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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04   

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https://dejure.org/2007,840
BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Auskunftsbegehrens mit der Begründung der Unwahrscheinlichkeit der konkreten Darlegung des Bestehens eines entgangenen Gewinns mit Hilfe der erhaltenen Angaben; Einordnung der Erteilung einer Auskunft als "unschwer"; Berücksichtigung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    §§ 138 Abs. 2, 242, 252 BGB

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu einem Auskunftsanspruch, der den Gläubiger in die Lage versetzen soll, die für eine Schadensschätzung erforderlichen Anhaltspunkte für einen entgangenen Gewinn darzulegen

  • Judicialis

    BGB § 242 Be; ; BGB § 252; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 252; ZPO § 287
    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Gläubigers zum Zweck der Schadensschätzung wegen Verletzung einer Meistbegünstigungsvereinbarung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der X. Zivilsenat des BGH sieht in der Entscheidung vom 6.2.2007 - X ZR 117/04 - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger, als der VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - bereits vom besonders freigestellten Tatrichter ausgeht.

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der X. Zivilsenat des BGH sieht in der Entscheidung vom 6.2.2007 - X ZR 117/04 - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger, anders als der VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - bereits vom besonders freigestellten Tatrichter ausgeht.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 252; ZPO § 287
    "Meistbegünstigungsvereinbarung"; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung einer Schadensschätzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 252 ; ZPO § 287
    "Meistbegünstigungsvereinbarung"; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung einer Schadensschätzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Gläubigers zur Schadensschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • CIPReport PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch aus § 242, Meistbegünstigungsvereinbarung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Meistbegünstigungsvereinbarung, Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben, Voraussetzungen einer unschweren Auskunftserteilung, Definition unschwerer Auskunftserteilung, Abwägungskriterien für Annahme unschwerer Auskunftserteilung, Zumutbarkeit der Auskunftserteilung, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1806
  • MDR 2007, 1030
  • GRUR 2007, 532
  • VersR 2007, 1700
  • WM 2007, 1097
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH 6. Februar 2007 - X ZR 117/04 - Rn. 18) .
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Insbesondere darf das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens nur ablehnen, wenn es hierzu an jeglichen greifbaren Anknüpfungstatsachen fehlt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04 - Meistbegünstigungsvereinbarung , Rn. 15 bei juris; Urteil vom 26.07.2005, X ZR 134/04, Rn. 13 ff.; Urteil vom 30.05.2001, VIII ZR 70/00, Rn. 8 bei juris).

    Dabei sind sowohl die Art und die Schwere der Rechtsverletzung als auch die beiderseitigen Interessen des Berechtigten und des Verpflichteten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2015, IV ZR 28/15, Rn. 15 bei juris; Urteil vom 11.02.2015, IV ZR 213/14, Rn. 24 bei juris; Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04 - Meistbegünstigungsklausel , Rn. 13 bei juris).

  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 12 U 132/16

    Klage eines vormaligen Tiereigentümers: Auskunftsanspruch hinsichtlich des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Auskunftsanspruch, wenn eine "besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Auskunftsfordernden und dem Inanspruchgenommenen" besteht und es das "Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seiner Rechte im Ungewissen, der Inanspruchgenommene aber in der Lage ist, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen" (st. Rspr. siehe nur BGH, Urteile vom 7. Mai 1980 - VIII ZR 120/79, NJW 1980, 2463 und vom 6. Februar 2007 - X ZR 117/04, NJW 2007, 1806, 1807).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5514
BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06 (https://dejure.org/2006,5514)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06 (https://dejure.org/2006,5514)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 (https://dejure.org/2006,5514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch die Annahme fehlenden Feststellungsinteresses durch das Landgericht; Unzulässigkeit der Nachprüfung vereinsrechtlicher oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte bei Verbleiben von ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; PGO § 35; ; PGO § 36 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 253
    Verfassungsmäßigkeit der Zulässigkeit einer Feststellungsklage nur bei Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1806 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13

    Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet, schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen oder aber auch andere Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel vorgeschaltete Schiedsverfahren etc. zu fordern (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2006, 2 BvR 1416/06 Rn. 3).
  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20
    b) Der Antrag des Beteiligten zu 2) scheitert auch nicht daran, dass grundsätzlich zunächst die nach der Vereinssatzung und hier sogar nach dem Gesetz vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden müsste (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    b) Die Regelung kann entgegen der Auffassung des Beteiligten auch nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr auf den Umstand hingewiesen wird, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht regelmäßig voraussetzt, dass zunächst die vereinsinternen Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt worden sind (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris Rdn. 10 Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, nicht veröffentlicht, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass Satzungsklauseln, die den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit für den von einer belastenden Vereinsmaßnahme Betroffenen ohne Gewähr einer echten Schiedsgerichtsbarkeit ausschließen, als unwirksam angesehen werden oder ihnen nur die Wirkung beigemessen wird, dass grundsätzlich der vereinsinterne Rechtsweg als Vorschaltverfahren erschöpft sein muss, bevor die staatliche Gerichtsbarkeit angerufen werden darf (BGHZ 197, 162 Rn. 23; BGH, Urt. v. 28. November 1994, II ZR 11/94, BGHZ 128, 93 [110; juris Rn. 30]; Urt. v. 6. März 1967, II ZR 231/64, BGHZ 47, 172 [174 f., juris Rn. 21]; KG, Beschluss vom 17. Juli 2020, 22 W 10/20, NZG 2020, 1113 Rn. 6 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006, 2 BvR 1416/06, juris Rn. 3 f.).
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