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   BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05   

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https://dejure.org/2006,1164
BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05 (https://dejure.org/2006,1164)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2006 - III ZR 274/05 (https://dejure.org/2006,1164)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2006 - III ZR 274/05 (https://dejure.org/2006,1164)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 677, 1191
    Rückgriff des Verkäufers gegen den Käufer bei Inanspruchnahme aus der Finan-zierungsgrundschuld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    "Auch-fremdes Geschäft" i.S. der §§ 677, 683 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Rechtliche Einordnung gem. §§ 677 ff. BGB des Verhaltens des Verkäufers, wenn dieser eine Sicherheit für das Darlehen, durch das der Kaufpreis aufgebracht werden soll, stellt und zur Rückzahlung des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufwendungsersatz für Zwangsvollstreckungsabwendung

  • Judicialis

    BGB § 677

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Fremdgeschäftsführungswille und "objektiv fremdes Geschäft" bei Stellung einer Sicherheit; Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens beim "Auch-fremden" Geschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677
    Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die Kaufpreisfinanzierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehen - Objektives Geschäft des Käufers bei Sicherheitsstellung für Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verkäufer stellt Sicherheit für Kaufpreis-Darlehen: Käufer bleibt für Sicherheit verantwortlich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kaufpreisfinanzierung: Regress bei Sicherheitsübernahme durch Verkäufer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 63
  • MDR 2007, 285
  • WM 2007, 131
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
    Ein Anspruch aus § 683 Satz 1 BGB setzt weiter voraus, dass der Geschäftsführer das Geschäft auch subjektiv nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01 - NJW-RR 2004, 81, 82 jew. m.w.N.).

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).

  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
  • BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines anhaltenden PKW-Fahrers, der ein

    Auszug aus BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Auszug aus BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
    Ein Anspruch aus § 683 Satz 1 BGB setzt weiter voraus, dass der Geschäftsführer das Geschäft auch subjektiv nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01 - NJW-RR 2004, 81, 82 jew. m.w.N.).
  • RG, 11.10.1932 - II 58/32

    1. Kann der Verkäufer nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags wegen

    Auszug aus BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Bei derartigen Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Geschäftskreis eingreifen, wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188 Rn. 18; Senatsurteil vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der

    In diesen Fällen wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63 Rn. 15; vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61, BGHZ 40, 28 juris Rn. 14).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über

    Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (vgl. nur Senat, Urteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f und 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW-RR 2007, 63 Rn. 15, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f und 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, NJW 2009, 2590 Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 59/19

    Zur Fortwirkung eines "gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzichts", mit

    Den infolgedessen zu seinen Gunsten vermuteten Fremdgeschäftsführungswillen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63) hat die Klägerin nicht widerlegt; ihr Berufungsvorbringen, das eine Verkennung der Beweislast durch das Landgericht und eine infolgedessen unterlassene Beweisaufnahme beanstandet, geht deshalb an der Sache vorbei.
  • OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08

    Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs

    Hierbei sind je nach der Art des Geschäftes an den Fremdgeschäftsführungswillen unterschiedliche Anforderungen zu stellen, außerdem darf die gesetzliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 7 u. 10; NJW 2007, 63, Tz. 12 u. 14, zit. jeweils nach: juris).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch dem Dritten zugute kommt (vgl. BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860; NJW 2000, 72, 73; NJW 2007, 63, 64; jeweils m.w.N.).

    Für die Abgrenzung, ob der Geschäftsführer - beim zugleich eigenen und fremden Geschäft - neben der Wahrung eigener Interessen zugleich (auch) mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt, wird zugunsten einer dahingehenden Vermutung insbesondere darauf abzustellen sein, ob und inwieweit das Interesse des Anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (vgl. BGH, NJW 2000, 72 Tz. 9-10; NJW 2007, 63 Tz. 10-14, zit. jeweils nach: juris; Palandt/Sprau, a.a.O.).

  • LG Bonn, 02.07.2009 - 8 S 122/09

    Geschäftsführung ohne Auftrag; Bestattungskosten; Familienangehörige

    Da die Organisation der Beerdigung für die Klägerin ein ausschließlich fremdes Geschäft war, wird ihr Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH NJW 2007, 63).
  • OLG Hamburg, 16.06.2021 - 13 U 226/20

    Ansprüche aus der Abwicklung eines Zwangsversteigerungsverfahrens

    Die Beklagte beruft sich auf die Entscheidung des BGH vom 2.11.2006, III ZR 274/05, und meint, die dortigen Erwägungen seien auch hier einschlägig.

    Die von der Beklagten hierzu zitierte Entscheidung des BGH vom 2.11.2006, III ZR 274/05, gibt insoweit nichts für die Beklagte her.

  • OLG Hamm, 15.02.2018 - 2 UF 183/17

    Auslegung einer Scheidungsfolgenvereinbarung hinsichtlich der Beiträge für eine

    Die Zahlung der laufenden Versicherungsbeiträge erfolgte zumindest auch im Interesse des Antragstellers, was ausreichend ist (vgl. BGH, NJW 2007, 63, Tz. 6).
  • OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 12 U 69/09

    Schadensersatz wegen Beschädigung einer Wasserleitung bei Erdarbeiten:

    Der Wille, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wird grundsätzlich vermutet, insbesondere wenn das Interesse des anderen an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht (BGH NJW 2007, 63 m.w.N.).
  • LG München I, 13.11.2014 - 36 S 28109/13

    Kamin, Rechtswidriger Einbau

    Hierfür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; vielmehr muss der Wille, ein solches Geschäfts für einen anderen zu führen, nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung getreten sein (BGH, NJW 2009, 2590 ff.; BGH, NJW 2003, 3193 ff.; BGH, NJW 2007, 63, 64; vgl. dazu auch Palandt/Sprau, BGB, 73. Auflage, § 677, Rdnr. 3 ff.).
  • OLG Rostock, 20.06.2008 - 1 U 90/08

    Bürgschaft: Verjährung des Ausgleichsanspruches eines Mitbürgen

  • AG Bonn, 13.05.2009 - 11 C 404/08
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