Rechtsprechung
BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 185 StGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 1004 BGB
Meinungsfreiheit (drastische Äußerungen; Abtreibung; "Babycaust"; "Kinder-Mord"; "Tötungs-Spezialist für ungeborene Kinder"; räumlicher Kontext der Meinungsäußerung; Auslegung); Beleidigung (zum Nachteil einer kommunalen Klinikträgerin; individuell betroffene natürliche Person; Beleidigungsabsicht); Abwägung (schwer wiegende Persönlichkeitsverletzung; Schmähkritik); Strafzumessung (presserechtliche Verantwortlichkeit); zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch (Auslegung; andere Maßstäbe als bei strafrechtlicher Verurteilung; keine Verkürzung bei Inanspruchnahme von Rechtsschutz); Schuldgrundsatz - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur straf- und zivilrechtlichen Sanktionierung von mehrdeutigen Äußerungen bezüglich der Vornahme von Abtreibungen durch einen namentlich genannten Arzt
- Telemedicus
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
- Jurion
Strafbarkeit einer religiös motivierten, drastischen öffentlichen Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch Verteilung von Flugblättern; Schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Gleichsetzung der Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Holocaust und gezielter Bezugnahme im Hinblick auf einen einzelnen Arzt; Unzutreffende Bejahung des Vorliegens von Schmähkritik durch ein Fachgericht als verfassungsrechtlich erheblicher Fehler; Verletzung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung durch strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung des Klinikträgers wegen Zurückbleibens hinter den verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen im Fall der Beleidigung eines Hoheitsträgers; Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes wegen Verurteilung zu einer höheren Geldstrafe wegen der Stellung als presserechtlich Verantwortlicher; Zivilrechtliche Beurteilung der Formulierung "Kinder-Mord im Mutterschoß" als zulässiges Werturteil über die Tätigkeit des Arztes; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die zutreffende Auslegung von mehrdeutigen Äußerungen für Unterlassungsansprüche; Fehlende Bereitschaft, der Aussage eindeutig einen anderen als persönlichkeitsverletzenden Inhalt zu geben; Inanspruchnahme von Rechtsschutz als Anknüpfungspunkt für eine Minderung der Belange des Persönlichkeitsrechts; Anspruchs auf Unterlassung des Vergleichs zwischen nationalsozialistischem Holocaust und vorgeworfenem "Babycaust"
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 185 § 193; GG Art. 5 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen drastischer Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Wenn Redaktionen umgangssprachlich berichtet haben, müssen sie bei abweichendem juristischen Sprachgebrauch auf Anfordern dem juristischen Sprachgebrauch folgen.
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerfG bestätigt Rechtsprechung zu Unterlassungsansprüchen bei mehrdeutigen Äußerungen
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.6.2006)
"Babycaust" als Beleidigung gewertet // Geringere Hürde bei Unterlassungsanspruch
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Schatten über der Meinungsfreiheit - Der "Babycaust"-Beschluss des BVerfG bricht mit der "Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede"" von Privatdozent Dr. Martin Hochhuth, original erschienen in: NJW 2007, 192 - 195.
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 26.05.1999 - 2 Ns 407 Js 44671/97
- BayObLG, 08.12.1999 - 5St RR 213/99
- OLG Nürnberg, 28.09.2000 - 8 U 977/99
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00
- OLG Nürnberg, 27.11.2006 - 8 U 977/99
- EGMR, 13.01.2011 - 397/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 89
- NJW 2006, 3769
- NVwZ 2007, 328 (Ls.)
- afp 2006, 349
Wird zitiert von ... (65)
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt. - LG Hamburg, 12.01.2018 - 324 O 63/17
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: …
In anderen Fällen bedarf es einer abwägenden Prüfung im Einzelfall, ob die Vermutung für die Freiheit der Rede durch gegenläufige Belange des Persönlichkeitsschutzes überwunden wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3772 - Babycaust). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verneinung der "Günstigkeitsregel" bei Unterlassungsansprüchen im Falle mehrdeutiger Äußerungen (BVerfGE 114, 339 = NJW 2006, 207; BVerfG, NJW 2006, 3769) gelte nur, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen sei, nicht aber bei einer Beeinträchtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts.e) Demnach kommt dem beanstandeten Begriff bei Anlegung der zur Sinnermittlung geltenden rechtlichen Maßstäbe, insbesondere bei Einbeziehung des vom Berufungsgericht unbeanstandet festgestellten Gesamtzusammenhangs und bei Ausscheidung von fern liegenden Deutungen (vgl. BVerfGE 93, 266, 296 = NJW 1995, 3303, 3305; 114, 339, 348 = NJW 2006, 207, 208; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; BVerfGK 7, 1, 9 f.), kein mehrdeutiger Inhalt zu.
Bei dieser Sachlage kommt es weder darauf an, dass bei der Entscheidung über die Pflicht zur Unterlassung künftiger Äußerungen mit mehrdeutigem Inhalt der Abwägung mit dem durch die Äußerung betroffenen Persönlichkeitsrecht natürlicher Personen alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen sind und kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund besteht, von einer Verurteilung zum Unterlassen nur deshalb abzusehen, weil die Äußerung mehrere Deutungsvarianten zulässt, darunter auch solche, die zu keiner oder nur einer geringeren Persönlichkeitsverletzung führen (BVerfGE 114, 339, 349 f. = NJW 2006, 207, 208 f.; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3773; AfP 2006, 550, 552), noch ist entscheidend, ob diese Grundsätze auch auf Äußerungen anzuwenden sind, die den Gewerbebetrieb und das Persönlichkeitsrecht von Unternehmen beeinträchtigen, und ob sie mit dieser Begründung auch vorliegend heranzuziehen wären.
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ).Bei herabsetzenden Äußerungen allerdings, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung erweisen, tritt die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ; BVerfGK 8, 89 ).
Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlicherweise für eine Schmähung, so liegt darin ein auch verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ), insbesondere wenn - wie hier - das Gericht aus diesem Grunde eine Abwägung unterlässt (vgl. BVerfGK 4, 54 ; 8, 89 ).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews
Sie ist deshalb auszuscheiden (vgl. Senat…, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - a.a.O., 796; BVerfGE 114, 339, 348; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; 2008, 1654, 1655).bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655).
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
Hierzu gehört insbesondere die Erwägung, dass bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurückzutreten hat (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 99, 185 ; BVerfGK 8, 89 ). - AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung
Ob eine Äußerung eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellt und damit auch die Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften ist grundsätzlich Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.08.2001, Az. 1 BvR 1906/97, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98, zitiert ach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.05.2006, Az. 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00, zitiert nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris). - BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …
Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ). - LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15
Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger
Ob eine Äußerung eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellt, und damit auch die Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften, ist grundsätzlich Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, zitiert nach Juris BVerfG; Kammerbeschluss vom 01.08.2001, Az. 1 BvR 1906/97, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.05.2006, Az. 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00, zitiert nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris). - BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …
Mehrere dieser Aktionen waren bereits Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGK 8, 89). - BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …
- LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
- VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 141/14
Ausreiseaufforderung durch NPD-Mitglied verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht
- OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 16 U 2/15
Haftung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten wegen …
- OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06
Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen …
- OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09
Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen …
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …
- LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Bezeichnung als "glühender Antisemit" ist zu unterlassen
- OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
Antisemitismusstreit
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
- LG Hamburg, 04.12.2007 - 324 O 794/07
Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier
- OLG Köln, 31.07.2012 - 15 U 13/12
Voraussetzungen zivilrechtlichen Ehrenschutzes für juristische Personen des …
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
- OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung …
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen
- LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen …
- VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179
Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- OLG Köln, 21.11.2006 - 15 U 100/06
- LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
Unzulässige identifizierende Berichterstattung über eine Firma
- VG Karlsruhe, 11.04.2017 - 6 K 7812/16
Anspruch auf Unterlassung staatlicher Informationen
- KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen
- BGH, 26.02.2009 - III ZR 129/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Schadensersatzansprüche …
- LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07
Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik
- OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
Zur Auslegung der Äußerung eines Quizshowmoderators
- OLG München, 27.01.2011 - 29 U 3012/10
Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen Äußerungen eines …
- KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung der namentlichen Nennung eines …
- OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08
Beleidigungstatbestand: Titulierung eines Polizeibeamten als "komischer …
- VG Berlin, 01.04.2014 - 3 K 1008.12
Unterlassung einer öffentlichen Äußerung
- OLG Köln, 24.01.2012 - 15 U 160/11
Ehrenschutz der Kassenärztlichen Vereinigung
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 119/07
Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie …
- VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06
Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung
- OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 153/17
Unterlassungsansprüche eines Sängers und von Angehörigen einer libanesischen …
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07
Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie …
- LG Hamburg, 21.04.2017 - 324 O 189/15
Verdachtsberichterstattung: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Richtigstellung; …
- VG Köln, 16.11.2007 - 27 K 1764/07
Indizierung des Internetangebotes "www.babycaust.de"
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - 1 N 86.06
Versammlungsrecht: Verbot einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen; …
- KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker
- VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
Verfassungsschutzbericht, Milli Görüs, Milli Gazete, Tatsachenbehauptung, …
- LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wahrheitswidrige Berichterstattung eines …
- LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 529/10
Zum Zeitpunkt der Widerspruchsverhandlung besteht bereits Unterlassungsanspruch …
- KG, 17.03.2009 - 9 W 48/09
Anspruch einer Behörde auf Gegendarstellung
- VG Köln, 16.11.2007 - 27 K 3012/06
Aufhebung einer Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle aufgrund eines …
- LG Köln, 21.09.2011 - 28 O 596/11
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erstreckt sich auf …
- LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 514/12
Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen des Vorstandschefs eines …
- LG Köln, 09.02.2011 - 28 O 621/10
Ein Unterlassungsanspruch betreffend des fälschlichen Vorwurf des Abschreibens …
- VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 585/07
- LG Hamburg, 25.05.2007 - 324 O 225/07
Allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Profifußballspielers
- LG Hamburg, 19.12.2006 - 324 O 835/06
- LG Hamburg, 03.11.2006 - 324 O 16/06
Rechtsprechung
EuGH, 15.11.2005 - C-320/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7, 5 t, die bestimmte Güter befördern - Luftqualität - Schutz der Gesundheit und der Umwelt - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t, die bestimmte Güter befördern - Luftqualität - Schutz der Gesundheit und der Umwelt - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- EU-Kommission
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t, die bestimmte Güter befördern - Luftqualität - Schutz der Gesundheit und der Umwelt - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- EU-Kommission
Kommission / Österreich
Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Verkehr , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Umwelt
- Jurion
Verstoß der Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 und 29 EG-Vertrag durch den Erlass einer Verordnung durch den Landeshauptmann von Tirol, mit der ein Fahrverbot für bestimmte Güter befördernde Lastkraftwagen von mehr als 7,5 t auf einem Teilstück der durch das österreichische Inntal führenden Autobahn A 12 verhängt wurde; Voraussetzungen der Rechtfertigung einer Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen durch Gründe des Umweltschutzes; Anforderungen an einen Plan oder ein Programm im Sinne des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 96/62; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Rechfertigung einer Beschränkung des Warenverkehrs; Fehlen der Prüfung weniger beschränkender Maßnahmen ; Verhältnismäßigkeit der Dauer einer Anpassungsfrist im Rahmen der Einführung eines sektoralen Fahrverbots
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freier Warenverkehr - DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM FREIEN WARENVERKEHR UNVEREINBAR
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t, die bestimmte Güter befördern - Luftqualität - Schutz der Gesundheit und der Umwelt - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Sonstiges (4)
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 15.11.2005, Az.: Rs C-320/03 (Warenverkehrsfreiheit und Fahrverbot)" von Prof. Dr. Carsten Doerfert, original erschienen in: JA 2006, 502 - 503.
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 15.11.2005, Az.: C-320/03 (Unzulässigkeit des sektoralen Fahrverbots auf Inntalautobahn)" von Rechtsreferendar Sönke Gödeke, original erschienen in: DVBl 2006, 105 - 107.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 bis 30 EG - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten (ABl. L 1995, S. 1) und Artikel 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Oktober 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (ABl. L 279, S. 1) - Verbot des Verkehrs von LKW über 7,5 Tonnen, die bestimmte Waren befördern, auf einem Teilstück der Autobahn A 12 "Inntalautobahn"
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3769 (Ls.)
- EuZW 2006, 50
- DVBl 2006, 103
Wird zitiert von ... (30)
- VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5068/15
Essen: Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, vgl. Urteile vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 70 ff., 85, und vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 (Kommission/Österreich) -, juris Rn. 119 ff., 125, können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, durch Gründe des Gemeinwohls, wie etwa den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, oder durch ein zwingendes Erfordernis u. a. des Umweltschutzes gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Verwirklichung dieses Ziels zu gewährleisten und nicht über das hinausgehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist, d. h. in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.Für die letztgenannte Anforderung kommt es nach der zitierten Rechtsprechung, vgl. hierzu Urteile vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 86 f., und vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 (Kommission/Österreich) -, juris Rn. 139 ff. (letzteres anhand einer Prüfung konkret bezeichneter Alternativen), entscheidend darauf an, ob andere, gegebenenfalls kombinierte Maßnahmen - wie etwa die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder von an die verschiedenen LKW-Klassen anknüpfenden Mautsystemen oder aber ein Ökopunktesystem -, geeignet wären, die Stickstoffdioxidemissionen auf ein annehmbares Maß zu verringern.
vgl. hierzu vor allem EuGH, Urteil vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 87 f.
Ein weiterer Unterschied der vorliegenden Fallkonstellation gegenüber dem durch den Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Sachverhalt ist ferner, dass durch die dort getroffenen behördlichen Maßnahmen bestimmte Warengruppen von einem Transport über die Autobahn vollständig ausgenommen wurden, vgl. EuGH, Urteile vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 24, und vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 (Kommission/Österreich) -, juris Rn. 19 und 114, wohingegen das Verkehrsverbot vorliegend lediglich Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen/Abgasnormen betrifft und demgemäß der Transport von Gütern jeglicher Art grundsätzlich möglich bleibt.
Eine derartige Zeitspanne von insgesamt mehr als einem halben Jahr zwischen der verbindlichen Ankündigung und der tatsächlichen Einführung des zonalen Verkehrsverbots im Stadtgebiet der Beigeladenen unter Einschluss der BAB 40 trägt auch hinreichend den Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, vgl. Urteil vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 90, Rechnung.
- EuGH, 21.12.2011 - C-28/09
Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der …
Nachdem der Gerichtshof der Republik Österreich im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben hatte, das Verbot auszusetzen, hat er in seinem Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, Slg. 2005, I-9871), festgestellt, dass Österreich gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 29 EG verstoßen hat, da die streitige Verordnung als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen anzusehen ist, die wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit nicht durch den Schutz der Luftqualität gerechtfertigt werden kann.Im vorliegenden Fall handele es sich um eine radikalere Maßnahme als die, die dem oben genannten Urteil Kommission/Österreich zugrunde gelegen habe.
Daher haben die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller zur gegebenen Zeit vorliegenden Umstände und der betroffenen Interessen geeignete und kohärente Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 81, und vom 25. Juli 2008, Janecek, C-237/07, Slg. 2008, I-6221, Randnrn. 45 und 46).
Aus dieser Freiheit ergibt sich ein allgemeiner Grundsatz der Freiheit der Warendurchfuhr innerhalb der Europäischen Union (vgl. insbesondere Urteile vom 16. März 1983, SIOT, 266/81, Slg. 1983, 731, Randnr. 16, vom 4. Oktober 1991, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", C-367/89, Slg. 1991, I-4621, Randnr. 14, und Kommission/Österreich, Randnrn. 63 und 65).
Dass es solche Ausweichlösungen gibt, ist jedoch nicht geeignet, das Bestehen einer Beschränkung des freien Warenverkehrs auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 67).
Dadurch, dass das mit der streitigen Verordnung verhängte Fahrverbot die betreffenden Unternehmen zwingt, nach wirtschaftlich vertretbaren Ersatzlösungen für den Transport der in der streitigen Verordnung bezeichneten Güter zu suchen, ist es geeignet, den Warenverkehr zwischen dem nördlichen Europa und Norditalien erheblich zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnrn. 66 und 68).
Nach ständiger Rechtsprechung können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, durch einen der in Art. 30 EG aufgezählten Gründe des Gemeinwohls, wie etwa den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, oder durch ein zwingendes Erfordernis u. a. des Umweltschutzes gerechtfertigt sein, sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (vgl. u. a Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 9, vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, C-270/02, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 21, vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, C-463/01, Slg. 2004, I-11705, Randnr. 75, und Kommission/Österreich, Randnr. 70).
Daher sind die Argumente der Republik Österreich bezüglich des Gesundheitsschutzes nicht getrennt von den Argumenten zu prüfen, die sich auf den Umweltschutz beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Österreich, Randnr. 56).
Nach ständiger Rechtsprechung können zwingende Erfordernisse des Umweltschutzes nationale Maßnahmen rechtfertigen, die möglicherweise den innergemeinschaftlichen Handel behindern, sofern sie geeignet sind, die Verwirklichung dieses Ziels zu gewährleisten und nicht über das hinausgehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1998, Aher-Waggon, C-389/96, Slg. 1998, I-4473, Randnrn. 19 und 20, vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, Randnr. 75, und vom 11. Dezember 2008, Kommission/Österreich, Randnr. 57).
- BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06
Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; …
Die namentlich in Nr. 6.3 des Luftreinhalteplans vorgesehenen Maßnahmen beratender, empfehlender und fördernder Art in Bezug auf kleinere Feuerungsanlagen, Baustellen und Straßenverkehr bilden schon kein zur Einhaltung des Grenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 bestimmtes, strukturiertes und kohärentes System, das auf kurzfristig angelegte Abwehr von Grenzwertüberschreitungen zielen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2005 - Rs. C-320/03, Inntalautobahn - Slg. 2005, I-9871 Rn. 81).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-28/09
Kommission / Österreich
3 - Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, Slg. 2005, I-9871).9 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt).
14 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnrn. 79 ff.).
19 - Siehe nur: Urteile Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 65).
20 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 69).
21 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnrn. 66 und 68).
25 - Vgl. nur Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnrn. 66 ff.).
43 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt), Randnr. 70.
61 - Vgl. Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 87).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die …
62 Vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, EU:C:2005:684), und vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854). - BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 36.07
Anspruch auf Verkehrsbeschränkung; Anspruch auf Minderung anlagenbezogener …
Da unverhältnismäßige Anordnungen nach nationalem Recht unzulässig sind, ergibt sich - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - aus dem Europarecht nichts Weiteres; denn dieses verbietet lediglich unverhältnismäßige Beschränkungen der sich aus der Freiheit des Warenverkehrs (Art. 28 und 29 EG-Vertrag) ergebenden Freiheit der Warendurchfahrt (vgl. EuGH, DVBl 2006, 103). - VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2462
Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10; Verpflichtung …
Diese Rechtsprechung berücksichtigt dabei nicht nur den Umweltschutz als eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft, sondern auch den für das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts wesentlichen freien Warenverkehr (Art. 28, 29 EG) einschließlich der freien Warendurchfuhr (EuGH vom 15.11.2005, DVBl 2006, 103/104)."Radikale" Maßnahmen brauchen im Rahmen eines Aktionsplans aber jedenfalls nur dann ergriffen zu werden, wenn auch deren Folgen für das Wirtschaftsleben sorgfältig geprüft und angemessen ausgeglichen werden konnten (EuGH vom 15.11.2005, DVBl 2006, 103/104 f.).
- EuGH, 01.07.2014 - C-573/12
Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie …
Nach alledem ist festzustellen, dass eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende geeignet ist, Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten, insbesondere von grünem Strom, zu behindern, und dass sie daher eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen darstellt, die grundsätzlich mit den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 34 AEUV unvereinbar ist, sofern sie nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kommission/Österreich, C-320/03, EU:C:2005:684, Rn. 69). - VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16
EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht …
3) "Impact Assessment" der Kommission, SWD(2012) 452 final, unter: http://ec.europa.eu/health/ 4) EuGH, Urteile Luxemburg / Parlament und Rat, C 176/09, EU:C:2011:290, Rn. 31 f. m.w.N.; Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 35.5) Urteile Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 165; Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 78, jeweils m.w.N. 6) Urteile Philip Morris Brands u.a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 166; Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 79; British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 123.7) vgl. Urteil Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 57 ff.; allgemein hierzu: Urteil Juvelta, C-481/12, EU:C:2014:11, Rn. 16 m.w.N. 8) u.a.: Urteil Alliance für Natural Health u.a., C-154/04, EU:C:2005:449, Rn. 51 f. im Vergleich zu den oben zitierten Urteilen Polen/Parlament und Rat und Philip Morris Brands u.a. 9) vgl. z.B.: Urteil Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 59.10) EuGH, Urteile Kommission/Österreich, C-320/03, EU:C:2005:684, Rn. 90; Kommission/Deutschland, C-463/01, EU:C:2004:797, Rn. 78 ff.; Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, C-309/02, EU:C:2004:799, Rn. 79 ff. 11) vgl. u.a.: EuGH, Urteile vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 37 und vom 9. März 1978, Simmenthal, Rs. 106/77, EU:C:1978:49, S. 643 (…Rn. 14/16). - VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2461
Anspruch auf Einzelmaßnahmen gegen Feinstaub
Die Freiheit des Warenverkehrs (Art. 28, Art. 29 EG), aus der sich ein allgemeiner Grundsatz der Freiheit der Warendurchfuhr ergibt (EuGH vom 15.11.2005, DVBl 2006, 103), darf nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur eingeschränkt werden, wenn die Einschränkung zur Luftreinhaltung geeignet und erforderlich ist sowie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel steht."Radikale Maßnahmen wie die eines völligen Fahrverbots dürfen nur durchgeführt werden, wenn hinreichend feststeht, dass tatsächlich eine realistische Ausweichmöglichkeit besteht" (EuGH vom 15.11.2005, DVBl 2006, 103, 104 f.).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri
- BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 18.10
Güterkraftverkehr; LKW-Verkehr; Güterverkehr; Einzelfahrtgenehmigung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07
Gysbrechts und Santurel Inter
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-142/05
Mickelsson und Roos
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO BESCHRÄNKT DIE FESTLEGUNG VON …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-179/14
Kommission / Ungarn
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-165/09
Stichting Natuur en Milieu u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-26/11
Belgische Petroleum Unie u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
CX
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-161/04
Österreich / Parlament und Rat
- VG Berlin, 24.02.2010 - 1 A 114.08
Kontingentierung von Einzelfahrtgenehmigungen für den Güterkraftverkehr zwischen …
- EuGH, 15.12.2005 - C-86/03
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11
Association Kokopelli
- EuGH, 11.12.2008 - C-524/07
Kommission / Österreich
- VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06
Anspruch der betroffenen Bürger auf Aufstellung eines Aktionsplanes zur …
- EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
Kommission / Polen
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13
Q
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-310/04
Spanien / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2015 - C-472/14
Canadian Oil Company Sweden und Rantén