darin aufgeworfenen Fragen nach der Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber einer Verbreitung von Informationen über frühere Straftaten des Betroffenen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ; vgl. ferner BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999, - 1 BvR 348/98 -, NJW 2000, S. 1859 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    c) aa) Die Reichweite des in den §§ 22 ff. KUG enthaltenen und durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich verstärkten Schutzes des Rechts am Bild wird davon beeinflusst, ob eine Information in die breite Öffentlichkeit der Massenmedien überführt wird und damit nicht auf einen eng beschränkten Personenkreis begrenzt bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 -, NJW 2006, S. 1865; vgl. auch EGMR, - 2. Sektion -, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).

    Dass die Abwägung von Rechtspositionen in komplexen, insbesondere multipolaren Kollisionsfällen auch anders ausfallen könnte, ist kein hinreichender Grund für die verfassungsgerichtliche Korrektur einer Entscheidung der Fachgerichte (vgl. BVerfGK 7, 217 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 1783/02 -, NJW 2005, S. 1857 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 -, NJW 2006, S. 1865).

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08

    Zulässigkeit der Berichterstattung über die Vermietung der Ferienvilla einer

    Andererseits wird das Gewicht der das Persönlichkeitsrecht gegebenenfalls beschränkenden Pressefreiheit davon beeinflusst, ob die Berichterstattung eine Angelegenheit betrifft, welche die Öffentlichkeit wesentlich berührt (vgl. BVerfG, BVerfGE 7, 198, 212; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 - NJW 2006, 1865; EGMR, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Andererseits wird das Gewicht der das Persönlichkeitsrecht gegebenenfalls beschränkenden Pressefreiheit davon beeinflusst, ob die Berichterstattung eine Angelegenheit betrifft, welche die Öffentlichkeit wesentlich berührt (vgl. BVerfG, BVerfGE 7, 198, 212; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 - NJW 2006, 1865; EGMR, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Andererseits wird das Gewicht der das Persönlichkeitsrecht gegebenenfalls beschränkenden Pressefreiheit davon beeinflusst, ob die Berichterstattung eine Angelegenheit betrifft, welche die Öffentlichkeit wesentlich berührt (vgl. BVerfG, BVerfGE 7, 198, 212; NJW 2006, 1865; EGMR, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18

    Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen

    c) Im Fall presserechtlicher Auskunfts- und Unterlassungsansprüche hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) angenommen, dass es kein einschränkungsloses Verbot begründet, Informationen über eine getilgte Vorstrafe zu verbreiten; vielmehr ist die im Normzweck des § 51 Abs. 1 BZRG zum Ausdruck kommende Wertung zugunsten des Persönlichkeitsrechts als ein bedeutsamer Abwägungsfaktor in die Güter - und Interessenabwägung einzustellen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 - NJW 1993, 1463 , vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 - BVerfGK 7, 217 und vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 - BVerfGK 10, 383 ; Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - BVerfGE 152, 152 Rn. 126).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 256/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Andererseits wird das Gewicht der das Persönlichkeitsrecht gegebenenfalls beschränkenden Pressefreiheit davon beeinflusst, ob die Berichterstattung eine Angelegenheit betrifft, welche die Öffentlichkeit wesentlich berührt (vgl. BVerfG, BVerfGE 7, 198, 212; NJW 2006, 1865; EGMR, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Andererseits wird das Gewicht der das Persönlichkeitsrecht gegebenenfalls beschränkenden Pressefreiheit davon beeinflusst, ob die Berichterstattung eine Angelegenheit betrifft, welche die Öffentlichkeit wesentlich berührt (vgl. BVerfG, BVerfGE 7, 198, 212; NJW 2006, 1865; EGMR, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 271/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Andererseits wird das Gewicht der das Persönlichkeitsrecht gegebenenfalls beschränkenden Pressefreiheit davon beeinflusst, ob die Berichterstattung eine Angelegenheit betrifft, welche die Öffentlichkeit wesentlich berührt (vgl. BVerfG, BVerfGE 7, 198, 212; NJW 2006, 1865; EGMR, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2020 - 3 O 162/20

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine länger zurückliegende

    Jedoch kann auch der Tilgung einer Freiheitsstrafe keine absolute Sperrwirkung zukommen, so dass bei begründetem Anlass eine Berichterstattung erfolgen kann (BVerfG NJW 2000, 1859 - Lebach II; BVerfG NJW 2006, 1865; OLG Frankfurt a.M. NJW 1976, 1410; Soehring/Hoene, a.a.O., § 19 Rn. 63; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, BeckRS 2020, 15143 Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Presseberichterstattung über eine

    Es trägt jedoch den von Art. 5 Abs. 1 GG umfassten Berichterstattungsinteressen Rechnung, wenn die Gerichte die Offenlegung einer registerrechtlich getilgten Straftat gleichwohl dort zulassen, wo dies durch ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, 1463 sowie vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 -, NJW 2006, S. 1865).
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