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   BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06   

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BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 (https://dejure.org/2007,590)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 (https://dejure.org/2007,590)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 (https://dejure.org/2007,590)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag einer beweisbelasteten Partei auf ihre eigene Vernehmung oder Anhörung; Berechtigung eines Arbeitgebers zur verhaltensbedingten Kündigung; Beweisantrag auf Heranziehung einer Partei als Beweismittel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (verhaltensbedingte) - Vieraugengespräch

  • Judicialis

    EMRK Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht; Prozessrecht - Beweisantrag einer Partei auf ihre eigene Anhörung oder Vernehmung bei Gespräch allein zwischen den Parteien; Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beantragung der eigenen Anhörung zu stattgefundenem Gespräch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweisantrag einer Partei auf eigene Anhörung oder Vernehmung bei Gespräch allein zwischen den Parteien ist stattzugeben ? Anspruch auf rechtliches Gehör und Rechtsstaatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Beratungspraxis - Beweisnot beim Vier-Augen-Gespräch: So hilft sich Ihr Mandant selbst

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Pflicht des Gerichts zur Parteivernehmung oder Parteianhörung der beweisbelasteten Partei

  • IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Beratungspraxis - Beweisnot beim Vier-Augen-Gespräch: So hilft sich Ihr Mandant selbst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 347
  • NJW 2007, 2427
  • MDR 2007, 1214
  • NZA 2007, 885
  • BB 2007, 1851
  • DB 2007, 2379
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
    Um sie zu gewährleisten, bedarf es eines Mindestmaßes an rechtlichem Gehör (vgl. BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531, zu III 1 a der Gründe).

    Dies ist für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531, zu III 1 b der Gründe; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, zu B III 2 b bb der Gründe; zu Unrecht skeptisch: Sächsisches LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497).

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
    a) Wird eine Beschwerde auf grundsätzliche Bedeutung gestützt, ist in ihr ua. aufzuführen, welche fallübergreifende, abstrakte Interpretation von Rechtsbegriffen das Landesarbeitsgericht vorgenommen hat und dass diese nach Auffassung des Beschwerdeführers fehlerhaft ist (BAG 24. März 1993 - 4 AZN 5/93 - BAGE 73, 4).
  • LAG Sachsen, 17.10.2006 - 7 Sa 964/05
    Auszug aus BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
    Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2006 - 7 Sa 964/05 - aufgehoben.
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
    Auch in diesem Fall stünde die Partei vor einer nicht behebbaren Beweisnot, würde ihr nicht Gelegenheit gegeben, den notwendigen Beweis überhaupt zu führen (vgl. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath. Kirche Art. 4 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 45, zu II 2 f dd der Gründe; im Ergebnis wie hier Zwanziger DB 1997, 776, 778).
  • LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99

    Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sogenannten

    Auszug aus BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
    Dies ist für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531, zu III 1 b der Gründe; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, zu B III 2 b bb der Gründe; zu Unrecht skeptisch: Sächsisches LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
    Dies ist für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531, zu III 1 b der Gründe; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, zu B III 2 b bb der Gründe; zu Unrecht skeptisch: Sächsisches LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
    Für diese Konstellation ist auch anerkannt, dass bei einer anderen Handhabung ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt (EGMR 27. Oktober 1993 - 37/1992/382/460 - NJW 1995, 1413).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Bei der neuen Verhandlung wird das Landesarbeitsgericht ggf. auch § 448 ZPO zu beachten haben, soweit die maßgeblichen Gespräche zwischen dem Kläger und einzelnen Gesellschaftern der Beklagten stattgefunden haben (dazu BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - Rn. 16, AP ZPO § 448 Nr. 6 = EzA GG Art. 103 Nr. 8; 16. September 1999 - 2 AZR 712/98 - AP GrO kath. Kirche Art. 4 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 45, zu II 2 f dd der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 07.11.2017 - 10 Sa 1159/16

    Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen für Haustürgeschäfte auf

    Ein Beweisantrag auf Heranziehung der Partei als Beweismittel ist dann nicht unzulässig (BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - BAGE 122, 347, Rn. 16).
  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - Rn. 17, BAGE 122, 347) hat eine Verpflichtung zur Vernehmung einer beweispflichtigen Partei nach § 448 ZPO oder zur Anhörung derselben nach § 141 ZPO ebenfalls nur für den Fall gesehen, dass "ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden hat und deshalb kein Zeuge, auch kein "gegnerischer" Zeuge zugegen ist".

    Im Übrigen stellt der Dritte Senat in der zitierten Entscheidung auch darauf ab, dass eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO nur in Frage kommt, "soweit dessen Voraussetzungen vorliegen" (BAG 22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - Rn. 16, aaO) .

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