Rechtsprechung
OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern
, S. 56
BGB §§ 1897, 1908 b Abs. 1
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen macht Betreuer nicht ungeeignet - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1897, 1908 b Abs. 1
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen macht Betreuer nicht ungeeignet - bundesanzeiger-verlag.de
Eignung eines Betreuers - Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Geeignetheit eines Betreuers, Einstellung der Sondenernährung, Lebenserhaltende Maßnahmen: Mutmaßlicher Wille des Betroffenen
- Judicialis
BGB § 1908b Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b Abs. 1
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei mutmaßlichem Willen des Betreuten - unterlassene Einschaltung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlicher Einstellung der Sonderernährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch ein Betreuer kann lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entlassung eines Betreuers nach Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen; Unterlassene Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor Einstellung der Sonderernährung als Pflichtverstoß des Betreuers; Möglichkeit der Überprüfung der ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bruder als Betreuer entlassen Lebenserhaltende Maßnahmen für die Schwester abgebrochen
Verfahrensgang
- AG Altötting - XVII 394/02
- LG Traunstein, 07.12.2006 - 4 T 4138/06
- OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3506
- DNotZ 2007, 625
- FGPrax 2007, 84
- FamRZ 2007, 1128
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09
Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der …
In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507;… Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507;… Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).
Allein die ablehnende Haltung der Beteiligten zu 2. zu lebensverlängernden Maßnahmen, wie sie von ihr im Vorverfahren und auch jetzt im Streitfall zum Ausdruck gebracht worden sind, führt nicht notwendig zu ihrer Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436; OLG München, NJW 2007, 3506, 3507).
Darüber hinaus wird aufzuklären sein, ob der Sachverständige Prof. Dr. B. der behandelnde Arzt der Betroffenen war und die lebensverlängernde Behandlung nicht nur gegenüber dem Vormundschaftsgericht, sondern auch gegenüber der Beteiligten zu 2. angeboten hat oder nicht, da ansonsten kein Grund für die Entlassung der Beteiligten zu 2. als Betreuerin gegeben war (vgl. OLG München NJW 2007, 3506 ff.).
- AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde, …
Denn diese, verstanden als das fachliche Urteil über den Wert oder Unwert einer medizinischen Behandlungsmethode in ihrer Anwendung auf den konkreten Fall, begrenzt den ärztlichen Heilauftrag (BGH, FGPrax 2003, 161 (166); OLG München, FGPrax 2007, 84 (85); Kutzer, FPR 2004, 683 (685)). - OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der …
Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07;… Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).