Rechtsprechung
EuGH, 28.09.2006 - C-467/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 54 SDÜ; Art. 24 EG; Art. 234 EG
Anwendbarkeit von Art. 54 SDÜ bei Freispruch wegen Verjährung (keine Anwendung auf andere Personen; Begriff derselben Tat; Vermarktung in einem anderen Mitgliedsstaat); Waren im freien Verkehr (kein Vorliegen bei rechtswidriger Einfuhr, welche in einem anderen ... - lexetius.com
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 54 - Grundsatz ne bis in idem - Geltungsbereich - Freispruch der Angeklagten wegen Verjährung des Vergehens
- Europäischer Gerichtshof
Gasparini u.a.
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 54 - Grundsatz ne bis in idem - Geltungsbereich - Freispruch der Angeklagten wegen Verjährung des Vergehens
- EU-Kommission
Gasparini u.a.
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 54 - Grundsatz ne bis in idem - Geltungsbereich - Freispruch der Angeklagten wegen Verjährung des Vergehens
- EU-Kommission
Gasparini u.a
Justiz und Inneres , Freier Warenverkehr
- Wolters Kluwer
Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem im Fall eines rechtskräftigen Freispruchs wegen Verjährung; Verbot der Doppelbestrafung; Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens; Durchführung des Schengener Übereinkommens; Voraussetzungen für die Annahme einer ...
- Judicialis
SDÜ Art. 54
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SDÜ Art. 54
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 54 - Grundsatz ne bis in idem - Geltungsbereich - Freispruch der Angeklagten wegen Verjährung des Vergehens - Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Ne bis in idem
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Gasparini u.a.
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 54 - Grundsatz ne bis in idem - Geltungsbereich - Freispruch der Angeklagten wegen Verjährung des Vergehens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ne bis in idem
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Audiencia Provincial Malaga, Erste Kammer, vom 8. Juli 2004 in dem von G. Francesco Gasparini u. a. eingeleiteten Verfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung eines abgekürzten Verfahrens vom 21. November ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial Malaga (Spanien) - Auslegung des Artikels 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-467/04
- EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3403
- NStZ 2007, 408
- EuZW 2007, 29
- StV 2007, 113
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 09.03.2006 - C-436/04
Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
Jedoch macht weder eine Bestimmung des der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gewidmeten Titels VI des Vertrages über die Europäische Union, dessen Artikel 34 und 31 als Rechtsgrundlagen für die Artikel 54 bis 58 des Durchführungsübereinkommens bezeichnet worden sind, noch eine Bestimmung des Schengener Übereinkommens oder des Durchführungsübereinkommens selbst die Anwendung von Artikel 54 SDÜ von der Harmonisierung oder zumindest von der Angleichung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der zum Strafklageverbrauch führenden Verfahren (Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 32) oder noch allgemeiner von einer Harmonisierung oder einer Angleichung der strafrechtlichen Bestimmungen dieser Staaten abhängig (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 2006 in der Rechtssache C-436/04, Van Esbroeck, Slg. 2006, I-2333, Randnr. 29).30 Der in Artikel 54 SDÜ aufgestellte Grundsatz ne bis in idem setzt zudem notwendig voraus, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Vertragsstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (Urteil Van Esbroeck, Randnr. 30).
54 Das einzige maßgebliche Kriterium für die Anwendung des Begriffs "derselben Tat" im Sinne von Artikel 54 SDÜ ist das der Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände (vgl. Urteil Van Esbroeck, Randnr. 36).
56 Die abschließende Beurteilung ist jedoch Sache der zuständigen nationalen Gerichte, die feststellen müssen, ob die fragliche materielle Tat einen Komplex von Tatsachen darstellt, die in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbunden sind (vgl. Urteil Van Esbroeck, Randnr. 38).
- EuGH, 11.02.2003 - C-187/01
Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung …
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
27 Es steht fest, dass Artikel 54 SDÜ verhindern soll, dass eine Person deshalb, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat im Gebiet mehrerer Vertragsstaaten verfolgt wird (vgl. Urteile vom 11. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-187/01 und C-385/01, Gözütok und Brügge, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 38, und Van Straaten, Randnr. 57).Jedoch macht weder eine Bestimmung des der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gewidmeten Titels VI des Vertrages über die Europäische Union, dessen Artikel 34 und 31 als Rechtsgrundlagen für die Artikel 54 bis 58 des Durchführungsübereinkommens bezeichnet worden sind, noch eine Bestimmung des Schengener Übereinkommens oder des Durchführungsübereinkommens selbst die Anwendung von Artikel 54 SDÜ von der Harmonisierung oder zumindest von der Angleichung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der zum Strafklageverbrauch führenden Verfahren (Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 32) oder noch allgemeiner von einer Harmonisierung oder einer Angleichung der strafrechtlichen Bestimmungen dieser Staaten abhängig (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 2006 in der Rechtssache C-436/04, Van Esbroeck, Slg. 2006, I-2333, Randnr. 29).
- EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
Traunfellner
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
Daher ist der Gerichtshof nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift zu äußern (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 25, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-421/01, Traunfellner, Slg. 2003, I-11941, Randnr. 21).
- EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER …
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
41 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die Regelung des Artikels 234 EG auf Artikel 35 EU unter den dort genannten Voraussetzungen Anwendung findet (vgl. Urteil vom 16. Juni 2005 in der Rechtssache C-105/03, Pupino, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 28). - EuGH, 11.07.2006 - C-13/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER …
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 2006 in der Rechtssache C-13/05, Chacón Navas, Slg. 2006, I-0000 Randnrn. - EuGH, 16.07.1998 - C-235/95
Dumon und Froment
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-467/04
Daher ist der Gerichtshof nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift zu äußern (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-235/95, Dumon und Froment, Slg. 1998, I-4531, Randnr. 25, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-421/01, Traunfellner, Slg. 2003, I-11941, Randnr. 21).
- EuGH, 12.05.2021 - C-505/19
Der Festnahme einer Person, die Gegenstand einer Ausschreibung von Interpol ist, …
Insbesondere geht aus der Rechtsprechung hervor, dass eine Person, die bereits rechtskräftig abgeurteilt worden ist, von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen können muss, ohne neuerliche Strafverfolgung wegen derselben Tat in einem anderen Vertragsstaat befürchten zu müssen (Urteil vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, EU:C:2006:610, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.06.2016 - C-486/14
Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt …
44 Hierzu geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der in dieser Vorschrift aufgestellte Grundsatz ne bis in idem zum einen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verhindern soll, dass eine rechtskräftig abgeurteilte Person, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsstaaten verfolgt wird, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, indem bei fehlender Harmonisierung oder Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten unanfechtbar gewordene Entscheidungen staatlicher Stellen beachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C"467/04, EU:C:2006:610, Rn. 27, vom 22. Dezember 2008, Turanský, C"491/07, EU:C:2008:768, Rn. 41, und vom 27. Mai 2014, Spasic, C"129/14 PPU, EU:C:2014:586, Rn. 77). - EuGH, 03.05.2007 - C-303/05
DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN …
Was zum anderen den Umstand angeht, dass die mangelnde Bestimmtheit in der Definition der fraglichen Arten von Straftaten zu einer unterschiedlichen Durchführung des Rahmenbeschlusses in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen führen könnte, genügt der Hinweis, dass der Rahmenbeschluss nicht die Angleichung des materiellen Strafrechts der Mitgliedstaaten zum Ziel hat und dass keine der Bestimmungen des Titels VI des EU-Vertrags, dessen Art. 34 und 31 als Rechtsgrundlagen des Rahmenbeschlusses angegeben sind, die Anwendung des Europäischen Haftbefehls von der Angleichung der strafrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten im Bereich der betroffenen Straftaten abhängig macht (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 32, sowie vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 29).
- EuGH, 28.10.2022 - C-435/22
Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einen Drittstaatsangehörigen nicht an …
Mithin gewährleistet Art. 54 SDÜ Personen, die nach Strafverfolgung rechtskräftig abgeurteilt worden sind, ihren Bürgerfrieden (Urteil vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, EU:C:2006:610, Rn. 27).Insoweit ist es Sache des für die Tatsachenfeststellungen allein zuständigen vorlegenden Gerichts und nicht Sache des Gerichtshofs, zu prüfen, ob es sich bei den Taten, die Gegenstand des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Auslieferungsersuchens sind, um die gleichen handelt wie diejenigen, die von den slowenischen Gerichten rechtskräftig abgeurteilt worden sind (vgl. entsprechend Urteile vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, EU:C:2006:610, Rn. 56, …sowie vom 22. März 2022, bpost, C-117/20, EU:C:2022:202, Rn. 38).
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12
Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"
bb) Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ in mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - C-187/01 - Gözütok und Brügge - vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781; vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini - vom 28. September 2006 - C-150/05 - Van Straaten - vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, NJW 2007, 3412; vom 18. Juli 2007 - C-367/05 - Kraaijenbrink -, NStZ 2008, 164; vom 22. Dezember 2008 - C-491/07 - Turansky -, NStZ-RR 2009, 109; vom 16. November 2010 - C-261/09 Mantello -, NJW 2011, 983) gilt im Rahmen dieser Vorschrift indes ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff.Ob im konkreten Fall nach diesen Kriterien eine einheitliche Tat anzunehmen ist, obliegt der Beurteilung durch die nationalen Gerichte (EuGH, Urteile vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781; vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini -).
Eine einheitliche Tat kommt auch in Betracht bei der Vermarktung einer Ware (Olivenöl) in einem Vertragsstaat nach deren ursprünglicher Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat (EuGH, Urteil vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini -).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2014 - C-398/12
M - Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen …
(Die von der Kommission in der vorliegenden Rechtssache vertretene Auffassung, wonach Art. 54 SDÜ nur dann eingreifen könne, wenn ein Beschluss nach einem in einem Strafprozess erfolgten Freispruch des Beschuldigten aus Mangel an Beweisen ergehe, kann angesichts des angeführten Urteils wohl keinen Bestand haben(19).) Nach den Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Gasparini u. a. setzt der Grundsatz ne bis in idem notwendig voraus, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass folglich jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Vertragsstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde(20).12 - Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345), vom 10. März 2005, Miraglia (C-469/03, Slg. 2005, I-2009), vom 28. September 2006, Gasparini u. a. (C-467/04, Slg. 2006, I-9199), vom 28. September 2006, Van Straaten (C-150/05, Slg. 2006, I-9327), vom 11. Dezember 2008, Bourquain (C-297/07, Slg. 2008, I-9425), und vom 22. Dezember 2008, Turanský (C-491/07, Slg. 2008, I-11039).
18 - Urteil Gasparini u. a. (…oben in Fn. 12 angeführt, Rn. 33).
20 - Urteil Gasparini u. a. (…oben in Fn. 12 angeführt, Rn. 29 und 30).
44 - Vgl. Tampere Europäischer Rat, 15. und 16. Oktober 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Nr. 200/1/99), sowie Urteil Gasparini u. a. (…oben in Fn. 12 und Nr. 32 angeführt, Rn. 30).
- BGH, 28.07.2016 - 3 StR 25/16
Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Einstellung eines …
Zwar hat der Europäische Gerichtshof den Freispruch wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung als eine Entscheidung in der Sache angesehen (EuGH, Urteil vom 28. September 2006 - C-467/04, NJW 2006, 3403). - BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17
Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher …
a) Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - C-187/01 und C-385/01 - Gözütok und Brügge - vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781; vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini - vom 28. September 2006 - C-150/05 - Van Straaten - vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, NJW 2007, 3412 und vom 18. Juli 2007 - C-367/05 - Kraaijenbrink -, NStZ 2008, 164; Beschluss vom 22. Dezember 2008 - C-491/07 - Turansky -, NStZ-RR 2009, 109; Urteil vom 16. November 2010 - C-261/09 Mantello -, NJW 2011, 983) gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff.Ob im konkreten Fall nach diesen Kriterien eine einheitliche Tat anzunehmen ist, obliegt der Beurteilung durch die nationalen Gerichte (EuGH, Urteile vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781 und vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini - BGH aaO BGHSt 59, 120, 126 Rn. 17).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17
Jehovan todistajat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …
10 Vgl. Urteile vom 18. Juni 1998, Corsica Ferries France (…C-266/96, EU:C:1998:306, Rn. 27), vom 28. September 2006, Gasparini u. a. (C-467/04, EU:C:2006:610, Rn. 44), und vom 20. Oktober 2011, 1nteredil (…C-396/09, EU:C:2011:671, Rn. 23). - EuGH, 18.07.2007 - C-288/05
Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
Soweit es um einen Fall wie den im Ausgangsverfahren geht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die strafbaren Handlungen, die in der Ausfuhr und der Einfuhr derselben illegalen Waren bestehen und in verschiedenen Vertragsstaaten des SDÜ strafrechtlich verfolgt worden sind, Vorgänge sind, die unter den Begriff "dieselbe Tat" im Sinne von Art. 54 SDÜ fallen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Van Esbroeck, Randnr. 42, und Van Straaten, Randnr. 51, sowie vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 57). - Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22
Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung - …
- EuGH, 25.07.2008 - C-142/07
Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der …
- VG Wiesbaden, 27.06.2019 - 6 K 565/17
Red Notices und Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10
Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte …
- OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 7 Ws 294/22
Kein Verfahrenshindernis wegen Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54 …
- EuGH, 18.07.2007 - C-367/05
Kraaijenbrink - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14
Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19
Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-435/22
Generalstaatsanwaltschaft München - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann nicht mit der Begründung …
- OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07
Dauerhaftes Verfahrenshindernis: Freispruch wegen Verjährung in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-117/20
Generalanwalt Bobek schlägt eine einheitliche Prüfung für den Schutz gegen …
- OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-151/20
Nordzucker u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Von zwei …
- EuGH, 08.05.2008 - C-491/06
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE AUSLEGUNG DER GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN ÜBER …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09
Mantello - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2008 - C-348/07
Semen
- Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-327/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sollte der Beschluss des Vereinigten …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-297/07
GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS VERBOT, WEGEN DERSELBEN TAT ZWEIMAL …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-147/22
Központi Nyomozó Főügyészség
- Generalanwalt beim EuGH, 06.08.2008 - C-296/08
Santesteban Goicoechea - Europäischer Haftbefehl - Auslieferungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-150/10
Beneo-Orafti - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Natur und …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05
Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Ne …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
Kraaijenbrink - Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens …
- OLG Köln, 06.10.2010 - 6 AuslA 85/10
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-514/17
Sut
- EGMR, 12.11.2019 - 57849/12
SMOKOVIC v. CROATIA