Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27102
LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05 (https://dejure.org/2006,27102)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2006 - 83 T 595/05 (https://dejure.org/2006,27102)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2006 - 83 T 595/05 (https://dejure.org/2006,27102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,27102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung eines Betreuers in die Beendigung der durchgeführten lebenserhaltenden Maßnahmen seines betreuten Angehörigen; Entscheidungsbefugnis des für den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge bestellten Betreuers ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abbruch der künstlichen Ernährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 19, 20, 21 FGG
    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernäh- rung [Abbruch künstlicher Ernährung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, Wille des Betroffenen, Zustimmung des Arztes, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung]

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3014
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

    Nach den im Wege der Rechtsfortbildung durch den BGH entwickelten Grundsätzen ist hiernach nur in denjenigen Fällen, in denen ein solches ärztliches Angebot vorliegt, also der Betreuer gemäß dem von ihm festgestellten Willen des Betroffenen die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen gegen die behandelnden Ärzte durchzusetzen beabsichtigt (BGH NJW 2003, 1588 [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ] [1593]; NJW 2005, 2385 [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ] [2386]) eine vormundschaftsgerichtliche Überprüfung der Übereinstimmung der Entscheidung des Betreuers mit dem Willen des Betroffenen und der Rechtsordnung und gegebenenfalls die Erteilung einer Genehmigung hierzu erforderlich.

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

    Nach den im Wege der Rechtsfortbildung durch den BGH entwickelten Grundsätzen ist hiernach nur in denjenigen Fällen, in denen ein solches ärztliches Angebot vorliegt, also der Betreuer gemäß dem von ihm festgestellten Willen des Betroffenen die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen gegen die behandelnden Ärzte durchzusetzen beabsichtigt (BGH NJW 2003, 1588 [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ] [1593]; NJW 2005, 2385 [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ] [2386]) eine vormundschaftsgerichtliche Überprüfung der Übereinstimmung der Entscheidung des Betreuers mit dem Willen des Betroffenen und der Rechtsordnung und gegebenenfalls die Erteilung einer Genehmigung hierzu erforderlich.

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03 ], ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03 ]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 ]) dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Wie der BGH in Strafsachen (NJW 1995, 201 ff. [BayObLG 24.11.1994 - 3 Z BR 115/94]) in seinem Urteil vom 13. September 1994, dem ein nahezu identischer Sachverhalt zugrunde lag, bei welchem bei der Betroffenen ebenfalls der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hatte, erstmalig und nach Auffassung der Kammer in überzeugender Weise grundsätzlich entschieden hat, ist bei einer derartigen, von dem BGH als Grenzfall bezeichneten Sachlage das Sterbenlassen des Betroffenen durch Nichtfortführung lebenserhaltener Maßnahmen wegen des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen von der Rechtsordnung zu dulden, wenn dies dessen tatsächlichem oder - für den Fall, daß dieser zum Zeitpunkt der Entscheidung zu einer eigenständigen Willensäußerung hierzu nicht mehr in der Lage ist - dessen mutmaßlichem Willen entspricht.
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06
    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
    Weitere Stichworte: Abbruch der künstlichen Ernährung, Sterbehilfe Siehe zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen auch LG Berlin BtPrax 2007, 138 mit Anm. Rechtsanwältin Sybille M. Meier, Berlin, S. 139.
  • LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06

    Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung

    Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht