Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.02.2006

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   BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06   

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https://dejure.org/2006,3892
BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06 (https://dejure.org/2006,3892)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2006 - 2 StR 63/06 (https://dejure.org/2006,3892)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2006 - 2 StR 63/06 (https://dejure.org/2006,3892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung zwischenzeitlich vollstreckter Geldstrafen bei der Gesamtstrafenbildung; Erforderlichkeit der Bildung von zwei Gesamtstrafen; Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 b; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 462 a Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 358 Abs. 2
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2712 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 232
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 2/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich;

    Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
    Sie ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 4 StPO selbst treffen kann (BGH, Beschl. vom 8. Juli 2005 - 2 StR 2/05).
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
    Andernfalls würde einem Revisionsführer wegen seines Rechtsmittels ein durch die frühere Gesamtstrafenbildung erlangter Rechtsvorteil genommen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt somit dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.2023 - 1 ORs 4 Ss 18/23

    Dauerhaft mitgeführtes Springmesser eines Obdachlosen als gefährliches Werkzeug

    a) Der nun mit der Sache befasste Tatrichter hat in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafenbildung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu prüfen (BGH, Beschluss vom 07.04.2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232).
  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 183/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßgeblichkeit des Vollstreckungsstands der

    Denn der Angeklagte hat durch die rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung einen Rechtsvorteil erlangt, der ihm auf seine Revision hin nicht genommen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 Rn. 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme);

    Dabei wird er zu beachten haben, dass nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72); sie entscheidet über die Zäsurwirkung.
  • OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Verwarnung mit

    Sie ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH NJW 2006, 2712).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 437/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Die Beschwer eines Angeklagten durch die unterlassene Einbeziehung von Einzelstrafen kann aber entfallen, wenn eine Zäsurwirkung für eine einzubeziehende Verurteilung hätte beachtet werden müssen und deshalb mehrere Gesamtstrafen zu bilden gewesen wären (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232).
  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

    Hatte das erste Tatgericht in der aufgehobenen Entscheidung bei der Bildung der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft eine Einzelstrafe aus einem früherem Urteil herangezogen, so ergibt sich wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) die Obergrenze für die neu zu bildende Gesamtstrafe aus der Höhe der vom ersten Tatrichter verhängten Gesamtstrafe abzüglich der rechtsfehlerhaft einbezogenen Strafe (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 284/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (lückenhafte Darstellung; bloße

    Wäre dieser noch nicht vollstreckt - wobei auf die bislang ungeklärte Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung abzustellen ist (BGH NStZ-RR 2006, 232; Fischer, StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37a) - so würde diese Vorverurteilung Zäsurwirkung entfalten.
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 41/20

    Unterlassen einer etwaigen nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Denn aus den Feststellungen des Landgerichts ergibt sich, dass eine solche aufgrund Zäsurwirkungen zur Bildung zweier oder gar dreier Gesamtfreiheitsstrafen statt einer Gesamtfreiheitsstrafe geführt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232).
  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 404/20

    Gesamtstrafenbildung (Nachteilsausgleich für im Ausland verhängte Strafen nur bei

    a) Bei allein aus inländischen Strafen zu bildenden Gesamtstrafen ist ein Angeklagter durch die unterbliebene Einbeziehung einer anderen Strafe nicht beschwert, wenn diese aufgrund ihrer Zäsurwirkung die Festsetzung zweier Gesamtstrafen erfordert und sich hieraus für den Angeklagten eine höhere Gesamtsanktion ergeben hätte (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 599/16; vom 21. Januar 2014 - 5 StR 439/13 Rn. 2; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10 unter 2.; vom 25. November 2009 - 2 StR 465/09 und vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4; Urteile vom 12. Februar 1992 - 3 StR 515/91 Rn. 3 f., BGHR StGB § 55 Abs. 1 Beschwer 2 und vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18 Rn. 47).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 213/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlerhafte Einbeziehung; Beschwer)

    Zwar ist die vom Landgericht vorgenommene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB) rechtsfehlerhaft, weil sie nicht auf der Grundlage der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung durchgeführt worden ist (vgl. BGH NStZ 2001, 645; NStZ-RR 2006, 232; Fischer, StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37 a).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5134
OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06 (https://dejure.org/2006,5134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06 (https://dejure.org/2006,5134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06 (https://dejure.org/2006,5134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenes Beschwerderecht des Wahlverteidigers in eben dieser Eigenschaft oder des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung

  • Judicialis

    StPO § 143

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 12 KLs 35 Js 334/05
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2712
  • NStZ 2007, 664 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ws 302/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Wahlanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Zwar ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Einlegung eines Rechtsmittels nicht im eigenen Namen des Verteidigers erfolgt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2004 in 2 Ws 302/04).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05

    Pflichtverteidiger; Abberufung; zweiter Pflichtverteidiger; Auswahlermessen des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Die gegen die Bestellung des Rechtsanwalts H. gerichtete Beschwerde des Angeklagten vom 28. November 2005, die für diesen durch Rechtsanwalt G. eingelegt und später noch ergänzend begründet sowie auch von Rechtsanwalt L. für den Angeklagten nach seiner Beiordnung ergänzend begründet worden ist, ist durch ausführlichen Senatsbeschluss vom 5. Januar 2006 (2 Ws 315/05), auf den Bezug genommen wird, verworfen worden.
  • BGH, 19.01.2006 - 1 StR 409/05

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Terminierung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Aus dem Recht eines Angeklagten, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, folgt nicht, dass bei jeder Verhinderung des gewählten Verteidigers oder des "Pflichtverteidigers des Vertrauens" eine Hauptverhandlung gegen den Angeklagten nicht durchgeführt werden könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 in 1 StR 409/05).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Anderenfalls hätte er es in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem (Pflicht-)Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, möglicherweise sogar um verfahrensfremde Zwecke zu verfolgen (vgl. den o.g. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006; ferner Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Er ist Verteidiger, nicht Vertreter des Beschuldigten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05).
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    In diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen anderer Gerichte und in der Kommentarliteratur vertretene Auffassungen betreffen zudem häufig andere - nicht einschlägige - Fallkonstellationen, etwa diejenige, dass sich ein Pflichtverteidiger gegen seine - ihn nach herrschender Auffassung nicht beschwerende - eigene Entpflichtung wendet (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 1996 - 3 Ws 191/96, NStZ-RR 1996, 272; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1997 - 2 Ws 255/97, NJW 1998, 621; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 141 Rn. 32, § 143 Rn. 18), oder diejenige, in der ein weiterer (Wahl- und/oder Pflicht-)Verteidiger gegen die unterlassene Entpflichtung eines anderen Pflichtverteidigers vorgeht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53, 54/06, NJW 2006, 2712; KKStPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13, § 143 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist daher mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Er ist Verteidiger, nicht Vertreter des Angeklagten (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713).

  • OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei

    Eine Vermutung spricht dafür, dass der Verteidiger Rechtsmittel regelmäßig für den Beschuldigten eingelegt hat (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10

    Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • BGH, 08.03.2022 - StB 4/22

    Unzulässige Beschwerde gegen die Anordnung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen

    Anderenfalls hätten sie die Beanstandungen im eigenen Namen geltend machen müssen und nicht als "die Verteidigung des Angeklagten B." (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53/06 u.a., NJW 2006, 2712; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 Ws 381/11, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 3 4 5 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12, juris Rn. 14 mwN; SSWStPO/Hoch, 4. Aufl., § 297 Rn. 4).
  • LG Osnabrück, 06.06.2016 - 18 Qs 17/16

    Vollstreckung der Untersuchungshaft gegen einen Angeklagten in anderer Sache

    Dies kann durchaus so verstanden werden, dass es sich um, eine - mangels eigener Beschwer unzulässige - Beschwerde des Verteidigers im eigenen Namen handelt (vgl. so etwa OLG Hamm, 23.02.2006, 2 Ws 53, 54/06, NStZ 2007, 664).
  • OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12

    Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Hamm, 28.06.2007 - 2 Ws 174/07

    Pflichtverteidigerbeiordnung; Zeitpunkt; Ablehnung; Rechtsmittel; Voraussetzungen

    Zwar könnten aufgrund der Formulierung der Beschwerdeschrift Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde insoweit bestehen, als diese nicht im Namen und für den Angeklagten - wie noch ausdrücklich die Berufung - eingelegt worden ist, sondern durch den Rechtsanwalt im eigenen Namen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 in 2 Ws 53 u. 54/06 = NJW 2006, 2712), doch geht der Senat aufgrund der hier vorliegenden Gesamtumstände davon aus, dass es sich um eine Beschwerde des früheren Angeklagten handelt.
  • OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers lediglich

    b) Der Verteidiger, dem ein eigenes Beschwerderecht weder gegen die Ablehnung seiner gerichtlichen Bestellung (Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 141 Rn. 10 m.w.N.) noch gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg, MDR 1990, S. 460; OLG Hamm NJW 2006, 2712 f.) zusteht, hat die Beschwerden namens und im Auftrag des Angeklagten eingelegt.
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 54/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    2 Ws 53/06 OLG Hamm 2 Ws 54/06 OLG Hamm .
  • LG Koblenz, 24.05.2023 - 12 Qs 26/23

    Pflichtverteidiger, Rechtsmittel, Ablehnung Bestellung, Schwere der Tat, sonstige

  • OLG Hamm, 09.12.2010 - 5 Ws 418/10

    Beschwerde, Rechtsanwalt, Pflichtverteidigerbestellung, Ablehnung, Zulässigkeit

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