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   BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05   

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BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05 (https://dejure.org/2006,2440)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 2 BvR 677/05 (https://dejure.org/2006,2440)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 (https://dejure.org/2006,2440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 4 Abs. 1 und 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 176 GVG
    Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der Hauptverhandlung); Glaubens- und Bekenntnisfreiheit; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz (Willkürverbot); Rechtsstaatsprinzip; Demokratieprinzip (Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Verstoß ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 4 Abs 1 und 2 durch pauschales Kopftuchverbot in Gerichtsverhandlungen ohne Prüfung einer konkreten Störung der Sitzung unter Beachtung grundrechtlicher Positionen der von der Anordnung betroffenen Person

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer sitzungspolizeilichen Verfügung gegenüber einem Gerichtsbesucher; Tragen eines Kopftuchs während einer Gerichtsverhandlung aus religiösen Gründen; Zweck und Umfang sitzungspolizeilicher Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, 2 Art. 3 Abs. 1; GVG § 176
    Verbot des Tragens von Kopfbedeckungen in einer Hauptverhandlung in Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter des Angeklagten trägt Kopftuch und wird deshalb vom Jugendrichter vor die Tür gesetzt!

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Tragen eines Kopftuchs in öffentlicher Gerichtsverhandlung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.8.2006)

    Prinzipielles Kopftuchverbot im Gerichtssaal ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 56
  • NVwZ 2007, 576 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1358
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 89, 1 ) und des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (vgl. BVerfGE 108, 282 ) sind geklärt.

    Unter anderem kann es - wie das Bundesverfassungsgericht auch schon entschieden hat (vgl. BVerfGE 108, 282 ) - Ausdruck von Religionsausübung sein, womit es den Schutz des Art. 4 GG genießt.

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Daneben trägt die Maßnahme der besonderen Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen als Bestandteil sowohl des Rechtsstaatsprinzips wie des Demokratieprinzips (vgl. BVerfGE 103, 44 ) nicht ausreichend Rechnung.
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Da die Verfassungsbeschwerde überwiegend Erfolg hat, hat das Land Berlin der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ).
  • BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 733/94

    Fotografierverbot in und vor einem Sitzungssaal - Pressefreiheit und Freiheit der

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und damit auch zur Wahrung äußerer Formen (vgl. Wickern, in: Löwe/Rosenberg, Strafprozessordnung, 25. Aufl. 2003, § 176 GVG Rn. 16), wozu auch das Tragen angemessener Kleidung gehören kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 1966 - 1 BvR 441/96 -, zit. in DRiZ 1966, S. 356; OLG Karlsruhe, NJW 1977, S. 311, 312), hat der Vorsitzende die erforderlichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 733/94 -, NJW 1996, S. 310; Albers, a.a.O., Rn. 3; Wolf, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2001, § 176 GVG Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.1976 - 1 Ss 254/76
    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und damit auch zur Wahrung äußerer Formen (vgl. Wickern, in: Löwe/Rosenberg, Strafprozessordnung, 25. Aufl. 2003, § 176 GVG Rn. 16), wozu auch das Tragen angemessener Kleidung gehören kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 1966 - 1 BvR 441/96 -, zit. in DRiZ 1966, S. 356; OLG Karlsruhe, NJW 1977, S. 311, 312), hat der Vorsitzende die erforderlichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 733/94 -, NJW 1996, S. 310; Albers, a.a.O., Rn. 3; Wolf, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2001, § 176 GVG Rn. 9).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Es liegt in der Natur der Sache, dass gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen - es sei denn, sie entfalten, wie bei einer mehrtägigen Verhandlung, über einen längeren Zeitraum hinweg Wirkung - um Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht nicht rechtzeitig nachgesucht werden kann (vgl. zu entsprechenden Sachlagen BVerfGE 9, 89 ; 52, 223 ).
  • BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Eine solche generelle Missachtung von Grundrechten, die sich in einer gefestigten Gerichtspraxis ausdrücken kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1999 - 1 BvR 1287/99 -, NJW 2000, S. 944, 945), steht hier im Raum.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 89, 1 ) und des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (vgl. BVerfGE 108, 282 ) sind geklärt.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung unter anderem dann, wenn sie auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BGH, 11.02.1998 - 3 StE 7/94

    Gerichtsflur

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • OLG Celle, 02.08.2021 - 2 Ws 230/21

    Sitzungspolizeiliche Verfügung zum Nachweis eines Corona-Schnelltests vor Zutritt

    Die Regelung des § 176 Abs. 1 GVG ermächtigt - als "sitzungspolizeiliche Generalklausel" (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006, 2 BvR 677/05, juris) - zu allen Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten und gesetzesmäßigen Ablauf der Sitzung zu gewährleisten (Kissel/Mayer, GVG § 176 Rn. 13; KK-StPO/Diemer, GVG § 176 Rn. 1; Löwe-Rosenberg/Wickern, GVG § 176 Rn. 1).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 , jeweils zu § 176 GVG).
  • VG Gera, 20.02.2013 - 2 K 267/12

    Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" durch einen Stadtrat

    Dies gilt ohne Weiteres jedenfalls dann, wenn ein solcher Ausschluss bloß angedroht wurde, aber noch nicht erfolgt ist bzw. der Betroffene mit einem solchen Ausschluss auf Grund eines konkreten Vorfalls zu rechnen hat (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 - NJW 2007, 56, zitiert nach juris; VG Neustadt, Urteil vom 8. März 2007 - 4 K 1881/06.NW - zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06

    Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig

    Von einem - das Rechtschutzinteresse entfallen lassenden (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006 - 6 K 1589/05.KO -, NVwZ-RR 2006, 717) - freien Entschluss des Klägers kann bei diesen Gegebenheiten keine Rede sein (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, 56).
  • AG Bochum, 02.07.2013 - 68 C 60/13

    37 km entfernte Werkstatt ist nicht mühelos erreichbar!

    Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
  • AG Bochum, 26.01.2016 - 68 C 342/15

    Grundsätze zur Berechnung des ersatzfähigen Schadens nach einem Verkehrsunfall

    Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
  • AG Bochum, 13.12.2016 - 68 C 291/16
    Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
  • AG Bochum, 03.06.2008 - 68 C 79/08
    Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
  • AG Bochum, 22.04.2021 - 66 C 232/20
    Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
  • SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11
    Für den konkreten Fall des Tragens eines Vollgesichtsschleiers im Gerichtssaal gilt daher, dass eine Ungebühr und damit eine Störung der Sitzung nicht vorliegt, wenn das Tragen des Schleiers lediglich aus religiösen Gründen erfolgt und auszuschließen ist, dass mit ihm zugleich Missachtung gegenüber der Richterbank oder anderen Anwesenden ausgedrückt werden soll (vgl. Kissel/KM., a.a.O., § 175 Rdnr. 8) und solange der Beteiligte als Person identifizierbar bleibt (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006, Az. 2 BvR 677/05).
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