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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04   

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https://dejure.org/2005,180
BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04 (https://dejure.org/2005,180)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2005 - VIII ZR 382/04 (https://dejure.org/2005,180)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - VIII ZR 382/04 (https://dejure.org/2005,180)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Angabe der Versandkosten bei Internetangeboten und zur Rückzahlung des Kaufpreises

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 312c Abs. 1 Satz 1, BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 7 und 8; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
    Information über zusätzliche Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel

  • aufrecht.de

    Versandkosten im Onlinehandel

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gutschriftklausel bei Widerruf durch Rücksendung im online-Handel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fernabsatz: Plazierung der Liefer- und Versandkosten im Online-Handel; Information des Verbrauchers über zusätzlich zum Warenpreis anfallende Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel; Rechtmäßigkeit der Verwendung einer AGB-Klausel über Versandkosten ohne ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetversandhandel AGBs - Angabe von Liefer- und Versandkosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versandkostenangabe (klar und verständlich) im Internethandel zwingend

  • kanzlei.biz

    Versandkostenangabe bei Internetverkauf

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Versandhändler darf Gutschrift nach Rücksendung der Ware nicht auf Kundenkonto buchen

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Versandkostenangabe

  • Judicialis

    BGB § 312c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Ba; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Ci; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 8

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel; Anforderungen an die Transparenz der Rückgewähr von Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Internet-Versender: Angabe der Versandkosten als Link

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    §§ 312c Abs. 1 Satz 1, 307 Abs. 1 Satz 2, 312d, 355, 356, 346 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 7, 8 BGB-InfoV
    Transparenzgebot, Verbraucherrecht im Internethandel, Fernabsatz, Rückzahlungspflicht des Geldwertes

  • heise.de (Pressebericht, 08.12.2005)

    BGH stärkt Verbraucher im Online-Handel

  • heise.de (Pressemeldung, 08.12.2005)

    Verbraucher im Online-Handel gestärkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versand- und Lieferkosten - Wie muß informiert werden? - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisangabe-Pflichten bei Online-Shops

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versandhändler darf Gutschrift nach Rücksendung der Ware nicht auf Kundenkonto buchen -

  • beck.de (Leitsatz)

    Verweis auf Gutschrift im Onlinehandel unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisangabe-Pflichten bei Online-Shops

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Transparenzgebot: BGH stärkt Rechte für Internet-Käufer - Recht auf Erstattung des Kaufpreises - Versandhändler müssen deutliche Angaben für Rückgabe und Kaufpreiserstattung machen

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 312c BGB, 1 Abs. 1 Nr. 7 und 8 BGB-InfoV; § 307 BGB
    Versandkosten müssen beim Online-Handel nicht der Höhe nach am Ende des Bestellvorgangs angegeben werden. Eine Klausel, die den Kaufpreis bei Rücksendung einer Ware auf einem Kundenkonto gutschreibt, ist unwirksam

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versandkostenangaben auf der Bestellseite

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 211
  • ZIP 2006, 35 (Ls.)
  • MDR 2006, 435
  • WM 2006, 53
  • MMR 2006, 101
  • K&R 2006, 33
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 07.05.2004 - 6 U 4/04

    Vollständige Preisangabe durch speziellen Hinweis auf ergänzende Informationen

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Uneinigkeit besteht ferner darüber, in welcher Form die von § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB geforderten Informationen beim Internet-Warenhandel zu erteilen sind, insbesondere ob sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein können oder jedenfalls hervorgehoben oder sogar gesondert mitgeteilt werden müssen (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 285; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdnr. 21; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 38; Wilmer, in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdnr. 12), ob sie so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher sie im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise passieren muss (Erman/Saenger, aaO, § 312 c Rdnr. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 2001, 744 = DB 2001, 1610; OLG Karlsruhe, WRP 2002, 849 = GRUR 2002, 730), oder ob es ausreicht, wenn ihm durch einen Link die Möglichkeit der Information geboten wird und gegebenenfalls wo und wie ein solcher Link zu platzieren ist (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 284, 287; Härting, aaO, § 2 Rdnr. 63; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 30; Ott, ITRB 2005, 64ff.; Wilmer, aaO, § 312c BGB Rdnr. 13; OLG München, NJW-RR 2004, 913; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2004, 307).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (Senatsurteil, BGHZ 145, 203, 220 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 200/01

    Fernabsatzgeschäft via Internet: Notwendige Unterrichtung des Verbrauchers durch

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Uneinigkeit besteht ferner darüber, in welcher Form die von § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB geforderten Informationen beim Internet-Warenhandel zu erteilen sind, insbesondere ob sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein können oder jedenfalls hervorgehoben oder sogar gesondert mitgeteilt werden müssen (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 285; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdnr. 21; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 38; Wilmer, in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdnr. 12), ob sie so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher sie im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise passieren muss (Erman/Saenger, aaO, § 312 c Rdnr. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 2001, 744 = DB 2001, 1610; OLG Karlsruhe, WRP 2002, 849 = GRUR 2002, 730), oder ob es ausreicht, wenn ihm durch einen Link die Möglichkeit der Information geboten wird und gegebenenfalls wo und wie ein solcher Link zu platzieren ist (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 284, 287; Härting, aaO, § 2 Rdnr. 63; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 30; Ott, ITRB 2005, 64ff.; Wilmer, aaO, § 312c BGB Rdnr. 13; OLG München, NJW-RR 2004, 913; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2004, 307).
  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Aus dem von der Anschlussrevision zitierten Senatsurteil BGHZ 87, 104, 110 ergibt sich zu ihren Gunsten nichts anderes; dort ging es allein um die Pflicht des Käufers, die Ware wieder zur Verfügung zu stellen, und um die Frage, wer die Kosten für einen erforderlichen Rücktransport der Ware zu tragen hat.
  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03

    Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung in einem Internet-Portal - Verstoß

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Uneinigkeit besteht ferner darüber, in welcher Form die von § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB geforderten Informationen beim Internet-Warenhandel zu erteilen sind, insbesondere ob sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein können oder jedenfalls hervorgehoben oder sogar gesondert mitgeteilt werden müssen (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 285; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdnr. 21; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 38; Wilmer, in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdnr. 12), ob sie so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher sie im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise passieren muss (Erman/Saenger, aaO, § 312 c Rdnr. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 2001, 744 = DB 2001, 1610; OLG Karlsruhe, WRP 2002, 849 = GRUR 2002, 730), oder ob es ausreicht, wenn ihm durch einen Link die Möglichkeit der Information geboten wird und gegebenenfalls wo und wie ein solcher Link zu platzieren ist (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 284, 287; Härting, aaO, § 2 Rdnr. 63; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 30; Ott, ITRB 2005, 64ff.; Wilmer, aaO, § 312c BGB Rdnr. 13; OLG München, NJW-RR 2004, 913; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2004, 307).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90

    Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Demgegenüber ist die Gutschrift ein abstraktes Schuldversprechen, das lediglich eine (neue) Forderung des Berechtigten gegen den Verpflichteten begründet (BGH, Urteil vom 16. April 1991 - XI ZR 68/90, NJW 1991, 2140 unter II 1 zur Gutschriftsanzeige einer Bank).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01

    Fernabsatzvertrag: Pflichtangaben beim Warenverkauf an Privatverbraucher über

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Uneinigkeit besteht ferner darüber, in welcher Form die von § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB geforderten Informationen beim Internet-Warenhandel zu erteilen sind, insbesondere ob sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein können oder jedenfalls hervorgehoben oder sogar gesondert mitgeteilt werden müssen (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 285; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdnr. 21; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 38; Wilmer, in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdnr. 12), ob sie so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher sie im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise passieren muss (Erman/Saenger, aaO, § 312 c Rdnr. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 2001, 744 = DB 2001, 1610; OLG Karlsruhe, WRP 2002, 849 = GRUR 2002, 730), oder ob es ausreicht, wenn ihm durch einen Link die Möglichkeit der Information geboten wird und gegebenenfalls wo und wie ein solcher Link zu platzieren ist (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 284, 287; Härting, aaO, § 2 Rdnr. 63; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 30; Ott, ITRB 2005, 64ff.; Wilmer, aaO, § 312c BGB Rdnr. 13; OLG München, NJW-RR 2004, 913; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2004, 307).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04
    Dem Verkehr ist geläufig, dass die Versandkosten als Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben werden (BGH, Urteil vom 14. November 1996 - I ZR 162/94, NJW 1997, 1782 unter II 2).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignet ist, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 33, BAGE 150, 286; 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13, BAGE 139, 44; BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17 mwN, BGHZ 208, 52; 5. Oktober 2005 - VIII ZR 382/04 - Rn. 23) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BGH 5. Oktober 2005 - VIII ZR 382/04 - Rn. 23; 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17 mwN, BGHZ 208, 52) .
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    c) Den Verbrauchern ist allgemein bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 162/94, GRUR 1997, 479, 480 = WRP 1997, 431 - Münzangebot; Urt. v. 5.10.2005 - VIII ZR 382/04, NJW 2006, 211 Tz. 15).

    Die Versandkosten sind danach nicht schon deshalb in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Warenpreis auszuweisen, weil sie als Teil des Gesamt- oder Endpreises anzusehen wären (vgl. BGH NJW 2006, 211 Tz. 15).

    Da der durchschnittliche Käufer im Versandhandel mit zusätzlichen Liefer- und Versandkosten rechnet, genügt es, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss (vgl. zu § 312c BGB BGH NJW 2006, 211 Tz. 16; a.A. MünchKomm.UWG/Ernst, UWG Anh. §§ 1-7 G § 1 PAngV Rdn. 37).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignet ist, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 35, BAGE 163, 282; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 33, BAGE 150, 286; 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13, BAGE 139, 44; BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17 mwN, BGHZ 208, 52; 5. Oktober 2005 - VIII ZR 382/04 - Rn. 23) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignet ist, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 163, 282; BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17 mwN, BGHZ 208, 52; 5. Oktober 2005 - VIII ZR 382/04 - Rn. 23) .
  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung:

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGH NJW 2006, 211 [213] m.w.N.).

    Die streitgegenständliche Klausel benachteiligt dann auch unter diesem Gesichtspunkt die Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGH NJW 2006, 211 [213] m.w.N).

  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BGH NJW 2006, 211, 213 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 03.03.2021 - 3 U 31/20

    Kein Schummeln in Preissuchmaschinen - Logistikpauschale ist in Produktpreis

    Hieran hat der Bundesgerichtshof auch nach Einführung der Vorschrift des § 1 Abs. 2 PAngV festgehalten (BGH, NJW 2006, 211 Rn. 15 - intransparente Gutschriftklausel bei Widerruf durch Rücksendung; BGH GRUR 2010, 248 Rn. 27 -Kamerakauf im Internet).

    Zu diesem Zeitpunkt ist der Bestellvorgang allerdings bereits eingeleitet, weshalb die notwendig vorher zu erteilende Information nicht rechtzeitig ist (BGH GRUR 2008, 84 Rn. 26, 31- Versandkosten; BGH NJW 2006, 211 Rn. 11).

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

    Der Begriff des "Gesamtpreises" in Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB deckt sich mit dem des "Endpreises" in § 1 PAngV (BGH, NJW 2006, 211 Tz. 15 zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 7 BGB-InfoV; Bamberger/Roth, Beck-OK BGB, Stand 1.11.2011, EGBGB Art. 246 § 1 Rn. 16; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, EGBGB Art. 246 § 1 Rn. 8).
  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

    In der Gefahr, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt oder von deren Wahrnehmung abgehalten wird, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR 273/18, NZA 2020, 310 Rn. 42; BAG, Urteil vom 18.09.2018 - 9 AZR 162/18, NZA-RR 2019, 55 Rn. 35; BGH, Urteil vom 25.11.2015 - VIII ZR 360/14, NJW 2016, 936 Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VIII ZR 382/04, NJW 2006, 211 Rn. 23; LAG Nürnberg, Urteil vom 02.03.2021 - 7 Sa 347/20, BeckRS 2021, 8277 Rn. 37).
  • OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11

    Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das

  • LG Bielefeld, 02.06.2006 - 15 O 53/06

    Zum Rechtsmißbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG

  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 152/06

    Preisangabe: Unerhebliche Beeinträchtigung bei Mitteilung der erforderlichen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 60/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 58/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 57/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • KG, 22.09.2011 - 23 U 178/09

    Online-Vertrag über den Kauf von Musikdateien: Intransparenz einer Klausel über

  • LG Bonn, 15.07.2009 - 16 O 76/09

    Information über die Versandkosten und das Widerrufsbelehrung bei

  • LG Hamburg, 16.01.2007 - 416 O 339/06

    Wettbewerbsverstoß: fehlende Angabe der Versandkosten bei der Werbung in einer

  • LG Köln, 06.08.2009 - 31 O 33/09

    Pflichtinformationen auf WAP-Seiten

  • LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Angaben zu der im Preis enthaltenen

  • LG Traunstein, 11.03.2020 - 5 S 2590/19

    Fehlende Aktivlegitimation wegen Unwirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung

  • OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11

    Reiseabbruchversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über die Kostenerstattung bei

  • OLG Hamburg, 27.11.2006 - 3 W 153/06

    Auch Preissuchmaschinen haben die Preisangabenverordnung einzuhalten

  • OLG Hamburg, 20.06.2007 - 5 U 32/06
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1104
BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04 (https://dejure.org/2005,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 BvR 983/04 (https://dejure.org/2005,1104)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 (https://dejure.org/2005,1104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 GG; § 67e StGB; § 63 StGB; § 16 Abs. 3 MRVG NW; § 23 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG
    Freiheit der Person (Maßregelvollzug); Dauer der Unterbringung (Steigen der verfassungsrechtlichen Kontrolldichte; Notwendigkeit einer externen Exploration); Anforderungen an ein Prognosegutachten (nachvollziehbar und transparent; Darstellung von Anknüpfungs- und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person durch mangelhafte Prognoseentscheidung bei der Entscheidung gem § 67e Abs 1 S 2 StGB, ob eine Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auszusetzen oder zu beenden sei

  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe zur Überprüfung des Maßregelvollzugs - Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs - Notwendigkeit weiterer Maßregelvollstreckung - Anforderungen an die Wahrheitserforschung - Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei steigender Dauer des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StGB § 63; ; StGB § 67e Abs. 2; ; MRVG NW § 16 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 § 67e Abs. 2
    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.2.2005)

    Rechte von Tätern in Psychiatrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 40
  • NJW 2006, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Dabei gilt es, das Freiheitsgrundrecht der Betroffenen sowohl auf der Ebene des Verfahrensrechts als auch materiell abzusichern (vgl. grundlegend BVerfGE 70, 297 ff.; 109, 133 ff.).

    Je länger die Unterbringung andauert, umso strenger sind die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Insbesondere bei länger dauernder Unterbringung besteht regelmäßig die Pflicht, bei richterlichen Entscheidungen über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung einen besonders erfahrenen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der die richterliche Prognose durch ein hinreichend substantiiertes und zeitnahes Gutachten vorbereitet (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Dabei gilt es, das Freiheitsgrundrecht der Betroffenen sowohl auf der Ebene des Verfahrensrechts als auch materiell abzusichern (vgl. grundlegend BVerfGE 70, 297 ff.; 109, 133 ff.).

    Auf dieser Grundlage hat er eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das künftige Legalverhalten des Verurteilten zu treffen, die das Gericht in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der fortbestehenden Gefährlichkeit eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Der Gutachter muss Anknüpfungs- und Befundtatsachen klar und vollständig darstellen, seine Untersuchungsmethoden erläutern und seine Hypothesen offen legen (vgl. im Einzelnen BGHSt 45, 164 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Zu den Anforderungen an eine fristgemäße Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 23, 92, 93 Abs. 1 BVerfGG gehört jedoch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen oder zumindest die Mitteilung von deren wesentlichem Inhalt (vgl. BVerfGE 88, 40 ).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    Mit zunehmender Dauer der Unterbringung wächst auch die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte (vgl. neben den zitierten Entscheidungen Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 f.).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
    bb) Nach sachverständiger Beratung hat der Richter eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen hat (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344 ).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dies setzt allerdings voraus, dass das Gutachten in Form und Inhalt den (Mindest-)Anforderungen entspricht (vgl dazu exemplarisch BVerfG Beschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04 - BVerfGK 5, 40 = juris RdNr 16; BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 178 ff) , die an ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten zu stellen sind (BSG Urteil vom 1.3.1984 - 9a RV 45/82 - juris RdNr 12) , was das Tatsachengericht bei der Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 128 Abs. 1 S 2 SGG) , zu erörtern und festzustellen hat.
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auch insoweit unterliegt die Qualität solcher Gutachten richterlicher Kontrolle im Rahmen der vom Richter selbst zu treffenden Prognoseentscheidung (vgl. BVerfGE 109, 133 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 983/04 -, JURIS, Rn. 15; OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, S. 301 ; zur Bedeutung sorgfältiger Aktenauswertung siehe auch Nedopil, Forensische Psychiatrie, 2. Aufl. 2000, S. 247 f.).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 26/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dies setzt allerdings voraus, dass das Gutachten in Form und Inhalt den (Mindest-)Anforderungen entspricht (vgl dazu exemplarisch BVerfG Beschluss vom 14.1.2005 - 2 BvR 983/04 - BVerfGK 5, 40 = juris RdNr 16; BGH Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - BGHSt 45, 164, 178 ff) , die an ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten zu stellen sind (BSG Urteil vom 1.3.1984 - 9a RV 45/82 - juris RdNr 12) , was das Tatsachengericht bei der Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 128 Abs. 1 S 2 SGG) , zu erörtern und festzustellen hat.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1159
BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00 (https://dejure.org/2005,1159)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 BvR 235/00 (https://dejure.org/2005,1159)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 (https://dejure.org/2005,1159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 durch Anwendung einer Übergangsvorschrift, die zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife zwar absehbar, aber noch nicht erlassen war, und die den Anspruch des Antragstellers ausschließen würde

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rückwirkungsklauseln bei Berufskrankheiten

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit; Voraussetzung für die Entschädigung einer Berufskrankheit; Anerkennung der chronisch obstruktiven Bronchitis als Berufskrankheit; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Stichtagsregelung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20; ; GG Art. 80

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 9; BKV § 6 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    An chronischer Bronchitis erkrankte Bergbauarbeiter haben Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 340
  • NJW 2006, 211 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1415
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 19. Juli 2000 - B 8 KN 5/98 U R -,.

    b) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 1999 - B 8 KN 5/98 U R -,.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. September 1999 - B 8 KN 5/98 U R - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    a) Auf die Revision der beklagten Berufsgenossenschaft hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30. September 1999 die Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen (BSGE 85, 24 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 13).

    Die zuständige Berufsgenossenschaft hätte es in der Hand, unter gesetzwidriger Vorwegnahme der künftigen Rechtslage den Betroffenen durch Ablehnung seines entscheidungsreifen Antrags in ein Rechtsbehelfsverfahren zu "verweisen", in dem die neue Rechtslage nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu seinen Lasten zur Geltung kommt (vgl. BSGE 85, 24 ).

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).

    Es darf nicht von Zufälligkeiten abhängen, ob ein Versicherter Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat (vgl. BVerfGE 58, 369 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats, a.a.O.), mag dies auch nach dem § 551 RVO und § 9 SGB VII zu Grunde liegenden gesetzgeberischen Konzept nicht stets vermeidbar sein (zu den Reformvorschlägen vgl. Breuer, in: Festschrift für Maydell, 2002, S. 125 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 791/95

    Keine Anerkennung von vor der Stichtagsregelung aufgetretenen Erkrankungen der

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).

    Vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ist es dem Unfallversicherungsträger im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht gestattet, die Entscheidung über einen Antrag nach § 551 Abs. 2 RVO (jetzt: § 9 Abs. 2 SGB VII) mit der Begründung zurückzustellen, eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung sei in Sicht, in der auch über die Anerkennung der im Einzelfall in Frage stehenden Krankheit als Berufskrankheit entschieden werde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15).

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 1 BKV ist mit Rücksicht auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. auch BVerfGE 98, 1 ) einschränkend dahingehend auszulegen, dass sie solche Sachverhalte nicht erfasst, bei denen - wie hier - ein vor dem In-Kraft-Treten der Berufskrankkeiten-Verordnung am 1. Dezember 1997 gestellter entscheidungsreifer Antrag trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 551 Abs. 2 RVO und heutigen § 9 Abs. 2 SGB VII allein mit Rücksicht auf das künftige Recht abgelehnt wurde.
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass durch eine "vorgreifliche" Anwendung der Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 1 BKV andere Ungleichbehandlungen vermieden wurden (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2000, SozR 3-2200 § 551 Nr. 14).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    aa) Das Sozialgericht hat zu Recht unter Berufung auf das Bundessozialgericht (BSGE 79, 250) darauf hingewiesen, dass die Berufsgenossenschaft nicht aus eigener rechtlicher Kompetenz Stichtage festlegen könne.
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Damit differenziert er nach einem Kriterium, das im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geeignet ist, die unterschiedliche Behandlung des Versicherten im Verhältnis zu den bereits Entschädigten nach den vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 3 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr) zu rechtfertigen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1997 - L 2 BU 82/97

    Gewährung einer Verletztenrente; Entschädigung einer Silikose als Berufskrankheit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Das nachvollziehbare Anliegen der Berufsgenossenschaft, sich nicht in Widerspruch zu einer bevorstehenden Entscheidung des Verordnungsgebers zu setzen, kann nicht von der durch Art. 20 Abs. 3 GG begründeten Verpflichtung befreien, das geltende Recht anzuwenden (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 1997, L 2 BU 82/97, JURIS; Marschner/Pohl, SGb 2003, S. 420 ).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90

    Verfassungskonforme Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1319/95

    Stichtagsregelung für Ansprüche aus der Unfallversicherung wegen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von

    Für eine Zulassung, die erst gegen die Zulassungsgremien erstritten werden soll, ist der Tag ihrer Entscheidung kein tauglicher Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung, weil er von Zufälligkeiten abhängt und manipuliert werden kann (vgl BVerfG SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Denn dann käme es im Einzelfall darauf an, ob die Verwaltung ihr Verfahren mit der notwendigen Beschleunigung betrieben hat oder nicht (vgl zu einer ähnlichen Problematik des Berufskrankheitenrechts BVerfG Kammerbeschluss vom 23. Juni 2005, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32 = BVerfGK 5, 340).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Denn dann käme es im Einzelfall darauf an, ob die Verwaltung ihr Verfahren mit der notwendigen Beschleunigung betrieben hat oder nicht (vgl zu einer ähnlichen Problematik des Berufskrankheitenrechts BVerfG Kammerbeschluss vom 23. Juni 2005, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 32 = BVerfGK 5, 340).
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