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   BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06   

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https://dejure.org/2006,1216
BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06 (https://dejure.org/2006,1216)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - III ZA 7/06 (https://dejure.org/2006,1216)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06 (https://dejure.org/2006,1216)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn des Laufs der Berufungsbegründungsfrist auch bei Hinderung der Einhaltung dieser Frist wegen Nachsuchens um Prozesskostenhilfe; Zurverfügungstehen der Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses zur Nachholung der versäumte Prozesshandlung

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2 A; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Berufungsbegründungsfrist - beginnt auch dann, wenn Prozesskostenhilfe beantragt worden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2 § 520 Abs. 2 S. 1
    Beginn der Berufungsbegründungsfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beginn d. Berufungsbegründungsfrist bei Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsbegründungsfrist nach PKH

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Berufungsbegründungsfrist bei Prozesskostenhilfebedürftigkeit

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Berufungsbegründungsfrist bei Prozesskostenhilfebedürftigkeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungsfrist läuft trotz Beantragung der PKH

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsbegründungsfrist nach PKH

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsbegründungsfrist nach PKH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2857
  • MDR 2007, 100
  • FamRZ 2006, 1271
  • BauR 2006, 1782
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06
    Seit dem Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) steht ihm in diesen Fällen nach Wegfall des Hindernisses die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat zur Verfügung, innerhalb deren die versäumte Prozesshandlung nachzuholen ist (Abgrenzung zum Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275).

    Es hat sich insoweit auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, die - vor Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) - zur Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist eine verfassungskonforme Auslegung von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO für erforderlich gehalten und als eine Lösung angesehen hat, den Beginn des Laufs der Rechtsmittelbegründungsfrist an die Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung zu knüpfen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275, 3276 f; ähnlich Senatsbeschluss vom 25. September 2003 - III ZB 84/02 - NJW 2003, 3782 f zur Rechtsbeschwerde und Beschluss vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03 - NJW 2004, 2902, 2903).

  • BGH, 17.06.2004 - IX ZB 208/03

    Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz im

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06
    Es hat sich insoweit auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, die - vor Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) - zur Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist eine verfassungskonforme Auslegung von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO für erforderlich gehalten und als eine Lösung angesehen hat, den Beginn des Laufs der Rechtsmittelbegründungsfrist an die Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung zu knüpfen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275, 3276 f; ähnlich Senatsbeschluss vom 25. September 2003 - III ZB 84/02 - NJW 2003, 3782 f zur Rechtsbeschwerde und Beschluss vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03 - NJW 2004, 2902, 2903).
  • OLG München, 21.03.2006 - 1 U 4589/05

    Arme Partei: Zwei Monate Frist für die Einlegung der Berufung ab Zugang der

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06
    Der Antrag der Klägerin, ihr für eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 21. März 2006 - 1 U 4589/05 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 84/02

    Frist zur Nachholung der Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06
    Es hat sich insoweit auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, die - vor Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) - zur Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist eine verfassungskonforme Auslegung von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO für erforderlich gehalten und als eine Lösung angesehen hat, den Beginn des Laufs der Rechtsmittelbegründungsfrist an die Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung zu knüpfen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275, 3276 f; ähnlich Senatsbeschluss vom 25. September 2003 - III ZB 84/02 - NJW 2003, 3782 f zur Rechtsbeschwerde und Beschluss vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03 - NJW 2004, 2902, 2903).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    Der vom Berufungsgericht zitierte Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 (III ZA 7/06, NJW 2006, 2857) betraf die - hier nicht vorliegende - Fallkonstellation, dass der Berufungskläger erst nach erfolgter (unbedingter) Berufungseinlegung Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hatte (vgl. auch Beschluss vom 19. Juni 2007 aaO S. 18 Rn. 10).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Dass der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO die auch in der Rechtsprechung des Senats geforderte Angleichung der Rechtsstellung bemittelter und unbemittelter Personen bezweckt und nach seiner Auffassung auch erreicht hat, könnte ebenfalls gegen eine vom Gesetzeswortlaut abweichende Auslegung des § 234 Abs. 1 und 2 ZPO im Sinne der früher entwickelten Lösungswege sprechen (BGH Beschluss vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06 - FamRZ 2006, 1271, 1272; vgl. auch Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 236 Rdn. 8; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 234 Rdn. 7 a; Born NJW 2004, 2042, 2044; Grandel FF 2005, 21, 22; Bischoff FamRB 2005, 47, 48).

    Hatte ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel bereits rechtzeitig eingelegt und Prozesskostenhilfe lediglich für die Durchführung des Rechtsmittels beantragt, müsste - nach bewilligter Prozesskostenhilfe - die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, in der nach § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Rechtsmittelbegründung nachzuholen ist, ohnehin mit der Zustellung des über den Prozesskostenhilfeantrag befindenden Beschlusses beginnen (vgl. BGH Beschluss vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06 - FamRZ 2006, 1271).

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06, NJW 2006, 2857, 2858) hat lediglich für die Fallgestaltung einer unbedingt eingelegten Berufung und eines sodann gestellten Prozesskostenhilfeantrages angenommen, dass der Lauf der Begründungsfrist nach Maßgabe des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt und dem Antragsteller nach Wegfall des Hindernisses, d.h. nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder deren Versagung, die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Verfügung steht, um die versäumte Prozesshandlung nachzuholen.
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 182/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere

    Innerhalb dieser Frist ist nach § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ZPO auch die versäumte Prozesshandlung, hier also die Berufungsbegründung, nachzuholen (vgl. BGH Beschluss vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06 - FamRZ 2006, 1271 f.).
  • BGH, 03.07.2008 - III ZA 8/08

    Rechtsfolgen und statthaftes Rechtsmittel bei Versäumung der

    Die Partei hat dann entsprechend § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO innerhalb eines Monats nach Fortfall des Hindernisses die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen und die versäumte Berufungsbegründung nachzuholen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06 - NJW 2006, 2857 f, Rn. 4).

    Seine Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe konnte wegen der Nichtanfechtbarkeit von vornherein zu keiner ihm günstigen Entscheidung führen und deshalb den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nicht hinausschieben (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 aaO S. 2858, Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2014 - 15 U 215/13

    Unzulässigkeit der Berufung mangels Begründung trotz PKH-Antrags während

    Dass die Klägerin nach Einlegung der Berufung PKH beantragt hat, hatte auf den Lauf der Begründungsfrist keinen Einfluss (BGH NJW 2006, 2857, 2858).

    Für eine bedürftige Partei, die zwar schon Berufung eingelegt, dann aber vor Ablauf der Begründungsfrist PKH beantragt hat, beginnt die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO mit der Beseitigung der Ungewissheit über das Schicksal ihres PKH-Gesuchs und deshalb (spätestens) mit der Zustellung des dieses Gesuch bescheidenden Beschlusses (vgl. BGH NJW 2006, 2857 f.; BGH NJW-RR 2008, 1313, 1315 [Tz. 21]); BGH NJW 2009, 854, 855 [Tz. 10]); BT-Drucksache 15/1508 S. 17 f. [zu Nummer 7]).

  • OLG Koblenz, 27.11.2014 - 3 U 437/14

    Beginn der Berufungsbegründungsfrist bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Die Monatsfrist zur Berufungsbegründung beginnt für die Berufungsklägerin mit Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (in Anknüpfung an BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06 - NJW 2007, 3354 = BGHZ 173, 14 ; vom 29. Juni 2006 - III ZR 7/06 - NJW 2006, 2857 f.; Zöller/Heßler, ZPO , 30. Auflage 2014, § 520 Rn. 39).

    Die Monatsfrist zur Berufungsbegründung begann für die Klägerin mit Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06 - NJW 2007, 3354 = BGHZ 173, 14 ; vom 29. Juni 2006 - III ZR 7/06 - NJW 2006, 2857 f.; Zöller/Heßler, ZPO , 30. Auflage 2014, § 520 Rn. 39).

  • BGH, 21.04.2020 - II ZB 27/19

    Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht der beabsichtigten

    Die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO begann mit Mitteilung der Ablehnung von Prozesskostenhilfe (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06, NJW 2006, 2857 Rn. 4) am 5. September 2019 zzgl.
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