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   OLG Brandenburg, 14.07.2005 - 9 UF 68/05   

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https://dejure.org/2005,3375
OLG Brandenburg, 14.07.2005 - 9 UF 68/05 (https://dejure.org/2005,3375)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2005 - 9 UF 68/05 (https://dejure.org/2005,3375)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 9 UF 68/05 (https://dejure.org/2005,3375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge zum Wohle des Kindes; Gefährdung des Kindswohls durch Verletzung der Einschulungspflicht; Zweifel an der Erziehungseignung der Kindseltern; Schulpflicht zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge bei einem Verstoß gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666 Abs. 1
    Entziehung der elterlichen Sorge wegen fehlender Mitwirkung bei der Schulausbildung der Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 235
  • MDR 2006, 270
  • FamRZ 2006, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur

    Vielmehr kommt dem staatlichen Erziehungsauftrag für das Wohl der Kinder eine derart hohe Bedeutung zu, dass die Vorenthaltung des Schulbesuches als Missbrauch des Sorgerechts anzusehen ist (so auch BayObLG NJW 1984, 928; OLG Brandenburg NJW 2006, 235; vgl. auch Staudinger - Coester, BGB, § 1666 Rdnr. 123; Palandt - Diederichsen, BGB, § 1666 Rdnr. 16 u. 22 m. w. N.; Johansen/Henrich - Büte, Eherecht, § 1666 BGB Rdnr. 34).
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von

    Vielmehr kommt dem staatlichen Erziehungsauftrag für das Wohl der Kinder eine derart hohe Bedeutung zu, dass die Vorenthaltung des Schulbesuches als Missbrauch des Sorgerechts anzusehen ist (so auch BayObLG NJW 1984, 928, OLG Brandenburg NJW 2006, 235, vgl. auch Staudinger - Coester, BGB, § 1666 Rdn 123, Palandt - Diederichsen, BGB, § 1666 Rdn 16 u. 22 mwN, Johansen/Henrich - Büte, Eherecht, § 1666 BGB Rdn 34).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07

    Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder

    Ein derartiges vernachlässigendes Verhalten kann darin zu sehen sein, dass Eltern die ihnen bzw. den Kindern angebotenen und benötigten Hilfen nicht annehmen (OLG Koblenz, FamRZ 2006, 57; Brandenburgisches OLG, NJW 2006, 235).
  • OLG Nürnberg, 15.09.2015 - 9 UF 542/15

    Verkehrte Welt oder Missbrauch der elterlichen Sorge - Weigerung der Eltern ein

    Nach herrschender Rechtsprechung bestehen gegen die Schulpflicht keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BGH a. a. O.; BayObLGZ 1983, 132 ff.; OLG Hamm NJW 2006, 237 ff.; OLG Köln FamRZ 2013, 1230 ff.; OLG Brandenburg NJW 2006, 235 ff.).
  • VG Berlin, 29.06.2006 - 1 A 145.06

    Scientology Kirche Berlin erstreitet vor dem Verwaltungsgericht

    Darüber hinaus ist hier im Rahmen des Eilrechtsschutzes zugunsten der Antragstellerin zu unterstellen, dass sie sich als Religionsgemeinschaft auf das Grundrecht des Art. 4 GG berufen kann, zumindest im Namen ihrer Mitglieder, die an den Informationsveranstaltungen teilnehmen (vgl. BVerwG, Entscheidung vom 25. Dezember 2005, NJW 2006, 235-241).
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