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   BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05   

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https://dejure.org/2006,859
BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05 (https://dejure.org/2006,859)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2006 - VIII ZR 250/05 (https://dejure.org/2006,859)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05 (https://dejure.org/2006,859)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 577, 570b BGB a. F.
    Kein Mietervorkaufsrecht bei erstmaligem Verkauf nach Aufteilung, aber vor Inkrafttreten des § 570b BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vereitelung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes zugunsten des Mieters durch den Vermieter einer umgewandelten Eigentumswohnung im Falle des Verkaufes nach Inkrafttreten des Vierten Mietrechtsänderungsgesetzes am 1. September 1993; Voraussetzungen der ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Vorkaufsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht des Mieters; preisfreier Wohnungsbau; WEG-Umwandlung

  • Judicialis

    BGB § 577

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 577
    Voraussetzungen des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters einer Eigentumswohnung; Entstehung bei Zweitveräußerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht des Mieters nur für den ersten Verkaufsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht des Mieters nur für den ersten Verkaufsfall

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Vorkaufsrecht des Mieters einer Eigentumswohnung

  • lw.com PDF, S. 12 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des gesetzlichen Vorkaufsrechtes für einen Wohnraummieter

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Vorkaufsrecht des Mieters bei mehreren Verkäufen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann steht dem Wohnraummieter das gesetzliche Vorkaufsrecht zu? (IMR 2006, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 167, 58
  • NJW 2006, 1869
  • MDR 2006, 1275
  • DNotZ 2006, 747
  • NZM 2006, 505
  • ZMR 2006, 511
  • WM 2006, 1078
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten

    Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05
    Es besteht deshalb nicht, wenn die Eigentumswohnung vor dem am 1. September 1993 erfolgten Inkrafttreten des § 570 b BGB a.F., der Vorgängerbestimmung des § 577 BGB, bereits einmal verkauft worden ist und nach diesem Zeitpunkt erneut verkauft wird (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 141, 194).

    Für diese Vorschrift, deren Anwendungsbereich auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau beschränkt war, hat der Senat in einem Urteil vom 14. April 1999 (BGHZ 141, 194) klargestellt, dass das dort geregelte gesetzliche Vorkaufsrecht dem Mieter nicht für jeden, sondern nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung der Mietwohnung zusteht.

    Ein solcher Zusammenhang ist aber in aller Regel nur beim ersten Verkauf einer Eigentumswohnung nach der erfolgten Umwandlung gegeben, weil hier bei dem Eigentümer, der die Umwandlung vorgenommen hat, das spekulative Interesse an der baldigen Erzielung eines Verkaufserlöses im Vordergrund steht (BGHZ 141, 194, 199).

    Hätte der Gesetzgeber dem Mieter ein Vorkaufsrecht für alle späteren Verkaufsfälle einräumen wollen, so hätte es nahe gelegen, dies in § 570 b BGB a.F. oder zumindest in Art. 6 Abs. 4 des Vierten Mietrechtsänderungsgesetzes ausdrücklich zu regeln (BGHZ 141, 194, 199).

  • LG Oldenburg, 26.06.1997 - 16 S 259/97

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision wegen Nichtdurchführung eines

    Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05
    Eine dritte Auffassung hält § 577 BGB (§ 570 b BGB a.F.) nur für den ersten Verkaufsfall nach Inkrafttreten des Vierten Mietrechtsänderungsgesetzes am 1. September 1993 für anwendbar, wobei offen bleibt, ob dies auch für den Fall gilt, dass die umgewandelte Wohnung bereits einmal vor dem 1. September 1993 verkauft worden ist (so LG Oldenburg, WuM 1997, 436 und Palandt/Weidenkaff, aaO Rdnr. 1 a.E.; nicht eindeutig Bamberger/Roth/Reick, BGB, § 577 Rdnr. 18).
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Bei dem Verkauf der Wohnung an die H.                GmbH handelt es sich - ausgehend von einer im Revisionsverfahren zu unterstellenden erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum im Jahr 1996 - um einen das Vorkaufsrecht auslösenden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 8; vgl. auch Senatsurteile vom 14. April 1999 - VIII ZR 384/97, BGHZ 141, 194, 197 ff. [zu § 2b Abs. 1 WoBindG]; vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58, 61 ff. [zu § 570b BGB aF]) Erstverkauf.
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird (Senatsurteil vom 29. März 2006, VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869 Rn. 10; BGH, Urteil vom 22. November 2013, V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 5).

    Voraussetzung der ersten Alternative ist, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird (Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869 Rn. 10; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 5).

  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 96/12

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters bei dem Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

    Denn das Mietverhältnis bleibt durch den Verkauf unberührt (§ 566 Abs. 1 BGB), eine Eigenbedarfskündigung ist nicht beabsichtigt und der (einmalige) Vorkaufsfall tritt dann ein, wenn das Wohnungseigentum nach der Aufteilung erstmals an einen Dritten veräußert wird (§ 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 8 f.; BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58, 60 ff.).
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06

    Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der

    a) Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass nur der erste Verkauf nach der Umwandlung geeignet ist, ein Vorkaufsrechts des Mieter nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB zu begründen, und dass dies selbst dann gilt, wenn die Entstehung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf aufgrund gesetzlicher Regelungen - wie etwa bei einem "Verkauf" im Wege der Zwangsversteigerung (so § 471 BGB) - ausgeschlossen ist (BGHZ 167, 58, 61 ff.; vgl. auch BGHZ 141, 194, 198 ff.).

    (1) Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Einschätzung des Gesetzgebers realisiert sich bei der gebotenen typisierenden Betrachtung bei einem zweiten Verkauf nicht mehr die Gefahr der Verdrängung des Mieters aufgrund einer spekulativen Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen, der mit der Regelung des § 577 BGB begegnet werden soll (vgl. BGHZ 167, 58, 61 f.).

  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    (aa) Mit der Regelung des § 577 BGB wollte der Gesetzgeber der Gefahr der Verdrängung des Mieters aufgrund einer spekulativen Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9; BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58 Rn. 16; BVerfG, NJW 2011, 1723 Rn. 21).
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 13/08

    Eigentumsverschaffungsanspruch bei Eintritt des Mieters in Ausübung seines

    Das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB dient dem Schutz des Mieters vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung der Wohnung in Wohnungseigentum (BT-Drs. 12/3013, S. 18; BT-Drs. 12/3254, S. 40; Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869, Tz. 16; Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, NJW 2008, 2257, Tz. 8).
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