Rechtsprechung
BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 338 Nr. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 169 Abs. 1 GVG; § 176 GVG
BGH; Öffentlichkeitsgrundsatz (Platzverteilung bei Augenschein an beengter Örtlichkeit; Ermessensüberprüfung; Vorbehalt für Pressevertreter; Reihenfolgeprinzip; notwendiger Revisionsvortrag: Bezugnahme auf den Vortrag anderer Verteidiger) - lexetius.com
StPO § 338 Nr. 6, § 344 Abs. 2 Satz 2; GVG § 169 Abs. 1, § 176
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Telemedicus
Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlags; Rüge einer Verletzung der Öffentlichkeit ; Ordnungsgemäße Begründung einer Verfahrensrüge; Bloße Bezugnahme auf Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten als Begründung von Verfahrensrügen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung der Öffentlichkeit in einer beengten Örtlichkeit; Anforderungen an den Revisionsvortrag
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof stärkt die Funktion der Presse für die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
Besprechungen u.ä.
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)
Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren bei Augenschein an beengter Örtlichkeit; Personenauswahl; Vorbehalt von Plätzen für Pressevertreter zulässig
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Todesfall Rudolf Rupp
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 13.05.2005 - J KLs 11 Js 491/04
- BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
- LG Landshut, 17.11.2009 - J KLs 7 Js 14112/09
- OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10
- LG Landshut, 31.03.2010 - J KLs 7 Js 14112/09
- LG Landshut, 25.02.2011 - J KLs 7 Js 14112/09
- BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvR 2192/11
- BVerfG, 16.03.2012 - 2 BvR 2368/11
- BVerfG, 16.03.2012 - 2 BvR 2374/11
- EGMR, 17.11.2015 - 60879/12
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1220
- NStZ-RR 2007, 55
- StV 2008, 10
- afp 2006, 238
- JR 2006, 389
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren …
Auch ist der Nachteil für die allgemeine Öffentlichkeit, der dadurch entsteht, wenn mit einem Zusatzkontingent einige wenige Plätze der Saalöffentlichkeit bestimmten Medienvertretern zur Verfügung gestellt würden, verhältnismäßig geringer, da die allgemein zu vergebenden Sitzplätze noch nicht konkretisiert sind und entsprechend den hierfür geltenden Maßstäben nach wie vor ein angemessener Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorbehalten bleibt (…vgl. insofern BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NJW 2006, S. 1220 ;… von Coelln, Der Zutritt von Journalisten zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen, DÖV 2006, S. 804 ). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
Die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen wird durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NJW 2006, S. 1220 ). - BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
(keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG …
So kommt etwa auch die Anwendung des § 357 StPO dann von Vornherein nicht in Betracht, wenn der erwachsene Angeklagte mit einer Verfahrensrüge die Verletzung der Öffentlichkeit nach § 169 GVG, § 48 Abs. 3 JGG rügt - womit der jugendliche Mitangeklagte selbst im Fall einer von ihm zulässig eingelegten Revision keinen Erfolg haben kann (vgl. BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH NStZ 2004, 294; NJW 2006, 1220) - und ausschließlich diese Rüge zur Aufhebung des Urteils und sogar zum Freispruch des erwachsenen Angeklagten in der erneuten tatrichterlichen Hauptverhandlung führt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 2750/18
Öffentlichkeit Ratssitzung Kapazitätsknappheit Zugangsmöglichkeit Fehlerfolge
vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1989 - 15 A 713/87 -, NVwZ 1990, 186, 187; für die Öffentlichkeit bei Gerichtssitzungen vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006- 1 StR 527/05 -, juris Rn. 16.9.2; zur Öffentlichkeit der Verhandlungen des Deutschen Bundestages: Morlok, in: Dreier, GG, Band 2, 3. Aufl. 2015; Art. 42 Rn. 26 f.; Müller-Terpitz, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum GG, Loseblatt (Stand: Juni 2020), Art. 42 Rn. 38; Linck, ZParl 1992, 673, 676; Achterberg/Schulte, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Band 2, 6. Aufl. 2010, Art. 42 Abs. 1 Rn. 4; für Gerichtssitzungen BVerfG, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, juris Rn. 18; Walther, in: Graf, BeckOK GVG, 7. Edition, Stand: 1. Februar 2020, § 169 Rn. 8.
- BGH, 23.03.2006 - 1 StR 20/06
Besetzung des Gerichts; Öffentlichkeitsgrundsatz bei der Auslosung der …
Nach den dienstlichen Stellungnahmen des Präsidenten des Landgerichts, die für das Revisionsgericht hinsichtlich der Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich maßgeblich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05), liegt sein Dienstzimmer in einem für den Besucherverkehr frei zugänglichen Teil des Landgerichts. - BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 282/01
Keine Verletzung der Berichterstattungsfreiheit durch sitzungspolizeiliche …
Der Vorsitzende hatte einen angemessenen Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorzubehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NStZ-RR 2007, S. 55 m.w.N.). - BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06
Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des …
Die Bewertung eines Vorgangs als nicht ordnungsgemäß kann Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung dieses Vorgangs sein, die konkrete Angabe von Tatsachen, die diese Bewertung tragen sollen, aber nicht ersetzen (vgl. BGH NJW 2006, 1220, 1222). - BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13
Aufklärungsrüge (Begründung)
Hiernach ist eine Verfahrensrüge nur dann in zulässiger Weise erhoben, wenn der Beschwerdeführer die den Mangel enthaltenden Tatsachen angibt (…BGHR StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1; BGH NJW 2006, 1220). - BGH, 13.12.2011 - 5 StR 388/11
Unbegründete Anhörungsrüge (versäumte Mitteilung eines irrelevanten …
Eine solche liegt nicht in einem bloßen vollumfänglichen Anschluss an "vorangegangene Ausführungen des Kollegen RA V." (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220). - BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655). - VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 15 K 5404/15
Vergabe von Eintrittskarten für öffentliche Ratssitzung bei großem …
- KG, 26.04.2018 - 3 Ws (B) 111/18
Verhängung eines Fahrverbots wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes
Rechtsprechung
AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- beck.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1220 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 430
- NZM 2006, 120
Wird zitiert von ...
- KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer Übertragung des …
Der Mutter kann die Entscheidung, ihren Lebensmittelpunkt nach Südfrankreich zu verlegen, jedenfalls nicht im Sinne einer Einschränkung ihrer Erziehungskompetenz vorgeworfen werden, denn ihr steht das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG zu, wobei ihr Wunsch, mit ihrem in Frankreich wohnenden und dort beruflich und familiär verwurzelten Ehemann zusammenleben zu wollen, beachtenswert ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 2006, 430).