Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.03.2007

Rechtsprechung
   OLG München, 27.10.2006 - 1 W 2277/06   

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https://dejure.org/2006,4484
OLG München, 27.10.2006 - 1 W 2277/06 (https://dejure.org/2006,4484)
OLG München, Entscheidung vom 27.10.2006 - 1 W 2277/06 (https://dejure.org/2006,4484)
OLG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 1 W 2277/06 (https://dejure.org/2006,4484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstellung eines fachlich nicht vertretbaren psychiatrischen Attests; Notwendigkeit der sofortigen Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik ; Gewährung eines Schmerzensgeldes wegen Geschäftsschädigung und Rufschädigung; Ablehnung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 406
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen für die Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begegnung auf Fachkongressen als Befangenheitsgrund?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jeder berufliche Kontakt führt zur Ablehnung wegen Befangenheit! (IBR 2007, 1076)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1540 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 575
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • KG, 09.05.2017 - 21 U 97/15

    VOB-Vertrag über die Errichtung einer Autobahnbrücke: Zusatzvergütung für als

    Erst recht gilt dies bei der Behandlung eines neuen Sachverhalts (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8.11.2012, 32 W 24/12; OLG Dresden, Beschluss vom 22.2.2010, 4 W 151/10; OLG München, Beschluss vom 8.11.2010, 1 W 2337/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.12.2007, 10 W 63/07; OLG München Beschluss vom 27.10.2006, 1 W 2277/06; OLG Köln, Beschluss vom 13.1.1992, 13 W 1/92; a.A: LG Wiesbaden, Beschluss vom 22.3.2013, 4 T 49/13; vgl. a. BGH, Beschluss vom 11.6.2008, X ZR 124/06).
  • OLG Jena, 03.09.2009 - 4 W 373/09

    Zur Ablehnung eines (gerichtlich bestellten) Sachverständigen wegen dessen

    Das OLG Köln hat in einem ähnlichen Fall wegen der langjährigen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit einer Partei eine Befangenheit angenommen (vgl. OLG KÖLN VersR 1993, 72); das OLG München hat dies einschränkend beurteilt (vgl. in MedR 2007, 359 m. Anm. Riemer).
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    Um eine solche Besorgnis rechtfertigen zu können, müssen vielmehr darüber hinausgehende persönliche oder enge fachliche Beziehungen des Sachverständigen zu einem Berufskollegen bestehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.04.2011, 1 W 24/11; OLG Oldenburg, GesR 2007, 594, 595; OLG München, NJW-RR 2007, 575; OLG Düsseldorf, MedR 2005, 42, 43).
  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

    So lässt die Übernahme von Vereinsämtern in einer Standesorganisation wie dem MDCV e.V., die Begegnung auf Fachkongressen wie dem Erzgebirgssymposium, Referententätigkeiten auf Tagungen oder allgemein der wissenschaftliche Austausch zwischen den Beteiligten für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (Senat a. a. O.; Beschluss vom 02.01.2019, 4 W 1108/18; OLG München, NJW-RR 2007, 575).
  • OLG Dresden, 05.06.2023 - 4 W 316/23

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    So lässt weder die Begegnung auf Fachkongressen noch der wissenschaftliche Austausch, etwa durch die Lieferung eines Beitrages für eine von dem Sachverständigen verantwortete Anthologie, für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 4 W 151/10 -, Rn. 4, juris; OLG München, NJW-RR 2007, 575).
  • OLG Oldenburg, 28.06.2007 - 5 W 77/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Zusammenarbeit mit einer am

    So lässt beispielsweise nicht allein die Begegnung auf Fachkongressen oder der wissenschaftliche Austausch für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (OLG München NJW-RR 2007, 575).
  • LG Marburg, 20.05.2014 - 5 O 66/11

    Zur Befangenheit des Sachverständigen

    Nicht jeder geschäftliche oder persönliche Kontakt zu einer Partei lässt bereits befürchten, dass ein Sachverständiger einen gerichtlichen Gutachtensauftrag nicht mehr objektiv und unvoreingenommen bearbeitet (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 W 2277/06, OLGR München 2007, 235).
  • LG Kiel, 24.02.2009 - 11 O 43/06

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei einem Hinweis auf

    Hierfür genügen gelegentliche berufliche Kontakte zu der gegnerischen Prozesspartei oder deren Prozessvertreter anders als eine ständige intensive geschäftliche Beziehung nicht (vgl. OLG Celle a. a. O.; OLG Oldenburg MDR 2008, 44; OLG München NJW-RR 2007, 575; OLG München MDR 2006, 1309; OLG München IBR 2007, 110).
  • LG Stuttgart, 16.06.2016 - 27 O 73/13

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Befangenheitsbesorgnis bei

    Erst weiter hinzutretende Umstände wie eine freundschaftliche Beziehung, eine enge berufliche Zusammenarbeit oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit können die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (OLG München, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 W 2277/06, Rn. 9).
  • OLG Dresden, 26.09.2023 - 4 W 316/23

    Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!

    So lässt weder die Begegnung auf Fachkongressen noch der wissenschaftliche Austausch, etwa durch die Lieferung eines Beitrages für eine von dem Sachverständigen verantwortete Anthologie, für sich genommen den Rückschluss zu, der Sachverständige habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 4 W 151/10 -, Rn. 4, juris; OLG München, NJW-RR 2007, 575).
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 32 W 24/12

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

  • VG Aachen, 24.03.2020 - 6 K 1925/19

    Tötungsanordnung für mit Rinderherpes infizierte Rinder bestätigt

  • OLG München, 08.11.2010 - 1 W 2337/10

    Ablehnung eines Sachverständigen: Beruflich bedingte Kontakte des

  • VG Aachen, 24.03.2020 - 6 K 2365/19

    Tötungsanordnung für mit Rinderherpes infizierte Rinder bestätigt

  • OLG Köln, 11.05.2012 - 7 W 10/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG München, 19.05.2008 - 1 W 996/08

    Richterablehnung: Reichweite der richterlichen Verfahrensführung und Annahme der

  • OLG München, 12.01.2012 - 1 W 2183/11

    Ablehnung eines Sachverständigen: Berufliche Kontakte mit dem Beklagten;

  • OLG Dresden, 22.02.2010 - 4 W 151/10

    Befangenheit; Sachverstänger; Arzthaftung

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Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5225
BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07 (https://dejure.org/2007,5225)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - 2 StR 62/07 (https://dejure.org/2007,5225)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07 (https://dejure.org/2007,5225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht; Aufhebung der dem Gesamtstrafenausspruch zugrunde liegenden Feststellungen; Voraussetzungen eines Heimtückemordes bei der Tötung der eigenen minderjährigen Kinder

  • Judicialis

    StPO § 353 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 353 Abs. 2
    Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1540
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Unter diesen Umständen besteht - anders wäre es bei einer einheitlichen prozessualen Tat (BGHSt 24, 185 = JR 1972, 203 m. Anm. Meyer; BGHSt 28, 119, 121 = JR 1979, 299 m. Anm. Grünwald) - für den neuen Tatrichter keine Bindung an die Tatsachenfeststellungen, die dem nicht aufgehobenen Urteilsteil zugrunde liegen (vgl. Hanack aaO § 344 Rdn. 22, § 353 Rdn. 27; Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 19; Wohlers aaO § 353 Rdn. 25 f; Frisch in SK-StPO vor § 296 Rdn. 287 ff).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Auf die Revisionen der Nebenkläger hatte der Senat durch Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05 - dieses Urteil "hinsichtlich der Tat zum Nachteil der Lisa-Marie K. sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" und die Sache insoweit an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil das Landgericht die Voraussetzungen eines "Heimtückemordes" verkannt hatte.
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Entsprechend wird die Aufhebung von Feststellungen nach überwiegender Praxis des Bundesgerichtshofs bei Aufhebung des Schuldspruchs mit der Formulierung "mit den Feststellungen aufgehoben" oder bei Teilaufhebungen mit den Worten "mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" ausgesprochen, und nur wenn aus einem Bereich aufgehobener Feststellungen einzelne bestehen bleiben können, wird diese Teilaufrechterhaltung von Feststellungen ausdrücklich ausgesprochen (anders aber beispielsweise Urteil des 1. Strafsenats vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vgl. im Übrigen auch BGHSt 41, 305 zur Verfahrensweise bei der Einstellung von Verfahren).
  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Entsprechend wird die Aufhebung von Feststellungen nach überwiegender Praxis des Bundesgerichtshofs bei Aufhebung des Schuldspruchs mit der Formulierung "mit den Feststellungen aufgehoben" oder bei Teilaufhebungen mit den Worten "mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" ausgesprochen, und nur wenn aus einem Bereich aufgehobener Feststellungen einzelne bestehen bleiben können, wird diese Teilaufrechterhaltung von Feststellungen ausdrücklich ausgesprochen (anders aber beispielsweise Urteil des 1. Strafsenats vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vgl. im Übrigen auch BGHSt 41, 305 zur Verfahrensweise bei der Einstellung von Verfahren).
  • BGH, 09.11.1982 - 2 StR 589/82

    Anforderungen an die Feststellungen über eine Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Das Fehlen von Feststellungen zur Tat ist ein sachlichrechtlicher Mangel, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu beachten ist (vgl. BGH NStZ 1988, 309; Senatsbeschluss vom 9. November 1982 - 2 StR 589/82).
  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
    Unter diesen Umständen besteht - anders wäre es bei einer einheitlichen prozessualen Tat (BGHSt 24, 185 = JR 1972, 203 m. Anm. Meyer; BGHSt 28, 119, 121 = JR 1979, 299 m. Anm. Grünwald) - für den neuen Tatrichter keine Bindung an die Tatsachenfeststellungen, die dem nicht aufgehobenen Urteilsteil zugrunde liegen (vgl. Hanack aaO § 344 Rdn. 22, § 353 Rdn. 27; Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 19; Wohlers aaO § 353 Rdn. 25 f; Frisch in SK-StPO vor § 296 Rdn. 287 ff).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Die Feststellungen sind indessen rechtsfehlerfrei getroffen und können daher bestehen bleiben (vgl. - auch zur Tenorierung - BGH NJW 2007, 1540).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Nach Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen durch das Revisionsgericht ist der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und diese im Urteil mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 4 StR 467/03, StraFo 2004, 211; Senat, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; vgl. auch Appl, FS Rissing-van Saan, S. 35, 42).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14

    Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung

    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Urteils verbietet selbst dann widersprüchliche Feststellungen zur Person des Angeklagten und seinen Vorstrafen, wenn von der Teilaufhebung prozessual selbständige Taten betroffen waren (vgl. zu den Tatfeststellungen BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; Urteil vom 10. Mai 2007 - 4 StR 11/07).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Es ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, wenn der neue Tatrichter keine eigenen Feststellungen trifft, sondern sein Urteil fehlerhaft auf aufgehobene Feststellungen stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07 (zur Teilaufhebung von Feststellungen); Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12).
  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung aufgehobener Feststellungen nach

    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 528/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anknüpfungstatsachen aus Sachverständigengutachten);

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18, NStZ-RR 2018, 382 (Ls); vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, wistra 2012, 356; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309).
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

    Der Senat hat die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen aufrechterhalten (vgl. Senat, NJW 2007, 1540).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

    Das Fehlen neuer Feststellungen ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der auf die allgemeine Sachrüge hin zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541).
  • BGH, 08.09.2015 - 2 StR 304/15

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch (Bindung des neuen Tatgerichts an die

    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter ist gehalten, umfassend eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten einschließlich der Vorstrafen zu treffen und diese in den Urteilsgründen mitzuteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 136/15, jeweils mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

  • BGH, 08.09.2015 - 2 StR 136/15

    Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Feststellungen des neuen

  • OLG Nürnberg, 03.08.2010 - 1 U 2437/08

    Preisgestaltung der N-ERGIE AG ist nicht zu beanstanden

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 258/19

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13

    Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das

  • KG, 02.08.2018 - 2 Ws 131/18

    Aufrechterhaltung von Feststellungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
  • AG Saarlouis, 27.03.2009 - 24 C 1443/08
  • AG Saarlouis, 01.08.2013 - 24 C 1773/12
  • AG Saarlouis, 28.02.2011 - 24 C 220/10
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