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   BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05   

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BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4865)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4865)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr -; Erlass; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermessen; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; Flüchtling; Flüchtling; Gebühr; Gebührenbefreiung; Gebührenerlass; Gebührenerlass bei ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bezugnahme auf Zulassungsbeschlüsse im Rahmen einer Revisionsbegründung

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Kommentarliteratur - Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Kommentarliteratur, Wiedereinsetzung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Kommentarliteratur - Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3081
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 14.00

    Anforderungen an das Vorliegen einer Schädigungsmaßnahme nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Dem Begründungserfordernis wird dieser Schriftsatz auch nicht dadurch gerecht, dass er auf die Begründung des Revisionszulassungsbeschlusses, durch die die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen worden war, weil sie zur Klärung der Frage beitragen könne, inwieweit sich aus Art. 34 Genfer Flüchtlingskonvention eine Verpflichtung ergibt, die Kosten des Einbürgerungsverfahrens herabzusetzen, verweist und die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in jenem Beschluss zum Gegenstand der Revisionsbegründung macht (unter Hinweis auf Kopp/Schenke, VwGO, § 139 Rn. 19 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 BVerwG 7 C 14.00 ).

    Auch lässt das Bundesverwaltungsgericht die Bezugnahme auf eine Zulassung wegen eines Verfahrensmangels genügen (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 BVerwG 7 C 14.00 juris).

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    So hat es eine Bezugnahme auf einen auf Divergenz gestützten Zulassungsbeschluss als ausreichend erachtet, weil sich der Rechtsmittelführer damit die Einschätzung und die dafür maßgeblichen Erwägungen des zulassenden Gerichts zu der vom Ausgangsgericht abweichend beurteilten Rechtsfrage zu Eigen macht (BVerwGE 114, 155 zur Zulassung der Berufung).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 B 75.05

    Anforderungen an die Zulassung der Revision - Voraussetzungen der Herabsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    1 Der Kläger ist mit Gerichtsschreiben vom 12. Dezember 2005 darauf hingewiesen worden, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz vom 5. Dezember 2005, der zur Begründung lediglich auf die Begründung des Revisionszulassungsbeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 5 B 75.05/5 C 26.05 verweist und die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in jenem Beschluss () zum Gegenstand der Revisionsbegründung macht, den Anforderungen an eine Revisionsbegründung nicht entsprechen dürfte.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 70.92

    Fristversäumnis wegen mangelnder Rechtskenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Mangelnde Rechtskenntnisse entschuldigt allerdings eine Fristversäumung grundsätzlich nicht (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1992 BVerwG 5 B 70.92 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 179; stRspr); dies gilt gerade auch für einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten.
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwGE 106, 202).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Die Sorgfaltspflichten auch eines Prozessbevollmächtigten dürfen indes nicht überspannt werden (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1999 BVerwG 9 B 171.99 Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung gehört eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung nicht als zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 ; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081 Rn. 2).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Dass die bezeichnete Rechtsnorm verletzt ist, muss der Revisionskläger deshalb in Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil darlegen (Beschluss vom 12. Juni 2006 - BVerwG 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 14.14

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; unmittelbare Gruppenwahl;

    Zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung gehört eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung nicht als zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 ; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06

    Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

    Sie halten eine gesonderte Revisionsbegründung auch in diesen Fällen für erforderlich und erörtern in einschlägigen Entscheidungen lediglich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllt (z.B.: BVerwGE 107, 117, 121 [auch zur Zulassungsberufung]; BVerwG NJW 2006, 3081 Rn. 3; Urteil vom 22. Februar 2001 - 7 C 14/00 - juris Rn. 10; ferner zur Zulassungsberufung, § 124a VwGO: Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 6 B 77/05 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2005 - 5 B 26/05 - juris Rn. 4 f unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004; BSG, Beschlüsse vom 19. September 2000 - B 9 SB 4/99 R - juris Rn. 7 und vom 26. September 1996 - 2 RU 14/96 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 3d A 583/14

    Einlegung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen

    vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1983 - II ZR 122/83 -, VersR 1983, 1082; BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 -, NJW 2009, 2971, 2972 jeweils zu § 85 Abs. 2 ZPO; zur Anwendbarkeit gerade auch bei rechtskundigen Vertretern s. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 -, NJW 2006, 3081; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Bezug auf verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen Anerkennung als Asylberwerber s. BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 252, 266 ff.
  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt § 139 Abs. 3 VwGO für die Revisionsbegründung eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 m.w.N.; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 11 S 2915/07

    Vertretungszwang bei Einlegung einer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung

    Auch genügt eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Behörde ebenso wie ein Rechtsanwalt regelmäßig dann den Sorgfaltspflichten, wenn sie sich hinsichtlich der Anforderungen an die Berufung in einem gängigen Kommentar zur Verwaltungsprozessordnung vergewissert (vgl. zur Einlegung der Revision durch einen Bevollmächtigten BVerwG, Beschluss vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 -, NJW 2006, 3081).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

    Berufungsgründe sind dann hinreichend dargelegt, wenn sie sich mit dem angefochtenen Urteil im Einzelnen auseinandersetzen und in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht ausführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2001 - 1 C 33.00 -, juris Rn. 10, sowie Beschlüsse vom 09.07.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3, und vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 -, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 07.06.2018 - I ZB 57/17 -, juris Rn. 5, und vom 28.07.2016 - III ZB 127/15 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2017 - 1 S 1240/16 -, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 2 S 14/20

    Beihilferechtliche Höchstbetragsregelung für Behandlungen in stationären

    Berufungsgründe sind dann hinreichend dargelegt, wenn sie sich mit dem angefochtenen Urteil im Einzelnen auseinandersetzen und in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht ausführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Urteil vom 23.04.2001 - 1 C 33.00 - NVwZ 2001, 1029; Beschluss vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081; Beschluss vom 09.07.2019 - 9 B 29.18 - NVwZ-RR 2019, 924; BGH, Beschluss vom 28.07.2016 - III ZB 127/15 - NJW 2016, 2890; Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17 - NJW 2018, 2894; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2017 - 1 S 1240/16 - NVwZ-RR 2018, 404 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 11 A 60/17

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Gewährung der Wiedereinsetzung in die

    Die rechtsirrige Annahme des Prozessbevollmächtigten des Klägers, eine Begründung der Berufung durch den Berufungskläger sei nicht mehr erforderlich, ist angesichts der ordnungsgemäßen Belehrung über die Notwendigkeit einer Berufungsbegründung (vgl. oben zu 1. b)) und der bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich zu erwartenden Rechtskenntnis, vgl. zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, sich über die Rechtslage zu informieren: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 -, juris, Rn. 6, m. w. N., nicht geeignet, die Fristversäumung zu entschuldigen.
  • VG Berlin, 15.06.2015 - 33 L 144.15

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist aufgrund von

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