Rechtsprechung
BGH, 05.10.2006 - I ZR 240/03 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Erstreckung der vertraglichen Haftung des Frachtführers wegen Beschädigung des Frachtgutes auch auf Folgeschäden nach § 435 Handelsgesetzbuch (HGB); Möglichkeit des anderweitigen Regresses gegenüber dem Frachtführer aus außervertraglichen Ansprüchen
- tis-gdv.de
Güterfolgeschaden, Vermischungsschaden, Schaden
- rabüro.de
Grundsätzlich keine Haftung des Frachtführers für Folgeschäden
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 425 Abs. 1; HGB § 432 S. 2; HGB § 434 Abs. 1
Außer bei qualifiziertem Verschulden keine Haftung des Frachtführers für Folgeschäden Dritter. Mit Anmerkung: Jochen Boettge - RA Kotz
Frachtführer - Haftung für Folgeschäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 425 Abs. 1 § 432 S. 2 § 434 Abs. 1
Haftung des Frachtführers für Folgeschäden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Frachtführers: grundsätzlich keine Folgeschäden
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Frachtführers für Folgeschäden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Haftung des Frachtführers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung des Frachtführers
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Haftung des Frachtführers wegen Beschädigung des Frachtgutes
Besprechungen u.ä.
- bld.de (Entscheidungsanmerkung)
Außer bei qualifiziertem Verschulden keine Haftung des Frachtführers für Folgeschäden Dritter
Verfahrensgang
- LG Bremen, 26.03.2003 - 11 O 397/01
- OLG Bremen, 16.10.2003 - 2 U 31/03
- BGH, 05.10.2006 - I ZR 240/03
Papierfundstellen
- BGHZ 169, 187
- NJW 2007, 58
- MDR 2007, 413
- NZV 2007, 135
- VersR 2007, 86
- BB 2006, 2550
- DB 2006, 2570 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 16.10.2003 - 2 U 31/03
Umfang der Haftung des Frachtführers
Auszug aus BGH, 05.10.2006 - I ZR 240/03
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und entsprechend dem Berufungsantrag der Streithelferin zu 2 die Klage weitergehend bis auf einen Betrag von 2.049 EUR nebst Zinsen abgewiesen (OLG Bremen TranspR 2005, 69 = VersR 2004, 222).
- BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06
Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des …
bb) Die Bestimmung des § 430 HGB sieht für Kosten der Schadensfeststellung eine Ausnahme von dem Grundsatz vor, dass schadensbedingte Folgeschäden nach den §§ 425 ff. HGB außer im Fall des § 435 HGB nicht ersatzfähig sind (vgl. BGHZ 169, 187 Tz. 15;… Koller aaO § 430 HGB Rdn. 1). - OLG Hamm, 09.12.2019 - 18 U 110/18
Vermischungsschaden
Das ergibt sich aus den Wertungen im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.10.2006 (Az. I ZR 240/03, NJW 2007, S. 58;… s.a. Koller, a.a.O., § 432 Rn. 15). - LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
Schadensersatz zwischen zwei britischen Unternehmen wegen des Verlustes von …
Bei einem vorsätzlichen oder leichtfertigen und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangenen Handeln oder Unterlassen des Frachtführers erstreckt sich seine dann unbeschränkte Haftung nach allgemeiner Meinung auch auf der Ersatz von Folgeschäden (vgl. für § 435 HGB: BGH, NJW 2007, 58, 59 m.w.N.).
- LG Krefeld, 11.12.2007 - 12 O 3/07
Verschulden des Frachtführers bei Einschalten eines Unterfrachtführers zum …
Bei einem vorsätzlichen oder leichtfertigen und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangenen Handeln oder Unterlassen des Frachtführers erstreckt sich seine dann unbeschränkte Haftung nach allgemeiner Meinung auch auf der Ersatz von Folgeschäden (vgl. für § 435 HGB: BGH NJW 2007, 58, 59 m.w.N.). - LG Stuttgart, 19.12.2014 - 7 O 139/14
Schadensfall: Vermischung Superkraftstoff/Heizöl, Tankfahrzeug
Daran, und insoweit ist dem Beklagtenvertreter zuzustimmen, hat die Entscheidung des BGH vom 05.10.2006 (NJW 2007, 58) nichts geändert. - LG Erfurt, 15.07.2008 - 1 HKO 164/05 Damit gilt Entsprechendes wie für das nationale Transportrecht, das ebenfalls andere Anspruchsgrundlagen für Folgeschäden ausschließt (vgl. BGH, NJW 2007, 58).