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   OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3311
OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06 (https://dejure.org/2006,3311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2006 - 1 Ss 13/06 (https://dejure.org/2006,3311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 1 Ss 13/06 (https://dejure.org/2006,3311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urkundenfälschung: Urkundenqualität von Fotokopien

  • IWW
  • ra.de
  • RA Kotz

    Schwerbehindertenausweis: Farbkopien eine Urkundenfälschung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Parken auf Schwerbehindertenparkplatz mit Ausweiskopie

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Behindertenparkplatz und falsche Kopie des Ausweises

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Nichtbehinderte, die ihr Auto auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abstellen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mit Kopie eines fremden Ausweises auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderung an die Bejahung der Urkundenqualität eines fotokopierten Schwerbehindertenausweises und Parkausweises; Bedeutung der Erkennbarkeit des Vorliegens einer Kopie für die Beurteilung der Urkundeneigenschaft nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB); Indizwirkung der Qualität ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Falschparken mit fotokopiertem Sonderparkausweis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Behindertenausweis der Tochter kopiert und damit falsch geparkt: Beging der Vater Urkundenfälschung?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Straftat: Parken auf Schwerbehindertenparkplatz mit Ausweiskopie

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Parken auf Schwerbehindertenparkplatz mit Ausweiskopie

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2869
  • NStZ 2007, 158
  • NZV 2007, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Sie verkörpert grundsätzlich keine eigene Gedankenerklärung, sondern dokumentiert nur, dass ein bestimmter Aussteller einmal eine bestimmte Erklärung abgegeben hat, gibt also als auf technischem Wege hergestelltes Abbild einer Urkunde lediglich stellvertretend für das Original eine fremde Gedankenerklärung wieder (BGHSt 5, 291, 293; 20, 17, 18; 24, 140, 141).
  • OLG Köln, 30.01.1987 - Ss 597/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Den Anschein einer Originalurkunde erweckt eine Reproduktion dann, wenn sie der Originalurkunde soweit ähnlich ist, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht auszuschließen ist (OLG Saarbrücken, NJW 1982, 2268; OLG Köln, StV 1987, 297; Gribbohm, a.a.O., Rdnr. 115).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Sie verkörpert grundsätzlich keine eigene Gedankenerklärung, sondern dokumentiert nur, dass ein bestimmter Aussteller einmal eine bestimmte Erklärung abgegeben hat, gibt also als auf technischem Wege hergestelltes Abbild einer Urkunde lediglich stellvertretend für das Original eine fremde Gedankenerklärung wieder (BGHSt 5, 291, 293; 20, 17, 18; 24, 140, 141).
  • BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    a) Dabei kommt es jedoch entgegen der Auffassung des Amtsgerichts weder entscheidend auf die Qualität des Falsifikats (BayObLG, JZ 1988, 272; BayObLG, NJW 1989, 2553; Cramer/Heine, a.a.O.) noch darauf an, ob das Vorliegen einer Kopie sofort erkennbar ist oder nicht.
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 94, 95; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, Rdnr. 12 b zu § 276 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BayObLG, 15.02.1990 - RReg. 2 St 398/89

    Zum Tatbestand des Kreditbetruges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Dagegen ist eine Kopie dann als Urkunde zu behandeln, wenn der Täter eine fotographische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührenden Urschrift hergestellt hat und mit dieser den Anschein einer Originalurkunde erwecken wollte, an die der Rechtsverkehr das nach § 267 StGB zu schützende Vertrauen auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden anknüpft (BayObLG, NJW 1990, 1677, 1679; BayObLG, NJW 1990, 3221; Zaczyk, NJW 1989, 2515, 2517).
  • BGH, 04.09.1964 - 4 StR 324/64

    Strafbarkeit wegen Ausweispapiermissbrauchs durch Gebrauch einer unbeglaubigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Sie verkörpert grundsätzlich keine eigene Gedankenerklärung, sondern dokumentiert nur, dass ein bestimmter Aussteller einmal eine bestimmte Erklärung abgegeben hat, gibt also als auf technischem Wege hergestelltes Abbild einer Urkunde lediglich stellvertretend für das Original eine fremde Gedankenerklärung wieder (BGHSt 5, 291, 293; 20, 17, 18; 24, 140, 141).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass für eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen (untauglichen) Versuchs einer Urkundenfälschung nur dann Raum wäre, wenn den von ihm hergestellten Kopien keine Urkundenqualität zukäme, der Angeklagte aber geglaubt oder für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte, dass es sich bei den Produkten seiner Manipulationen um Urkunden im Rechtssinne handelte (vgl. zum Problem des untauglichen Versuchs durch sog. "umgekehrten Tatbestandsirrtum" BGHSt 42, 268 ff.).
  • BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 116/90

    gefälschtes Schreiben der Krankenkasse - § 267 StGB, Kopie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
    Dagegen ist eine Kopie dann als Urkunde zu behandeln, wenn der Täter eine fotographische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührenden Urschrift hergestellt hat und mit dieser den Anschein einer Originalurkunde erwecken wollte, an die der Rechtsverkehr das nach § 267 StGB zu schützende Vertrauen auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden anknüpft (BayObLG, NJW 1990, 1677, 1679; BayObLG, NJW 1990, 3221; Zaczyk, NJW 1989, 2515, 2517).
  • LG Tübingen, 22.01.2018 - 24 Ns 11 Js 23397/16

    Handschriftliche, offensichtliche Änderungen an Anwohnerparkausweis keine

    Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 22.6.2006 - 1 Ss 13/06 (NJW 2006, 2869 f.) zur Urkundenqualität von Fotokopien - konkret ging es um die Fotokopie eines Parkausweises - folgende Grundsätze formuliert, die entsprechend auch für den vorliegenden Fall gelten:.
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