Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7186
OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06 (https://dejure.org/2006,7186)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06 (https://dejure.org/2006,7186)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 2 St OLG Ss 60/06 (https://dejure.org/2006,7186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit der Einziehung des Tatfahrzeugs bei vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis; Erforderlicher Umfang der Erörterung bei der sonstigen Strafzumessung, ob und gegebenenfalls inwieweit die Einziehung als Nebenstrafe bei der Bemessung ...

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 74 b Abs. 1

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einziehung des Fahrzeugs

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3448
  • NZV 2006, 665
  • StV 2006, 3448
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es daher dann nicht, wenn angesichts des Wertes des Gegenstandes die Einziehung die Bemessung der Strafe nicht wesentlich beeinflussen kann (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39; BGH NStZ 1985, 362; OLG Schleswig Beschl. v. 19.4.2002 - 1 Ss 38/02 - juris; Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O. § 21 StVG Rn. 15).

    Der Rechtsfehler nötigt aber nur zur Aufhebung der Gesamtstrafe, da es in den Fällen, in denen der Täter wegen mehrerer Straftaten verurteilt wird (§ 53 StGB), in der Regel genügt, die Einziehung eines wertvollen Gegenstandes erst bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Schuldausgleich 39).

  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Aus dem Urteil muss sich deshalb - jedenfalls dann, wenn der Einziehung, wie hier, für die Strafbemessung besondere Bedeutung zukommen kann - ergeben, aus welchen Gründen sie neben der Hauptstrafe angebracht und erforderlich ist und ob und in welchem Umfang sie bei der Festsetzung dieser Strafe mitberücksichtigt worden ist (BGH StV 1986, 58).

    aa) Die Einziehung ist eine Nebenstrafe und somit Teil der Strafzumessung (BGH StV 1986, 58).

  • KG, 06.10.1999 - 1 Ss 269/99

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einziehung des Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    aa) Das Landgericht hat - was die Revision auch nicht angreift - die wirtschaftliche Bedeutung der Einziehung des Pkw für den Angeklagten aufgeklärt und in ihrer Bedeutung für den Angeklagten erwogen, insbesondere ausreichende Feststellungen zum Wert des Pkw getroffen (vgl. KG Beschl. v. 6.10.1999 - 1 Ss 269/99 -juris).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Daraus, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Wird im Rahmen der Verurteilung die Einziehung eines dem Angeklagten gehörenden Gegenstandes angeordnet, hat das Tatgericht bei der Strafzumessung ausdrücklich zu erörtern, ob und ggf. in welchem Umfang die Einziehung strafmildernd zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Daraus, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHSt 24, 268; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Das Revisionsgericht hat auf die Sachrüge nur zu überprüfen, ob dem Tatrichter bei der Strafzumessung Rechtsfehler unterlaufen sind, ob er also etwa einen einschlägigen Rechtsbegriff verkannt hat, von unvollständigen, widersprüchlichen oder unrichtigen Erwägungen ausgegangen ist oder die Grenzen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums sonst wie überschritten hat (stRspr. des OLG Nürnberg, vgl. Beschlüsse v. 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05, S. 3 f.; 2 St OLG Ss 20/06, S. 4 f.).
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es daher dann nicht, wenn angesichts des Wertes des Gegenstandes die Einziehung die Bemessung der Strafe nicht wesentlich beeinflussen kann (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39; BGH NStZ 1985, 362; OLG Schleswig Beschl. v. 19.4.2002 - 1 Ss 38/02 - juris; Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O. § 21 StVG Rn. 15).
  • OLG Schleswig, 19.04.2002 - 1 Ss 38/02
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06
    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es daher dann nicht, wenn angesichts des Wertes des Gegenstandes die Einziehung die Bemessung der Strafe nicht wesentlich beeinflussen kann (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39; BGH NStZ 1985, 362; OLG Schleswig Beschl. v. 19.4.2002 - 1 Ss 38/02 - juris; Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O. § 21 StVG Rn. 15).
  • KG, 21.08.2018 - 121 Ss 135/18

    Werthinweise bei der Begründung der Einziehung eines Fahrzeugs

    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es nur dann nicht, wenn die Einziehung angesichts des geringen Werts des Fahrzeugs die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich beeinflussen konnte (vgl. BGH NStZ 1985, 362; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 3 Ss 80/99 - [juris]; OLG Nürnberg NZV 2006, 665; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2003, 182 [Volltext bei juris]).
  • LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Die Regelung des § 21 Abs. 3 StVG ist insoweit die gegenüber der Regelung des § 74 StGB speziellere Norm (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2006, 3448 f.).

    Unter Beachtung der durch die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2006, 3448 f.; MüKo-StGB- Joecks/Meißner , 4. Auflage 2020, § 74f Rn. 6 m.w.N.) diesbezüglich aufgestellten Grundsätze erschien die Einziehung des Tatfahrzeugs vorliegend nicht unverhältnismäßig.

  • KG, 14.01.2009 - 1 Ss 481/08

    Voraussetzungen der sog. fakultativen Sicherungseinziehung

    Dies ist hier jedoch nicht der Fall, denn das Gericht hat auch bei der fakultativen Sicherungseinziehung - was vorliegend zu vermissen ist - deren wirtschaftliche Wirkung hinreichend abzuwägen, wobei es dabei im Einzelnen insbesondere auf den genauen Wert des Einziehungsgegenstandes (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. August 2004 - (5) 1 Ss 215/04 (55/04) - und 6. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99) - [in JURIS]; OLG Köln VRS 85, 219,220; NStE StGB § 74 Nr. 9; OLG Nürnberg NJW 2006, 3448 = OLGSt StGB § 74 Nr. 4), die Bedeutung der Tat und auf den Vorwurf gegenüber dem Dritteigentümer ankommt (vgl. Fischer aaO., § 74 b Rdnr. 3 m.w.N.), sowie - da jedenfalls kein besonders schwerwiegendes Vergehen Gegenstand des Verfahrens ist - die aus § 74 b Abs. 2 StGB folgende Frage zu erörtern, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als die Einziehung den verfolgten Sicherungszweck ebenfalls erfüllen könnten (vgl. KG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - (3) 1 Ss 449/05 (137/05) -), da für diese Prüfung vorliegend zumindest Anlass bestand (vgl. Hanack in Löwe-Rosenberg aaO., § 337 Rdnr. 253).
  • LG Dresden, 11.07.2022 - 15 Qs 32/22

    Beschlagnahme, Pkw, Einziehung, Verhältnismäßigkeit

    Denn unverhältnismäßig kann die Einziehung sein, wenn der Unrechtsgehalt der Tat und die Täterschuld so gering sind, dass demgegenüber der Entzug des Eigentums eine unangemessene Härte und damit ein inadäquates Übel bedeuten würde (statt aller OLG Nürnberg NJW 2006, 3448, 3449), wobei sich jede formale Betrachtung verbietet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht