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   OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05   

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https://dejure.org/2005,2487
OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05 (https://dejure.org/2005,2487)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.10.2005 - 4 U 882/05 (https://dejure.org/2005,2487)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 4 U 882/05 (https://dejure.org/2005,2487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 823 BGB
    Keine Haftung des Theaterträgers bei "unglücklichem" Sturz eines Besuchers im Stufengang des Theaterraums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers; Verpflichtung zur Anbringung von Handläufen an aufsteigenden Stufengängen; Haftung des Theaterbetreibers für einen ungewöhnlichen Unfall; Verpflichtung des Theaterbesuchers zur Achtsamkeit bezüglich seiner ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ThürBO § 32 Abs. 6
    Anforderungen an die Sicherung steiler Treppen in einem Theater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Zur Haftung des Theaterträgers bei "unglücklichem" Sturz eines Besuchers im Stufengang des Theaterraums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Anbringung von Handläufen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 823 BGB
    Keine Haftung des Theaterträgers bei "unglücklichem" Sturz eines Besuchers im Stufengang des Theaterraums

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Sturz im Stufenaufgang im Zuschauerraum eines Theaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 624
  • MDR 2006, 754
  • NZV 2006, 196 (Ls.)
  • VersR 2006, 1269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 10.11.2004 - 4 U 432/04

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich bei Dunkelheit sichtbarer

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Die "Entschärfung" einer Gefahrenstelle, deren Ursache in einer nicht ausreichend sorgfältigen Benutzung durch die jeweiligen Theaterbesucher liegt, bedeutet noch kein Anerkenntnis einer Verkehrssicherungspflicht (st. Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des THOLG, vgl. z.B. Senatsurteil vom 10.11.2004, Az.: 4 U 432/04; Beschluss des Senats vom 10.05.2005, Az.: 4 U 988/04; ebenso BGH NJW 1966, 1456, 1458).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Zwar schließt die baubehördliche Abnahme die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers oder sonst für den Zustand des Hauses Verantwortlichen nicht von vornherein aus, sofern eine nicht verkehrssichere Baugestaltung des Objekts für jedermann erkennbar ist und die offenkundige Gefahr von Unfällen der Benutzer mit sich bringt (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 2232; BGH NJW 1971, 1881; OLG Celle, 9. ZS, Beschluss v. 20.12.2002; zit. nach juris) Denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung verfolgt grundsätzlich andere Zwecke als die auf Vertrauen des Verkehrs beruhenden Erwartungen und auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (OLG Celle aaO).
  • BGH, 08.07.1971 - III ZR 67/68

    Auswirkungen der Verwendung von Sicherheitsglas auf den seelischen Zustand von in

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Zwar schließt die baubehördliche Abnahme die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers oder sonst für den Zustand des Hauses Verantwortlichen nicht von vornherein aus, sofern eine nicht verkehrssichere Baugestaltung des Objekts für jedermann erkennbar ist und die offenkundige Gefahr von Unfällen der Benutzer mit sich bringt (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 2232; BGH NJW 1971, 1881; OLG Celle, 9. ZS, Beschluss v. 20.12.2002; zit. nach juris) Denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung verfolgt grundsätzlich andere Zwecke als die auf Vertrauen des Verkehrs beruhenden Erwartungen und auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (OLG Celle aaO).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Da auch kein Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift festgestellt werden kann, ist auch kein Verstoß gegen ein Schutzgesetz anzunehmen, das typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken will; mithin im Zusammenhang mit einem Verstoß gerade der Schaden eingetreten ist, der mit Hilfe des Schutzgesetzes gerade verhindert werden soll (vgl. hierzu BGH VersR 1994, 324 ; st. Rspr. seit BGH VersR 68, 1144; BGH VersR 75, 1007; BGH VersR 19984, 40, 41; BGH VersR 86, 916, 917).
  • BGH, 24.09.1968 - VI ZR 160/67

    Schuldhaftes Setzen einer adäquaten Unfallursache durch Überlassen eines

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Da auch kein Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift festgestellt werden kann, ist auch kein Verstoß gegen ein Schutzgesetz anzunehmen, das typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken will; mithin im Zusammenhang mit einem Verstoß gerade der Schaden eingetreten ist, der mit Hilfe des Schutzgesetzes gerade verhindert werden soll (vgl. hierzu BGH VersR 1994, 324 ; st. Rspr. seit BGH VersR 68, 1144; BGH VersR 75, 1007; BGH VersR 19984, 40, 41; BGH VersR 86, 916, 917).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Die "Entschärfung" einer Gefahrenstelle, deren Ursache in einer nicht ausreichend sorgfältigen Benutzung durch die jeweiligen Theaterbesucher liegt, bedeutet noch kein Anerkenntnis einer Verkehrssicherungspflicht (st. Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des THOLG, vgl. z.B. Senatsurteil vom 10.11.2004, Az.: 4 U 432/04; Beschluss des Senats vom 10.05.2005, Az.: 4 U 988/04; ebenso BGH NJW 1966, 1456, 1458).
  • OLG München, 14.01.1988 - 1 U 4000/87
    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Im Übrigen ist der Träger eines Theaters nur verpflichtet, die dem allgemeinen Verkehr zugänglichen Räumlichkeiten, also auch den Theaterraum selbst, in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und die für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Einrichtungen - in regelmäßigen Zeitabständen - zu überprüfen oder durch einen Fachmann überprüfen zu lassen (vgl. OLG München, Urteil v. 14.01.1988 - 1 U 4000/87 - zit. nach juris).
  • OLG Köln, 24.10.1994 - 16 U 46/94

    Prima-facie-Beweis; Ursächlichkeit; Treppe; Sturz; Fehlen eines Geländers oder

    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Voraussetzung, dass überhaupt über die Grundsätze eines Anscheinsbeweises nachgedacht werden könnte, ist aber, dass sich der Sturz in einem Bereich zugetragen hatte, in dem ein "Geländer" einen Sturz auffangen oder wenigstens abmildern konnte (vgl. hierzu grds. OLG Köln VersR 1996, 383; im Nachgang dazu BGH, Beschl. v. 04.11.96 - VI ZR 354/94; zit. nach juris).
  • BGH, 04.07.1995 - VI ZR 354/94
    Auszug aus OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
    Voraussetzung, dass überhaupt über die Grundsätze eines Anscheinsbeweises nachgedacht werden könnte, ist aber, dass sich der Sturz in einem Bereich zugetragen hatte, in dem ein "Geländer" einen Sturz auffangen oder wenigstens abmildern konnte (vgl. hierzu grds. OLG Köln VersR 1996, 383; im Nachgang dazu BGH, Beschl. v. 04.11.96 - VI ZR 354/94; zit. nach juris).
  • LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18

    Schmerzensgeld, Luftfahrtunternehmen, Flugschule

    Die zu erfüllenden Verkehrssicherungspflichten bestimmen sich dabei nicht ausschließlich anhand öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder entsprechender DIN-Normen oder vergleichbarer Zertifizierungen, sondern sind eigenständig zivilrechtlich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffenen Verkehrskreise zu bestimmen, wobei auch die Zumutbarkeit für den von der Verpflichtung Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 801; NJW 1985, 620; NJW 1994, 2232; OLG Jena, NJW 2006, 624; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1167; Spindler in BeckOGK-BGB, Stand: 01.02.2020, § 823, Rn. 397 und 91).
  • LG München II, 26.05.2023 - 2 O 5124/19

    Keine Haftung von Gemeinde und Bademeister für Freibadunfall

    (NJW 2006, 624, beck-online).
  • LG Bremen, 25.04.2006 - 8 O 1146/05
    Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt es daher im vorliegenden Fall, wenn - wie hier - die Gewähr besteht, dass der Besucher einen Stufengang bei normalem, vernünftigem Verhalten sicher benutzen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht (OLG Jena NJW 2006, 624, 625 [OLG Jena 06.10.2005 - 4 U 882/05] ; OLG Naumburg MDR 2006, 152, 153).
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