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   BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05   

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https://dejure.org/2006,709
BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05 (https://dejure.org/2006,709)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2006 - VI ZR 174/05 (https://dejure.org/2006,709)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05 (https://dejure.org/2006,709)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kosten einer konkreten Ersatzbeschaffung und eines konkret erzielten Restwerts bei fiktiver Schadensabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines aus einem Verkehrsunfall resultierenden KFZ-Totalschadens gegen die Haftpflichtversicherung; Berechnung der Höhe eines anzurechnenden Restwertes eines unfallbeschädigten Fahrzeugs; Anspruch auf Ersatz der angefallenen Kosten ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum geringeren Erlös des Restwertes als im Gutachten geschätzt / Zur fiktiven Schadensabrechnung; § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Hb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Fiktive Schadensberechnung nach Sachverständigengutachten bei konkreter Ersatzbeschaffung und Restwerterzielung

  • RA Kotz

    Restwertanrechung bei Schadensabrechnung nach PKW-Unfall - Wiederbeschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten Restwerts bei fiktiver Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Kosten konkreter Ersatzbeschaffung, fiktive Schadensabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wahlrecht des Geschädigten zwischen abstrakter und konkreter Schadensabrechnung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kfz-Sachverständiger - Restwert - Totalschaden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Abrechnung von Unfallschäden - Abgerechnet wird entweder nach konkreten Kosten oder "fiktiv" nach Gutachten

  • captain-huk.de (Auszüge)

    BGH erteilt Internet Restwerbörsen eine weitere Absage:

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Versicherung verliert Rechtsstreit - BGH-Urteil über 40 Euro Restwertdifferenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2320
  • MDR 2007, 86
  • NZV 2006, 461
  • VersR 2006, 1088
  • VersR 2007, 925
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (Anschluss Senat, Urteil vom 30. Mai 2006, VI ZR 174/05, VersR 2006, 1088 Rn. 11).

    An dieser Art der Schadensabrechnung muss er sich jedenfalls dann festhalten lassen, wenn - wie hier - die konkreten Kosten der Ersatzbeschaffung unter Einbeziehung der geltend gemachten Nebenkosten den ihm aufgrund der fiktiven Schadensabrechnung zustehenden Betrag nicht übersteigen; eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (Senatsurteil vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320, 2321 Rn. 11; vgl. auch Senatsurteile vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, 175).

  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Der Geschädigte muss sich vielmehr an der gewählten Art der Schadensabrechnung festhalten lassen; eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, 175; vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320, 2321 Rn. 11; vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15; vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, MDR 2017, 27 Rn. 17).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Diese Abrechnungsarten dürfen zwar nicht miteinander vermengt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 162, 170, 175; vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - VersR 2004, 1575, 1576 und vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05 - VersR 2006, 1088, 1089), sind aber alternativ möglich.
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