Rechtsprechung
   BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3530
BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07 (https://dejure.org/2007,3530)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.2007 - 1 BvR 685/07 (https://dejure.org/2007,3530)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 2007 - 1 BvR 685/07 (https://dejure.org/2007,3530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur wirksamen Zustellung bei Abwesenheit ohne gebotene Vorsorge

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines streitigen Endurteils bei Nichterscheinen einer Partei nach § 495a Zivilprozessordnung (ZPO); Verhältnis von § 495a Zivilprozessordnung (ZPO) zu §§ 331 ff., 251a Zivilprozessordnung (ZPO); Pflicht eines Verfahrensbeteiligten zur Kontrolle des Posteingangs und zur ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anwalt muss einen nur außergerichtlich auftretenden späteren Prozessbevollmächtigten nicht im Passivrubrum angeben, Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 19 Bas. 4, 20 Abs. 2 und 3, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 495a; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Benennung des gegnerischen Anwalts in der Klage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07
    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen diese Teilhabe in effektiver Form gewährleisten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 89, 28 ).

    Die den Fachgerichten obliegende Anwendung des zur Durchsetzung des Gehörsanspruches ergangenen einfachen Rechtes ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht hinzunehmen, sofern sie den grundrechtlich garantierten Gehalt des Gehörsrechtes nicht berührt (BVerfGE 60, 305 ).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07
    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. BVerfGE 41, 332 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, S. 847).

    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 34, 154 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07
    103 Abs. 1 GG verlangt, dass dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten die Gelegenheit gegeben wird, Kenntnis von allen verfahrensbedeutsamen Vorgängen zu erlangen, sich hierzu zu äußern und damit Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis zu nehmen (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ).

    Nimmt die beklagte Partei diese Mitwirkungsmöglichkeit zurechenbar nicht wahr, so begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Prozessrecht hieran ungünstige Folgen bis hin zum endgültigen Prozessverlust knüpft (vgl. BVerfGE 54, 117 ; 67, 39 [Präklusion]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. März 1993, 1 BvR 129/83 -, NJW 1993, S. 2864 [Endurteil im schriftlichen Verfahren]).

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger (Anschluss an BVerfG, 7. August 2007, 1 BvR 685/07, NJW 2007, 3486, 3488).

    Sie kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners erfolgen, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben haben (Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, aaO; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 1; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488; BayVerfGH, NJW 1994, 2280, 2281; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 822, 823; OLG Köln, OLGR 1992, 302, 303; MünchKommZPO/Häublein, aaO; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rn. 9; Zöller/Stöber, aaO Rn. 7; Musielak/Wolst, aaO Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Kessen, aaO Rn. 4).

  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 111/13

    Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im

    Ob in diesem Verfahren der Erlass eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung zulässig und geboten ist (dagegen MünchKommZPO/Deubner 4. Aufl. § 495 a Rn. 45; dafür Peglau NJW 1997, 2222; vgl. auch BVerfG NJW 2007, 3486), kann hier offen bleiben.
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht:

    Die Zustellung ist aber unwirksam, wenn eine Vollmacht nicht besteht oder ihr Umfang die Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks nicht abdeckt (vgl. MünchKommZPO/Häublein, aaO Rn. 3 f.; Roth in Stein/Jonas, ZPO, aaO Rn. 4; Rohe in Wieczorek/Schütze, aaO Rn. 15; Zöller/Stöber, aaO Rn. 4; sowie zu § 172 ZPO: BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 997 Rn. 13, 15; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488).

    Denn die unzutreffende Benennung des Adressaten darf nicht zu Lasten des Beklagten gehen (vgl. MünchKommZPO/Häublein, aaO Rn. 3; § 172 Rn. 6 sowie zu § 172 ZPO: BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 997 Rn. 13, 15; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488).

  • AG Remscheid, 01.04.2015 - 8 C 359/14

    Abrechnung, Gebührenvorschriften

    Die Vorschrift befreit das Amtsgericht in ihrem Anwendungsbereich von der Bindung an die Voraussetzungen der §§ 331 ff. ZPO und § 251a ZPO und rechtfertigt den Erlass eines streitigen Endurteils im Fall der Säumnis einer Partei oder im Fall der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Anzeige der Verteidigungsbereitschaft (BVerfG, Beschluss vom 7.8.2007, AZ: 1 BvR 685/07, NJW 2007, S. 3486, 3487; LG Essen, Urteil vom 30.10.1992, AZ: 1 S 260/92, NJW-RR 1993, S. 576; AG Ahrensburg, AZ: 9 C 128/96, Urteil vom 12.4.1996, NJW 1996, S. 2516, 2517).

    Veranlasst das Amtsgericht - wie vorliegend geschehen - die Zustellung der Klage, setzt es eine angemessene Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und weist es zuvor auf die Möglichkeit, ein streitigen Endurteils im Fall der fehlenden Anzeige der Verteidigungsbereitschaft zu erlassen, hin, so hat es in verfassungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich das Seinige getan, um der beklagten Partei eine Teilhabe an dem Verfahren zu eröffnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.8.2007, AZ: 1 BvR 685/07, NJW 2007, S. 3486, 3487).

  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • BGH, 11.07.2019 - IX ZR 345/18

    Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung einer

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 mwN; NJW 2013, 592 f mwN).

    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f mwN).

  • OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11

    Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

    Er bleibt aber für seine bestrittene Behauptung beweisfällig (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 1 BvR 685/07).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Soweit sich das LSG auf den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 7.8.2007 (1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486) und den Beschluss des BSG vom 14.11.2008 (B 12 KR 82/07 B - Juris) beruft, gilt nichts anderes.

    Für eine derartige Wahrscheinlichkeitsaussage benötigt der Verfahrensbeteiligte konkrete Anhaltspunkte, wie zB einen bereits zurückliegenden Verkündungstermin (BGH Beschluss vom 24.7.2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143) , die Anhängigkeit eines Eilverfahrens (vgl Keller, aaO, § 67 RdNr 7a) , das Scheitern von Vergleichsverhandlungen und der Ablauf einer zuvor gesetzten Zahlungsfrist (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.8.2007 - 1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486) oder die Information über eine beabsichtigte baldige Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung.

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; erstinstanzliche Entscheidung hierüber knapp einen

    In der Entscheidung vom 7. August 2007 (NJW 2007, 3486/3487 f.) hat das Bundesverfassungsgericht zu der Frage, was von einer Person erwartet werden kann, die sich - wie der Antragsteller - vorübergehend nicht in ihrer ständigen Wohnung aufhält, ausgeführt:.

    Ausgehend von diesen Erwägungen hat es das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 7. August 2007 (a.a.O.) zu Lasten des dortigen Beschwerdeführers, der knapp einen Monat lang von seiner Wohnung abwesend gewesen war, gewertet, dass er keine Vorsorge zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ergriffen hatte, obwohl er davon ausgehen musste, mit einer zivilgerichtlichen Klage überzogen zu werden, da ihm ein Dritter diesen Schritt angekündigt hatte und außergerichtliche Verhandlungen gescheitert waren.

    Erst recht muss sich vor diesem Hintergrund eine Person die schuldhafte Vernachlässigung wohlverstandener eigener Belange entgegenhalten lassen, die nicht nur - wie in dem vom Bundesverfassungsgericht am 7. August 2007 (a.a.O.) entschiedenen Fall - passiv mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen wird, sondern die - wie der Antragsteller - selbst einen Rechtsstreit eingeleitet hat.

  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Ist ein Zustellungsempfänger an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (Nichtannahmebeschluss vom 07. August 2007 - 1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486-3488 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2017 - L 7 SO 273/17

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

  • BVerfG, 06.12.2018 - 1 BvR 875/18

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Garantie effektiven Rechtsschutzes

  • BSG, 14.11.2008 - B 12 KR 82/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2009 - L 13 AL 4617/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Ablehnung eines Richters - Besorgnis

  • LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23

    Kein unzulässiges forum-shopping bei unterschiedlichen Streitgegenständen

  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis -

  • AG Essen, 01.12.2017 - 138 C 353/17

    Werkvertrag wegen Wuchers sittenwidrig: Unternehmer erhält übliche Vergütung!

  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

  • LAG Nürnberg, 08.05.2009 - 2 Ta 36/09

    Benennung der Prozessbevollmächtigten durch die Gegenpartei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2019 - 19 A 3700/18

    Obliegenheit des Asylbewerbers bezüglich der Empfangskontrolle von

  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein im Verfahren nach § 495a ZPO

  • LG Osnabrück, 07.03.2012 - 2 S 531/11

    Wiedereinsetzung: Vorkehrungen einer Privatperson bei längerer Abwesenheit

  • BSG, 27.07.2021 - B 14 AS 151/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 147/21 B v. 27.07.2021

  • BSG, 27.07.2021 - B 14 AS 149/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 147/21 B v. 27.07.2021

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 4730/09
  • VG München, 20.09.2012 - M 1 S 12.3898

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 87/06 B
  • BSG, 27.07.2021 - B 14 AS 150/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 14 AS 147/21 B v. 27.07.2021

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.12.2008 - 14 T 10191/08
  • AG Bad Urach, 02.08.2013 - 1 C 310/13

    Privatkreditvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgelt-Klausel

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 KR 3521/11
  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.5168

    Klagefrist versäumt; keine Wiedereinsetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht