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   OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05   

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OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05 (https://dejure.org/2006,1641)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2006 - 1 Ss 296/05 (https://dejure.org/2006,1641)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 1 Ss 296/05 (https://dejure.org/2006,1641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des Wettbürobetreibers bei Platzierung von Sportwetten über das Internet bei einem Sportwettenveranstalter in Österreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handeln in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum im Falle der gemäß Kundenauftrag erfolgenden Platzierung von Sportwetten durch ein in Deutschland ansässiges Wettbüro bei einem in Österreich konzessionierten Sportwettenveranstalter nach rechtlicher und behördlicher ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Freispruch im Strafverfahren wegen Oddset- Wetten rechtskräftig

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Private Sportwetten-Vermittlung nicht strafbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar (hier wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten-Vermittlung nicht strafbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2422
  • NStZ 2007, 40 (Ls.)
  • SpuRt 2006, 251
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Der Betreiber eines in Deutschland ansässigen Wettbüros, der über das Internet Sportwetten seiner Kunden ohne behördliche Genehmigung bei einem in Österreich konzessionierten Sportwettenveranstalter platzierte, hat jedenfalls vor dem Urteil des BVerfG vom 28. März 2006 (NJW 2006, 1261) in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und damit ohne Schuld gehandelt, wenn er vom zuständigen Sachbearbeiter der Ordnungsbehörde und von einem kompetenten Rechtsanwalt die Auskunft erhalten hatte, sein Verhalten sei nicht verboten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 (NJW 2006, 1261) das in Bayern durch das dortige Staatslotteriegesetz errichtete staatliche Wettmonopol, das dem in Baden-Württemberg nach dem Staatslotteriegesetz vom 14. Dezember 2004 (GBl S. 894) geltenden nahezu inhaltsgleich entspricht, für einen in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG und damit für verfassungswidrig gehalten, ohne daran allerdings das Verdikt der Nichtigkeit zu knüpfen.

    Der VGH Baden-Württemberg hat mit einer Entscheidung hierzu ebenso wie der erkennende Strafsenat in vorliegender Sache bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (NJW 2006, 1261) zugewartet.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    In der Folgezeit wurde der Angeklagte von seinem Rechtsanwalt laufend über neue Urteile deutscher Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte sowie über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2003 - Gambelli (NJW 2004, 139) informiert, mit denen der Rechtsanwalt seine Rechtsauffassung begründete.

    Es kann dahingestellt bleiben ob - wie das Amtsgericht und das Landgericht angenommen haben - im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Fall Zenatti - GewArch 2000, 19 und Fall Gambelli - NJW 2004, 139) die Verbotsnorm des § 284 StGB, soweit es um die in Deutschland stattfindende Vermittlung von Sportwetten eines in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ansässigen und dort konzessionierten Wettveranstalters geht, unanwendbar ist, da ihre Anwendung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch den EG-Vertrag in Art. 43 und 49 Abs. 1 gewährleistete Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowohl der österreichischen als auch des Angeklagten als Komplementär und Geschäftsführer der Firma darstellt.

    Angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Gambelli (NJW 2004, 139) und ihrer Rezeption durch Rechtsprechung und Literatur (siehe oben II 1) könnten erhebliche Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des § 284 StGB auch nicht ohne Verstoß gegen das Willkürverbot ausgeschlossen werden.

  • VG Stuttgart, 27.07.2005 - 5 K 1054/05

    Oddset-Sportwette; Veranstaltungsverbot; kein Sofortvollzug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Völlige Klarheit herrschte jedoch auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes nicht; so hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 K 1054/05 den Ausgang des Hauptsacheverfahrens bei der Untersagung von Internetvermittlung von Sportwetten als "offen" bezeichnet.
  • LG Hamburg, 12.11.2004 - 629 Qs 56/04

    § 284 StGB verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Für vergleichbare Fälle haben auch das Landgericht Hamburg im Beschluss vom 12. November 2004 (NStZ-RR 2005, 44), das Landgericht München I im Beschluss vom 27. Oktober 2003 (NJW 2004, 171), das Landgericht Wuppertal im Beschluss vom 17. August 2004 - 30 Qs 3/04, das Landgericht Baden-Baden im Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 2 Qs 157/04, das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BS 28/04, das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 MB 80/04 sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 9. Februar 2004 (GewArch 2004, 153) in diesem Sinne entschieden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2005 - 3 MB 80/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Für vergleichbare Fälle haben auch das Landgericht Hamburg im Beschluss vom 12. November 2004 (NStZ-RR 2005, 44), das Landgericht München I im Beschluss vom 27. Oktober 2003 (NJW 2004, 171), das Landgericht Wuppertal im Beschluss vom 17. August 2004 - 30 Qs 3/04, das Landgericht Baden-Baden im Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 2 Qs 157/04, das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BS 28/04, das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 MB 80/04 sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 9. Februar 2004 (GewArch 2004, 153) in diesem Sinne entschieden.
  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Für vergleichbare Fälle haben auch das Landgericht Hamburg im Beschluss vom 12. November 2004 (NStZ-RR 2005, 44), das Landgericht München I im Beschluss vom 27. Oktober 2003 (NJW 2004, 171), das Landgericht Wuppertal im Beschluss vom 17. August 2004 - 30 Qs 3/04, das Landgericht Baden-Baden im Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 2 Qs 157/04, das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BS 28/04, das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 MB 80/04 sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 9. Februar 2004 (GewArch 2004, 153) in diesem Sinne entschieden.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. März 2001 (NJW 2001, 2648 ff.), in der es um die Fernhaltung privater Veranstalter von Oddset-Wetten in Bayern ging, darauf abgestellt, dass § 284 StGB verwaltungsrechtlich als Verbotsnorm gelte; zugleich hat es den Gesetzgeber jedoch aufgefordert, weitere Erfahrungen mit Oddset-Wetten - auch hinsichtlich privater Veranstalter im Ausland - zu gewinnen und seine Einschätzung über den Ausschluss privater Veranstalter und Vermittler zu überprüfen.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Dagegen hatte der Bundesgerichtshof (NJW 2004, 2158 - 1. Zivilsenat und NStZ 2003, 372 - 4. Strafsenat) in Fällen ungenehmigter Sportwetten § 284 StGB als europarechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich für anwendbar gehalten.
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Dagegen hatte der Bundesgerichtshof (NJW 2004, 2158 - 1. Zivilsenat und NStZ 2003, 372 - 4. Strafsenat) in Fällen ungenehmigter Sportwetten § 284 StGB als europarechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich für anwendbar gehalten.
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
    Es hat diese Frage vielmehr offen gelassen und folgt seiner früheren Rechtsprechung (Beschluss vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 = GewArch 2005, 246), in der es in einem Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz bei privater Wettvermittlung ausgeführt hatte, dass eine Strafbarkeit nach § 284 StGB umso unsicherer prognostiziert werden könne, je mehr die Anwendbarkeit der Strafnorm selbst - z.B. aus europarechtlichen Gründen - zweifelhaft sei.
  • LG Baden-Baden, 02.12.2004 - 2 Qs 157/04

    Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten an einen englischen Buchmacher:

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/03

    Genehmigung für Glücksspiel aus Österreich ausreichend

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Das Risiko einer unklaren Rechtslage,wie sie hier durch den Gesetzgeber geschaffen worden ist,darf nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 2422).
  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    aa) Der Bundesgerichtshof ist in der genannten Entscheidung - ohne dass es für seine Entscheidung tragend darauf angekommen wäre - in Übereinstimmung mit der herrschenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG München, Urteile vom 26. September 2006 - 5 St RR 115/05, NJW 2006, 3588, 3591; vom 17. Juni 2008 - 5 St RR 28/08, NJW 2008, 3151, 3152; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2006 - 1 Ss 296/05, NJW 2006, 2422 f.) von der Straflosigkeit eines privaten Wettbetreibers ausgegangen, dem im Hinblick auf das im Sportwettengesetz des Saarlandes geregelte staatliche Monopol eine Erlaubnis für seine Tätigkeit nicht erteilt werden konnte.
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Im Ergebnis ist der Senat vielmehr der Auffassung, dass das Risiko der extrem unklaren Rechtslage, wie sie hier durch die Verwaltung und die Rechtsprechung geschaffen worden ist, nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden darf (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 2422).
  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    Die Annahme eines Verbotsirrtumes erscheint mithin keineswegs fernliegend, denn das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage darf nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2006 - 1 Ss 296/05 -, juris).
  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Soweit das Verwaltungsgericht für die erlaubnisfreie Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung von Glücksspielen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2006 (1 Ss 296/05, NJW 2006, S. 2422) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2006 (2 StR 55/06, juris) heranzieht, verkennt es, dass die Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung aufgrund der Gesetzeskompetenz des Landes Sachsen-Anhalt im Kontext der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu sehen ist.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Der Senat ist demgegenüber der Auffassung, dass die mangelnde Zumutbarkeit dazu führt, dass die Vorwerfbarkeit des Irrtums entfällt und dieser als unvermeidbar anzusehen ist (so auch: BGH NJW 2007, S. 3078 ff., OLG Stuttgart, NJW 2006, S. 2422 ff.).
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

    Das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage, wie sie möglicherweise von Behörden und Gerichten geschaffen wurde, darf zwar nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2006, 1 Ss 296/05, Rn. 23 - juris).
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

    a) Zwar kann die irrige Annahme, eine Erlaubnis für die Veranstaltung eines Glücksspiels nicht zu benötigen, einen Verbotsirrtum begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 - bei juris - OLG Stuttgart NJW 2006, 2422; BayObLG JR 2003, 386, 387; OLG Hamm JR 2004, 478, 479; Heine in Schönke/Schröder/Eser, StGB 28. Aufl., § 284 Rdn. 23; Hecker/Schmitt in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 284 StGB Rdn. 39 m.w.Nachw.).

    Es ist insoweit erforderlich, die Auskunft der zuständigen Behörde einzuholen, sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt oder einer sonst fachkundigen Person beraten zu lassen oder sich um die Kenntnisnahme der einschlägigen Rechtsprechung zu bemühen (vgl. BGH wistra 2007, 17, 18; BGHSt 20, 342, 372; 21, 18, 21; 40, 257, 264; BayObLG StV 1992, 421; OLG Stuttgart NJW 2006, 2422; Hecker/Schmitt in Dietlein/Hecker/Ruttig a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Ws 61/07

    Rechtmäßigkeit der Annahme und Vermittlung von sog. Oddset-Wetten ohne

    Zur Begründung wird ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (Horn JZ 2006, 789; Widmaier "Strafrechtliche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 für die Zeit bis zur Neuregelung des Rechts der Sportwetten", Rechtsgutachten vom 05.05.2007 im Auftrag des Verbandes Europäischer Wettunternehmer; vgl. auch OLG Stuttgart NJW 2006, 2422; tendenziell auch: LG Frankfurt NStZ-RR 2007, 202, 203), ein Verstoß gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht (OLG München NJW 2006, 3588; so bereits: LG Hamburg, NStZ-RR 2005, 44; LG Köln, Beschluss v. 14.07.2005 [zitiert nach "juris]; LG Baden-Baden Beschluss v. 02.12.2004 - 2 Qs 157/04 [zitiert nach "juris]; für eine "gemeinschaftskonforme Auslegung" auch: Eser/Heinze in Schönke/ Schröder, 27. Aufl., § 284 Rn.22a), eine Beschränkung des objektiven Tatbestandes des § 284 StGB (Lesch, wistra 2005, 241) und ein unvermeidbarer Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB (OLG Stuttgart NJW 2006, 2422, für sog. Altfälle, also Taten, die vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 begangen wurden) angeführt.
  • VG Halle, 26.04.2007 - 3 A 809/06
    So hat das OLG Stuttgart in einem Urteil, in dem einem Angeklagten ein unvermeidbarer Verbotsirrtum im Sinne von § 17 Satz 1 StGB zugebilligt wurde ( Urteil vom 26. Juni 2006, - 1 Ss 296/05 - ), ausgeführt:.
  • OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06

    Lotterierecht; Vermittlung von Sportwetten; Berufsfreiheit;

  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2007 - 30 KLs 11/07

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Strafbarkeit bei Fehlen einer

  • VG Dresden, 04.05.2007 - 14 K 2151/06

    Vorläufiger Rechtsschutz; Untersagung; Glücksspiel; Sportwetten;

  • LG Saarbrücken, 25.07.2006 - 8-31/04

    Veranstaltung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten als verbotene Glücksspiele;

  • VG Neustadt, 20.07.2006 - 5 L 1133/06

    Annahmestellen für Sportwetten dürfen vorerst weiter betrieben werden

  • OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06

    Rechtmäßigkeit einer sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung;

  • VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06

    Unzureichende Begründung der Sofortvollzugsanordnung, die auf eine ungeklärte

  • LG Wiesbaden, 12.09.2007 - 1 Qs 26/07
  • LG Ravensburg, 29.08.2006 - 2 Qs 89/06

    Private Sportwetten sind nicht strafbar

  • AG Berlin-Tiergarten, 28.08.2008 - 279 Ds 104/07

    Glücksspiel: Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Neustadt, 02.01.2007 - 5 L 1716/06

    Private Sportwetten erlaubt

  • VG Neustadt, 26.07.2006 - 5 L 1114/06

    Sofortige Vollziehung einer Untersagung privater Annahmestellen für Sportwetten;

  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07

    Strafbarkeit der Sportwette: Sportwettenvermittlung an einen konzessionierten

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 5 Ss 85/09

    Ausländerstrafrecht, Freiwilligkeitserklärung, Iran, Mitwirkungspflicht,

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