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   BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06   

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https://dejure.org/2007,101
BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06 (https://dejure.org/2007,101)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2007 - VIII ZR 184/06 (https://dejure.org/2007,101)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 (https://dejure.org/2007,101)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges des Mieters; Anspruch auf Erstattung von Anwaltsgebühren; Vorliegen von zwei unterschiedlichen Gegenständen anwaltlicher Tätigkeit bei der außergerichtlichen Kündigung eines Mietverhältnisses und der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltsgebühren; Gegenstandswert der Geschäftsgebühr bei Kündigung und anschließender Räumungsklage; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr bei demselben Gegenstand

  • Judicialis

    RVG § 13; ; RVG § 14; ; RVG § 23 Abs. 1 Satz 3; ; RVG VV Nr. 2400 (jetzt: Nr. 2300); ; RVG VV Anlage 1 Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter; Höhe der Geschäftsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietkündigung und Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gebührenanrechnung - Gebührenanrechnung bei Kündigung und Räumungsrechtsstreit

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 23 RVG
    Streitwert / Wohnraummiete:

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gebührenanrechnung - Gebührenanrechnung bei Kündigung und Räumungsrechtsstreit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenstandswert der Kündigung eines Mietverhältnisses (IMR 2008, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2050
  • MDR 2007, 982
  • NZM 2007, 396
  • ZMR 2007, 521
  • Rpfleger 2007, 509
 
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Wird zitiert von ... (119)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermindert die notwendige Anrechnung aber nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in den nachfolgenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr (BGH MDR 2007, 984 sowie BGH MDR 2007, 982).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Der Berechnung der von den Beklagten als Verzugsschaden zu erstattenden Anwaltsgebühren sind folglich der Gegenstandswert der Kündigung, der sich gemäß § 23 RVG, § 41 Abs. 2 GKG (Senatsurteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050, unter II 2 c) nach dem einjährigen Betrag der Nettomiete richtet (12 x 750 EUR = 9.000 EUR), sowie der Betrag für die rückständigen Mieten (2.505 EUR) zugrunde zu legen, mithin insgesamt 11.505 EUR.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    a) Es wird daran festgehalten, dass sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG (Nr. 2400 VV RVG aF) auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 VV RVG anfallende Verfahrensgebühr vermindert (Senatsurteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050; vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500).

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049, unter II 2 a; Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050, unter II 2 d; Versäumnisurteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500, unter II 2) so zu verstehen, dass eine entstandene Geschäftsgebühr unter der Voraussetzung, dass es sich um denselben Gegenstand handelt, teilweise auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist.

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