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   BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06   

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BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06 (https://dejure.org/2007,4357)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06 (https://dejure.org/2007,4357)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 (https://dejure.org/2007,4357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Anhörungsrüge durch das Gericht unter Verweis auf eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Inhalt des grundrechtlichen Rechts auf rechtliches Gehör; Sicherung eines angemessenen Verfahrensablaufs durch das Recht auf rechtliches Gehör; Sicherstellung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a
    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 397
  • NJW 2007, 2241
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ) sind ebenso geklärt wie diejenigen eines Verstoßes gegen das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Wenn ein Gericht im Verfahren einen Gehörsverstoß begeht, vereitelt es die Möglichkeit, eine Rechtsverletzung vor Gericht effektiv geltend zu machen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Nach dem Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 gehört es zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass eine zumindest einmalige gerichtliche Kontrolle der Einhaltung des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör möglich ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Erfolgt die behauptete Verletzung des Verfahrensgrundrechts in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz und ist der Fehler entscheidungserheblich, muss die Verfahrensordnung eine eigenständige gerichtliche Abhilfemöglichkeit vorsehen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    In der unvertretbaren Behandlung der Anhörungsrüge als unzulässig liegt eine Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip auf effektiven Rechtsschutz, da ihnen der Zugang zu einem fachgerichtlichen Rechtsbehelf versperrt wurde, sowie eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs, da sie infolgedessen entgegen der Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG mit ihrer Anhörungsrüge nicht substantiell beim Landgericht ankamen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Das Ziel eines effektiven Rechtsschutzes wird am wirkungsvollsten erreicht, wenn die Prüfung von gerichtlichen Gehörsverstößen und deren Beseitigung in erster Linie durch die Fachgerichte erfolgen, weil diese die Gehörsverstöße sachnah und zeitnah beheben können (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Die nähere Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG bleibt grundsätzlich den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).

    Jedoch gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228 ).

    Die Verletzung einer entsprechenden Verfahrensbestimmung stellt deshalb zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensbestimmung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 74, 228 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    a) Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Bundesverfassungsgericht ein geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ) sind ebenso geklärt wie diejenigen eines Verstoßes gegen das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Art. 103 Abs. 1 GG steht daher in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 -, NJW 2007, S. 137 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Die nähere Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG bleibt grundsätzlich den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Art. 103 Abs. 1 GG steht daher in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06
    Insoweit stellt eine Verletzung einfachrechtlicher Bestimmungen nicht zwangsläufig zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 60, 305 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 107, 395), kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; anders BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, zu § 356a StPO).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Die Entscheidung über die Anhörungsrüge kann eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

    Eine solche Beschwer liegt jedenfalls dann vor, wenn die verfassungsrechtliche Rüge sich nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, der bereits Gegenstand der Anhörungsrüge selbst gewesen ist (so in den Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381), sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (so in den Beschlüssen des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 und vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient, kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, MDR 2008, S. 223 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -).
  • BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Besteht eine andere fachgerichtliche Möglichkeit, die Korrektur des gerügten Gehörsverstoßes zu erreichen, nicht mehr, so liegt in dem Beschluss über die Anhörungsrüge eine eigenständige Beschwer (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, Rn. 11 f.).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Eine solche kann anzunehmen sein, wenn die Rüge den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (vgl. BVerfGK 10, 397 ).
  • BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 2553/10

    Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen

    Eine fehlerhafte Handhabung des Anhörungsrügeverfahrens durch die Gerichte kann im Ergebnis bewirken, dass der verfassungsrechtlich gebotene fachgerichtliche Schutz vor Gehörsverletzungen nicht wirksam wird (vgl. BVerfGK 10, 397 ; 11, 13 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Eine solche Beschwer wird erwogen, wenn die verfassungsrechtliche Rüge sich nicht auf die inhaltliche Überprüfung des Gehörsverstoßes richtet, der bereits Gegenstand der Anhörungsrüge selbst gewesen ist, sondern den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren betrifft (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2241, 2242; NJW 2007, 2242, 2244; NJW 2008, 2167, 2168).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Da das Landgericht den Zugang zu dem Anhörungsrügeverfahren nicht mit einer nicht tragfähigen Begründung versperrte (vgl. zu dieser Fallgruppe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, juris, Rn. 11 f.), liegt in dem Beschluss des Landgerichts Passau vom 17. August 2021 keine eigenständige Beschwer.
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

    Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines

    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Beschluss über die Anhörungsrüge dazu führt, dass bereits der Zugang zu dem Anhörungsverfahren mit nicht tragfähiger Begründung versagt wird und dieses Ergebnis bindend für den weiteren Prozess ist, eine andere fachgerichtliche Möglichkeit, die Korrektur des gerügten Gehörsverstoßes zu erreichen, also nicht mehr besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, Rn. 11 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Da die Gewährleistungen in den Verfahrensordnungen über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß an rechtlichem Gehör hinausreichen können, bedeutet nicht jeder Verstoß gegen entsprechende einfachrechtliche Verfahrensvorschriften notwendigerweise auch einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 288 ; BVerfGK 10, 397 ; 20, 218 ).
  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

  • BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung

  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - L 16 KR 835/16

    Anhörungsrüge

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge;

  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 9/15

    Rügt ein Beschwerdeführer das Fehlschlagen einer gerichtlich veranlassten

  • OLG Nürnberg, 06.08.2014 - 7 UF 1272/13

    Beschwerdeverfahren wegen einstweiliger Anordnung betreffend die elterliche

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 40/06

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs trotz

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