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   BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02   

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https://dejure.org/2006,1033
BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02 (https://dejure.org/2006,1033)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 BvR 954/02 (https://dejure.org/2006,1033)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 (https://dejure.org/2006,1033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit der Strafvorschriften des § 96 Nr. 4 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG; Gebot der Gesetzesbestimmtheit; Verfassungsmäßigkeit einer sachlich missglückten Strafbestimmung; Begriff des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2684
 
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Wird zitiert von ... (69)

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Soweit er in der Folgezeit (weiter) womöglich meinte, aus seiner Sicht bestehende Strafbarkeitslücken auszunutzen, schließt dies jedenfalls - worauf das Landgericht unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Rechtsprechung zutreffend hinweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02) - dann, wenn - wie auch hier - zum Tatzeitpunkt höchstrichterliche Entscheidungen noch nicht vorliegen, die Vorstellung der Möglichkeit mit ein, sich bei einer Fehlinterpretation der Gesetzeslage strafbar zu machen, und legt zumindest die Annahme einer bedingten Unrechtseinsicht nahe.
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Ein Beweisverwertungsverbot ist von Verfassungs wegen aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, S. 273 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61; Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2017/10, NJW 2011, 2783, 2784).
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