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   OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06   

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https://dejure.org/2006,544
OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06 (https://dejure.org/2006,544)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2006 - 28 U 84/06 (https://dejure.org/2006,544)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2006 - 28 U 84/06 (https://dejure.org/2006,544)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • LawCommunity.de

    Kein Anscheinsbeweis für Identität des Käufers bei eBay-Kauf

  • JurPC

    BGB §§ 145 ff., 164 ff.
    Anscheinsbeweis bei Vorliegen einer mit Passwort gekennzeichneten eBay-Kaufbestätigung

  • aufrecht.de

    Kein Beweis für Kaufvertrag durch Vorlage der eBay-Verkausbestätigung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachweis der Annahme des Angebots bei eBay

  • nomos.de PDF, S. 36

    Beweislast für die Abgabe eines Gebots im Rahmen eines ebay-Kaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis des Zustandekommens eines Kaufvertrags bei Ebay-Auktionen; Eingabe des Passworts bei Abschluss eines Kaufvertrags über Ebay als Anscheinsbeweis für die Käufereigenschaft; Zweifel an der sicheren Verwendung eines geheimen Passworts bei Ebay-Auktionen; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion - Beweislast für die Abgabe eines Gebots

  • kanzlei.biz

    Verkäufer muss den Kauf bei eBay nachweisen

  • info-it-recht.de

    Nur die eBay-Verkausbestätigung ist kein Beweis für einen Kaufvertrag

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 445; ; ZPO § 448; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 2; ; BGB § 433

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433
    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das Internet-Auktionshaus "e-Bay"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EBay-Kaufbestätigung als Annahme des Kaufangebotes? - eBay-Recht

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Beweislast für die Abgabe eines Gebots bei eBay

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    EBay-Verkauf mit Risiko - Angeblicher Käufer weiß von nichts und muss auch nicht zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Internetauktion

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Achtung Verkäufer: Beweis für eBay-Gebot schwierig

  • beck.de (Leitsatz)

    Beweislast für Vertragsabschluss bei eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei Internetauktion

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ebay: Verkäufer muss Verkauf beweisen, wenn der Käufer den Kauf bestreitet - Verwender des Passworts muss nicht zwingend ursprünglicher Inhaber des Passworts sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 611
  • MMR 2007, 449
  • ZUM 2007, 395
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03

    Darlegungs- und Beweislast des Internetversteigerers beim Zustandekommen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 16/02

    Computerrecht: Vertragsschlüsse im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Eine Anscheinsvollmacht liegt sodann vor, wenn der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BGH NJW 1981, 1728; 1998, 1854; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 173 Rn. 13).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2002, 2325; NJW-RR 2004, 1275, 1277; LM § 167 NR. 4, 13).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Die Beweislast dafür, dass der Beklagte das "Kaufgebot" vom 20.10.2005 abgegeben und dadurch den Vertrag (i.S.d. §§ 145 ff. BGB, vgl. dazu allgemein BGH NJW 2002, 363, Deutsch, MMR 2004, 586) angenommen hat, wobei das Einstellen des Warenangebots als verbindliches Angebot zu werten wäre (vgl. OLG Oldenburg NJW 2005, 2566), liegt nach allgemeinen Regeln beim Kläger.
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Eine Parteivernehmung ist danach nur zulässig und geboten, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller Beweismittel eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der umstrittenen Behauptung erbracht hat und das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung seiner restlichen Zweifel erwartet (BGH NJW 1990, 1721; 1994, 320, 321; NJW-RR 1991, 983; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 448 Rn. 4).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Die Beweislast dafür, dass der Beklagte das "Kaufgebot" vom 20.10.2005 abgegeben und dadurch den Vertrag (i.S.d. §§ 145 ff. BGB, vgl. dazu allgemein BGH NJW 2002, 363, Deutsch, MMR 2004, 586) angenommen hat, wobei das Einstellen des Warenangebots als verbindliches Angebot zu werten wäre (vgl. OLG Oldenburg NJW 2005, 2566), liegt nach allgemeinen Regeln beim Kläger.
  • OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92

    Unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses; Btx-Teilnehmer; Haftung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Sodann kann eine Schadensersatzhaftung des Beklagten auch nicht aus einer fahrlässigen Ermöglichung der Verwendung des Passworts - so wie es etwa das AG Bremen (in: NJW 2006, 518) unter Bezugnahme auf ein Urteil OLG Oldenburg (in: NJW 1993, 1400 betr. Inanspruchnahme von Bildschirmtextleistungen) angenommen hat - hergeleitet werden.
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05

    Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06
    Sodann kann eine Schadensersatzhaftung des Beklagten auch nicht aus einer fahrlässigen Ermöglichung der Verwendung des Passworts - so wie es etwa das AG Bremen (in: NJW 2006, 518) unter Bezugnahme auf ein Urteil OLG Oldenburg (in: NJW 1993, 1400 betr. Inanspruchnahme von Bildschirmtextleistungen) angenommen hat - hergeleitet werden.
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

  • LG Köln, 27.10.2005 - 8 O 15/05

    Kein Anscheinsbeweis für Identität des Käufers bei eBay-Kauf

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

  • LG Köln, 07.05.1992 - 34 S 263/91
  • LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00

    Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion

  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93

    Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung;

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Dies gilt auch für Geschäfte, die über das Internet abgewickelt werden (OLG München, aaO S. 1328 f.; OLG Köln, NJW 2006, 1676; OLG Hamm, NJW 2007, 611, 612; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 164 Rn. 10 f., § 172 Rn. 18).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum wird die Frage unterschiedlich beurteilt, ob derjenige, der als Inhaber eines online geführten Kontos die für dessen Nutzung erforderlichen Zugangsdaten einem Dritten überlässt oder diesem die Nutzung der Daten immerhin ermöglicht, für die von dem Dritten vorgenommene bestimmungswidrige Nutzung des Kontos nach Rechtsscheingrundsätzen haftet (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676, 1677; OLG Hamm NJW 2007, 611, 612; LG Bonn CR 2004, 218, 219 f. = MMR 2004, 179; LG Aachen CR 2007, 605 f.; AG Wiesloch CR 2008, 600, 601 = K&R 2008, 550 = MMR 2008, 626; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 172 Rdn. 18; Spindler/Weber in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, § 164 BGB Rdn. 8 ff.; Mankowski, CR 2007, 606 f.; Werner, K&R, 554 f.; Herresthal, K&R; 2008, 705, 706 ff.).

    Eine Haftung des Kontoinhabers soll insbesondere dann ausscheiden, wenn dieser das Handeln des Unberechtigten nicht zumindest hätte erkennen müssen (vgl. OLG Köln NJW 2006, 1676, 1677; OLG Hamm NJW 2007, 611, 612), der Geschäftsgegner von einem Eigengeschäft des Handelnden ausgeht (Werner, K&R 554, 555) oder den Missbrauch kennt oder fahrlässig nicht erkennt (Herresthal, K&R 705, 709).

  • OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09

    Es besteht kein Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines kaufvertraglichen

    Für ihn streitet auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass das über ein Zugangskonto bei X abgegebene Verkaufsangebot auch von dessen Inhaber abgegeben wurde (OLG Hamm, NJW 2007, 611; OLG Köln, OLGR 2002, 396; LG Bonn, CR 2004, 218).

    Nutzt ein Dritter ein nicht auf seinen Namen eingerichtetes Mitgliedskonto bei X, stellt sich das Einstellen einer solchen Versteigerung als ein Handeln unter fremdem Namen dar (OLG Hamm, NJW 2007, 611).

  • OLG Bremen, 21.06.2012 - 3 U 1/12

    Zurechnung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens eines Dritten im Rahmen von

    Dass die elektronische Erklärung von dem abgegeben worden ist, dessen Name oder Passwort verwandt worden ist, muss derjenige beweisen, der aus der Erklärung Rechte ableiten will (Palandt/Ellenberger, 70. Aufl., 2011, § 156 RN 3; OLG Hamm, NJW 2007, 611).

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (BGH NJW 2011, 2421 ff, 2422 m.w.N.; Hamm, NJW 2007, 611; vgl. auch Klein, MMR 2011, 447 ff., 450).

  • LG Dortmund, 23.12.2008 - 3 O 508/08

    Ebay- Kaufvertrag kommt mit dem tatsächlichen Anbieter der Ware zustande;

    Die diesbezüglich seitens des Landgerichts herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 16.11.2006 im Verfahren 28 U 84/06 sei deshalb nicht übertragbar, da im dortigen Fall gerade der Nachweis nicht gelungen sei, dass im Verantwortungsbereich des dortigen Bieters in dieser zurechenbarer Weise das Passwort genutzt worden sei.

    Insoweit gilt bereits das, was das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 16.11.2006, Aktenzeichen 28 U 84/06 (NJW 2007, 611) für den umgekehrten Fall der Zurechnung von Handlungen zu Lasten desjenigen, der auf eine Aktion geboten hat, ausgeführt hat.

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