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   OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1111/03   

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https://dejure.org/2005,2799
OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1111/03 (https://dejure.org/2005,2799)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2005 - 10 U 1111/03 (https://dejure.org/2005,2799)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 10 U 1111/03 (https://dejure.org/2005,2799)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Rückgriffsmöglichkeit des Gebäudeversicherers gegenüber dem Mieter; Zulässigkeit des Rückgriffes des Gebäudeversicherers gegenüber dem Mieter bei anteiliger Umlegung der Versicherungsprämie; Bestehen eines direkten Anspruches des Gebäudeversicherers gegen ...

  • versicherung-recht.de

    § 812 BGB

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    VVG § 59; ; VVG § 59 Abs. 2; ; VVG § 67; ; VVG § 67 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 149; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; ; BGB § 426

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 426; BGB § 812; VVG § 59 Abs. 2; VVG § 67; VVG § 149
    Kein Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Privathaftpflichtversicherer des Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 59 Abs. 2 § 67 § 149; BGB § 812 § 426
    Zur Rückgriffsmöglichkeit des Gebäudeversicherers gegen Haftpflichtversicherung des Mieters bei durch diesen verursachtem Gebäudeschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietschäden: Regressansprüche des Gebäudeversicherer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Mieterschäden: Besteht Ausgleichsanspruch zwischen Gebäude-VR und Haftpflicht-VR?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3744 (Ls.)
  • NJW 2006, 784
  • NZM 2006, 197
  • NZM 2006, 952 (Ls.)
  • VersR 2006, 542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 13.01.2005 - 19 U 3792/04

    Anforderungen an die Haftung wegen Herbeiführung eines Wasserschadens im Haus

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1111/03
    Insoweit vermag der Senat der Auffassung des OLG München (VersR 2005, 500 f.) nicht zu folgen.

    Hinzu kommt, dass der Senat von der Entscheidung des OLG München (VersR 2005, 500) abweicht, so dass eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.

  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88

    Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1111/03
    Danach setzt sie voraus, dass die Rechtsordnung, wie sie sich unter Einschluss des Rechtssprechungsrechts und allgemeiner Rechtsüberzeugungen darbietet, Wertentscheidungen, sei es auch nur in unvollkommener Form, für eine Lösung in einem bestimmten Sinne ergibt (BGHZ 108, 305, 309).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1111/03
    Sie macht geltend, der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs habe in der grundlegenden Entscheidung vom 8.11.2000 (VersR 2001, 94 ff.) selbst die - dort nicht zur Entscheidung stehende - Möglichkeit eines Ausgleichsanspruchs zwischen Haftpflicht- und Gebäudeversicherer angedeutet.
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1111/03
    Der richterlichen Rechtsfortbildung sind allerdings durch den rechtsstaatlichen Grundsatz der Rechts- und Gesetzesbindung in seiner den Senat bindenden Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht Schranken gesetzt (vgl. BVerfGE 65, 182, 190 f., 194 f. und 69, 315, 371 f. jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Das Oberlandesgericht (VersR 2006, 542 = NJW 2006, 784) meint, für das Ausgleichsbegehren der Klägerin gegen die Beklagte gebe es nach geltendem Recht keine Anspruchsgrundlage.
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