Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4551
OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05 (https://dejure.org/2006,4551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.09.2006 - 14 U 201/05 (https://dejure.org/2006,4551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. September 2006 - 14 U 201/05 (https://dejure.org/2006,4551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Herausgabe eines Fahrzeugs aufgrund der Eigentümerstellung; Einrede des gutgläubigen Erwerbs des Kraftfahrzeuges vom Nichtberechtigten; Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs aufgrund mehrerer Auffälligkeiten des Veräußerungsvorgangs und einer ...

  • Judicialis

    BGB § 932

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 932
    Kein gutgläubiger Erwerb eines Kfz wegen unterlassener Prüfung der Berechtigung des Verkäufers bei juristischer Person als Halterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Bei Kauf von juristischer Person muss Berechtigung des Verkäufers genau geprüft werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3007
  • NZV 2007, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05
    Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall sich hätte aufdrängen müssen (BGH NJW 2005, 1365, 1366; BGH NJW 1994, 2022).

    Denn es muss Argwohn erwecken und zu weiteren Nachforschungen Anlass geben, wenn der Veräußerer entweder den Kraftfahrzeugbrief nicht vorlegen kann oder wenn sich aus diesem ein vom Veräußerer personenverschiedener Halter ergibt (BGH NJW 1994, 2022, 2023).

    Es ist vielmehr allein darauf abzustellen, ob überhaupt die gebotenen Nachforschungen angestellt worden sind (BGH NJW 1994, 2022, 2024; Münchener Kommentar-Quack, BGB, 4. Auflage, § 932 Rn. 44).

    Denn Diebstahlsmeldungen werden in dem häufigen Fall der Fahrzeugunterschlagungen regelmäßig zunächst nicht erstattet (vgl. BGH NJW 1994, 2022, 2023).

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05
    Im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufes hat sich der Erwerber allerdings zumindest den Kraftfahrzeugbrief vorlegen zu lassen, um sich anhand dessen davon zu überzeugen, dass der Verkäufer verfügungsbefugt ist (BGH NJW 2005, 1365, 1366; BGH NJW 1996, 2226, 2227; BGH NJW 1991, 1415, 1416).

    Solche weiteren Nachforschungen sind immer dann angezeigt, wenn die Person des im Brief Eingetragenen nicht mit der des Veräußerers übereinstimmt oder weitere Umstände der Veräußerung zweifelhaft sind (BGH NJW 1991, 1415, 1416; BGH WM 1975, 362, 363).

    Von wesentlicher Bedeutung für das Vorliegen einer solchen Verdachtsituation können insbesondere die Veräußerungssituation und ein offenkundig günstiger Preis sein (vgl. BGH NJW 1991, 1415, 1417).

  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05
    Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall sich hätte aufdrängen müssen (BGH NJW 2005, 1365, 1366; BGH NJW 1994, 2022).

    Im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufes hat sich der Erwerber allerdings zumindest den Kraftfahrzeugbrief vorlegen zu lassen, um sich anhand dessen davon zu überzeugen, dass der Verkäufer verfügungsbefugt ist (BGH NJW 2005, 1365, 1366; BGH NJW 1996, 2226, 2227; BGH NJW 1991, 1415, 1416).

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05
    Solche weiteren Nachforschungen sind immer dann angezeigt, wenn die Person des im Brief Eingetragenen nicht mit der des Veräußerers übereinstimmt oder weitere Umstände der Veräußerung zweifelhaft sind (BGH NJW 1991, 1415, 1416; BGH WM 1975, 362, 363).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05
    Im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufes hat sich der Erwerber allerdings zumindest den Kraftfahrzeugbrief vorlegen zu lassen, um sich anhand dessen davon zu überzeugen, dass der Verkäufer verfügungsbefugt ist (BGH NJW 2005, 1365, 1366; BGH NJW 1996, 2226, 2227; BGH NJW 1991, 1415, 1416).
  • OLG Schleswig, 26.01.1984 - 5 U 69/82

    Gutgläubiger Erwerb; Fahrzeug ; Fahrzeugbrief; Identität; Veräußerer; Juristische

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05
    Das Oberlandesgericht Schleswig hat in einer Entscheidung vom 26. Januar 1984 (DAR 1985, 26, 27) hinsichtlich einer vergleichbaren Erwerbssituation ausgeführt, der Erwerber dürfe sich in einem solchen Fall nicht damit begnügen, dass eine Übereinstimmung nicht gegeben sein könne, weil bei einer als Eigentümerin eingetragenen juristischen Person ein für sie handelnder Veräußerer nur in Form einer natürlichen Person in Erscheinung treten könne.
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Zwar gebietet der Straßenverkauf im Gebrauchtwagenhandel besondere Vorsicht, weil er erfahrungsgemäß das Risiko der Entdeckung eines gestohlenen Fahrzeugs mindert (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310; vgl. auch OLG Schleswig, NJW 2007, 3007, 3008).
  • OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 8 U 170/10

    Gutgläubiger Erwerb einen unterschlagenen Fahrzeugs - Nachforschungspflicht des

    So besteht nach der Rechtsprechung eine weitere Nachforschungspflicht des Erwerbers bei erkennbarer Fälschung des Fahrzeugbriefes (BGH, DAR 1966, 299; KG, MDR 2003, 1350; OLG Schleswig, NJW 2007, 3007).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 2 U 72/16

    Gutgläubiger Eigentumserwerb: Rechtliches Interesse an der Feststellung des

    Schreibfehler, Auslassungen usw. sind auch in amtlichen Dokumenten nicht unüblich (vgl. OLG Schleswig, NJW 2007, 3007, 3008; OLG Braunschweig, zfs 2012, 143, 144) und können selbst in weitgehend automatisierten Verfahren zur Ausstellung von behördlichen Bescheinigungen o.ä.
  • OLG Schleswig, 07.04.2017 - 17 U 6/17

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs: Rechtsschutzbedürfnis für

    Umstände, die geeignet sind, insoweit weitere Nachforschungen nahezulegen, sind etwa Ungereimtheiten im gesamten Verlauf des Geschäfts, ein sehr günstiger Verkaufspreis (siehe bereits BGH, Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 331/86 -, NJW-RR 1987, 1456 ff., bei juris, Rn. 19, 24 ff.), aber auch bereits die Situation des "Straßenverkaufs" selbst, jedenfalls bei auffälligem Verlauf (BGH, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 92/12 -, NJW 2013, 1946 f., bei juris Rn. 15; vgl. auch OLG Schleswig, Urteil vom 1. September 2006 - 14 U 201/05 -, NJW 2007, 357 ff., bei juris Rn. 19), eine Situation, die deshalb spezifische Risiken aufweist, weil sie naturgemäß das Risiko der Entdeckung eines entwendeten Fahrzeugs mindert (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 a.aO., bei juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 28 U 2/10

    Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei

    Ein offenkundig günstiger Preis ist geeignet, grobe Fahrlässigkeit des Erwerbers zu begründen (OLG Schleswig, NJW 2007, 3007, 3008; MünchKomm-BGB/Oechsler, aaO, § 932 Rn. 48, 56).
  • OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 14/14

    Kein gutgläubiger Erwerb eines wertvollen Sportwagens wegen offensichtlich

    Hinzu tritt, dass der Verkäufer vorliegend auf eine schnelle Abwicklung des Kaufs gedrängt hat (vgl. Urteil des OLG Schleswig v. 01.09.2006, Az.: 14 U 201/05, NJW 2007, 3007; Oechsler in: MünchKomm BGB, 6. Aufl. 2013, § 932, Rn. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht