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   BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05   

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https://dejure.org/2006,102
BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05 (https://dejure.org/2006,102)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2006 - V ZR 173/05 (https://dejure.org/2006,102)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2006 - V ZR 173/05 (https://dejure.org/2006,102)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Korrektur eines Schreibfehlers in Randnummer 13

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 281 Abs. 1 Satz 3; 323 Abs. 1 u. 5 Satz 2, 346, 437 Nr. 2 u. 3
    Arglistige Täuschung berechtigt auch bei objektiv unerheblichem Mangel zu Rücktritt und Schadensersatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "unerhebliche Pflichtverletzung" im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat; Regelungszweck des § 325 Abs. 5 S. 2 BGB; Voraussetzungen der Begründung des Annahmeverzugs bei einer ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rückabwicklung des Kaufvertrags trotz unerheblicher Pflichtverletzung bei Arglist des Verkäufers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Feuchtigkeitsschaden - Rücktritt vom Hauskaufvertrag bei arglistigem Verschweigen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob der in § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB geregelte Ausschluss der Rückabwicklung eines Vertrages auch dem arglistigen Verkäufer zugute kommt

  • Judicialis

    BGB § 281 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 346; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 281 Abs. 1 S. 3; BGB § 323 Abs. 1; BGB § 323 Abs. 5 S. 2; BGB § 346; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 437 Nr. 3
    Arglist des Verkäufers berechtigt den Käufer in der Regel auch bei unerheblicher Pflichtverletzung zum Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Ausschluß des Rücktrittsrechts im Falle mangelhafter Leistung nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB: Begriff der "unerheblichen" Pflichtverletzung im Falle arglistiger Täuschung über einen Sachmangel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Arglist des Verkäufers und Unerheblichkeit seiner Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels beim Abschluss eines Kaufvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine unerhebliche Pflichtverletzung bei arglistiger Täuschung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)

    Rücktritt bei arglistig verschwiegenem Mangel

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Schuldrechtsreform - Erheblichkeit des Mangels als Rücktrittsvoraussetzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkäufer verschweigt Feuchtigkeitsschaden - Können die Wohnungskäufer vom Vertrag zurücktreten, obwohl die Beseitigung des Mangels nur 2.500 Euro kostet?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verschwiegener Mangel

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Mangel verschwiegen - Geld zurück

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei geringfügigen Mängeln, wenn der Verkäufer darüber arglistig getäuscht hat

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Mehr Recht für Immobilienkäufer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rücktritt trotz lediglich geringen Mangels

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Rücktritt vom Kaufvertrag an der Schwelle der Erheblichkeit

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Immobilienkauf: Das steht Ihnen zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arglistiger Immobilienverkäufer verdient keinen Schutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Immobilienmangel: Auch kleiner Mangel stellt Rücktrittsgrund dar - Europarechtskonforme Auslegung im Sinne der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Schuldrechtsreform - Erheblichkeit des Mangels als Rücktrittsvoraussetzung

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 323 Abs. 1, 5 Satz 2, § 281 Abs. 1 Satz 3, §§ 346, 437 Nr. 2, 3
    Rückabwicklung des Kaufvertrags auch nach nur unerheblicher Pflichtverletzung bei Arglist des Verkäufers

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine "unerhebliche Pflichtverletzung" bei Arglist des Verkäufer

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Ausschluß des Rücktrittsrechts im Falle mangelhafter Leistung nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB: Begriff der "unerheblichen" Pflichtverletzung im Falle arglistiger Täuschung über einen Sachmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglistige Täuschung: Rücktritt und Schadensersatz auch bei geringfügigem Mangel! (IMR 2006, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 167, 19
  • NJW 2006, 1960
  • ZIP 2006, 904
  • MDR 2006, 1155
  • DNotZ 2006, 828
  • VersR 2006, 939
  • WM 2006, 1440
  • JR 2007, 332
  • BauR 2006, 1137
 
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Wird zitiert von ... (69)

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    (b) Nach dem von der vorgenannten Auffassung angeführten § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF kamen Gewährleistungsansprüche des Käufers, sofern der Verkäufer keine Eigenschaft zugesichert hatte, bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Sache nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 11. März 1987 - VIII ZR 203/86, NJW 1987, 1886 unter II 2 b aa β; vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, BGHZ 145, 203, 222; vom 24. März 2006 - V ZR 173/05, BGHZ 167, 19 Rn. 8; Staudinger/Honsell, BGB, Bearb. 1995, § 459 Rn. 59; Lorenz, NJW 2006, 1925 f.).

    Während nach der früheren Gesetzeslage die Gewährleistungshaftung des Verkäufers bei Unerheblichkeit des Mangels insgesamt entfiel, wird nach heutigem Recht lediglich die Rückabwicklung des Kaufvertrags ausgeschlossen; das Recht auf Minderung und der Anspruch auf kleinen Schadensersatz bleiben dem Käufer auch bei Unerheblichkeit des Mangels erhalten (BGH, Urteil vom 24. März 2006 - V ZR 173/05, aaO).

    Daher überwiegt in diesen Fällen ausnahmsweise das Interesse des Schuldners am Bestand des Vertrags (BGH, Urteil vom 24. März 2006 - V ZR 173/05, aaO Rn. 13).

    (a) Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist zwar durch die vorbezeichnete Einengung des Anwendungsbereichs des Erheblichkeitserfordernisses auf das Rücktrittsrecht die Rechtsposition des Käufers insoweit verbessert worden, als er nun auch bei einem unerheblichen Sachmangel die Nacherfüllung verlangen und bei Erfolglosigkeit dieses Verlangens (vgl. hierzu nur Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn. 10 mwN) den Kaufpreis mindern oder kleinen Schadensersatz beanspruchen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2006 - V ZR 173/05, aaO Rn. 8; Ball, ZGS 2002, 49, 51).

    Durch die vorbezeichnete nicht starre ("in der Regel"), sondern - entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 180) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2006 - V ZR 173/05, aaO Rn. 13; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, aaO mwN; vom 6. Februar 2013 - VIII ZR 374/11, aaO) - flexible, in eine Interessenabwägung und eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls eingebettete Erheblichkeitsschwelle von fünf Prozent des Kaufpreises werden die Interessen der Kaufvertragsparteien zu einem sachgerechten Ausgleich gebracht.

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auch nach neuem Schuldrecht ist der arglistig handelnde Verkäufer nicht schutzbedürftig (vgl. auch Senat, BGHZ 167, 19, 24).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Der so handelnde Verkäufer verdient keinen Schutz vor den mit der Rückabwicklung des Vertrages verbundenen wirtschaftlichen Nachteilen (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 24. März 2006, V ZR 173/05, NJW 2006, 1960, 1961 mit zust. Anm. Saenger, BGHReport 2006, 826, 827; Urt. v. 11. Mai 1979, V ZR 75/78, NJW 1979, 1983, 1984).
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