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   BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06   

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https://dejure.org/2006,90
BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06 (https://dejure.org/2006,90)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06 (https://dejure.org/2006,90)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06 (https://dejure.org/2006,90)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    AGB-Klausel zur Verjährung der Gewährleistungsansprüche ohne Ausnahmeregelung

  • webshoprecht.de

    AGB-Klausel zur Verjährung der Gewährleistungsansprüche ohne Ausnahmeregelung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährleistungsausschluss und Gewährleistungsverkürzung in AGB für Neuwaren und auch für gebrauchte Waren häufig unwirksam

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Verkauf von neuen Tieren oder Sachen mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" zur Ermöglichung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tierkauf - Sachmängelgewährleistungsansprüche

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Voraussetzung für die Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach neuem Recht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängel; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Tierkauf

  • Judicialis

    BGB § 90a; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 218; ; BGB § 309 Nr. 7; ; BGB § 326 A; ; BGB § 346; ; BGB § 347; ; BGB § 437; ; BGB § 438; ; BGB § 474; ; BGB § 475

  • info-it-recht.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II BGB): Objektiver Begriff der "gebrauchten" Sache im Verbrauchsgüterkauf; Rolle des Parteiwillens, Tiere als "neue" Sachen"; Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch AGB bei Verstoß gegen § 309 Nr. ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verkürzung der Verjährungsfrist und geltungserhaltende Reduktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beim Verkauf von Tieren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Tiere als "gebraucht" anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtes Fohlen

  • IWW (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Folgenschweres BGH-Urteil zu weit verbreiteter Sachmängelhaftungs-Klausel

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Autokauf - BGH klärt wichtige Verjährungsfragen, Zwölfmonatsklausel gekippt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtes Fohlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen neuen und gebrauchten Tieren (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sechs Monate altes Hengstfohlen ersteigert - Ist ein Fohlen in diesem Alter "neue Ware" oder eine "gebrauchte Sache"?

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Kein wirksamer Gewährleistungsausschluß in Händler-AGB/ZDK

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Verkürzung der Gewährleistungszeit bei Jungtieren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag (Tierkauf):Verbraucherrechte beim Erwerb gebrauchter Sachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsrechte beim Pferdeauktionskauf eines sechs Monate alten Fohlens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Hengstfohlen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.11.2006)

    Rückgaberechte nach Kauf junger Haustiere // Fohlen sind keine "gebrauchten Sachen"

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Autokauf - BGH klärt wichtige Verjährungsfragen, Zwölfmonatsklausel gekippt

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 II BGB): Objektiver Begriff der "gebrauchten" Sache im Verbrauchsgüterkauf; Rolle des Parteiwillens, Tiere als "neue" Sachen"; Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung durch AGB bei Verstoß gegen § 309 Nr. ...

  • it-recht-kanzlei.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwarnung: Gewährleistungsausschluss oder Gewährleistungsverkürzung auch weiterhin grundsätzlich regelbar

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 22.1.2007)

    Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Sachen! // beim Kauf von gebrauchten Sachen sind Vertragsklauseln, bei denen die Gewährleistungsfrist pauschal auf ein Jahr begrenzt wird, unwirksam!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Ausübung des Rücktritts eigene Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche! (IBR 2008, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist möglich? (IBR 2008, 145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 31
  • NJW 2007, 674
  • ZIP 2007, 131
  • MDR 2007, 450
  • DNotZ 2007, 364
  • WM 2007, 261
  • BB 2007, 177
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis kommt es nicht an (Bestätigung des Senatsurteils vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05).

    Maßgebend ist der Zeitpunkt der Ausübung des Gestaltungsrechts, nicht dagegen der Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gemäß §§ 346 ff. BGB aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis (Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, WM 2006, 1960 = NJW 2006, 2839 = ZGS 2006, 348 unter II 2 b aa).

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Das entspricht der Rechtslage bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach sich der Verwender einer Formularbestimmung nicht auf deren Unwirksamkeit berufen kann (vgl. Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05, NJW 2006, 2115 unter II 3).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Ob etwaige Schadensersatzansprüche des Klägers aus § 437 Nr. 3, § 311a Abs. 2 BGB und ein - vom Berufungsgericht nicht erörterter - Aufwendungsersatzanspruch aus § 437 Nr. 3, § 284 BGB, der auch im Fall des Rücktritts grundsätzlich nicht verdrängt wird (BGHZ 163, 381, 385), verjährt sind, weil selbst die zweijährige Verjährungsfrist ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2, 2. Alt. BGB) bei Klageerhebung bereits verstrichen war, bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 213/03

    Zur Frage der Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine Zuchtstute wegen Fehlens

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    (3) Ob und wann ein Tier auch unabhängig von der Frage, welchem Zweck es dienen soll und ob es dafür schon verwendet worden ist, allein durch Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach der Geburt zur "gebrauchten" Sache wird (vgl. OLG Düsseldorf, ZGS 2004, 271, 273 f.), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Das wäre der Sache nach indessen eine geltungserhaltende Reduktion durch inhaltliche Veränderung einer unzulässigen Klausel, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig ist (z.B. BGH 143, 103, 118 ff.; Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, NJW 2005, 1574 unter II 3).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Verstößt eine Formularbestimmung gegen ein Klauselverbot, so kann sie nur unter der Voraussetzung teilweise aufrechterhalten bleiben, dass sie sich nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt (st. Rspr., z.B. BGHZ 145, 203, 212 m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 3 U 42/05

    Verbrauchsgüterkauf: Jungtiere als neue oder gebrauchte Sachen

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Schleswig 2006, 193 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: .
  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Dieser Umstand nötigt indessen nicht zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661), denn die genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beruhen nicht auf diesem Verständnis des § 309 Nr. 7 BGB (s. zu diesem Erfordernis BGHZ 141, 351, 357 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    Auch in anderem Zusammenhang hat der Senat bereits entschieden, dass beim Tierkauf eine differenzierte Betrachtungsweise etwa bei der Frage geboten ist, ob die Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels unvereinbar ist (Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, WM 2006, 1544 = NJW 2006, 2250, unter II 2 c bb (2)).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
    bb) Im Gegensatz zu den vorstehenden Ausführungen hat allerdings das Bundesarbeitsgericht in zwei jüngeren Entscheidungen die Auffassung vertreten, kurze Ausschluss- oder Verfallfristen in Formulararbeitsverträgen, die auch für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Körperschäden oder groben Verschuldens gelten sollen, stellten keine Haftungsbegrenzung im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB dar, weil "der Anspruch uneingeschränkt entstehe und lediglich für den Fall fehlender Geltendmachung befristet (werde)" (BAG, NJW 2005, 3305, 3306; 2006, 795, 797).
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 159/85

    Möbeltransport; Auswahlverschulden des Spediteurs; Verkürzung der

  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 152/84

    Kaufpreiszahlung oder Schadensersatz bei gelieferten verseuchten Forellen -

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Nach diesen Bestimmungen kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden nicht, für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt werden (BGHZ 170, 31, Tz. 19).
  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Käufers eines im Rahmen einer

    ff BGB nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31).

    aa) Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass Tiere entgegen einer im Schrifttum verbreiteten Meinung - unbeschadet des Umstands, dass sie schon ab ihrer Geburt ein gewisses, nur schwer beherrschbares Sachmängelrisiko in sich tragen mögen - nicht bereits ab diesem Zeitpunkt oder mit der ersten Nahrungsaufnahme als "gebraucht" anzusehen sind (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 28 ff. mit Nachweisen zu abweichenden Literaturmeinungen).

    Der Gesetzgeber hat sich bei der Reform des Schuldrechts von der Erwägung leiten lassen, dass es beim Kauf von Tieren keiner speziellen Regelung zur Sachmängelhaftung und zur Verjährung bedürfe, weil die neu eingeführten kaufrechtlichen Vorschriften auch diesen Bereich angemessen regelten und auch hier zwischen "neu" und "gebraucht" zu unterscheiden sei, wobei für die Abgrenzung an die bisherige Rechtsprechung zu § 11 Nr. 10 AGBG anzuknüpfen sei und daher etwa junge Haustiere oder lebende Fische als "neu" auch im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB zu behandeln seien (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 29 f.; BT-Drucks. 14/6040, S. 205 ff., 245).

    bb) Aus diesen Gründen hat der Senat zur Abgrenzung eines "neuen" Tiers von einem "gebrauchten" Tier in Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung zu § 11 Nr. 10 AGBG (Senatsurteil vom 3. Juli 1985 - VIII ZR 152/84, NJW-RR 1986, 52 unter III 1 b bb [zu lebenden Forellen]) auch im Anwendungsbereich der § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 475 Abs. 2 BGB aF jedenfalls solche Tiere nicht als "gebraucht" angesehen, die nur mit dem in ihrer Existenz ("Beschaffenheit") wurzelnden Lebens- und Gesundheitsrisiko behaftet sind, nicht aber mit Risiken, die typischerweise durch Gebrauch entstehen (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 30).

    Dabei hat der Senat in Anbetracht der gesetzgeberischen Wertung, nach der jedenfalls junge Haustiere nicht als "gebraucht", sondern als "neu" anzusehen sein sollen (BT-Drucks. 14/6040, S. 245), bei einem noch nicht seinem Bestimmungszweck zugeführten Tier (noch nicht zu Reit- oder Zuchtzwecken genutztes Hengstfohlen) den bloßen Zeitablauf für den Eintritt erhöhter Sachmängelrisiken nicht ausreichen lassen, solange das Tier noch jung ist (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 32).

    Deswegen konnte er offenlassen, ob und wann ein Tier auch unabhängig von der Frage, welchem Zweck es dienen soll und ob es schon dafür verwendet worden ist, allein durch den Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach der Geburt zur "gebrauchten" Sache wird (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 32).

    Das Berufungsgericht hat zwar bei der Darstellung des Inhalts des Senatsurteils vom 15. November 2006 (VIII ZR 3/06, aaO Rn. 28 ff.) ausgeführt, auch bei einem Tierkauf sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischen "neu" und "alt" zu unterscheiden.

    Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht auch nicht allein aufgrund eines Umkehrschlusses aus der Senatsentscheidung vom 15. November 2006 (VIII ZR 3/06, aaO Rn. 26 ff.) abgeleitet, dass ein an Lebensjahren "altes" Pferd stets als gebraucht anzusehen sei.

    Vielmehr hat der Senat - was die Revision letztlich auch erkennt - ausdrücklich offengelassen, ob bei der Ausfüllung des Begriffs "gebraucht" im Rahmen des § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB auch ein altersbedingtes Sachmängelrisiko einzufließen hat und damit ein Tier unter Umständen unabhängig davon, welchem Zweck es dienen soll und ob es dafür schon verwendet worden ist, allein durch den Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach der Geburt als "gebraucht" zu bewerten ist (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 32).

    Ausgehend vom Wortsinn ist eine Sache dann "gebraucht", wenn sie bereits benutzt worden ist (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 27 mwN).

    Für die Annahme eines erhöhten Sachmängelrisikos, das zu der Bewertung führt, ein Tier sei nicht mehr "neu", genügt allerdings - wie das Berufungsgericht im Einklang mit der von ihm zitierten Rechtsprechung des Senats angenommen hat - nicht bereits der Umstand, dass die Geburt des Tieres einige Wochen oder Monate zurückliegt (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 28 ff. [für den Fall eines sechs Monate alten Hengstfohlens, das sich noch nicht von der Mutter abgesetzt hatte]).

    Zwar mag ein Tier schon ab seinen ersten Lebenstagen ein gewisses, nur schwer beherrschbares Sachmängelrisiko in sich tragen (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 29).

    Ein solch erhöhtes Gefahrenpotential besteht aber aufgrund der weitgehend biologisch gesteuerten Interaktionen eines Pferdes mit seinen Artgenossen und der bei Lebewesen nie auszuschließenden nachteiligen Veränderungen durch falsche Nahrung oder durch Krankheiten, durch tiermedizinische Behandlungen (etwa Impfungen) oder unsachgemäße Pflege auch dann, wenn das Pferd noch nicht seinem Bestimmungszweck als Reit-, Fahr- oder Zuchttier zugeführt worden ist, aber bereits eine längere Zeit gelebt hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. August 2013 - 15 U 7/12, juris Rn. 49 f.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2006, 193, 194 [Vorinstanz zu BGHZ 170, 31]; vgl. ferner MünchKommBGB/Lorenz, aaO Rn. 20 und Reuter, ZGS 2005, 88, 90 f., die Tiere sogar schon ab der ersten Fütterung oder Unterbringung als "gebraucht" einstufen).

    (b) Soweit die Revision - im Ansatz zutreffend - geltend macht, auch Fohlen könnten bei nicht artgerechter Haltung und Fütterung sowie unzureichender tierärztlicher Versorgung nachteilige Veränderungen erleiden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 29; OLG Schleswig, aaO), ist daraus nicht abzuleiten, dass ein mit zweieinhalb Jahren deutlich älteres Pferd nicht auch dann als "gebraucht" zu werten ist, wenn es noch nicht zu Reit-, Fahr- oder Zuchtzwecken verwendet worden ist.

    Für die Beurteilung, ob ein Vertrag den Kauf einer "gebrauchten" oder einer "neu hergestellten" Sache (oder eines Tieres) betrifft, gelten die gleichen Maßstäbe wie bei § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 475 Abs. 2 BGB aF (BT-Drucks. 14/6040, S. 245, S. 157 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO Rn. 30).

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006, VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19 und vom 26. Februar 2009, Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).

    b) Nach den Klauselverboten in § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden nicht, für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt werden (Senatsurteile vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 19. September 2007 - VIII ZR 141/06, BGHZ 174, 1 Rn. 10; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).

    Eine Begrenzung der Haftung im Sinne des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ist auch die zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit entsprechender Schadensersatzansprüche durch Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen (Senatsurteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, aaO; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07, aaO).

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