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   BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05   

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https://dejure.org/2005,85
BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05 (https://dejure.org/2005,85)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2005 - 5 StR 119/05 (https://dejure.org/2005,85)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 5 StR 119/05 (https://dejure.org/2005,85)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; ... Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB; § 370 AO; § 261 StPO; § 267 StPO; § 27 StGB; § 266 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 393 AO; § 299 StGB; § 300 StGB; § 56 StGB; § 266 StGB
    Steuerhinterziehung (Selbstbelastungsfreiheit: Versteuerung von Bestechungsgeldern); Amtsträgerstellung (sonstige Stelle; private Mischunternehmen; Sperrminorität); Untreue (Beihilfe; Mindestvermögensnachteil bei Schmiergeldzahlungen; Bestechung im geschäftlichen ...

  • lexetius.com

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 266; AO § 393

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestechung: Amtsträgereigenschaft im Rahmen privatrechtlich organisierter Betriebe (Kölner Müllskandal); Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Zahlung von Schmiergeldern im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe des Baus einer Restmüllverbrennungsanlage; ...

  • kkh.de PDF

    Vermögensschaden bei Bestechung / Versteuerung von Bestechungsgeldern

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 266; ; AO § 393

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge als "sonstige Stellen" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB; Vermögensnachteil bei der Bestechung durch Schmiergeldzahlung; Pflicht zur Versteuerung von Schmiergeldern; Anordnung des Verfalls ...

  • rechtsportal.de

    Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge als "sonstige Stellen" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB ; Vermögensnachteil bei der Bestechung durch Schmiergeldzahlung; Pflicht zur Versteuerung von Schmiergeldern; Anordnung des Verfalls ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • ngo-online.de (Pressebericht)

    Schmiergeldzahlungen: Urteile im Kölner Müllskandal durch BGH weitestgehend bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" mit 20 Mio. DM Schmiergeld rechtskräftig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" mit 20 Mio. DM Schmiergeld rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.12.2005)

    E im Kölner Müllskandal weitgehend rechtskräftig // Neuverhandlung zu Wienand-Freispruch wegen Steuerhinterziehung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafrecht - Der BGH zum Kölner Müllskandal - ein kleines Repetitorium und ein Appell

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schmiergeldzahlungen im "Kölner Müllskandal"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 299
  • NJW 2006, 925
  • NStZ 2006, 210
  • StV 2006, 126
 
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Wird zitiert von ... (148)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    So hat schon das Reichsgericht beispielsweise den aus dem Unterlassen einer verzinslichen Anlage von Geldern resultierenden Zinsausfallschaden als tatbestandsrelevanten Nachteil anerkannt (vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1888, GA 36 , S. 400); der Bundesgerichtshof bejaht in ständiger Rechtsprechung die Erfüllung des Untreuetatbestands, wenn der Täter die Möglichkeit eines besonders vorteilhaften Vertragsschlusses des Vermögensinhabers mit einem Dritten dadurch vereitelt, dass er sich von dem Dritten für den Fall des Vertragsschlusses eine Zuwendung versprechen lässt, die der Dritte aus dem vom Vermögensinhaber zu leistenden - entsprechend erhöhten - Entgelt bestreitet (sog. Kickback-Zahlung, vgl. etwa BGHSt 31, 232; 50, 299 ; BGH, Beschluss vom 20. Januar 1984 - 3 StR 520/83 -, wistra 1984, S. 109; Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02 -, NStZ 2003, S. 540 ; Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Weder Gi. s noch Cr. s Stellung entsprachen jedoch derjenigen eines deutschen Amtsträgers im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, da es sich weder bei Enelpower S.p.A. noch bei ENEL Produzione S.p.A. um eine einer Behörde gleichgestellte "sonstige Stelle" handelte (vgl. zu den Kriterien für die Annahme einer "sonstigen Stelle" BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2008, 560, 561 f.).
  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Öffentliche Verwaltung im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB ist nicht allein die Gesamtheit der von Hoheitsträgern ausgeübten Eingriffs- und Leistungsverwaltung; vielmehr sind auch Mischformen sowie die Tätigkeit von Privatrechtssubjekten erfasst, wenn diese wie ein "verlängerter Arm" hoheitlicher Gewalt tätig werden (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 377; vom 3. März 1999 - 2 StR 437/98, BGHSt 45, 16, 19; vom 15. März 2001 - 5 StR 454/00, BGHSt 46, 310, 312; vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 219; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 303; vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, BGHSt 54, 202, 212; vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 11 Rn. 22a mwN).
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