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   BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05   

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https://dejure.org/2006,658
BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05 (https://dejure.org/2006,658)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2006 - VII ZR 13/05 (https://dejure.org/2006,658)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - VII ZR 13/05 (https://dejure.org/2006,658)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Preisanpassung bei unwirksamer Lohngleitklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Rückzahlung geleisteten Werklohns; Lohnklausel als genehmigungsbedürftige Kostenelementeklausel; Begriff der "Spannungsklausel"; Genehmigung einer Lohngleitklausel in Form einer so genannten "Pfennigklausel"; Verlangen einer Selbstbeteiligung des ...

  • Judicialis

    BGB § 631 Abs. 1; ; WährG § 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; WährG § 3 S. 2
    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lohngleitklausel: Selbstbeteiligung über Änderungssätze hinaus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit von Lohngleitklauseln in der neueren BGH-Rechtsprechung (RA Prof. Wolfgang Heiermann; Deutsches Baublatt 6/2006, S. 31)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lohngleitklausel wirksam? (IBR 2006, 433)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Lohngleitklauseln (IBR 2006, 607)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 168, 96
  • NJW 2006, 2978
  • ZIP 2007, 135 (Ls.)
  • MDR 2006, 1342
  • NZBau 2006, 571
  • WM 2006, 1502
  • BauR 2006, 1461
  • ZfBR 2006, 665
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 26.01.2000 - 4 U 3249/99

    Werkvertragsrecht: Anpassung von Lohn- und Lohnnebenkosten

    Auszug aus BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Wirksamkeit der Lohngleitklauseln anhand von § 3 Satz 2 WährG geprüft (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 481 f; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867; OLG München, NZBau 2000, 515 f; a.A. Reitz, BauR 2001, 513 f).

    Der Kläger handelt insoweit nicht rechtsmissbräuchlich (a.A.: vgl. OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867, 1869 f.).

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 150/01

    BGH

    Auszug aus BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
    Da der Auftragnehmer dieses Kalkulationsrisiko nach der gesetzlichen Regelung allein tragen muss, ist es nicht unangemessen, wenn der Auftraggeber dieses Risiko übernimmt, die Übernahme jedoch auf einen 0, 5 % der Auftragsumme überschreitenden Betrag beschränkt (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 150/01, BauR 2002, 467, 468 = ZfBR 2002, 247 = NZBau 2002, 89).
  • BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78

    Preisänderung und Vertragsanpassung im Rahmen eines Stromlieferungsvertrages -

    Auszug aus BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
    Dem kann entgegen der Auffassung der Revision nicht entgegengehalten werden, es könne durch eine nachträglich isolierte Prüfung der Lohngleitklausel unzulässig in das bei Vertragsschluss ausgewogene Leistungsgleichgewicht des Vertrages eingegriffen werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1979 - VIII ZR 245/78, WM 1979, 1097, 1099; a.A.: Werner, NZBau 2001, 521, 524).
  • BGH, 02.02.1983 - VIII ZR 13/82

    Mietvertrag - Wertsicherungsklausel - Genehmigung - Landeszentralbank -

    Auszug aus BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
    Eine Spannungsklausel liegt vor, wenn die in ein Verhältnis zueinander gesetzten Güter oder Leistungen im Wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind (BGH, Urteil vom 2. Februar 1983 - VIII ZR 13/82, NJW 1983, 1909, 1910 m.w.Nachw.; vgl. jetzt § 1 Nr. 2 PrKV).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Auszug aus BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
    Ein wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz (schwebend) unwirksames Rechtsgeschäft kann nur wirksam bestätigt werden, wenn das Verbot entfallen ist (BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 12/87, BGHZ 104, 18, 24).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98

    Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Wirksamkeit der Lohngleitklauseln anhand von § 3 Satz 2 WährG geprüft (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 481 f; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867; OLG München, NZBau 2000, 515 f; a.A. Reitz, BauR 2001, 513 f).
  • OLG München, 23.05.2000 - 13 U 5932/99

    Wirksamkeit einer Lohngleitklausel

    Auszug aus BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Wirksamkeit der Lohngleitklauseln anhand von § 3 Satz 2 WährG geprüft (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 481 f; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867; OLG München, NZBau 2000, 515 f; a.A. Reitz, BauR 2001, 513 f).
  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Insbesondere unterscheidet sie sich von einer Kostenelementeklausel (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, NJW 2007, 1054 Rn. 20 ff.), der - anders als hier - aufgrund ihres in mathematischer Ableitung erfolgenden Automatismus einer Preisanpassung das Erfordernis einer vollständigen Benennung und Gewichtung der abwälzbaren Kostenveränderungen immanent ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05, WM 2006, 1502 Rn. 15; OLG Schleswig, BauR 2009, 503, 504).
  • OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06

    Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln

    Sie lassen vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 08.06.2006 (Az.: VII ZR 13/05) ihr Verteidigungsvorbringen teilweise fallen und beschränken sich insbesondere auf den Angriff gegen die klägerische Berechnung des Änderungssatzes sowie des Personalkostenanteils, wobei sie sich auf das als Anlage Bf 2 vorgelegte Privatgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Sprang beziehen.

    Das ist dann der Fall, wenn eine Partei nach dem 31.12.1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen und abgewickelten Vertrag über Jahre auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05).

    aaa) Eine sogenannte "Spannungsklausel" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann anzunehmen, wenn die in einem Verhältnis zueinander gesetzten Güter oder Leistungen im Wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05 m.w.N.).

    Entscheidendes Kriterium bei der Abgrenzung zur genehmigungspflichtigen Lohngleitklausel ist damit, dass die Bezugsgröße im Wesentlichen gleichartig ist oder vergleichbare Leistungen betrifft (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Am.: VII ZR 13/05).

    Derartige Kostenelementeklauseln sind aber nur dann (und nur insoweit) genehmigungsfrei vereinbar, wenn die bei den einzelnen (oder mehreren) Kostenelementen auftretenden Kostenveränderungen lediglich in effektiver Höhe, das heißt in Höhe des anhand der Klausel sich errechnenden, einigermaßen genauen Betrages - und zudem auch richtig gewichtet - abgwälzt werden (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05; Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 10. Aufl. 1992, § 258 Rn. 179; Kapellann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, 5. Aufl. 2006, Rn. 109).

    Nach Auffassung des Senats kann bei dieser Überschreitung nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die bei den einzelnen Kostenelementen auftretenden Kostenveränderungen lediglich in effektiver Höhe, das heißt in Höhe des anhand der Klausel sich errechnenden einigermaßen genauen Betrages - und zudem auch richtig gewichtet - abgewälzt werden (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05; Kapellmann/Schiffers, a.a.O., Rn. 109).

    Folglich ist es ohne Belang, dass die Beklagte trotz möglicher Unwirksamkeit der Lohngleitklausel gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A den Zuschlag erhalten hat (vgl. Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05).

    Angesichts dessen, dass der Auftraggeber mit der Vereinbarung der Lohngleitklausel zum Teil das Kalkulationsrisiko des Auftragnehmers übernimmt, welches dieser nach der gesetzlichen Regelung allein zu tragen hätte, ist es nicht als rechtsmissbräuchlich zu werten, wenn der Auftraggeber eine Anpassung der Änderungssätze auf das währungsrechtlich zulässige Maß fordert und gleichzeitig die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Selbstbehaltsklausel geltend macht (vgl. das Urteil des BGH vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05).

    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die insoweit maßgeblichen, grundsätzlichen Rechtsfragen bereits im Rahmen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 08.06.2006 (Az.: VII ZR 13/05) eine Klärung erfahren haben.

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12

    Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in

    Dass die Rechtsänderung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf bereits endgültig abgeschlossene Sachverhalte wirkt (vgl. BGH Urteile vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 189/08 - NJW-RR 2011, 309 und BGHZ 168, 96, 98 = NJW 2006, 2978), kann dahinstehen.
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme

    Die Lohngleitklausel unterfalle dem Anwendungsbereich des § 3 Satz 2 WährG; ihre Genehmigungsbedürftigkeit hänge davon ab, ob sie als sog. "Kostenelementeklausel" die bei dem Kostenelement "Lohn" auftretenden Kostenveränderungen lediglich in effektiver Höhe und in richtiger Gewichtung auf den Auftraggeber abwälze (Bezug auf BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05, BGHZ 168, 96).

    Das ist der Fall, wenn eine Partei nach dem 31. Dezember 1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen und abgewickelten Vertrag auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05, BGHZ 168, 96, 98).

    Im Ansatz korrekt hat das Berufungsgericht die vereinbarte Lohngleitklausel als Kostenelementeklausel beurteilt und dahin überprüft, ob sie genehmigungsfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05, aaO).

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11

    Pachtvertrag über eine zwangsverwaltete Immobilie: Aktivlegitimation des

    Dabei nimmt der BGH auf eine frühere Entscheidung (NJW 2006, 2978) Bezug.
  • OLG Schleswig, 27.04.2007 - 14 U 113/06

    Subunternehmerkosten und Toleranzen bei Lohngleitklauseln

    Damit wird die Höhe der Vergütung der Werkunternehmerin durch den Preis einer anderen Leistung bestimmt, so dass diese Vereinbarung grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 3 Satz 2 WährG unterfällt (so zu gleichlautenden Klauseln auch OLG Dresden, Urt. v. 14. Juni 2006, 6 U 195/06, juris Rdnr. 25; vgl. auch BGH, Urt. v. 08. Juni 2006, VII ZR 13/05, juris Rdnr. 12).

    Sie sind nur dann genehmigungsfrei bzw. gelten als genehmigt, wenn lediglich die effektiv entstehenden Kostenveränderungen des Vorprodukts sich anteilig auf den Preis des Endprodukts auswirken sollen (BGH, Urt. v. 08. Juni 2006, VII ZR 13/05, juris Rdnr. 15), d. h. wenn nach der Vereinbarung bei der Änderung eines oder mehrerer Kostenelemente (z.B. Rohstoff- oder Energiepreis oder Tarife der Arbeitnehmer) der Gesamtpreis proportional anzupassen ist, also nur in Höhe des Anteils dieses Kostenfaktors/dieser Kostenfaktoren am Gesamtpreis (OLG Dresden, a. a. O., juris Rdnr. 30).

    Soweit die Berufung insoweit auf das Kriterium der Vergleichbarkeit von Lohngruppen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08. Juni 2006 (a. a. O., juris Rdnr. 14) abstellt, greift dieser Einwand zu kurz.

  • OLG Dresden, 30.05.2013 - 9 U 1943/12

    Lohngleitklausel in Form einer "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung!

    Eine Lohngleitklausel in Form einer sog. "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung nach § 3 Währungsgesetz, wenn sich lediglich die effektiv entstehenden Lohnkostenveränderungen anteilig auf den Werklohn (Preis des Endprodukts) auswirken (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 433).

    Eine Lohngleitklausel in Form einer sog. "Pfennigklausel" bedarf keiner Genehmigung nach § 3 Währungsgesetz, wenn sich lediglich die effektiv entstehenden Lohnkostenveränderungen anteilig auf den Werklohn (Preis des Endprodukts) auswirken (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 433).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.06.2006, Az.: VII ZR 13/05) bedarf eine Lohngleitklausel in Form einer sogenannten "Pfennigklausel" keiner Genehmigung nach § 3 Währungsgesetz, wenn sich lediglich die effektiv entstehenden Lohnkostenveränderungen anteilig auf den Werklohn (Preis des Endprodukts) auswirken.

  • VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6187/14
    Notwendigkeit der ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel: BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05 -, veröffentlicht in juris (dort insbesondere Rdnrn. 20 ff.).
  • KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10

    Lohngleitklausel: Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtigen und

    Handelt es sich dagegen um eine von der Lohnentwicklung abgekoppelte Klausel, die aufgrund überhöhter Änderungssätze zu einer unangemessenen Kostenumlage auf die Klägerin führt, ist die Vereinbarung ohne entsprechende Genehmigung gemäß § 134 BGB nichtig (BGHZ 168, 96).

    Welchen Einfluss dieser Umstand auf die rechtliche Wirksamkeit einer Lohngleitklausel haben soll, erschließt sich dem Senat nicht, zumal die Klägerin selbst ausführt, dass sich aus der Unwirksamkeit der Lohngleitklausel nicht deren vollständiger Entfall ergibt, sondern sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen ist (Bl. 69 f. d. A.; vgl. dazu auch BGH NJW 1986, 931 f.; NJW 2006, 2978/2980; OLG Dresden, BauR 2007, 400/401).

  • VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6634/14
    Notwendigkeit der ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel: BGH, Urteil vom 8. Juni 2006 - VII ZR 13/05 -, veröffentlicht in juris (dort insbesondere Rdnrn. 20 ff.).
  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1944/12

    Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr Kalkulation Preisgleitklausel

  • VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 1205/08

    Kostenüberschreitungsverbot, Fremdleistungen, Preisrecht, Preisprüfung,Preistyp,

  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1640/12

    Preisgleitklausel Kostenelementeklausel Kostenüberschreitungsverbot Kalkulation

  • VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 605/08

    Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit

  • LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 24/04

    Fernwärmeversorger hat Anspruch auf Bezahlung von Fernwärmelieferungen gegenüber

  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1990/12

    Vestoß der Gebührensätze für die Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren

  • LG Potsdam, 22.12.2006 - 10 O 36/04

    Fernwärmeversorger hat Anspruch auf Bezahlung von Fernwärmelieferungen gegenüber

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