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   BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05   

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https://dejure.org/2007,290
BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 (https://dejure.org/2007,290)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 (https://dejure.org/2007,290)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 (https://dejure.org/2007,290)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der gesetzlichen Gebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten; Bestimmung der Höhe einer Rechtsanwaltsgebühr nach Maßgabe einer an den Gegenstandswerten orientierten Gebührentabelle; Förderung von ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Verfassungswidrigkeit der Wertgrenze von 30 Mio. Euro

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2007, 165

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 22 RVG, § 23 RVG, § 39 GKG 2004
    Kappung des Gegenstandswerts nicht verfassungswidrig

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 22 RVG, § 23 RVG, § 39 GKG 2004
    Kappung des Gegenstandswerts nicht verfassungswidrig

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; RVG § 22 Abs. 2; ; RVG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 39 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Begrenzung von gesetzlichen Anwaltsgebühren bei hohen Gegenstandswerten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten

  • datenbank.nwb.de

    Begrenzung ( Kappung) der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten ( über 30 Mio. EUR) verfassungsgemäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäss

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    RVG § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1; GKG § 39 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Keine Verfassungswidrigkeit der Wertgrenze von 30 Mio. Euro

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 118, 1
  • NJW 2007, 2098
  • MDR 2007, 1043
  • FamRZ 2007, 965 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 974 (Ls.)
  • DVBl 2007, 754
  • BB 2007, 1179
  • AnwBl 2007, 535
  • AnwBl Online 2007, 19
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Damit liegt in Fällen des großräumigen Tagebaus in der Zulassung des Rahmenbetriebsplans angesichts des Gewichts und der Dauerhaftigkeit der durch ihn herbeigeführten nachteiligen Veränderungen ein einem direkten rechtlichen Eingriff vergleichbares funktionales Äquivalent (zu dieser Rechtsfigur BVerfGE 116, 202 ; 118, 1 ; 120, 378 ).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen(vgl. BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 110, 177 ; 113, 63 ; 116, 135 ; 116, 202 ; 118, 1 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, juris, Rn. 32), die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfGE 106, 275 ; BVerfGE 116, 202 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Es ist grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also als im Rechtssinn gleich ansehen will (vgl. BVerfGE 118, 1 , m.w.N.; stRspr).
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