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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02   

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BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02 (https://dejure.org/2006,157)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02 (https://dejure.org/2006,157)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02 (https://dejure.org/2006,157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen; Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Einwohnern verschiedener Länder bei der Gewährung landwirtschaftlicher Ausgleichszahlungen durch Rechtsverordnung; Umfang des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 42, 43 VwGO; 90 BVerfGG
    Prozessuale Geltendmachung der gleichheitswidrigen Vorenthaltung einer Begünstigung durch eine VO

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 81
  • NJW 2006, 2618 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 922
 
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Wird zitiert von ... (257)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Auch bei dieser, das Verpflichtungsinteresse der Kläger berücksichtigenden Variante eines Feststellungsantrags bleibt die Anknüpfung an ein zugrunde liegendes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, S. 1505 ).

    Eine Verpflichtungsklage allein kann im vorliegenden Fall nicht zum Erfolg führen, und es droht daher keine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren (vgl. dazu BVerwGE 111, 276 ; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002, a.a.O.).

    Gegenüber den von den Beschwerdeführern im Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten verfolgten Verpflichtungsklagen hat die auf Feststellung des Anspruchs auf Erlass oder Änderung einer Rechtsverordnung gerichtete Klage den Vorteil, den Normgeber als Partei in die Rechtskraftwirkung einzubeziehen, ohne auf seine Entscheidungsfreiheit mehr als in dem für den Rechtsschutz des Bürgers unumgänglichen Umfang einzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Die Verfassungsbeschwerde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Grundrechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 107, 395 ; stRspr).

    Das gilt sowohl im Hinblick auf den besonderen Prüfungsmaßstab wie auch wegen der Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts weist darauf hin, dass er sich in seinem Urteil vom 11. Oktober 1996 (BVerwGE 102, 113) zu der Frage geäußert habe, ob und gegebenenfalls nach welchen Maßstäben ein Anspruchsteller die Verpflichtung der Behörde zur Gewährung einer Beihilfe verlangen könne, wenn sich der Anspruch aus der einschlägigen Rechtsverordnung nicht begründen lasse, die Rechtsverordnung insofern aber wegen einer gleichheitssatzwidrigen Benachteiligung des Anspruchstellers verfassungswidrig sei.

    Nichts anderes gilt für die Fachgerichte, soweit sie im Rahmen der ihnen zustehenden Kontroll- und Verwerfungskompetenz über untergesetzliche Normen einen Gleichheitsverstoß feststellen (vgl. BVerwGE 102, 113 ).

  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Die dem Grundsatz der Subsidiarität zugrunde liegende Erwägung, zunächst dem sachnäheren Fachgericht die Kontrolle auch der Einhaltung der Verfassung zu überlassen (vgl. BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; s. auch BSGE 72, 15 ), spricht dagegen, die Verfassungsbeschwerde für den Bereich der untergesetzlichen Rechtsetzung als Primärrechtsschutz anzuerkennen.

    Diese Überprüfung der Rechtmäßigkeit untergesetzlicher Rechtssätze mit Hilfe der Feststellungsklage ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung möglich (vgl. BVerwGE 111, 276 ; BSGE 72, 15 ).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Diese Überprüfung der Rechtmäßigkeit untergesetzlicher Rechtssätze mit Hilfe der Feststellungsklage ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung möglich (vgl. BVerwGE 111, 276 ; BSGE 72, 15 ).

    Eine Verpflichtungsklage allein kann im vorliegenden Fall nicht zum Erfolg führen, und es droht daher keine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren (vgl. dazu BVerwGE 111, 276 ; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes kann nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert jedoch, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 m.w.N.; 104, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Die dem Grundsatz der Subsidiarität zugrunde liegende Erwägung, zunächst dem sachnäheren Fachgericht die Kontrolle auch der Einhaltung der Verfassung zu überlassen (vgl. BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; s. auch BSGE 72, 15 ), spricht dagegen, die Verfassungsbeschwerde für den Bereich der untergesetzlichen Rechtsetzung als Primärrechtsschutz anzuerkennen.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Angesichts des Außerkrafttretens der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung würde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtslage nicht über den Einzelfall hinaus allgemein klären (vgl. hierzu BVerfGE 19, 268 ; 62, 338 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
    Die Verfassungsbeschwerde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Grundrechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Fluglärmbeeinträchtigung

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Die hier allein in Frage kommende Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten ist im Zusammenhang mit dem Angriff gegen ein Gesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, setzt aber zumindest die Feststellungsfähigkeit eines konkreten Rechtsverhältnisses voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - BVerwG 7 C 13.06 -, NVwZ 2007, S. 1311 ; Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 19.09 -, BVerwGE 136, 54 ; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 115, 81 zur Notwendigkeit der Anerkennung fachgerichtlichen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG für untergesetzliche Rechtssätze).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).
  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Es geht nicht darum (anstelle des Verordnungsgebers) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 556d Abs. 2 Satz 2, 3 BGB festzustellen, sondern nur um die Frage, ob der Verordnungsgeber den ihm eingeräumten Spielraum überschritten hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02, NJW 2006, 2618, nach juris Rn. 45ff.; BVerwG, Urt. v. 12.12.1979 - 8 C 2/79, in NJW 1980, 1970, nach juris Rn. 18f.; BGH, Urt. v. 04.11.2015 - VIII ZR 217/14, a.a.O., nach juris Rn. 93).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30
BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04 (https://dejure.org/2006,30)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2006 - XII ZR 50/04 (https://dejure.org/2006,30)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 (https://dejure.org/2006,30)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufklärungspflicht des Vermieters eines Unfallersatzfahrzeugs

  • Wolters Kluwer

    Vermietung eines Ersatzfahrzeugs für einen Unfallwagen zu einem überdurchschnittlich hohen Tarif; Unfallersatztarif; Schadensersatzanspruch des Mieters des Wagens; Aufklärungspflichten der Autovermietungen; Aufklärung über die Möglichkeit der Nichtübernahme des vollen ...

  • urteile-network.de PDF

    Aufklärungspflichten Vermieter

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 249 Fa; ; BGB § 311 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2 S. 1; BGB § 249
    Aufklärungspflicht des Mietwagenvermieters gegenüber dem Unfall-geschädigten bei einem deutlich über dem Normaltarif liegenden Angebot. Mit Anmerkung: Christian Tomson

  • RA Kotz

    Unfallersatztarif bei Mietwagen - Hinweispflicht des Mietwagenunternehmens

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Aufklärungspflicht über die Tarifgestaltung bei der Autovermietung ("Unfallersatztarif") und Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB)

  • Juristenzeitung

    Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Unfallersatztarif

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2 § 311 Abs. 2 S. 1 § 249
    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif liegenden Mietwagentarifs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Autovermieter: Hinweis auf evtl. Haftungsablehnung der Versicherung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mietwagenkosten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Mangelnde Aufklärung durch Autovermieter über die möglichen Tarife ergibt einen an den Schädiger bzw. seine Versicherung abtretbaren Schadensersatzanspruch

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Hinweispflicht des Vermieters bei hohem Unfallersatztarif

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten - Autovermieter muss aufklären

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Kosten eines Mietwagens - Autovermieter müssen Mieter über Sondertarife für Unfallersatzautos aufklären

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht über Unfallersatztarif

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen - Bundesgerichtshof formuliert eine Aufklärungspflicht für Autovermieter

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mietrechtliche Gesichtspunkte - Vermieter hat bei hohem Unfallersatztarif auf mögliche Schwierigkeiten hinzuweisen

  • bld.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Aufklärungspflicht des Mietwagenvermieters gegenüber dem Unfallgeschädigten bei einem deutlich über dem Normaltarif liegenden Angebot

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Aufklärungspflicht über die Tarifgestaltung bei der Autovermietung ("Unfallersatztarif") und Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB)

  • esautovermietung.de PDF (Entscheidungsanmerkung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 168, 168
  • NJW 2006, 2618
  • MDR 2006, 1103
  • MDR 2007, 1188
  • NZV 2006, 528
  • VersR 2006, 1274
  • WM 2006, 1965
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (28)

  • AG Frankfurt/Main, 20.11.1998 - 32 C 2560/98
    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
    Eine Aufklärungspflicht wird unter anderem bejaht von OLG Koblenz (NJW-RR 1992, 820); OLG Karlsruhe (DAR 1993, 229, 230); OLG Frankfurt (NZV 1995, 108, 109); OLG Stuttgart (NZV 1999, 169); LG Frankfurt (NZV 1996, 34); LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 - 2 S 191/03 - NJW-RR 2004, 455); LG Dresden (Urteil vom 15. Dezember 2005 - 8 S 122/05 -); LG Gießen (zfs 1994, 287); LG Bonn (Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 2004, 1284); AG Frankfurt (NJW-RR 1999, 708); AG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 133, 134); AG Ettlingen (Urteil vom 11. Februar 2004 - 3 C 202/03 -); AG Hamburg-Harburg (Urteil vom 16. April 2003 - 647 C 508/02 -); AG Karlsruhe (Urteil vom 16. September 2003 - 5 C 138/03 -); AG Heidelberg (Urteil vom 5. Februar 2004 - 23 C 504/03 -); MünchKomm/Emmerich BGB 4. Aufl. § 311 Rdn. 141 m.w.N.; Geigel/Rixecker Der Haftpflichtprozess 24. Aufl. § 3 Rdn. 67; Notthoff VersR 1996, 1200, 1205 und 1998, 144, 146 m.w.N.; Etzel/Wagner VersR 1993, 1192, 1193, 1195; Griebenow NZV 2003, 353, 356, 357 m.w.N.; Freyberger MDR 2005, 301, 303. .

    Die Instanzgerichte haben es oft abgelehnt, erheblich über dem "Normaltarif" liegende "Unfallersatztarife" als erstattungsfähig anzusehen (vgl. LG Bonn, Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 1284; LG Freiburg, Urteil vom 11. März 1997, NJW-RR 1997, 1069; LG Bonn, Urteil vom 25. Februar 1998, NZV 1998, 417; AG Frankfurt, Urteile vom 20. November 1998, NJW-RR 1999, 708 und vom 6. September 2001, NZV 2002, 83; AG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2000, NJW-RR 2001, 133) Nach den Feststellungen des LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 aaO) wird die Durchsetzbarkeit von Unfallersatztarifen in der Praxis "inzwischen sehr skeptisch bis ablehnend" beurteilt.

    Das Amtsgericht Frankfurt (NJW-RR 1999, 708) hat entschieden, der Vermieter müsse, wenn er wisse, dass der von ihm konkret angebotene Mietwagentarif über den Sätzen liege, die von einer Haftpflichtversicherung ohne Abzug akzeptiert würden, den Unfallgeschädigten auf die möglicherweise entstehenden Schwierigkeiten bei der Erstattung hinweisen und den Kunden von sich aus über günstigere Tarife informieren, und zwar unabhängig davon, ob er selber günstigere Normal- oder Pauschaltarife anbieten könne.

    Müsste er gar, wie vom Amtsgericht Frankfurt gefordert (NJW-RR 1999, 708), auf günstigere Angebote der Konkurrenz hinweisen, wäre er gezwungen, seine Preise entsprechend anzupassen oder als Anbieter auszuscheiden.

  • LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03

    Spezielle Unfalltarife sind im Mietwagengeschäft im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
    Eine Aufklärungspflicht wird unter anderem bejaht von OLG Koblenz (NJW-RR 1992, 820); OLG Karlsruhe (DAR 1993, 229, 230); OLG Frankfurt (NZV 1995, 108, 109); OLG Stuttgart (NZV 1999, 169); LG Frankfurt (NZV 1996, 34); LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 - 2 S 191/03 - NJW-RR 2004, 455); LG Dresden (Urteil vom 15. Dezember 2005 - 8 S 122/05 -); LG Gießen (zfs 1994, 287); LG Bonn (Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 2004, 1284); AG Frankfurt (NJW-RR 1999, 708); AG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 133, 134); AG Ettlingen (Urteil vom 11. Februar 2004 - 3 C 202/03 -); AG Hamburg-Harburg (Urteil vom 16. April 2003 - 647 C 508/02 -); AG Karlsruhe (Urteil vom 16. September 2003 - 5 C 138/03 -); AG Heidelberg (Urteil vom 5. Februar 2004 - 23 C 504/03 -); MünchKomm/Emmerich BGB 4. Aufl. § 311 Rdn. 141 m.w.N.; Geigel/Rixecker Der Haftpflichtprozess 24. Aufl. § 3 Rdn. 67; Notthoff VersR 1996, 1200, 1205 und 1998, 144, 146 m.w.N.; Etzel/Wagner VersR 1993, 1192, 1193, 1195; Griebenow NZV 2003, 353, 356, 357 m.w.N.; Freyberger MDR 2005, 301, 303. .

    Die Instanzgerichte haben es oft abgelehnt, erheblich über dem "Normaltarif" liegende "Unfallersatztarife" als erstattungsfähig anzusehen (vgl. LG Bonn, Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 1284; LG Freiburg, Urteil vom 11. März 1997, NJW-RR 1997, 1069; LG Bonn, Urteil vom 25. Februar 1998, NZV 1998, 417; AG Frankfurt, Urteile vom 20. November 1998, NJW-RR 1999, 708 und vom 6. September 2001, NZV 2002, 83; AG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2000, NJW-RR 2001, 133) Nach den Feststellungen des LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 aaO) wird die Durchsetzbarkeit von Unfallersatztarifen in der Praxis "inzwischen sehr skeptisch bis ablehnend" beurteilt.

  • AG Düsseldorf, 07.03.2000 - 234 C 14676/99

    Hinweispflicht und Beratungspflicht eines Mietwagenvermieters im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
    Eine Aufklärungspflicht wird unter anderem bejaht von OLG Koblenz (NJW-RR 1992, 820); OLG Karlsruhe (DAR 1993, 229, 230); OLG Frankfurt (NZV 1995, 108, 109); OLG Stuttgart (NZV 1999, 169); LG Frankfurt (NZV 1996, 34); LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 - 2 S 191/03 - NJW-RR 2004, 455); LG Dresden (Urteil vom 15. Dezember 2005 - 8 S 122/05 -); LG Gießen (zfs 1994, 287); LG Bonn (Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 2004, 1284); AG Frankfurt (NJW-RR 1999, 708); AG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 133, 134); AG Ettlingen (Urteil vom 11. Februar 2004 - 3 C 202/03 -); AG Hamburg-Harburg (Urteil vom 16. April 2003 - 647 C 508/02 -); AG Karlsruhe (Urteil vom 16. September 2003 - 5 C 138/03 -); AG Heidelberg (Urteil vom 5. Februar 2004 - 23 C 504/03 -); MünchKomm/Emmerich BGB 4. Aufl. § 311 Rdn. 141 m.w.N.; Geigel/Rixecker Der Haftpflichtprozess 24. Aufl. § 3 Rdn. 67; Notthoff VersR 1996, 1200, 1205 und 1998, 144, 146 m.w.N.; Etzel/Wagner VersR 1993, 1192, 1193, 1195; Griebenow NZV 2003, 353, 356, 357 m.w.N.; Freyberger MDR 2005, 301, 303. .

    Die Instanzgerichte haben es oft abgelehnt, erheblich über dem "Normaltarif" liegende "Unfallersatztarife" als erstattungsfähig anzusehen (vgl. LG Bonn, Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 1284; LG Freiburg, Urteil vom 11. März 1997, NJW-RR 1997, 1069; LG Bonn, Urteil vom 25. Februar 1998, NZV 1998, 417; AG Frankfurt, Urteile vom 20. November 1998, NJW-RR 1999, 708 und vom 6. September 2001, NZV 2002, 83; AG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2000, NJW-RR 2001, 133) Nach den Feststellungen des LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 aaO) wird die Durchsetzbarkeit von Unfallersatztarifen in der Praxis "inzwischen sehr skeptisch bis ablehnend" beurteilt.

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Allerdings besteht nach der Rechtsprechung eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (RGZ 111, 233, 234; vgl. zur Aufklärungspflicht des Vermieters: Senatsurteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1718; vom 28. April 2004 - XII ZR 21/02 - NJW 2004, 2674; vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618, 2619 und vom 15. November 2006 - XII ZR 63/04 - NZM 2007, 144; zur Aufklärungspflicht des Verkäufers: BGH Urteile vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00 - NJW 2001, 3331 und vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 205/06 - NJW-RR 2008, 258 Rn. 20; Staudinger/Singer/v. Finckenstein BGB Bearb. 2004 § 123 Rn. 11; MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl. § 123 Rn. 16 bis 18).
  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet (Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Juni 2006, XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168; vom 24. Oktober 2007, XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470 und vom 25. März 2009, XII ZR 117/07, NJW-RR 2009, 1101).

    Das bedeutet, dass die Interessen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des Informationsbedürfnisses einerseits und der Zumutbarkeit andererseits abzuwägen sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168 Rn. 15, 28).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof eine Aufklärungspflicht des Vermieters von Kraftfahrzeugen bejaht, wenn er einem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten ein Mietfahrzeug zu einem Tarif anbietet, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und deshalb die Gefahr besteht, dass der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht den vollen Tarif übernimmt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168 Rn. 16 ff., 29; vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470; vom 25. März 2009 - XII ZR 117/07, NJW-RR 2009, 1101).

    Es ist dann Sache des Geschädigten, sich kundig zu machen, etwa indem er Kontakt zum gegnerischen Haftpflichtversicherer aufnimmt, weitere Angebote einholt oder sich anwaltlich beraten lässt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168 Rn. 29; vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470 Rn. 13; vom 25. März 2009 - XII ZR 117/07, NJW-RR 2009, 1101 Rn. 18).

    Unsicherheiten darüber, ob der Geschädigte ein Schadensgutachten zu einem günstigeren und im Rahmen des Ortsüblichen liegenden Honorar eingeholt hätte, gehen deshalb zu Lasten des Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168 Rn. 31).

  • BGH, 25.03.2009 - XII ZR 117/07

    Aufklärungspflicht des Mietwagenunternehmers bei möglichen Schwierigkeiten der

    Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618, BGHZ 168, 168 und vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 155/05 - NJW-RR 2008, 470).

    Das Bestehen der Aufklärungspflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Person des Mieters und dessen für den Vermieter erkennbare Geschäftserfahrenheit oder Unerfahrenheit (Senatsurteile BGHZ 168, 168, 172 f. und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1718 m.w.N.).

    Demgegenüber kennt der Autovermieter den gespaltenen Mietwagenmarkt und weiß spätestens seit dem Jahr 2002, nachdem die Instanzgerichte dazu übergegangen waren, die Regulierungspraxis mehrerer Haftpflichtversicherer zu billigen, nach der Mietwagenkosten, soweit sie den Normaltarif überstiegen, nicht erstattet wurden, dass es bei der Regulierung solcher Mietwagenkosten zu Schwierigkeiten kommen kann (Senatsurteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618 f. = BGHZ 168, 168; vom 10. Januar 2007 - XII ZR 72/04 - NJW 2007, 1447 f.; vom 7. Februar 2007 - XII ZR 125/04 - NJW 2007, 2181 f.; vom 27. Juni 2007 - XII ZR 53/05 - NJW 2007, 2759 f.; vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 155/05 - NJW-RR 2008, 470 f. und vom 21. November 2007 - XII ZR 15/06 - VersR 2008, 269 f.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1507
BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05 (https://dejure.org/2006,1507)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 2 BvR 486/05 (https://dejure.org/2006,1507)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 2 BvR 486/05 (https://dejure.org/2006,1507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Wiederaufnahme eines während des Zweiten Weltkriegs in Aachen durchführten Standgerichtsverfahrens, da die verhängten Urteile gem dem NS-Aufhebungsgesetz bereits aufgehoben sind - Zur Verfassungsmäßigkeit des ...

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren gegen standgerichtliche Urteile aus der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands; Aufhebung standgerichtlicher Urteile der Wehrmacht Nazideutschlands nach § 1 S. 1 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    NS-AufhG § 1; GG Art. 1 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des NS-AufhG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher kein Raum für Wiederaufnahmeverfahren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher kein Raum für Wiederaufnahmeverfahren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.3.2006)

    Wiederaufnahme von NS-Unrechtsverfahren abgelehnt // 14-Jährige waren 1944 wegen Plünderns erschossen worden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 363
  • NJW 2006, 2618 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (75)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
    Diese Besonderheiten prägen den Umfang der Verpflichtung des Staates zur strafrechtlichen Rehabilitierung aus dem Schutz der Menschenwürde (BVerfGE 101, 275 ).

    Den Fortbestand des Strafmakels aus einer Verurteilung, die die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise missachtet hat, müssen die Verurteilten nicht hinnehmen (BVerfGE 101, 275 ).

    aa) Durch § 1 NS-AufhG wird das sozial-ethische Unwerturteil, das aufgrund einer der dort konkretisierten strafgerichtlichen Entscheidung der NS-Zeit auf dem Verurteilten lastet, für die Öffentlichkeit aufgehoben (vgl. auch BVerfGE 101, 275 zu § 1 Abs. 1 StrRehaG).

    Seine Schutzpflicht hat er dadurch nicht verletzt (vgl. auch BVerfGE 101, 275 ).

    Hierdurch wird dem Rehabilitierungsinteresse der Betroffenen aus verfassungsrechtlicher Sicht hinreichend Genüge getan (vgl. BVerfGE 101, 275 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
    Der im Wesentlichen geltend gemachte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz wäre nur dann verletzt, wenn die Fachgerichte an die Beurteilung der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags (§ 368 Abs. 1 StPO) einen Maßstab angelegt hätten, der dazu führen würde, den außerordentlichen Rechtsbehelf - an seinem Ziel gemessen - ineffektiv zu machen und "leer laufen" zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, vor allem vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).

    Jede strafgerichtliche Verurteilung enthält ein sozial-ethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 45, 272 ; 95, 96 ; 96, 245 ), das den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten berührt (vgl. BVerfGE 96, 245 ).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Angehörigen der DDR-Grenztruppen entschieden und hierbei das nationalsozialistische Unrecht in seine Betrachtung miteinbezogen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; s.a. zur Rechtsbeugung, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585).

  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1615/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

    Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .

    Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).

  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1729/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

    Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .

    Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war

    Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .

    Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 395/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

    Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .

    Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

    Die Gestaltungsfreiheit des Grundrechtsadressaten ist im Übrigen bei bevorzugender Typisierung weiter gespannt als bei benachteiligender Typisierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - juris Rn. 113).
  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 10 Sa 1550/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und stellt einen

    Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .

    Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).

  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

    Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfGE, Beschluss 8. März 2006 - 2 BvR 486/05, nach juris ).
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