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   BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06   

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BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06 (https://dejure.org/2007,722)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2007 - 9 AZR 482/06 (https://dejure.org/2007,722)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 (https://dejure.org/2007,722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsklausel in einem Darlehensvertrag als arbeitsvertragliche Vereinbarung; Gewährung eines unverzinslichen Darlehens für Studiengebühren durch einen Arbeitgeber; Wirksamkeit einer vertraglichen Rückzahlungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 306; ; BGB § 307; ; BGB § 310

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 305 § 306 § 307 § 310
    AGB-Inhaltskontrolle; Ausbildungskosten; Rückzahlungsklausel - Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlungspflicht für Fortbildungskosten bei zu weit gefasster Fortbildungsvereinbarung

  • vertriebsrecht-blog.de (Leitsatz)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Der Anspruch auf Rückzahlung von vom Arbeitgeber gewährten Ausbildungskosten hängt vom Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3018
  • NZA 2007, 748
  • JR 2008, 175
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Solche Rückzahlungsklauseln, die eine Rückzahlungspflicht auch für Fälle vorsehen, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst wurde (zB betriebsbedingte Kündigung, Kündigung des Arbeitnehmers wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers) sind nach der Rechtsprechung des Senats unwirksam, weil durch sie der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, mit eingehender Begründung).

    Im Gegensatz zu dieser am konkreten Einzelfalle ausgerichteten Rechtsprechung beruht nunmehr die zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehörende Inhaltskontrolle auf einer typisierenden Betrachtung einer Klausel, die ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten der Vertragsparteien und des konkreten Einzelfalles vorzunehmen ist (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -).

    Anderenfalls liefen das Benachteiligungsverbot und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB weitgehend ins Leere (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -).

    Grundsätzlich sind die Gerichte jedoch weder zu einer geltungserhaltenden Reduktion unwirksamer Klauseln berechtigt noch dazu, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klauselfassung zu setzen, die der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt haben würde, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel bekannt gewesen wäre (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen).

    Nicht entscheidungserheblich war daher, dass der Widerbeklagte durch seine eigene Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - aaO).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Im Gegensatz zu dieser am konkreten Einzelfalle ausgerichteten Rechtsprechung beruht nunmehr die zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehörende Inhaltskontrolle auf einer typisierenden Betrachtung einer Klausel, die ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten der Vertragsparteien und des konkreten Einzelfalles vorzunehmen ist (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -).

    Anderenfalls liefen das Benachteiligungsverbot und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB weitgehend ins Leere (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Wird ein Text in mindestens drei Fällen zur Grundlage von Vertragsbedingungen gemacht, ist das Merkmal "vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen" iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen; BGH 3. April 1998 - V ZR 6/97 - NJW 1998, 2600).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Das steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Achten Senats vom 18. August 2005 (- 8 AZR 65/05 - AP BGB § 336 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 6).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Vielmehr wird eine sprachlich und inhaltlich teilbare Klauselfassung vorausgesetzt, die ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden kann (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - BAGE 114, 97).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Im Übrigen hat auch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung vor Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB am 1. Januar 2002 noch unter Geltung der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG Rückzahlungsklauseln für in Form von Darlehen geleistete Studiengebühren oder Ausbildungskosten dem arbeitsrechtlichen Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln unterzogen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 -BAGE 97, 333; 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 - BAGE 78, 164).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Im Übrigen hat auch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung vor Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB am 1. Januar 2002 noch unter Geltung der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG Rückzahlungsklauseln für in Form von Darlehen geleistete Studiengebühren oder Ausbildungskosten dem arbeitsrechtlichen Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln unterzogen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 -BAGE 97, 333; 26. Oktober 1994 - 5 AZR 390/92 - BAGE 78, 164).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Wird ein Text in mindestens drei Fällen zur Grundlage von Vertragsbedingungen gemacht, ist das Merkmal "vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen" iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen; BGH 3. April 1998 - V ZR 6/97 - NJW 1998, 2600).
  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 19 Sa 1958/05

    Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Die Revision des Beklagten und Widerklägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. März 2006 - 19 Sa 1958/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
    Dies galt ebenso für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    cc) Soweit nach den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht im Rahmen des § 242 BGB bei zu weit gefassten Klauseln jeweils geprüft wurde, ob der Arbeitnehmer im konkreten Fall schutzwürdig ist, bleibt hierfür bei der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB kein Raum (vgl. für zu weit gefasste Rückzahlungsklauseln bei Ausbildungskosten: BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14 und 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19).

    Unwirksame Klauseln sind grundsätzlich nicht auf einen mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbarenden Regelungsgehalt zurückzuführen (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).

    Anderenfalls liefen das Benachteiligungsverbot und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB weitgehend ins Leere (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - aaO, mwN).

    Eine durch den Wegfall der unwirksamen Klausel entstandene Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wenn dispositives Gesetzesrecht für den betreffenden Regelungssachverhalt nicht zur Verfügung steht und ein ersatzloser Wegfall der unwirksamen Klausel unverhältnismäßig in die Privatautonomie eingreifen und keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragspartner Rechnung tragende Lösung bieten würde (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 -BAGE 113, 140; 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Unwirksame Klauseln sind grundsätzlich nicht auf einen mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbarenden Regelungsgehalt zurückzuführen (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).

    Anderenfalls liefen das Benachteiligungsverbot und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB weitgehend ins Leere (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - aaO mwN).

    Eine durch den Wegfall der unwirksamen Klausel entstandene Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, wenn dispositives Gesetzesrecht für den betreffenden Regelungssachverhalt nicht zur Verfügung steht und ein ersatzloser Wegfall der unwirksamen Klausel unverhältnismäßig in die Privatautonomie eingreifen und keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragspartner Rechnung tragende Lösung bieten würde (vgl. BAG II. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - BAGE 113, 140; 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; zum Vertrauensschutz bei Altverträgen vgl. auch Stoffels NZA 2005, 726).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Die auf dieser Grundlage entwickelten Kriterien sind auch im Rahmen der Prüfung nach § 307 Abs. 1 BGB heranzuziehen (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 a der Gründe, BAGE 118, 36).
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