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   BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05   

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https://dejure.org/2006,144
BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05 (https://dejure.org/2006,144)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2006 - V ZR 249/05 (https://dejure.org/2006,144)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - V ZR 249/05 (https://dejure.org/2006,144)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 323 Abs. 2 Nr. 3, 281 Abs. 2 Alt. 2; ZPO §§ 91a Abs. 1, 98 S. 2
    Bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels keine Nachfristsetzung für Rücktritt erforderlich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechte des Käufers im Falle des arglistigen Verschweigens von Sachmängeln bei Vertragsabschluss; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bei Einstellung wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen; Kostenentscheidung im Falle der Beendigung eines Rechtsstreits ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rückabwicklung des Kaufvertrags bzw. Schadensersatz statt der Leistung ohne Fristsetzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grundstückskaufvertrag - sofortiger Rücktritt bei arglistiger Täuschung

  • rabüro.de

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels berechtigt Käufer zum sofortigen Rücktritt

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers vorliegt, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat

  • Judicialis

    BGB § 281 Abs. 2 Alt. 2; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 98 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 281 Abs. 2 Alt. 2, BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 91 a Abs. 1, ZPO § 98 S. 2
    Arglistiges Verschweigen eines Mangels der Kaufsache bei Vertragsschluss begründet im Regelfall ein Interesse des Käufers an sofortiger Rückabwicklung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen des arglistigen Verschweigens eines Mangels; Vorrang der Nacherfüllung: Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 281 Abs. 2 Alt. 2 BGB bei arglistiger Täuschung über das Vorliegen eines Sachmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der sofortigen Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. des Schadensersatzes ohne vorherige Fristsetzung; Kostenentscheidung nach Abschluss eines Vergleichs und übereinstimmender Erledigungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 281 Abs. 2 Alt. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB
    Sofortige Rückabwicklung beim Grundstückskaufvertrag

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 323 Abs. 2 Nr. 3, 281 Abs. 2 Alt. 2; ZPO §§ 91a Abs. 1, 98 S. 2
    Bei arglistigem Verschweigen eines Sachmangels keine Nachfristsetzung für Rücktritt erforderlich

  • 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Arglist beim eBay Handel - was tun?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag bei arglistiger Täuschung möglich // Der Käufer ist zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Verkäufer gegenüber dem Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Besprechungen u.ä. (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 281 Abs. 2 Alt. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB
    Sofortige Rückabwicklung beim Grundstückskaufvertrag

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • kanzlei-ueb.de PDF (Entscheidungsbesprechung)
  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienkauf: Muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist setzen, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen des arglistigen Verschweigens eines Mangels; Vorrang der Nacherfüllung: Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 281 Abs. 2 Alt. 2 BGB bei arglistiger Täuschung über das Vorliegen eines Sachmangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskaufvertrag: Rückabwicklung aufgrund eines arglistig verschwiegenen Mangels (IMR 2007, 86)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 835
  • ZIP 2007, 686
  • MDR 2007, 644
  • DNotZ 2007, 216
  • FamRZ 2007, 552
  • VersR 2007, 1086
  • WM 2007, 1076
  • BB 2007, 292
 
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Wird zitiert von ... (172)

  • BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund

    Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung (§ 437 Nr. 2, § 323 Abs. 1 BGB) war entbehrlich, weil der Beklagten zu 1 Arglist zur Last fällt (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835 Rn. 12 f.).
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Zwar dürfte dieser Erwägung der zutreffende Obersatz zugrunde liegen, wonach Arglist neben der Kenntnis des Mangels voraussetzt, dass der Verkäufer weiß oder zumindest für möglich hält, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und er bei Offenbarung den Vertrag nicht oder zumindest nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835 Rn. 8 mwN).

    Die erfolglose Setzung einer Frist zur Nachbesserung ist bei Arglist in der Regel entbehrlich (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835, 836 Rn. 10 ff. mwN).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Er haftet auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers (§ 442 Abs. 1 Satz 2 BGB) und verliert im Regelfall die Möglichkeit der Nacherfüllung (Senat , Beschl. v. 8. Dezember 2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835, 837; BGH, Urt. v. 9. Januar 2008, VIII ZR 210/06, NJW 2008, 1371, 1373).

    Mit Blick auf die erforderlichen Feststellungen zur Arglist (allgemein zu den Anforderungen etwa Senat , Beschl. v. 8. Dezember 2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835, 836 m.w.N.) weist der Senat darauf hin, dass Fragen des Vertragspartners vollständig und richtig beantwortet werden müssen (vgl. nur BGHZ 74, 383, 392 ; BGH, Urt. v. 14. Januar 1993, IX ZR 206/91, NJW 1993, 1323, 1324).

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