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   BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05   

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https://dejure.org/2006,689
BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05 (https://dejure.org/2006,689)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05 (https://dejure.org/2006,689)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05 (https://dejure.org/2006,689)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer zusätzlichen Konkretisierung eines bereits schlüssigen Vorbringens; Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf einen sachverständigen Rat

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dachsanierung - weiterer Tatsachenvortrag in Berufung durch Privatgutachten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauprozeß; Verspätung; Gehörsverstoß; Gutachten; Tatsachenvortrag

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2 § 531 Abs. 2
    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung des Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Konkretisierung schlüssigen Vortrages kein neues Vorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigenbeweis - Materielle Gerechtigkeit geht vor Präklusion? Anforderungen nicht überspannen!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Privatgutachten zur Ergänzung des erstinstanzlichen Vorbringens ist kein neuer Vortrag in der Berufung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigenbeweis - Materielle Gerechtigkeit geht vor Präklusion? Anforderungen nicht überspannen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung: Konkretisierung schlüssigen Vortrags kein neues Vorbringen! (IBR 2007, 164)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1531
  • MDR 2007, 670
  • NZBau 2007, 245
  • BauR 2007, 585
  • ZfBR 2007, 331
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Da der Vortrag widersprüchlich ist (einerseits: Abschaltung wahrscheinlich bereits erstmals bei 7° C, andererseits: Thermofenster von 20 bis 36° C), stellt er keine berücksichtigungsfähige zusätzliche Konkretisierung, Verdeutlichung oder Erläuterung eines bereits in erster Instanz schlüssigen Vorbringens dar (vgl. allg. BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 281/02, NJW-RR 2003, 1321; Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05, NJW 2007, 1531; Beschluss vom 06.05.2015 - VII ZR 53/13, NJW-RR 2015, 1109, Rn. 11).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Die auf das Gutachten gestützten Einwendungen des Klägers sind nicht als verspätet zurückzuweisen (§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO); der Kläger war nicht gehalten, zur Erhebung fachlich fundierter Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten bereits in erster Instanz einen privaten Sachverständigen zu beauftragen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05, NJW 2007, 1531, 1532).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Bei den Angaben in der Berufungsbegründung, der Heizkörper "funktioniere gänzlich nicht" handelt es sich nach alledem nicht um einen neuen Tatsachenvortrag, der nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen wäre, sondern nur um eine jederzeit zulässige Klarstellung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05, NJW 2007, 1531 Rn. 7 mwN).
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