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   OLG Hamm, 17.11.2006 - 19 U 81/06   

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https://dejure.org/2006,2690
OLG Hamm, 17.11.2006 - 19 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.2006 - 19 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 2006 - 19 U 81/06 (https://dejure.org/2006,2690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abtretung, Factoring, Pflegeleistungen, Privatgeheimnisse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 134 BGB, 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, 302 Abs. 2 S. 2 SGB V
    Abtretung, Factoring, Pflegeleistungen, Privatgeheimnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung von Vergütungsforderungen für Pflegeleistungen an ein Factoringunternehmen; Fehlende Zustimmung der gesetzlich versicherten Patienten oder Leistungsempfänger von Sozialleistungen zur Abtretung; Wirksamkeit einer Abtretung von Honoraransprüchen für eine der ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB V § 302 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtretung von Vergütungsforderungen für Pflegeleistungen an ein Factoringunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • raheinemann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abtretung von Vergütungsforderungen für Pflegeleistungen nichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 849
  • MDR 2007, 643
  • NZS 2007, 540
  • BB 2007, 2763
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 29.08.1990 - 27 U 76/90

    Factoring; Zahnärztliche Honorarforderungen; Inkassounternehmen; Weitergabe von

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2006 - 19 U 81/06
    Das gilt auch für die Abtretung an ein Factoring-Unternehmen, das sich auf die Einziehung ärztlicher Honorarforderungen spezialisiert hat (s.d. OLG Köln NJW 1991, 753).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2006 - 19 U 81/06
    Die Abtretung von Honoraransprüchen gegen privat Versicherte, die auf einer der Schweigepflicht unterliegenden Tätigkeit beruhen, ist nichtig (s.d. BGH NJW 2005, 1505; Palandt/Heinrichs § 134 Rn 22a).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Die für Apotheken (§ 300 Abs. 2 SGB V) und für "sonstige Leistungserbringer" (§ 302 Abs. 2 Satz 2 ff SGB V) sowie für Hebammen und Entbindungspfleger (§ 301a Abs. 2 iVm § 302 Abs. 2 SGB V) geltenden Sonderregelungen, welche die genannten Leistungserbringer ermächtigen, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen (externe) Rechenzentren unter Beachtung weitreichender datenschutzrechtlicher Vorgaben und nach Information der Aufsichtsbehörde zu beauftragen (vgl § 80 SGB X), können nicht als Beleg für die grundsätzliche Zulässigkeit der Einschaltung externer Abrechnungsstellen herangezogen werden (vgl auch OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2006, 19 U 81/06 = BB 2007, 2763, das § 302 SGB V als "Ausnahmenorm" bezeichnet; aA wohl Siegmann/Binder, BB 2007, S 2765, 2766, die das Fehlen einer § 302 SGB V vergleichbaren Regelung für Pflegeleistungen als planwidrige Regelungslücke ansehen).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    b) Die Versicherte konnte aufgrund ihres Ablebens die Beklagte bzw. die sie betreuenden Altenpfleger nicht mehr von der - sowohl aus dem Heimvertrag als auch aus § 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB (vgl. §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AltenpflegeG; OLG Hamm, NJW 2007, 849 Rn. 42 f.; Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 203 Rn. 35 mwN) abzuleitenden - Pflicht zur Verschwiegenheit befreien.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 4621/16
    § 300 Abs. 2 SGB V verhält sich hierzu nicht, die Vorschrift betrifft die zulässige Datenweitergabe an Rechenzentren zur Erfüllung der Aufgaben nach § 300 Abs. 1 SGB V (vgl BSG 10.12.2008, B 6 KA 37/07 R, BSGE 102, 134 = SozR 4-2500 § 295 Nr. 2; OLG Hamm 17.11.2006, 19 U 81/06, NJW 2007, 849), sagt aber nichts über die Zulässigkeit von Forderungsabtretungen aus (aA Porten, KH 2015, 566 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 1723/17

    Krankenversicherung - Verabreichung von Zytostatika im Rahmen ambulanter

    § 300 Abs. 2 SGB V verhält sich hierzu nicht, die Vorschrift betrifft die zulässige Datenweitergabe an Rechenzentren zur Erfüllung der Aufgaben nach § 300 Abs. 1 SGB V (vgl BSG 10.12.2008, B 6 KA 37/07 R, BSGE 102, 134 = SozR 4-2500 § 295 Nr. 2; OLG Hamm 17.11.2006, 19 U 81/06, NJW 2007, 849), sagt aber nichts über die Zulässigkeit von Forderungsabtretungen aus (aA Porten, KH 2015, 566 f).
  • LG Berlin, 13.11.2012 - 15 O 181/12

    Altenwohnanlage - AGB - Entgeltbestandteile, Erhöhung einseitige

    Denn zu den Personen, die Heilberufe nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB ausüben, gehören auch Alten- und Krankenpfleger (OLG Hamm NJW 2007, 849 Rn. 40ff. nach juris; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 134 Rn. 22a).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 209/05

    Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen des Apothekers gegen gesetzliche

    Auch insoweit verstoßen die Leistungserbringer durch die Abtretung in der Regel gegen § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2007, 849, 850).

    Nach der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Hamm vom 17. November 2006 (19 U 81/06, NJW 2007, 849, 850 = MDR 2007, 643) ist selbst die Abtretung von Vergütungsforderungen für Pflegeleistungen, die zu Gunsten gesetzlich versicherter Patienten oder Leistungsempfänger von Sozialleistungen erbracht worden sind, an ein Factoringunternehmen (Abrechnungszentrum) ohne Zustimmung der Patienten oder Leistungsempfänger nichtig.

  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 27 U 115/07

    Keine Erstreckung des verlängerten Eigentumsvorbehalts auf durch eine

    Für die Abtretung von Forderungen gegen gesetzliche Krankenversicherungen gilt im Grundsatz nichts anderes (vgl. OLG Hamm, 19 U 81/06, NJW 2007, 849).

    Genauso wenig kommt es darauf an, ob entgegen der Annahme des 19. Zivilsenats des OLG Hamm (19 U 81/06; NJW 2007, 849) jedenfalls die Abtretung an eine Verrechnungsstelle zuzulassen ist, weil § 300 Abs. 2 S. 1 SGB V für Apotheken eine ausdrückliche Ermächtigung zur Weitergabe der Daten an "Rechenzentren" enthält, sich die Weitergabe dieser Daten bei der Abtretung nicht anders als bei der (bloßen) Einziehungsbefugnis darstellt und für die Rechenzentren wiederum ein Verbot der (Weiter-)Abtretung an Dritte besteht (vgl. Lips/Schönberger NJW 2007, 1567).

  • LG Dortmund, 27.08.2013 - 25 O 135/13

    Übertragung von Daten zu Abrechnungszwecken als Klausel in Pflegewohnverträgen

    Dabei ist es unerheblich, ob die Ansprüche gegen Selbstzahler oder gegen Pflegeversicherungen und Träger der Sozialhilfe bestehen (OLG Hamm, NJW 2007, 849 Rz. 40).
  • LG Dortmund, 22.09.2009 - 3 O 583/08

    Kenntnis der Abtretung einer Forderung mit Kenntnis des den Forderungsübergang

    Erweiternd ist diese Bewertung auch auf die Abtretung von Forderungen gegen gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen und Leistungsträger der Sozialversicherungen übertragen worden (vgl. OLG Hamm NJW 2007, 849, 850), so dass insbesondere auch Forderungen von Apothekern in gleicher Weise wie Forderungen von Ärzten, ob der Verschwiegenheitspflicht im Falle fehlender Genehmigung des Patienten nach § 434 BGB nichtig sind (vgl. insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2008, 27 U 115/07 = Beck r+s 2008, 07742).
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