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   BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05   

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BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05 (https://dejure.org/2005,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05 (https://dejure.org/2005,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 (https://dejure.org/2005,1115)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Schadensersatzklage nach einer Haftunterbringung; Verpflichtung des Staates zur Gewährung eines menschenwürdigen Daseins im Strafvollzug; Menschenwürdige Unterbringung von Strafgefangenen; Zuerkennung einer Entschädigung für die zweitägige Unterbringung ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 120
  • NJW 2006, 1580
  • StV 2006, 708
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2004 - III ZR 361/03 -,.

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beschwerdeführers zurückgewiesen (BGHZ 161, 33).

  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -.

    Das Oberlandesgericht hat sie dagegen auf die Berufung des Landes abgewiesen (NJW-RR 2004, S. 380).

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    Ebenfalls schon entschieden ist, dass Strafgefangene Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung haben (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 72, 105 ; vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2002, S. 2699 ; NJW 2002, S. 2700).

    In der Strafvollstreckung ist ebenso wie im Erkenntnisverfahren zu beachten, dass die menschliche Würde unmenschliches, erniedrigendes Strafen verbietet und der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Vollstreckung herabgewürdigt werden darf (vgl. BVerfGE 72, 105 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    Ebenfalls schon entschieden ist, dass Strafgefangene Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung haben (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 72, 105 ; vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2002, S. 2699 ; NJW 2002, S. 2700).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ist daher gerade für den Strafvollzug die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    Ebenfalls schon entschieden ist, dass Strafgefangene Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung haben (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 72, 105 ; vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2002, S. 2699 ; NJW 2002, S. 2700).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ist daher gerade für den Strafvollzug die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, S. 3190).

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung grundsätzlich nur zu Geldersatz und nicht zur Naturalrestitution führt (vgl. BGHZ 34, 99 ; 121, 367 ; stRspr), sind andere Arten des Schadensausgleichs von Verfassungs wegen nicht schlechthin ausgeschlossen.
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung grundsätzlich nur zu Geldersatz und nicht zur Naturalrestitution führt (vgl. BGHZ 34, 99 ; 121, 367 ; stRspr), sind andere Arten des Schadensausgleichs von Verfassungs wegen nicht schlechthin ausgeschlossen.
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    Ebenso wenig wie die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde dazu zwingt, jede Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Geld zu entschädigen (vgl. dazu BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2371 ), führt Art. 1 Abs. 1 GG - ungeachtet insoweit bestehender Unterschiede - im Rahmen von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB dazu, dass die den Staat treffende Verantwortlichkeit nur durch die Leistung von Geldersatz eingelöst werden kann.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass eine umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung von Verfassungs wegen nicht gefordert ist (vgl. BVerfGE 61, 149 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1998, S. 271 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • LG Hannover, 15.07.2003 - 17 O 338/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion, st. Rspr., grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; BVerfG, NJW 2006, 1580 Rn. 18; BVerfG, NJW 2010, 433 Rn. 25; BGH, VI. Zivilsenat, Urteile vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1, 4 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117, 120 f.; vom 16. Mai 1961 - VI ZR 112/60, VersR 1961, 727 f.; vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 175/74, VersR 1976, 660, 661; vom 16. Februar 1993 - VI ZR 29/92, VersR 1993, 585; vom 16. Januar 1996 - VI ZR 109/95, VersR 1996, 382; III. Zivilsenat, Urteil vom 13. Januar 1964 - III ZR 48/63, VersR 1964, 389; BVerwG, NJW 1995, 3001, 3002; BAG, NJW 2010, 2970 Rn. 41; BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 103/11 R, juris Rn. 20 mwN; vgl. auch Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb.

    Der soziale Wert und Achtungsanspruch eines Menschen, der es verbietet, ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1580 Rn. 12), sowie die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit werden nicht dadurch beeinträchtigt oder verletzt, dass bei der Bemessung der Höhe eines zivilrechtlichen Anspruchs alle Umstände des Einzelfalls, darunter auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien, berücksichtigt werden d ü r f e n. Es obliegt vielmehr dem (Tat-)Richter, die Wertentscheidungen des Grundgesetzes bei der Bemessung der "billigen Entschädigung', insbesondere bei der Auswahl und der im Verhältnis zueinander erfolgenden Gewichtung der fallprägenden Umstände im jeweiligen Einzelfall zu beachten.

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Insbesondere gibt es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass eine Verletzung der Menschenwürde stets einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen muss (BVerfG v. 19.10.2006 - 1 BvR 402/06, ZUM 2007, 380 Tz. 18 ff.; v. 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05, NJW 2006, S. 1580, 1581).

    Dies rechtfertigt im Ergebnis aber keine andere Sichtweise, zumal das Bundesverfassungsgericht sogar bei einer sonst nicht abwendbaren menschenunwürdigen Haftunterbringung unter Lebenden einen zwingenden Entschädigungsanspruch wegen Menschenwürdeverletzungen verneint (BVerfG v. 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05, NJW 2006, 1580, 1581) und sogar eine einfache gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit zum Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigungen hat genügen lassen.

    Ob daneben - wie etwa in den Fällen eines Rehabilitierungsbedürfnisses nach rechtswidrigen Hausverboten (BGH v. 17.06.2016 - V ZR 272/15, NJW-RR 2016, 1404 mit Bejahung eines Feststellungsinteresses bei "tiefgreifenden Grundrechtseingriffen") - anstelle einer solchen Vorgehensweise sogar eine (ungeschriebene) zivilrechtliche "Fortsetzungsfeststellungsklage" (auch) in solchen Fällen allgemein anzuerkennen wäre (vgl. zur Ausgleichsfunktion einer gerichtlichen Feststellung aus verfassungsrechtlicher Sicht auch BVerfG v. 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05, NJW 2006, 1580, 1581), bedarf ebenso wenig der Vertiefung wie die Frage, ob und wie diese Aufgabe auch eine Zwischenfeststellung (§ 256 Abs. 2 ZPO) übernehmen könnte, wenn nur noch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche verfolgt würden.

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Zwar stehe die Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers fest, ein zwingendes Junktim zwischen der Feststellung dieser Verletzung einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung bestehe aber rechtlich nicht (unter Hinweis auf BGH, NJW 2005, S. 58 ff. und deren Billigung durch das Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, S. 1580 f.).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).

    Der Bundesgerichtshof hat insofern Zusatzerfordernisse nicht für die Ebene der anspruchsbegründenden Voraussetzungen aufgestellt, sondern ausschließlich für die Ebene der Rechtsfolgen (vgl. BGHZ 161, 33 ), und zwar um bei der Frage der Geldentschädigung den Besonderheiten des Falles gerecht zu werden (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

    Insofern hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegende Sachverhalt besondere Umstände aufwies, welche die dort aufgestellten Vorgaben für die Gewährung einer Geldentschädigung nicht ohne Weiteres verallgemeinerungsfähig erscheinen lassen (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Vorab angemerkt sei, dass bei der Annahme einer Verletzung der Menschenwürde eine Abwägung mit anderen, auch verfassungsrechtlich geschützten Belangen nicht möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2005, Az.: 1 BvR 1359/05, Rn. 18, zitiert nach juris); gleiches gilt für das Verbot der Folter oder erniedrigender Behandlung in Art. 3 EMRK, der ebenfalls keine Ausnahmen kennt (vgl. EGMR, Urt.v. 1.6.2010, Az.: 22978/05, Rn. 107).

    Ein solches zwingendes "Junktim" zwischen der Feststellung einer Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung andererseits ist rechtlich bislang nicht gesehen worden (BGH, Urt. v. 04.11.2004, Az.: III ZR 361/03, Rn. 12 ff. zitiert nach juris; BVerfG NJW 2006, 1580).

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Eine Abwägung der unantastbaren Menschenwürde mit anderen - selbst verfassungsrechtlichen - Belangen ist nicht möglich (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1580, 1581 Rn. 18).
  • BVerfG, 11.11.2009 - 1 BvR 2853/08

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger

    Dies gilt insbesondere für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über einen Geldentschädigungsanspruch wegen der Verletzung immaterieller Rechtsgüter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, S. 1580).

    Zwar muss der hiernach gebotene Ausgleich, wie die hier angegriffenen Entscheidungen im Ausgangspunkt zutreffend erkannt haben, nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfG, NJW 2004, S. 2371 ; NJW 2006, S. 1580 ).

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Dies gilt insbesondere für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über einen Geldentschädigungsanspruch wegen der Verletzung immaterieller Rechtsgüter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ).

    Das ist der Fall, wenn die Normauslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; BVerfGK 7, 120 ; 16, 389 ; stRspr).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Strafgefangene haben einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung (BVerfG NJW 2006, 1580 m.w.N.).

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip ist daher gerade für den Strafvollzug die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (BVerfG NJW 2006, 1580 f, 1581 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

    Zwar bestehe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine unbedingte Verpflichtung zur Geldentschädigung in Fällen einer Grundrechtsverletzung (unter Bezugnahme auf BVerfGK 7, 120 ).

    Der hiernach gebotene Ausgleich muss nicht zwingend in der Zubilligung eines Zahlungsanspruchs bestehen (vgl. BVerfGK 3, 49 ; 7, 120 ; 16, 389 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2639/15 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1717/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des

  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05

    Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen

  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2639/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines

  • BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 355/12

    In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06

    Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des postmortalen

  • BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1567/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2006 - 4 O 521/05

    Keine Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit eines Straftäters gegen das

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • BVerfG, 23.09.2019 - 2 BvR 171/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Amtshaftungsprozess eines

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • BGH, 01.08.2007 - III ZR 284/06

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Freiheitsentziehung

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 339/12

    Entschädigungsanspruch eines Gefangenen wegen Unterbringung in einem

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
  • OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05

    Amtshaftung wegen eines rechtswidrigen Abberufungs-Aufforderungsbescheides des

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 400/07
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2010 - 18 U 21/10

    Keine Entschädigung wegen Mehrfachbelegung und offener Toilette in Haftzelle

  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

  • OLG Köln, 03.04.2008 - 7 W 21/08

    Schadensersatzansprüche eines Strafgefangenen wegen Überbelegung der

  • LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18

    Strafvollzug in Thüringen: Verstoß gegen die Menschenwürde durch Unterbringung in

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Entschädigung wegen menschenrechtswidriger

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