Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4037
OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,4037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2005 - 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,4037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,4037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrecht: Verhältnis zur Pressefreiheit

  • aufrecht.de

    Schwarze Balken genügen zur Unkenntlichmachung nicht! - OLG Frankfurt a. M.

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Öffentliche Verleihung

    §§ 823, 1004 BGB

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; KUG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; KUG § 22
    Bebilderung eine im Grundsatz zulässigen Berichterstattung mit Fotos, die der öffentlichkeit zunächst nur unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts zugänglich gemacht werden konnten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebilderte Berichterstattung unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Kollision der identifizierenden Berichterstattung über eine Person mit dem Verfassungsrecht; Umfang des legitimen Informationsinteresses der Presse

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 619
  • GRUR 2006, 521
  • ZUM 2005, 894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Auch wer bewusst an die Öffentlichkeit tritt, muss nicht hinnehmen, dass eine im Grundsatz zulässige Berichterstattung über ihn mit Fotos bebildert wird, die der Öffentlichkeit zunächst nur unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts zugänglich gemacht werden konnten (im Anschluss an BGH NJW 2005, 594).
  • LG Berlin, 11.02.1992 - 27 O 68/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Für die Erkennbarkeit reicht es aus, dass über den Betroffenen in anderen Medien berichtet wurde, so dass der Leser, der auch die anderen Artikel gelesen hat, weiß um wen es geht (LG Berlin, NJW-RR 92, 1379; Soehring a.a.O. Rn. 13.36).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Lebens und - wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil v. 2.9.2003, Az: 11 U 6/2003) - auch keine Person der Zeitgeschichte.
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Das entspricht im Ergebnis auch der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24.06.2004 (ZUM 04, 651).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Darüber hinaus genügt es, wenn begleitende Umstände die Erkennbarkeit zur Folge haben; insbesondere genügt es, wenn sich diese aus dem neben/unter dem Bild stehenden Text oder auf Grund früherer Veröffentlichungen ergibt (BGH, NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährten - BGH, a.a.O., - Fußballtor; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 521,- Öffentliche Verleihung - OLG Stuttgart, Urt. v. 2.4.2014 - 4 U 174/13, GRUR-RR 2015, 80, beck-online - gepixeltes Bild -, alle m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Vielmehr genügt es, wenn begleitende Umstände die Erkennbarkeit zur Folge haben; insbesondere genügt es, wenn sich diese aus dem neben oder unter dem Bild stehenden Text (BGH NJW 1965, 2148, 2149; BGH NJW 1979, 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 536 und NJW-RR 1993, 923; KG AfP 2006, 567, 568; v. Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 14; Prinz/Peters, ebenda; Damm/Rehbock, a.a.O., Rn. 136; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 13 Tz. 39a) oder aufgrund früherer Veröffentlichungen ergibt (BGH NJW 1979, 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 923; OLG Frankfurt NJW 2006, 619 f.; KG, ebenda; v. Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 14; Prinz/Peters, ebenda).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 30/03

    Bildunterschriften verbotener Bildveröffentlichungen: Wegfall der

    Zwar muss die Klägerin - wie der Senat mehrfach entschieden hat ( Urteile vom 26.07.2005 Az: 11 U 12/03; 11 U 13/03; 11 U 31/03) - eine Bild-Berichterstattung über ihre Affäre mit Herrn C grundsätzlich nicht hinnehmen.
  • LG Cottbus, 16.01.2008 - 5 O 78/06
    Das Brandenburgische Oberlandesgericht lehnte den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 21.09.2006 (11 U 13/03) ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht