Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04   

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https://dejure.org/2007,840
BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Auskunftsbegehrens mit der Begründung der Unwahrscheinlichkeit der konkreten Darlegung des Bestehens eines entgangenen Gewinns mit Hilfe der erhaltenen Angaben; Einordnung der Erteilung einer Auskunft als "unschwer"; Berücksichtigung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    §§ 138 Abs. 2, 242, 252 BGB

  • Judicialis

    BGB § 242 Be; ; BGB § 252; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 252; ZPO § 287
    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Gläubigers zum Zweck der Schadensschätzung wegen Verletzung einer Meistbegünstigungsvereinbarung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der X. Zivilsenat des BGH sieht in der Entscheidung vom 6.2.2007 - X ZR 117/04 - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger, als der VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - bereits vom besonders freigestellten Tatrichter ausgeht.

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der X. Zivilsenat des BGH sieht in der Entscheidung vom 6.2.2007 - X ZR 117/04 - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger, anders als der VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - bereits vom besonders freigestellten Tatrichter ausgeht.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 252; ZPO § 287
    "Meistbegünstigungsvereinbarung"; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung einer Schadensschätzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 252 ; ZPO § 287
    "Meistbegünstigungsvereinbarung"; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung einer Schadensschätzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Gläubigers zur Schadensschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • CIPReport PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch aus § 242, Meistbegünstigungsvereinbarung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Meistbegünstigungsvereinbarung, Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben, Voraussetzungen einer unschweren Auskunftserteilung, Definition unschwerer Auskunftserteilung, Abwägungskriterien für Annahme unschwerer Auskunftserteilung, Zumutbarkeit der Auskunftserteilung, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1806
  • MDR 2007, 1030
  • GRUR 2007, 532
  • VersR 2007, 1700
  • WM 2007, 1097
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04

    Anforderungen an die Schadensermittlung

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    Der Gläubiger braucht daher nur die Umstände darzulegen, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit eines entgangenen Gewinns ergibt, wobei an die Darlegung keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGHZ 100, 36, 49 f.; BGH, Urt. v. 6.6.2000 - VI ZR 172/99, NJW 2000, 3287, 3288; Urt. v. 2.5.2002 - III ZR 100/01, NJW 2002, 2556, 2557; Sen.Urt. v. 26.7.2005 - X ZR 134/04, NJW 2005, 3348).

    2004, 715, 716; v. 26.7.2005 - X ZR 134/04, NJW 2005, 3348, 3349).

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    Der Gläubiger braucht daher nur die Umstände darzulegen, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit eines entgangenen Gewinns ergibt, wobei an die Darlegung keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGHZ 100, 36, 49 f.; BGH, Urt. v. 6.6.2000 - VI ZR 172/99, NJW 2000, 3287, 3288; Urt. v. 2.5.2002 - III ZR 100/01, NJW 2002, 2556, 2557; Sen.Urt. v. 26.7.2005 - X ZR 134/04, NJW 2005, 3348).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    Der Gläubiger braucht daher nur die Umstände darzulegen, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit eines entgangenen Gewinns ergibt, wobei an die Darlegung keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGHZ 100, 36, 49 f.; BGH, Urt. v. 6.6.2000 - VI ZR 172/99, NJW 2000, 3287, 3288; Urt. v. 2.5.2002 - III ZR 100/01, NJW 2002, 2556, 2557; Sen.Urt. v. 26.7.2005 - X ZR 134/04, NJW 2005, 3348).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; 95, 285, 287 f.; 148, 26, 30; 152, 307, 316).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird "unschwer" dementsprechend auch im Sinne von "ohne unbillig belastet zu sein" erläutert (BGHZ 95, 274, 279; 126, 109, 113; 149, 165, 175).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; 95, 285, 287 f.; 148, 26, 30; 152, 307, 316).
  • BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80

    Meistbegünstigungsklausel

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    Der von ihr gezogene Vergleich mit der "Garant"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 80, 43) geht fehl.
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 100/01

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Mißachtung der vereinbarten

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    Der Gläubiger braucht daher nur die Umstände darzulegen, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit eines entgangenen Gewinns ergibt, wobei an die Darlegung keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGHZ 100, 36, 49 f.; BGH, Urt. v. 6.6.2000 - VI ZR 172/99, NJW 2000, 3287, 3288; Urt. v. 2.5.2002 - III ZR 100/01, NJW 2002, 2556, 2557; Sen.Urt. v. 26.7.2005 - X ZR 134/04, NJW 2005, 3348).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75

    Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    Zwar kann die Ausnutzung einer Zwangslage auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 nicht gegeben sind, einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des Absatzes 1 begründen; das setzt jedoch voraus, dass die weiteren Umstände des Sachverhalts dem Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu beurteilenden Gesamtcharakter das Gepräge der Sittenwidrigkeit geben (vgl. BGHZ 69, 295, 299; 156, 302, 309 f.).
  • BGH, 11.11.2003 - X ZR 131/01

    Alternativer Heizkessel: Gleichwertigkeit oder Mangelhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
    Insbesondere darf das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens nur dann ablehnen, wenn es hierzu an jeglichen greifbaren Anknüpfungstatsachen mangelt (Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 664 f.; v. 1.2.2000 - X ZR 222/98, NJW-RR 2000, 1340, 1341; v. 11.11.2003 - X ZR 131/01, BGH-Rep.
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 222/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH 6. Februar 2007 - X ZR 117/04 - Rn. 18) .
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Insbesondere darf das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens nur ablehnen, wenn es hierzu an jeglichen greifbaren Anknüpfungstatsachen fehlt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04 - Meistbegünstigungsvereinbarung , Rn. 15 bei juris; Urteil vom 26.07.2005, X ZR 134/04, Rn. 13 ff.; Urteil vom 30.05.2001, VIII ZR 70/00, Rn. 8 bei juris).

    Dabei sind sowohl die Art und die Schwere der Rechtsverletzung als auch die beiderseitigen Interessen des Berechtigten und des Verpflichteten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2015, IV ZR 28/15, Rn. 15 bei juris; Urteil vom 11.02.2015, IV ZR 213/14, Rn. 24 bei juris; Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04 - Meistbegünstigungsklausel , Rn. 13 bei juris).

  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 12 U 132/16

    Klage eines vormaligen Tiereigentümers: Auskunftsanspruch hinsichtlich des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Auskunftsanspruch, wenn eine "besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Auskunftsfordernden und dem Inanspruchgenommenen" besteht und es das "Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seiner Rechte im Ungewissen, der Inanspruchgenommene aber in der Lage ist, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen" (st. Rspr. siehe nur BGH, Urteile vom 7. Mai 1980 - VIII ZR 120/79, NJW 1980, 2463 und vom 6. Februar 2007 - X ZR 117/04, NJW 2007, 1806, 1807).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06   

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BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06 (https://dejure.org/2006,5514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch die Annahme fehlenden Feststellungsinteresses durch das Landgericht; Unzulässigkeit der Nachprüfung vereinsrechtlicher oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte bei Verbleiben von ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; PGO § 35; ; PGO § 36 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 253
    Verfassungsmäßigkeit der Zulässigkeit einer Feststellungsklage nur bei Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1806 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 326
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).

    Dadurch soll vermieden werden, dass die Gerichte unnötig angerufen werden und sie in die Selbstverwaltung des Vereins eingreifen, solange keine abschließende Entscheidung der zuständigen Vereinsorgane zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ).

    Etwas anderes soll ausnahmsweise dann gelten, wenn dem Mitglied die Verweisung auf das vereinsinterne Verfahren aus besonderen Gründen nicht zumutbar wäre (vgl. BGHZ 47, 172 ; BGHZ 106, 67 ).

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).

    Etwas anderes soll ausnahmsweise dann gelten, wenn dem Mitglied die Verweisung auf das vereinsinterne Verfahren aus besonderen Gründen nicht zumutbar wäre (vgl. BGHZ 47, 172 ; BGHZ 106, 67 ).

    Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Wahl sind ihrer Natur nach eilbedürftig (vgl. BGHZ 106, 67 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    a) Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gegen Hoheitsakte der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).

    Dadurch soll vermieden werden, dass die Gerichte unnötig angerufen werden und sie in die Selbstverwaltung des Vereins eingreifen, solange keine abschließende Entscheidung der zuständigen Vereinsorgane zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ).

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Allerdings darf der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 52, 203 ; 110, 77 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Allerdings darf der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 52, 203 ; 110, 77 ).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet (vgl. BVerfGE 107, 395 ), schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 27, 297 ; 77, 275 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
    a) Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gegen Hoheitsakte der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • LG Hamburg, 18.01.1991 - 328 O 432/90
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 23 U 222/87
  • LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13

    Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft

    Der allgemeine Justizgewährungsanspruch, der sich in seinem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht von der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterscheidet, schließt es nicht aus, den Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen abhängig zu machen, namentlich das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zu verlangen oder aber auch andere Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel vorgeschaltete Schiedsverfahren etc. zu fordern (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2006, 2 BvR 1416/06 Rn. 3).
  • KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20

    Vereinsregister: Umfang des Prüfungsrechts des Registergerichts bei der Anmeldung

    b) Die Regelung kann entgegen der Auffassung des Beteiligten auch nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr auf den Umstand hingewiesen wird, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht regelmäßig voraussetzt, dass zunächst die vereinsinternen Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt worden sind (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris Rdn. 10 Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, nicht veröffentlicht, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    b) Der Antrag des Beteiligten zu 2) scheitert auch nicht daran, dass grundsätzlich zunächst die nach der Vereinssatzung und hier sogar nach dem Gesetz vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden müsste (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass Satzungsklauseln, die den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit für den von einer belastenden Vereinsmaßnahme Betroffenen ohne Gewähr einer echten Schiedsgerichtsbarkeit ausschließen, als unwirksam angesehen werden oder ihnen nur die Wirkung beigemessen wird, dass grundsätzlich der vereinsinterne Rechtsweg als Vorschaltverfahren erschöpft sein muss, bevor die staatliche Gerichtsbarkeit angerufen werden darf (BGHZ 197, 162 Rn. 23; BGH, Urt. v. 28. November 1994, II ZR 11/94, BGHZ 128, 93 [110; juris Rn. 30]; Urt. v. 6. März 1967, II ZR 231/64, BGHZ 47, 172 [174 f., juris Rn. 21]; KG, Beschluss vom 17. Juli 2020, 22 W 10/20, NZG 2020, 1113 Rn. 6 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006, 2 BvR 1416/06, juris Rn. 3 f.).
  • LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
    Dies kann etwa auch bei der Anfechtung von innerparteilichen Wahlentscheidungen der Fall sein (BVerfG, Beschl. v. 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06, NVwZ 2007, 326).
  • LG Köln, 05.04.2023 - 16 O 175/22
    Aufgrund der Unbegründetheit der Feststellungsklage vermag dahinzustehen, ob selbige überhaupt aufgrund Bestehens eines Feststellungsinteresses (§ 256 Abs. 1 ZPO) zulässig ist, wofür unter Heranziehung der Grundsätze des BVerfG, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06, Rz 4 sowie des BGH, Urteil vom 28.11.1988 - II ZR 96/88, Rz 8 und unter Berücksichtigung der Verfahrensdauer in der Parteigerichtsbarkeit sowie des Umstandes, dass es vorliegend um die Anfechtung innerparteilicher Wahlentscheidungen geht, viel spricht.
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