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   BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06   

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https://dejure.org/2007,312
BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06 (https://dejure.org/2007,312)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2007 - II ZB 7/06 (https://dejure.org/2007,312)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - II ZB 7/06 (https://dejure.org/2007,312)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 6 Abs. 2 S. 4, 8 Abs. 3; EG Art. 43, 48; HGB §§ 13d, e, g
    Keine Handelsregistereintragung einer Limited bei Gewerbeverbot gegen deren Geschäftsführer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weigerung eines Registergerichts zur Eintragung einer Zweigniederlassung wegen eines im Inland verhängten Gewerbeverbots gegen den director einer englischen Private Limited Company; Ablehnung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited im Inland als Verstoß gegen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässige Ablehnung der Eintragung einer Ltd.-Zweigniederlassung bei bestehendem Gewerbeverbot gegen den director der Ltd.

  • Judicialis

    GmbHG § 6 Abs. 2 Satz 4; ; EG Art. 43; ; EG Art. 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 6 Abs. 2 S. 4; EG Art. 43, Art. 48
    Verweigerung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer englischen Private Limited Company wegen eines Gewerbeverbots des Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Ltd bei Gewerbeverbot gg. Geschäftsführer?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbeverbot gegen director (Geschäftsführer) einer Limited steht Eintragung der Zweigniederlassung ins Handelsregister entgegen ? Kein Verstoß gegen EU-Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG §§ 6 Abs. 2 S. 4, 8 Abs. 3; EG Art. 43, 48; HGB §§ 13d, e, g
    Keine Handelsregistereintragung einer Limited bei Gewerbeverbot gegen deren Geschäftsführer

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Gewerbeverbot für Director einer Limited

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Limited-Eintragung, wenn Director Gewerbeverbot hat

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zweigniederlassung für Limited mit Gewerbeverbot

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Zweigniederlassung für Limited mit Gewerbeverbot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Limited-Eintragung, wenn Director Gewerbeverbot hat

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 200
  • NJW 2007, 2328
  • ZIP 2007, 1306
  • MDR 2007, 1206
  • DNotZ 2008, 70
  • EuZW 2007, 546
  • NZI 2007, 543 (Ls.)
  • NZI 2008, 37
  • FGPrax 2007, 235 (Ls.)
  • WM 2007, 1334
  • BB 2007, 1640
  • BB 2007, 1861
  • BB 2007, 612
  • DB 2007, 1518
  • Rpfleger 2007, 473
  • NZG 2007, 592
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 4 A 1468/05

    Erlass einer Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer inländischen

    Auszug aus BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
    b) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg lässt sich aber den Gesetzesmaterialien zu § 13 g Abs. 2 Satz 2 HGB nicht etwa entnehmen, dass der Gesetzgeber dieser Regelung eine solche Reichweite beimessen wollte, dass Personen, die nicht Geschäftsführer einer deutschen GmbH sein könnten, gleichwohl als director einer Limited mit Hilfe einer inländischen Zweigniederlassung ihre Geschäfte im Inland betreiben dürften (vgl. Just, EWiR 2006, 17, 18; gegen die Zulässigkeit der Bestellung grundsätzlich auch: Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; ähnlich Kindler in MünchKommBGB, 4. Aufl. IntGesR Rdn. 558) und das Registergericht trotz positiver Kenntnis von der fehlenden Eignung eines Geschäftsführers einer ausländischen Gesellschaft die Eintragung einer Zweigniederlassung vorzunehmen hätte.

    Von diesen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Abgabe einer wahrheitsgemäßen Versicherung wollte der Gesetzgeber die Geschäftsführer ausländischer Gesellschaften freistellen, ohne hierdurch aber gleichzeitig das Registergericht von der Prüfung und Berücksichtigung eventueller Bestellungshindernisse - auch ohne das Vorliegen einer Versicherung nach § 8 Abs. 3 GmbHG - zu entbinden (vgl. OVG Münster, BB 2005, 2259, 2260).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
    Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-)Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (vgl. KG, GmbHR 2004, 116, 119; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 7 Rdn. 51; Kindler aaO Rdn. 558; Klose-Mokroß aaO S. 1015; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; Wachter aaO S. 130); dem entspricht es, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen zur Niederlassungsfreiheit ergangenen Urteilen regelmäßig betont hat, dass sich eine Gesellschaft im Falle des Missbrauchs nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen könne (vgl. Urt. v. 30. September 2003, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; v. 9. März 1999, ZIP 1999, 438 - Centros).
  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Auszug aus BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
    Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-)Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (vgl. KG, GmbHR 2004, 116, 119; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 7 Rdn. 51; Kindler aaO Rdn. 558; Klose-Mokroß aaO S. 1015; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; Wachter aaO S. 130); dem entspricht es, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen zur Niederlassungsfreiheit ergangenen Urteilen regelmäßig betont hat, dass sich eine Gesellschaft im Falle des Missbrauchs nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen könne (vgl. Urt. v. 30. September 2003, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; v. 9. März 1999, ZIP 1999, 438 - Centros).
  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    Auszug aus BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
    Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-)Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (vgl. KG, GmbHR 2004, 116, 119; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 7 Rdn. 51; Kindler aaO Rdn. 558; Klose-Mokroß aaO S. 1015; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; Wachter aaO S. 130); dem entspricht es, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen zur Niederlassungsfreiheit ergangenen Urteilen regelmäßig betont hat, dass sich eine Gesellschaft im Falle des Missbrauchs nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen könne (vgl. Urt. v. 30. September 2003, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; v. 9. März 1999, ZIP 1999, 438 - Centros).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
    Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-)Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (vgl. KG, GmbHR 2004, 116, 119; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 7 Rdn. 51; Kindler aaO Rdn. 558; Klose-Mokroß aaO S. 1015; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; Wachter aaO S. 130); dem entspricht es, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen zur Niederlassungsfreiheit ergangenen Urteilen regelmäßig betont hat, dass sich eine Gesellschaft im Falle des Missbrauchs nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen könne (vgl. Urt. v. 30. September 2003, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; v. 9. März 1999, ZIP 1999, 438 - Centros).
  • OLG Oldenburg, 28.05.2001 - 5 W 71/01

    Ansehung eines gegenüber einem alleinvertretungsberechtigten Direktor der

    Auszug aus BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
    Die dagegen eingelegte weitere Beschwerde möchte das Oberlandesgericht zurückweisen, sieht sich daran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 28. Mai 2001 (RIW 2001, 863) gehindert.
  • OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05

    Niederlassungsfreiheit; Zweigniederlassung; Gewerbeverbot

    Auszug aus BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
    Es hat sie deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (vgl.Thüringer OLG, DB 2006, 720).
  • BGH, 14.05.2019 - II ZB 25/17

    EuGH-Vorlage zur Handelsregisteranmeldung einer Limited-Zweigniederlassung

    Die Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in das deutsche Handelsregister unterliegt dem deutschen Registerverfahrensrecht als lex fori, d.h. insbesondere den §§ 13d ff. HGB (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2005 - II ZB 7/06, BGHZ 172, 200 Rn. 6, 12 mwN).

    dd) Der Senat hat es in seiner bisherigen Rechtsprechung als gerechtfertigten Eingriff in die Niederlassungsfreiheit angesehen, wenn ein Registergericht die Eintragung der Anmeldung einer Zweigniederlassung einer englischen private limited company by shares verweigert, weil es Kenntnis davon hat, dass gegen den director der Gesellschaft im Inland ein vollziehbares Gewerbeverbot, das mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft übereinstimmt, verhängt worden ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - II ZB 7/06, BGHZ 172, 200).

    Zudem müsste im Einzelfall von dem ausländischen Geschäftsführer geprüft werden, ob Umstände, die nach der dortigen Rechtsordnung seiner Bestellung zum Geschäftsführer nicht entgegenstanden, trotzdem zu einem Bestellungsverbot nach deutschem Recht führen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - II ZB 7/06, BGHZ 172, 200 Rn. 10).

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 7. Mai 2007 (II ZB 7/06, BGHZ 172, 200) zugrundeliegenden besonderen Fall, in dem bekannt war, dass gegen den Geschäftsführer ein bestandskräftiges Gewerbeverbot vorlag, steht hier weder fest, dass in der Person des directors der Beteiligten ein Bestellungshindernis nach deutschem Recht besteht, noch liegen Anhaltspunkte dafür vor.

  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 25/17

    Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gemäß §

    aa) Für das inländische Registerverfahren und damit auch für die Eintragung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in das Handelsregister gilt deutsches Registerverfahrensrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - II ZB 7/06, BGHZ 172, 200 Rn. 6, 12 mwN).

    (1) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft den §§ 13d ff. HGB als lex fori unterliegt und die Beteiligte als private company limited by shares einer GmbH vergleichbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - II ZB 7/06, BGHZ 172, 200 Rn. 6), so dass auf ihre Anmeldung § 13d, § 13e und § 13g HGB entsprechend anwendbar sind.

  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 141/16

    Zum Versicherungsschutz bei Eizellspende

    Die Mitgliedstaaten besitzen insoweit einen gewissen Spielraum, um Schutzanliegen zu definieren (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - II ZB 7/06, BGHZ 172, 200 Rn. 20; EuGH GRUR 2017, 627 Rn. 71).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

    Die dieses gesetzliche Verbot missachtende Bestellung ist gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. OLG Hamm, ZIP 2011, 527; OLG Frankfurt, ZIP 2012, 870, 871; Wicke, GmbHG, 4. Aufl., § 6 Rn. 6; Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl., § 6 Rn. 25; Pfisterer in Saenger/Inhester, GmbHG, 4. Aufl., § 6 Rn. 17; Buck-Heeb in Gehrlein/Born/Simon, GmbHG, 5. Aufl., § 6 Rn. 12; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 6 Rn. 12; Tebben in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 88; C. Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl., § 6 Rn. 29; MünchKommGmbHG/Goette, 3. Aufl., § 6 Rn. 43;Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider in Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 6 Rn. 38; Paefgen in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 43; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - II ZB 7/06, BGHZ 172, 200 Rn. 12 zu § 6 Abs. 2 Satz 4 GmbHG aF).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14

    Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG

    Insoweit kann sich die Beschwerde nicht darauf berufen, dass es sich vorliegend um die Eintragung einer Zweigniederlassung einer in Großbritannien ordnungsgemäß registrierten EU-Auslandsgesellschaft handele, deren firmenrechtliche Voraussetzungen bereits im Heimatstaat geprüft worden seien, so dass die Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung unter Verweis auf §§ 13 d bis 13 g ff HGB gegen die Niederlassungsfreiheit und damit gegen Gemeinschaftsrecht verstoße (vgl. insgesamt u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2007, Az. II ZB 7/06, zitiert nach juris, auch zur Frage der Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit; OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2011, Az. 15 W 270/10, zitiert nach juris, m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl., 2016, § 13 d, Rn. 2; Heinz/Hartung, Die englische Limited, 3. Aufl., 2012, Kap. 11.3; Senat, Beschluss vom 03.02.2015, Az. 20 W 199/13, zitiert nach juris, mit einer Vielzahl weiter Nachweise).
  • OLG Dresden, 25.01.2016 - 17 W 27/16

    Zweigniederlassung einer englischen Private Company Limited by guarantee

    Darüber hinaus differenzieren eine Vielzahl von Entscheidungen zwischen den unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen der Private Company Limited nicht oder behandeln diese sogar unter der gemeinsamen Überschrift Private Company Limited by shares or by guarantee (zu letzterem siehe OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2012 - 2 Wx 184/12 - in juris Rz. 14; ansonsten BGH, Beschluss vom 07.05.2007 - II ZB 7/06 - in juris Rz. 6; OLG München, Beschluss vom 04.05.2006 - 31 Wx 23/06 - in juris Rz. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 21.07.2006 - 15 W 27/06 - in juris Rz. 21).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 20 W 199/13

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit der Einzelvertretungsmacht eines

    Soweit dabei auf "Gesellschaften mit beschränkter Haftung" mit Sitz im Ausland Bezug genommen wird, entspricht es allgemeiner Auffassung, die auch der Auffassung des Senats entspricht, dass eine britische private company limited by shares - um die es sich vorliegend bei der Gesellschaft handelt - im Hinblick auf die Anwendung der genannten gesetzlichen Bestimmungen aufgrund deren Vergleichbarkeit mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleichgestellt ist (wegen der Begründung vgl. Senat, Beschluss vom 29.12.2005, Az. 20 W 315/05, zitiert nach juris, Rn. 5 m.w.N.; so auch Senat, Beschluss vom 17.06.2010, Az. 20 W 241/09, nicht veröffentlicht; weiterhin u.a. BGH, Beschluss vom 07.05.2007, Az. II ZB 7/06, zitiert nach juris, Rn. 6; KG Berlin, a.a.O., Rn. 12; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.03.2006, Az. 6 W 693/05, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 04.05.2006, Az. 31 Wx 23/06, zitiert nach juris, Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 21.07.2006, Az. 15 W 27/06, zitiert nach juris Rn. 27;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2010, Az. 11 Wx 35/10, zitiert nach juris, Rn. 9; Pentz in Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl. 2008, § 13 e HGB, Rn. 14; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., 2014, § 13 e, Rn. 1; Pentz in Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, HGB, 3. Aufl., 2014, § 13 e, Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2007 - 8 O 35/07

    Preisklarheit bei Internetvertragsfalle.

    Denn der Direktor einer Private Limited Company (Ltd.) nach englischem Recht steht dem Geschäftsführer einer inländischen GmbH gleich (BGH NJW 2007, 2328, 2329).
  • KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07

    Private Limites Company: Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft der Firma

    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass sich die Zulässigkeit der Firma - soweit sie wie hier auch für die nach §§ 13d, 13e und 13g HGB anzumeldende Zweigniederlassung verwandt werden soll - nach deutschem Recht richtet (Senat, NJW-RR 2004, 976, 977 f.; vgl. auch BGH NJW 2007, 2328, 2329).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2010 - 11 Wx 35/10

    Zur Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

    Zwar beziehen sich diese Vorschriften im Wortlaut nach nicht auf eine private limited Company, diese ist aber insoweit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleichgestellt (vgl. BGH DNotZ 2008, 70 ff.).
  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 88/10

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit einer deutschen Zweigniederlassung einer

  • VG München, 24.10.2008 - M 16 K 08.531

    Behördliche Ergänzung einer Gewerbeanmeldung; Feststellungsklage

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