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   BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05   

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https://dejure.org/2005,2224
BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05 (https://dejure.org/2005,2224)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - 1 StR 410/05 (https://dejure.org/2005,2224)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05 (https://dejure.org/2005,2224)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 261 StPO; § 212 StGB; § 13 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen gegen ein Kind (Beweiswürdigung; Abgrenzung zur Fahrlässigkeit; Begriff der äußerst gefährlichen Gewalthandlungen); Unterlassensstrafbarkeit (Abgrenzung zum positiven Tun); erheblich verminderte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der "äußerst" gefährlichen Gewalthandlung; Voluntatives Element im Vorsatz; Wertung eines Faustschlages und eines mit Wucht geführten Schlages mit flacher Hand und anschließendem Aufprall des Kopfes gegen einen festen Gegenstand zur Auslösung der Todesfolge; ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 227 Abs. 1; ; StGB § 13 Abs. 2; ; StGB § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Ausführungen zum Vorsatz und zur Fahrlässigkeit im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Fall Karolina - Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung bedinger Vorsatz (dolus eventualis) / bewusste Fahrlässigkeit bei hemmungslos-systematischen Misshandlungen ("Fall Karolina")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 386
  • NStZ 2006, 444
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (erforderliche eigene sexuelle Handlung);

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05
    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (Senat, Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05
    Wenn bei der Beantwortung der Frage, ob Angeklagte vorsätzlich, bedingt vorsätzlich oder (bewusst) fahrlässig gehandelt haben, allein aus äußeren Umständen auf deren innere Einstellung zur Tat geschlossen werden muss, bedarf es jedoch einer umfassenden Würdigung des insoweit relevanten festgestellten Sachverhalts (vgl. BGH NStZ 2004, 35, 36).
  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05
    Die bei der Prüfung der subjektiven Tatseite gebotene umfassende Erörterung der für die Tat bedeutsamen Umstände und der Persönlichkeit der Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 507, 508) lassen die Urteilsgründe deshalb nicht ausreichend erkennen.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05
    Entscheidend sind die Anforderungen, welche die Rechtsordnung an jedermann stellt (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05
    Insoweit hat die Kammer jedoch verkannt, dass die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, eine Rechtsfrage ist (st. Rspr.; BGHSt 49, 45, 53 = NStZ 2004, 437, 438).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05
    Im Ansatz zutreffend geht die Strafkammer zwar zunächst davon aus, dass es bei "äußerst" gefährlichen Gewalthandlungen grundsätzlich nahe liegt, dass der Täter auch mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei auch zu Tode kommen, wenn dies für sich allein betrachtet aber noch kein zwingender Beweisgrund für die Billigung eines Todeserfolges durch den Täter ist (sog. voluntatives Element des Vorsatzes, vgl. BGH NStZ 2001, 475, 476).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05
    Entscheidend sind die Anforderungen, welche die Rechtsordnung an jedermann stellt (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Die Feststellung, ob ein Angeklagter vorsätzlich gehandelt hat, ist Tatfrage und obliegt allein dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, NStZ 2016, 668, 669 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 583; vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 15 Rn. 63).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Insgesamt ergeben sich aus den bisherigen Feststellungen keine Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen könnten, eine psychische Beeinträchtigung habe dem Angeklagten die Erkenntnis einer möglichen tödlichen Wirkung seines in den oberen Rückenbereich zielenden, in hohem Maße lebensgefährlichen Angriffs verstellt (vgl. zur Allgemeinkundigkeit dieses Umstands BGH, Urteil vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08 und zur Entbehrlichkeit medizinischen Detailwissens BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NStZ 2006, 444, 445).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Diese Gesamtschau ist insbesondere dann notwendig, wenn der Tatrichter allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung eines Angeklagten zur Tat schließen muss (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    Diese individuelle Gesamtschau sämtlicher objektiven und subjektiven, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände des Einzelfalles ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Tatrichter allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung eines Angeklagten zur Tat schließen muss (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.).
  • LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08

    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als

    Das anschließende Erschrecken über die Tat schließt per se den Tatvorsatz aber nicht aus (BGH, NJW 2006, 386, 387 [BGH 13.12.2005 - 1 StR 410/05] ).
  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

    Diese Gesamtschau ist insbesondere dann notwendig, wenn der Tatrichter allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung eines Angeklagten zur Tat schließen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016, 4 StR 84/15; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005, 1 StR 410/05).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13

    Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.

    Medizinischen Detailwissens bedarf es hierzu nicht (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05 - NStZ 2006, 444 [445]).
  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Diese Gesamtschau ist insbesondere dann notwendig, wenn der Tatrichter allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung eines Angeklagten zur Tat schließen muss (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 1 StR 410/05, NJW 2006, 386 f.) Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung zwar ein wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes.
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann bis zu der für die Einlegung eines Rechtsmittels längsten Frist von fünf Monaten nach Verkündung des Urteils (hier: 10.10.2013) nachgeholt werden (vgl. BGH NJW 2006, 386 ff, zitiert nach juris, dort Rn. 13, 14).
  • LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20

    21-Jähriger wirft mit Betonplatten auf Autos, um Daimler zu erpressen - wegen

    Soweit der Angeklagte angegeben hat, über die Presseberichte und das Ausmaß der Tatfolgen erschrocken gewesen zu sein, steht dieses "nachtatliche" Erschrecken der Annahme des bedingten Vorsatzes nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2006, 386, 387), da es keinen zwingenden Schluss darauf zulässt, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat ernsthaft auf das Ausbleiben des Tatbestandserfolges vertraut hat.
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 158/17

    Kein sachlich-rechtlich beachtlicher Erörterungsmangel bei der Beweiswürdigung

  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

  • LG Düsseldorf, 06.09.2012 - 17 Ks 8/12
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