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   BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07   

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https://dejure.org/2007,293
BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07 (https://dejure.org/2007,293)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2007 - VIII ZR 6/07 (https://dejure.org/2007,293)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07 (https://dejure.org/2007,293)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mieterhöhung bei Nichteinhaltung der Frist für eine Modernisierungsmitteilung; Sinn und Zweck des § 559 BGB; Mieterhöhung trotz Widerspruch seitens des Mieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung bei verspäteter Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme; fehlende Ankündigung

  • Judicialis

    BGB § 554; ; BGB § 559; ; BGB § 550b

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mieterhöhung wegen Modernisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554 § 559 § 550b
    Begründetheit eines Mieterhöhungsverlangens wegen Modernisierung bei nicht rechtzeitiger Ankündigung des Beginns der Arbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung für eingebauten Lift trotz verspäteter Mitteilung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter kündigt Lifteinbau zu spät an - Trotzdem kann er nach der Modernisierungsmaßnahme die Miete erhöhen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mieterhöhung auch nach verspäteter Ankündigung einer Modernisierung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmieterhöhung hängt nicht von rechtzeitiger Ankündigung ab

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verspätete Ankündigung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmieterhöhung auch ohne Ankündigung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermieter können von Mietern trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung eine Mieterhöhung verlangen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Auch bei verspäteter Modernisierungsmitteilung kann die Miete erhöht werden

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Vermieterrechte bei Modernisierungsmieterhöhung gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen auch bei verspäteter Mitteilung möglich

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Sie beachten müssen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) trotz verspäteter Mitteilung

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de PDF, S. 27 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 554, 557, 559, 559b BGB
    Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierung: Mieterhöhung auch bei Verletzung der Ankündigungspflicht zulässig! (IMR 2007, 378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3565
  • MDR 2007, 1413
  • NZM 2007, 882
  • ZMR 2008, 186
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 08.09.1998 - 63 S 192/98

    Mietrecht; Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens wegen

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07
    a) Das Landgericht hat diese Frage in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung (KG Berlin NJW-RR 1988, 1420; LG Berlin NZM 1999, 219 - beide Entscheidungen zur Vorgängervorschrift § 541b Abs. 2 Satz 1 BGB aF -) und im Schrifttum (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht 9. Aufl., § 559b BGB Rdnr. 49, 52; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 554 Rdnr. 41) vertretenen Ansicht bejaht.
  • KG, 01.09.1988 - 8 REMiet 4048/88

    Recht des Vermieters zur Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung trotz

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07
    a) Das Landgericht hat diese Frage in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung (KG Berlin NJW-RR 1988, 1420; LG Berlin NZM 1999, 219 - beide Entscheidungen zur Vorgängervorschrift § 541b Abs. 2 Satz 1 BGB aF -) und im Schrifttum (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht 9. Aufl., § 559b BGB Rdnr. 49, 52; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 554 Rdnr. 41) vertretenen Ansicht bejaht.
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Auf der anderen Seite ist aber auch zu berücksichtigen, dass die in § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB geregelte Mitteilungspflicht nicht darauf abzielt, die in § 554 Abs. 2 BGB näher geregelte sachliche Befugnis des Vermieters zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen einzuschränken, sondern dass sie dem Mieter lediglich einen ergänzenden Schutz bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gewähren soll (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07, WuM 2007, 630 Rn. 15).
  • OLG München, 15.10.2019 - MK 1/19

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Modernisierungsmieterhöhung

    Denn wenn die Musterbeklagte einzelne Mitteilungspflichten nach § 555c BGB verletzt haben sollte, führt dies nicht zur Einschränkung der Befugnis des Vermieters, die Kosten einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung im Rahmen des § 559 BGB auf den Mieter umzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2007, VIII ZR 6/07 Rn.15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2007, VIII ZR 6/07 Rn. 15) dient die Mitteilungspflicht dem Schutz des Mieters vor der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen.

  • BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 164/10

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

    Diese Bestimmung soll dem Vermieter - wie schon die Vorgängervorschrift des § 3 MHG - im Interesse der allgemeinen Verbesserung der Wohnverhältnisse einen finanziellen Anreiz zur Modernisierung geben (Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07, NZM 2007, 882 Rn. 15).
  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 5/20

    Erklärung mehrerer Mieterhöhungen bezüglich jeweils abgeschlossener Maßnahmen

    Auch ohne eine Ankündigung kann der Vermieter die Miete nach durchgeführter Modernisierung erhöhen; lediglich die Frist, ab welcher der Mieter die erhöhte Miete schuldet, verlängert sich von drei auf sechs Monate nach Zugang der Erhöhungserklärung (§ 559b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB; vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07, NJW 2007, 3565 Rn. 12 [zu § 554 Abs. 3 BGB aF]).

    Danach dient die Mitteilungspflicht dem (ergänzenden) Schutz des Mieters bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, nicht aber der Einschränkung der Befugnis des Vermieters, die Kosten einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung im Rahmen des § 559 BGB aF - auch gestaffelt - auf den Mieter umzulegen (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07, NJW 2007, 3565 Rn. 15).

  • AG Brandenburg, 31.08.2018 - 31 C 298/17

    Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!

    Entsprechend der herrschenden Rechtsprechung (vgl. u.a.: BGH , Urteil vom 19.09.2007, Az.: VIII ZR 6/07, u.a. in: NJW 2007, Seiten 3565 f.; LG Berlin , Urteil vom 07.04.2015, Az.: 63 S 362/14, u.a. in: Grundeigentum 2015, Seite 916; LG Hamburg , Urteil vom 30.05.2002, Az.: 333 S 81/01, u.a. in: ZMR 2002, Seiten 918 ff.; LG Berlin , Urteil vom 19.04.2002, Az.: 63 S 239/01, u.a. in: Grundeigentum 2002, Seiten 930 f.; LG Berlin , Urteil vom 16.09.1996, Az.: 62 S 181/96, u.a. in: NJW-RR 1997, Seiten 520 f.; AG Berlin-Mitte , Urteil vom 14.06.2017, Az.: 17 C 158/16, u.a. in: WuM 2017, Seiten 462 f.; AG München , Urteil vom 30.12.2016, Az.: 453 C 22061/15, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 985 ff. ) ist der An- bzw. Einbau eines Aufzugs/Fahrstuhls aber grundsätzlich eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 555b BGB.
  • LG Berlin, 10.11.2017 - 65 S 151/17

    Modernisierungsankündigung - Inhalt und Duldungspflicht

    Auf der anderen Seite ist aber auch zu berücksichtigen, dass die in § 554 Abs. 3 S. 1 BGB geregelte Mitteilungspflicht nicht darauf abzielt, die in § 554 Abs. 2 BGB näher geregelte sachliche Befugnis des Vermieters zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen einzuschränken, sondern dass sie dem Mieter lediglich einen ergänzenden Schutz bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gewähren soll (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07 Rn. 15. Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf deshalb - wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553, aaO) - nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (BayObLG, NZM 2001, 89; MünchKommBGB/Bieber, aaO, Rn. 36; jeweils unter Hinweis auf BVerfGE 79, 80,84f.)".
  • LG Karlsruhe, 22.07.2011 - 9 S 396/10

    Modernisierungsmieterhöhung bei Wohnraum: Verlängerung der Zahlungsfrist bei

    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.09.2007 (Az.: VIII ZR 6/07) sei nichts anderes zu entnehmen.

    Diese Auffassung lässt sich auch den Entscheidungen des BGH vom 19.09.2007, Urteil vom 19.09.2007, Az.: VIII ZR 6/07, und vom 02.03.2011, Urteil vom 02.03.2011, Az.: VIII ZR 164/10, entnehmen.

  • LG Hamburg, 11.11.2008 - 334 S 38/08

    Wohnraummiete: Mieterwiderspruch gegen Modernisierungsmaßnahmen im Außenbereich;

    Die Entscheidung des BGH vom 19. September 2007 (VIII ZR 6/07), auf die die Verfügungskläger verweisen, steht nicht entgegen.
  • LG Köln, 04.07.2019 - 6 S 37/19

    Wann ist eine Modernisierungsankündigung zu unbestimmt?

    Andererseits ist der voraussichtliche Beginn der Arbeiten aber so konkret zu beschreiben, dass der Mieter - wie auch die Berufung zutreffend ausführt - ggfs. die Voraussetzungen seines Sonderkündigungsrechtes nach § 555 e BGB prüfen kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.2007 - VIII ZR 6/07, NJW 2007, 3565 Rn. 14).
  • LG Berlin, 05.01.2018 - 65 S 100/17

    Wohnraummiete: Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung;

    Auf der anderen Seite ist aber auch zu berücksichtigen, dass die in § 554 Abs. 3 S. 1 BGB geregelte Mitteilungspflicht nicht darauf abzielt, die in § 554 Abs. 2 BGB näher geregelte sachliche Befugnis des Vermieters zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen einzuschränken, sondern dass sie dem Mieter lediglich einen ergänzenden Schutz bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gewähren soll (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07 Rn. 15. Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf deshalb - wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553, aaO) - nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (BayObLG, NZM 2001, 89; MünchKommBGB/Bieber, aaO, Rn. 36; jeweils unter Hinweis auf BVerfGE 79, 80,84f.)".
  • LG Berlin, 24.05.2011 - 63 S 426/10

    Anforderungen an den Widerruf der Empfangsvollmacht eines Mieters für die anderen

  • LG Darmstadt, 13.02.2008 - 21 S 174/07

    Pflicht eines Mieters zur Duldung von Baumaßnahmen in einer innegehaltenen

  • AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08

    Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung in Form der Zustimmung zu einer

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