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   BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06   

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https://dejure.org/2006,331
BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06 (https://dejure.org/2006,331)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2006 - V ZR 46/06 (https://dejure.org/2006,331)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2006 - V ZR 46/06 (https://dejure.org/2006,331)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1004 Abs. 2
    Mitnutzungsrecht der Mieter lässt Ablage von Sendungen im gemeinschaftlichen Treppenhaus zu

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Des Mieters Mitbestimmungsrecht von Gemeinschaftsflächen - Kinder, Rollstuhl, Branchenkompass-"Depot"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht der Mieter von Wohnräumen oder Geschäftsräumen auf Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses - Anspruch eines Hauseigentümers auf Unterlassen der Ablage von Büchern auf den Gemeinschaftsflächen - Frage eines überwiegenden Interesses der Mieter am Erhalt ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinschaftsflächen im Mietshaus - Ablage von Gegenständen durch Dritte

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Nutzung des Treppenhauses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausflur - Nicht in den Briefkasten passende Briefe oder Päckchen dürfen im Hausflur abgelegt werden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen; Verteilung und Beseitigung von Werbematerial in Briefkästen und Treppenfluren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kinderwagen und Prospekte dürfen grds. im Flur eines Mietshauses gelagert werden; §§ 535, 1004 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 2
    Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sendungen für den Mieter dürfen im Hausflur abgelegt werden

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verbot der Ablage von Branchenbüchern im Mietshaus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Branchenbuch im Hausflur ausgelegt - Dies gehört zum Mitbenutzungsrecht der Mieter an Gemeinschaftsflächen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Gemeinschaftsflächen nutzbar

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Hausflurs durch Mieter

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Treppenhausnutzung durch Lieferanten und Dritte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nicht in den Briefkasten passende Briefe oder Päckchen dürfen im Hausflur abgelegt werden

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Zur Frage, ob der Herausgeber eines Branchenbuches gegen den Willen des Eigentümers eines Miethauses Bücher in Hauseingängen, Fluren und Treppenhäusern ablegen darf

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kinderwagen und Rollstuhl im Treppenhaus erlaubt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Buchsendungen im Hausflur

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rollstuhl und Kinderwagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung muss aufgesammelt werden - Bundesgerichtshof stärkt Schutz vor ungewollter Werbung - BGH vermittelt zwischen Hauseigentümer- und Mieterinteressen

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 24.1.2007)

    Mietrecht: Nutzung von Gemeinschaftsflächen für Kinderwagen oder Rollstuhl

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 24.1.2007)

    Mietrecht: Nutzung von Gemeinschaftsflächen für Kinderwagen oder Rollstuhl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann ein Eigentümer Dritten verbieten, Werbesendungen in seinem Gebäude abzulegen? (IMR 2007, 37)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 146
  • MDR 2007, 453
  • NZM 2007, 37
  • ZMR 2007, 180
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
    So verhält es sich nicht nur, wenn dem Dritten ein Recht zusteht, das den Anspruch des Eigentümers ausschließt, sondern in entsprechender Anwendung von § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann, wenn einem anderen ein solches Recht gegenüber dem Eigentümer zusteht und der Dritte mit dessen Einverständnis handelt (Senat, Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062; BGHZ 110, 313, 315; MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 69; Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004, Rdn. 200; Medicus, SchlHAnz 1963, 269, 270).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96

    Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
    Die Auslegung führt dazu, dass die Klage abzuweisen ist, weil kein konkretes Verhalten der Beklagten als minus aus dem zur Entscheidung gestellten Unterlassungsverlangen abgespalten werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 3. Dezember 1998, I ZR 74/96, NJW 1999, 2193; v. 14. Dezember 1998, I ZR 141/96, WM 1999, 691, 693) und der von dem Kläger allgemein geltend gemachte Anspruch nicht besteht.
  • LG Bielefeld, 16.09.1992 - 2 S 274/92

    Zumutbarkeit von Alternativen über die Aufbewahrung eines Kinderwagens in einem

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
    Ein Mieter ist daher berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das Abstellen zulässt (AG Hanau, WuM 1989, 360 f; LG Bielefeld WuM 1993, 37; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, Rdn. 288).
  • AG München, 26.06.1986 - 23 C 2479/86
    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
    Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, umfasst es die übliche Benutzung (vgl. LG Berlin WuM 1987, 212, spielende Kinder im Hof) und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. AG München NJW-RR 1986, 1144 f, Belieferung mit einer Tageszeitung).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
    Die Auslegung führt dazu, dass die Klage abzuweisen ist, weil kein konkretes Verhalten der Beklagten als minus aus dem zur Entscheidung gestellten Unterlassungsverlangen abgespalten werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 3. Dezember 1998, I ZR 74/96, NJW 1999, 2193; v. 14. Dezember 1998, I ZR 141/96, WM 1999, 691, 693) und der von dem Kläger allgemein geltend gemachte Anspruch nicht besteht.
  • LG Berlin, 16.01.1986 - 61 S 288/85
    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
    Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, umfasst es die übliche Benutzung (vgl. LG Berlin WuM 1987, 212, spielende Kinder im Hof) und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. AG München NJW-RR 1986, 1144 f, Belieferung mit einer Tageszeitung).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
    So verhält es sich nicht nur, wenn dem Dritten ein Recht zusteht, das den Anspruch des Eigentümers ausschließt, sondern in entsprechender Anwendung von § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann, wenn einem anderen ein solches Recht gegenüber dem Eigentümer zusteht und der Dritte mit dessen Einverständnis handelt (Senat, Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062; BGHZ 110, 313, 315; MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 69; Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004, Rdn. 200; Medicus, SchlHAnz 1963, 269, 270).
  • BGH, 21.02.2018 - VIII ZR 255/16

    Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

    Die dem Vermieter obliegende Erhaltungspflicht erstreckt sich auch auf die nicht ausdrücklich mitvermieteten Hausteile wie Zugänge und Treppen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1966 - VIII ZR 93/64, NJW 1967, 154 unter 2 a; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 46/06, NJW 2007, 146 Rn. 9) und insbesondere darauf, dass sich diese Räume und Flächen in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
  • LG Berlin, 15.09.2009 - 63 S 487/08

    Der angekettete Kinderwagen im Treppenhaus

    Die Beklagten haben einen Anspruch auf das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus aus der vertraglichen Gebrauchsgewährung der Mietsache (BGH Urt. v. 10.11.2006 - V ZR 46/06).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    Das Recht zur Mitbenutzung des Gemeinschaftseigentums umfasst in diesem Fall grundsätzlich die übliche Benutzung und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 46/06, NZM 2007, 37 Rn. 9 zum Mitbenutzungsrecht des Mieters von Sondereigentum).
  • BGH, 04.09.2019 - XII ZR 52/18

    Gestattung dem Mieter der Nutzung eines im Eigentum des Vermieters stehenden

    Vermietet der Eigentümer Wohnungen oder Geschäftsräume in seinem Haus, erstreckt sich zwar das Recht des Mieters zur Benutzung der gemieteten Räume grundsätzlich auch auf das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen des Hauses (vgl. BGH Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 46/06 - NJW 2007, 146, 147 mwN).
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

    Auch die Treppenhäuser und Flure, die der Öffentlichkeit nur insoweit zugänglich sind, als es die übliche Benutzung von Wohn- und Geschäftsräumen insbesondere in Form von Besucher-, Kunden- und Lieferverkehr mit sich bringt (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9), unterfallen daher dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG.

    Der Einordnung der der Feuerbeschau unterliegenden Bereiche als von Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Betriebs- und Geschäftsräume der Klägerin steht auch nicht entgegen, dass diese Bereiche jeweils den Mietern der in den betreffenden Gebäuden gelegenen Wohn-, Betriebs- und Geschäftsräume zur Mitbenutzung überlassen worden sind, weil sich das Recht des Mieters zur Benutzung der gemieteten Räume (§ 535 Abs. 1 BGB) auf das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen erstreckt (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

    Im Übrigen verbleibt die Entscheidung über den Zutritt zum Gebäude aber bei ihr (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

    Denn kraft des Mietverhältnisses hat die Klägerin solche Beeinträchtigungen, insbesondere das Betreten der Gemeinschaftsflächen durch Besucher und Kunden der Mieter, zu dulden (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

    Hinsichtlich der Treppenhäuser, Flure und Rettungswege, zu deren Mitbenutzung als Gemeinschaftsflächen sie berechtigt sind (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9), sind die Mieter, soweit sie Besitzwillen haben und nicht den Alleinbesitz des Vermieters anerkennen (vgl. RG vom 17.03.1924 Az. IV 377/23 RGZ 108, 122/123; OLG Hamburg vom 19.04.2000 Az. 4 U 73/99 RdNr. 5), allenfalls Mitbesitzer.

    Es deckt alle mit dem Wohnen oder der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

  • BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13

    Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in

    Auch die Treppenhäuser und Flure, die der Öffentlichkeit nur insoweit zugänglich sind, als es die übliche Benutzung von Wohn- und Geschäftsräumen insbesondere in Form von Besucher-, Kunden- und Lieferverkehr mit sich bringt (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9), unterfallen daher dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG.

    32 Der Einordnung der der Feuerbeschau unterliegenden Bereiche als von Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Betriebs- und Geschäftsräume der Klägerin steht auch nicht entgegen, dass diese Bereiche jeweils den Mietern der in den betreffenden Gebäuden gelegenen Wohn-, Betriebs- und Geschäftsräume zur Mitbenutzung überlassen worden sind, weil sich das Recht des Mieters zur Benutzung der gemieteten Räume (§ 535 Abs. 1 BGB) auf das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen erstreckt (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

    Im Übrigen verbleibt die Entscheidung über den Zutritt zum Gebäude aber bei ihr (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

    Denn kraft des Mietverhältnisses hat die Klägerin solche Beeinträchtigungen, insbesondere das Betreten der Gemeinschaftsflächen durch Besucher und Kunden der Mieter, zu dulden (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

    71 Hinsichtlich der Treppenhäuser, Flure und Rettungswege, zu deren Mitbenutzung als Gemeinschaftsflächen sie berechtigt sind (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9), sind die Mieter, soweit sie Besitzwillen haben und nicht den Alleinbesitz des Vermieters anerkennen (vgl. RG vom 17.03.1924 Az. IV 377/23 RGZ 108, 122/123; OLG Hamburg vom 19.04.2000 Az. 4 U 73/99 RdNr. 5), allenfalls Mitbesitzer.

    Es deckt alle mit dem Wohnen oder der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. BGH vom 10.11.2006 Az. V ZR 46/06 RdNr. 9).

  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21

    Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch

    Entscheidend ist jeweils, wie weit die öffentlich-rechtliche Pflicht im Einzelnen reicht, und nicht, ob sie behördlich durchgesetzt wird (vgl. zum Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus Leist, NZM 2019, 658, 660; vgl. auch Senat, Urteil vom 11. November 2006 - V ZR 46/06, NJW 2007, 146 Rn. 9).
  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 7/21

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwirkung auf Eigentum; Mobilfunkinfrastruktur

    Zwar kann sich eine Duldungspflicht des Eigentümers nach § 1004 Abs. 2 BGB in entsprechender Anwendung des § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB auch aus abgeleitetem Recht ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 46/06, WuM 2007, 29 Rn. 8 mwN).
  • LG Berlin, 31.07.2012 - 63 S 576/11

    Duldung des Abstellens von Kinderwagen im Hausflur durch Mieter als Nutzungsrecht

    Im Rahmen dieses Nutzungsrechts können Mieter auch einen Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn ihnen unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters und auch der Belange der anderen Mieter das Verbringen in ihre Wohnung nicht zumutbar ist (BGH, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 46/06, GE 2006, 1611; LG Berlin, Urteil vom 15. September 2008, GE 2009, 1495).
  • BGH, 26.03.2021 - V ZR 77/20

    Rechtswidrige Beeinträchtigung des Eigentums durch das Zurücklassen der mit Müll

    Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, auf seinem Grundstück das Abstellen von Gegenständen durch einen Dritten zu dulden (§ 1004 Abs. 2 BGB), wenn dem Grundstücksmieter selber ein solches Recht gegenüber dem Eigentümer zusteht und der Dritte mit dem Einverständnis des Mieters handelt (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 46/06, NJW 2007, 146 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 34/12

    Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages

  • LG Hamburg, 07.05.2015 - 333 S 11/15

    Unterlassungsanspruch des Vermieters hinsichtlich der Anbringung eines

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 U 153/08

    Rechte des Mieters von Geschäftsräumen zur Mitbenutzung von

  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

  • KG, 20.08.2012 - 8 U 168/12

    Geschäftsraummietvertrag: Besitzschutz des Mieters bei Nutzung nicht

  • AG München, 18.03.2022 - 142 C 12408/21

    Bitte keine Werbung einwerfen

  • LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10

    Nutzungsentschädigung eines Eigentümers für Dreharbeiten auf einem Grundstück

  • BGH, 22.02.2022 - VIII ZR 38/20

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

  • AG Stuttgart, 19.03.2021 - 35 C 2527/20

    Wohnraummietverhältnis: Fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters

  • AG Hamburg, 22.08.2007 - 46 C 1/07

    Mietminderung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrradabstellraums;

  • OLG Dresden, 17.06.2019 - 5 U 880/19

    Vorläufige Untersagung von Baumaßnahmen auf einer Verkehrsfläche

  • OLG Frankfurt, 11.05.2018 - 2 U 25/16
  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.01.2018 - 224 C 254/17

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Übergabe eines Hoftorschlüssels;

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 24 U 67/10

    Mietminderung bei Vorenthaltung der Nutzung eines im Rahmen eines

  • LG Berlin, 31.05.2016 - 29 O 382/15

    Bäckereibetrieb von 12 auf 24 Stunden ausgeweitet: Kein Grund zur Kündigung!

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2010 - 15 S 8642/09

    Gewerberaummiete: Unterlassungsanspruch des Vermieters gegen eine

  • AG Elmshorn, 25.01.2013 - 51 C 180/12

    Anspruch eines Wohnungsmieters auf Entfernung eines im Treppenhaus eingebauten

  • LG Wiesbaden, 17.02.2016 - 11 O 39/15

    Mietvertragliche Vereinbarung der Zahlung einer Rückbaupauschale

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - 21 W 51/10

    Anforderungen an das Entstehen einer Terminsgebühr i.R.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2021 - 7 B 1083/21

    Zwangsgeldandrohung für den Fall der nicht vollständigen oder fristgerechten

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.12.2017 - 13 C 61/17

    Errichtung einer Fahrradanhängerbox im Innenhof eines Mietshauses

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2020 - 14 O 4339/19

    Gewerberaummiete - Umfang der Mitbenutzungsrechte von Gemeinschaftsflächen

  • AG Hamburg, 28.01.2022 - 46 C 141/20

    Verlangen auf Unterlassung rechtswidriger Gebrauchsüberlassung!

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