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   BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06   

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https://dejure.org/2006,3705
BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06 (https://dejure.org/2006,3705)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 BvR 457/06 (https://dejure.org/2006,3705)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 BvR 457/06 (https://dejure.org/2006,3705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Irrtümliches Unterlassen einer Entscheidung über Revisionszulassung durch Berufungsgericht im Zivilprozess - Heilung durch Entscheidung des Revisionsgerichts über Zulassung der Revision

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine unterlassene Entscheidung eines Berufungsgerichts über die Zulassung der Revision im Zivilprozess; Geltendmachung von Auskunftsansprüchen aus einer Nacherbschaft in einem Erbfall

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchst. a; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; ZPO a.F. § 546; ; ZPO § 543

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1053
  • FamRZ 2006, 1662
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, der Bundesgerichtshof habe der für das Ausgangsverfahren entscheidenden einfach-rechtlichen Frage der Verwirkung zu Unrecht keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 ZPO beigemessen, handelt es sich um eine genuine Frage des einfachen Rechts, die als solche einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 89, 1 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Dabei begegnet der Umstand, dass die Entscheidung über die Zulassung der Revision vom Bundesgerichtshof anstelle des nach § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dafür zuständigen Berufungsgerichts getroffen wurde, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 66, 331 ; BGHZ 98, 41 ).
  • OLG München, 16.12.2004 - 19 U 4075/00

    Verwirkung von Erbschaftsansprüchen (hier: Anspruch auf Auskunft und

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    b) das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 16. Dezember 2004 - 19 U 4075/00 -.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft insofern lediglich, ob der Bundesgerichtshof willkürlich gehandelt oder die Anforderungen an die Zulassung der Revision in einer Weise überspannt hat, die auf eine grundlegende Verkennung der Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte der Beschwerdeführerin, etwa der Garantie des wirkungsvollen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG, schließen ließe (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058 u. 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552).
  • BGH, 30.03.1977 - IV ZR 183/74

    Verwirkung eines Erbanspruchs durch Untätigkeit des Erben - Untätigbleiben eines

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der auch erbrechtliche Ansprüche der Verwirkung zugänglich sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1977 - IV ZR 183/74 -, WM 1977, S. 688); im Weiteren stützt sie sich auf die Umstände des Einzelfalls.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, der Bundesgerichtshof habe der für das Ausgangsverfahren entscheidenden einfach-rechtlichen Frage der Verwirkung zu Unrecht keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 ZPO beigemessen, handelt es sich um eine genuine Frage des einfachen Rechts, die als solche einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 89, 1 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft insofern lediglich, ob der Bundesgerichtshof willkürlich gehandelt oder die Anforderungen an die Zulassung der Revision in einer Weise überspannt hat, die auf eine grundlegende Verkennung der Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte der Beschwerdeführerin, etwa der Garantie des wirkungsvollen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG, schließen ließe (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058 u. 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552).
  • BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95

    Willkürverbot und fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Doch wurde dieser Fehler durch die Prüfung der Revisionsvoraussetzungen durch den Bundesgerichtshof im Rahmen des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde noch im fachgerichtlichen Verfahren geheilt, so dass offen bleiben kann, ob vorliegend allein in der fehlerhaften Nichtberücksichtigung einer Gesetzesänderung überhaupt ein Grundrechtsverstoß zu sehen ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 1 BvR 2388/95 -, NJW 1996, S. 1531).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft insofern lediglich, ob der Bundesgerichtshof willkürlich gehandelt oder die Anforderungen an die Zulassung der Revision in einer Weise überspannt hat, die auf eine grundlegende Verkennung der Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte der Beschwerdeführerin, etwa der Garantie des wirkungsvollen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG, schließen ließe (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058 u. 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Annahme zulassungsfreier Revision durch

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

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