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   BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06   

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https://dejure.org/2006,841
BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06 (https://dejure.org/2006,841)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2006 - NotZ 15/06 (https://dejure.org/2006,841)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 (https://dejure.org/2006,841)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Sonderpunkte für besonders gute Klausurnoten in früheren Vorbereitungskursen für Anwaltsnotare bei Notarbewerbung möglich

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Teilnahme an Vorbereitungskursen auf die Vergabe von Sonderpunkten; Berücksichtigung von Hilfstätigkeiten und Vorbereitungstätigkeiten für einen Notar bei der Bewertung der Eignung des Notarbewerbers; Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Ausschreibung einer ...

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO
    Neue Kriterien zur Besetzung von Notarstellen

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der Besetzung von Notarstellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Neue Kriterien zur Besetzung einer Notarstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1283
  • NJW-RR 2007, 1137 (Ls.)
  • DNotZ 2007, 150
  • AnwBl 2007, 163
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    Die vorherige Ausschreibung unter anderem für diese Stelle vom 1. Juli 2003 (JMBl. S. 246) hatte er unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304), in dem - neben entsprechenden Verwaltungsvorschriften in anderen Ländern - auch die im Runderlass des Hessischen Ministeriums für Justiz und Europaangelegenheiten konkretisierte Auslegung und Anwendung der in § 6 BNotO normierten Auswahlmaßstäbe für die Besetzung freier Notarstellen für verfassungswidrig erklärt worden waren, am 1. Juli 2004 zurückgenommen und das eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Auswahlverfahren abgebrochen (JMBl. S. 290).

    Es hat jedoch festgestellt, dass die Auslegung und Anwendung dieser Norm gemäß dem Runderlass vom 25. Februar 1999 bei der Auswahl der Bewerber aus dem Kreis der Rechtsanwälte, die für das Amt des Notars in Betracht kommen, nicht den Vorrang desjenigen mit der besten fachlichen Eignung gewährleisten (BVerfGE 110, 304, 326 ff.).

    Insbesondere diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien müssen mit eigenständigem, höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen (BVerfGE 110, 304, 333, 336; Senatsbeschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotz 2005, 942, 945).

    Durch ihre Einbeziehung in den Leistungsnachweis angehender Notare wäre die praktische Erfahrung mit schwierigen Vertragsgestaltungen nicht sichergestellt, weil sich ein hoher Punktwert auch ohne besonderen Arbeitsumfang für Vorbereitung, Ausarbeitung und Abwicklung von Urkunden erzielen ließe (vgl. BVerfGE 110, 304, 331).

    Daran kann angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (aaO) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (aaO) und 22. November 2004 (aaO) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen mit Blick auf die anzustrebende, über Benotungen zu erreichende objektivierte Leistungsbewertung verneint (BVerfGE 110, 304, 328 f.); gerade Benotungen könnten die fachlichen Leistungen transparenter machen, denen dann gegebenenfalls, wenn sie herausragen, durch Sonderpunkte Rechnung getragen werden kann (BVerfGE 110, 304, 334).

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    Insbesondere diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien müssen mit eigenständigem, höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen (BVerfGE 110, 304, 333, 336; Senatsbeschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotz 2005, 942, 945).

    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewertungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431, 433 und vom 22. November 2004 - NotZ 13/04 -, jeweils m.w.N.).

    Daran kann angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (aaO) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (aaO) und 22. November 2004 (aaO) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten werden.

    Ein Kurs ist nicht in diesem Sinne notarspezifisch, wenn er sich allgemein an steuerlich interessierte Juristen wendet, die die Fachanwaltsbezeichnung für den Bereich des Steuerrechts anstreben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO unter II 3 c und vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902, 904 unter II 2).

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 13/04

    Zulässigkeit des Wechsels in einem Bewerbungsverfahren nach § 110 der

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewertungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431, 433 und vom 22. November 2004 - NotZ 13/04 -, jeweils m.w.N.).

    Daran kann angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (aaO) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (aaO) und 22. November 2004 (aaO) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten werden.

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    a) Zur Frage, inwieweit die erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich nicht mehr für zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    a) Zur Frage, inwieweit die erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich nicht mehr für zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    Der Antragsgegner hat den ihm dabei zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327) auf der Grundlage des am 10. August 2004 geänderten Runderlasses über die Ausführung der Bundesnotarordnung von 1999 zutreffend angewandt und ausgeschöpft.

    Das gilt in gleichem Maße für die Tätigkeit des Antragstellers als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität T. und die von ihm im ersten Staatsexamen erzielte Note (BGHZ 124, 327, 338).

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

    Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    Gegen den anschließend erfolgten vom Antragsteller sachlich nicht für gerechtfertigt gehaltenen Abbruch des Besetzungsverfahrens hat er sich nicht mit dem ihm möglichen Verpflichtungsantrag gemäß § 111 BNotO zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs gerichtet auf eine ihm günstige Entscheidung im ursprünglichen Besetzungsverfahren (Senat, Beschluss vom 28. November 2005 - NotZ 30/05 - ZNotP 2006, 154, 155 Rdn. 15 m.w.Nachw.) gewandt.

    Der Senat verweist wegen weiterer Einzelheiten auf seine Beschlüsse vom 28. November 2005 (NotZ 34/05 - BGHZ 165, 146, 150 ff. sowie - u.a. - NotZ 30/05 aaO, NotZ 24/05, NotZ 27/05 und NotZ 43/05; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerden erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 BvR 198/06 - und 2. Februar 2006 - 1 BvR 159/06, 1 BvR 177/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden).

  • BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    Die Entscheidung des Antragsgegners, das Verfahren abzubrechen, hat daher ihm gegenüber Bestandskraft erlangt; eine Verpflichtungsklage ist nach Ablauf der Frist des § 111 Abs. 2 BNotO seit der Abbruchsmitteilung unzulässig (Senat, Beschluss vom 28. November 2005 - NotZ 24/05 - Rdn. 17).

    Der Senat verweist wegen weiterer Einzelheiten auf seine Beschlüsse vom 28. November 2005 (NotZ 34/05 - BGHZ 165, 146, 150 ff. sowie - u.a. - NotZ 30/05 aaO, NotZ 24/05, NotZ 27/05 und NotZ 43/05; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerden erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 BvR 198/06 - und 2. Februar 2006 - 1 BvR 159/06, 1 BvR 177/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden).

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    Der Senat verweist wegen weiterer Einzelheiten auf seine Beschlüsse vom 28. November 2005 (NotZ 34/05 - BGHZ 165, 146, 150 ff. sowie - u.a. - NotZ 30/05 aaO, NotZ 24/05, NotZ 27/05 und NotZ 43/05; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerden erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 BvR 198/06 - und 2. Februar 2006 - 1 BvR 159/06, 1 BvR 177/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden).

    Die Bewerbung des Antragstellers hatte durch den organisatorischen Akt des Antragsgegners ihre Erledigung gefunden (BGHZ 165, 146, 148 f.).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06
    An dieser Einschätzung hat sich durch die jüngste Senatsrechtsprechung zur Möglichkeit, bei der Vergabe von Sonderpunkten eine Qualifikation und Tätigkeit als Fachanwalt zu berücksichtigen (Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - juris), nichts geändert.
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 40/05

    Anfechtbarkeit des Abbruchs der Ausschreibung einer Notarstelle

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 2 Not 4/05

    Notarrecht: Anspruch auf Besetzung einer Notarstelle durch einen ursprünglich

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (st. Rspr.; siehe nur Senat BGHZ 165, 146, 154 f.; 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 11. August 2009 - NotZ 5/09 Rn. 9; vom 17. November 2008 - NotZ 18/08 - [...] Rn. 6; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 -NJW 2007, 1283 Rn. 32 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431, 433; jeweils m.w.N.).

    Es versteht sich, dass etwa dann, wenn die Bestätigung des Veranstalters über eine kurz vor Ende der Bewerbungsfrist besuchte Fortbildungsveranstaltung erst nach Ablauf der Frist erstellt wird und deshalb nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, eine nachgereichte Bescheinigung berücksichtigt werden kann, da insoweit die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 6b Abs. 3 BNotO erfüllt sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 -ZNotP 2007, 70, 73 Rn. 33).

    Sie hat grundsätzlich keine Aussagekraft für die Befähigung, das Amt als Notar in der täglichen Praxis auszuüben (st. Rspr.; Senat BGHZ 124, 327, 338; Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 74 Rn. 40; und vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435, 436 Rn. 13 sowie NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 Rn. 8).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Bewerbungen als Notar setzen mithin voraus, dass entsprechende - (noch) ausgeschriebene - Stellen überhaupt zu vergeben sind (Senat, Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 71 Rn. 9).

    Fehlt es insoweit an beachtlichen Bewertungen und einem ausdifferenziertem Bewertungssystem muss eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinne getroffen werden, in die die notarspezifischen Eignungskriterien mit einem eigenständigen Gewicht gegenüber den Kriterien der allgemeinen juristischen Qualifikation einfließen (Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - aaO S. 72 Rn. 18).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der

    Vielmehr trägt diese Kappungsgrenze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, nach der die von den Bewerbern bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen mit eigenständigem, höherem Gewicht als vormals im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens in die Beurteilung der fachlichen Eignung einfließen müssen (BVerfGE 110, 304, 326 ff; siehe ferner z.B.: Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130 f, Rn. 8 und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1284, Rn. 18).

    Zwar hat der Senat zu der vergleichbaren Bestimmung des Runderlasses des Hessischen Ministeriums für Justiz und Europaangelegenheiten vom 10. August 2004 ausgeführt, Vorbereitungstätigkeiten zur Unterstützung des amtierenden Notars seien für die Vergabe von Sonderpunkten nicht berücksichtigungsfähig (Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1287, Rn. 42).

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Eine solche generalisierend und schematisierend auf den einzelnen Bewerber bezogene Bewertung ist durch Auswahlkriterien vergleichbar denen der geltenden AVNot gewährleistet, wie der Senat jüngst zu den geänderten Verwaltungsvorschriften in Hessen entschieden hat (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - juris; NotZ 14/06, 17/06, 18/06 und 21/06; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 31. August 2006 - 1 BvR 2110/06 - und vom 18. September 2006 - 1 BvR 2222/06 und 2223/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen; NotZ 16/06 und 22/06).

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts ermöglicht die Prüfung von Sonderpunkten nach der AVNot 2005, die gegenüber der vom Senat gebilligten Verwaltungsvorschrift in Hessen (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 aaO und 20. November 2006 aaO) eine noch stärker differenzierte Gewichtung speziell auf das Notaramt ausgerichteter Qualifizierungen erlaubt, sehr wohl eine ausreichend individuelle Prognose.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Bewerbungen als Notar setzen mithin voraus, dass entsprechende - (noch) ausgeschriebene - Stellen überhaupt zu vergeben sind (Senat, Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 71 Rn. 9).

    Fehlt es insoweit an beachtlichen Bewertungen und einem ausdifferenziertem Bewertungssystem muss eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinne getroffen werden, in die die notarspezifischen Eignungskriterien mit einem eigenständigen Gewicht gegenüber den Kriterien der allgemeinen juristischen Qualifikation einfließen (Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - aaO S. 72 Rn. 18).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 3/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Fehlt es insoweit an beachtlichen Bewertungen und einem ausdifferenziertem Bewertungssystem muss eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinne getroffen werden, in die die notarspezifischen Eignungskriterien mit einem eigenständigen Gewicht gegenüber den Kriterien der allgemeinen juristischen Qualifikation einfließen (Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - aaO S. 72 Rn. 18).

    Hier ist allerdings zu beachten, dass mit zunehmender Dauer der Berufspraxis allein keine entsprechende Steigerung der fachlichen Leistung und damit Verbesserung der Eignungsprognose verbunden sein kann, da der Qualifizierungseffekt mit steigender Zahl von Urkundsgeschäften nicht zuletzt infolge von zwangsläufig auftretenden Wiederholungen der Art der Beurkundungsvorgänge abnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 73 Rn. 29).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 1/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Fehlt es insoweit an beachtlichen Bewertungen und einem ausdifferenziertem Bewertungssystem muss eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinne getroffen werden, in die die notarspezifischen Eignungskriterien mit einem eigenständigen Gewicht gegenüber den Kriterien der allgemeinen juristischen Qualifikation einfließen (Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - aaO S. 72 Rn. 18).

    Hier ist allerdings zu beachten, dass mit zunehmender Dauer der Berufspraxis allein keine entsprechende Steigerung der fachlichen Leistung und damit Verbesserung der Eignungsprognose verbunden sein kann, da der Qualifizierungseffekt mit steigender Zahl von Urkundsgeschäften nicht zuletzt infolge von zwangsläufig auftretenden Wiederholungen der Art der Beurkundungsvorgänge abnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 73 Rn. 29).

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Das in anderen Bundesländern eingeführte Punktesystem hat der Senat für die geänderten Verwaltungsvorschriften in Hessen (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392; NotZ 7/06; NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435; NotZ 14/06, 17/06, 18/06 und 21/06; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 31. August 2006 - 1 BvR 2110/06 - und vom 18. September 2006 - 1 BvR 2222/06 und 2223/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70; NotZ 16/06 und 22/06; auch hier blieben die von unterlegenen Mitbewerbern eingelegten Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 3065/06; vom 20. Dezember 2006 - 1 BvR 2944/06 - und vom 9. Januar 2007 - 1 BvR 11/07) und Schleswig-Holstein gebilligt (Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07

    Auswahlverfahren für Notarbewerber in Hessen: Bewertungsfehler bei der Anwendung

    Für eine darüber hinausgehende Berücksichtigung rein vorbereitender Unterstützung eines amtierenden Notars, der die Urkundsgeschäfte verantwortlich vornimmt, ist daneben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich kein Raum (vgl. BGH, NJW 2007, 1283).

    Allerdings kommt hier eine Prüfung des Antragsgegners in Betracht, ob in einer Gesamtschau für die unter e) genannten Leistungen des weiteren Beteiligten zusammen Sonderpunkte zu vergeben sind (vgl. BGH, NJW 2007, 1283 Rn. 43 unter juris).

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 16/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Der Senat hat dementsprechend in seinem Beschluss vom 20. November 2006 (NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 73 f Rn. 37 f) die Vergabe von Sonderpunkten für als erfolgreich benotete Klausuren in "notarnahen" Fachgebieten nicht beanstandet.

    Schließlich, liegt es wie das Oberlandesgericht ebenfalls zu Recht ausgeführt hat, innerhalb des Beurteilungsspielraums des Antragsgegners, wenn er die vom Antragsteller zusätzlich geltend gemachte umfängliche vorbereitende Unterstützung des Notars V. während des vorbezeichneten Zeitraums für die Vergabe von Sonderpunkten unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1287, Rn. 42 und NotZ 16/06 - juris Rn. 25; siehe aber auch: Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07 - aaO, S. 1297, Rn. 28 ff).

  • BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 18/08

    Anforderungen an den Nachweis der fachlichen Leistung bei der Auswahl unter

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 4/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06

    Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher

  • BGH, 18.04.2008 - NotZ 122/07

    Zulässigkeit der Beschränkung der Ausschreibung von Notarstellen auf Bewerber mit

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 25/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 24/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 35/07

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Notarstellen

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 40/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 30/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 43/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 9/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 32/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • KG, 07.08.2007 - Not 10/07

    Vergabe von Notarstellen: Voraussetzungen der Vergabe notarnaher Sonderpunkte bei

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 36/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 86/07

    Rechtmäßigkeit der Besetzung von 25 erstmals zur hauptamtlichen Amtsausübung

  • KG, 21.08.2007 - Not 16/07

    Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle: Zulässigkeit von

  • OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
  • OLG Hamm, 01.03.2011 - 8 UF 40/11

    Zulässigkeit eines in zweiter Instanz gestellten Antrags auf einstweilige

  • OLG Frankfurt, 20.02.2009 - 2 Not 9/08

    Nicht-Berücksichtigung von getätigten Urkundsgeschäften bei Beurteilung

  • KG, 21.08.2007 - Not 12/07

    Vergabe von Notarstellen: Bewertung des Examensergebnisses im Rahmen der

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