Rechtsprechung
BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- Wolters Kluwer
Recht zur ordentlichen Kündigung eines Schulvertrags durch den Schulträger zum Ende eines Schul(halb-)jahres; Wirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung eines privaten Schulträgers; Kündigungsmöglichkeit eines Privatschulvertrags zum Ende eines Halbjahres mit einer ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schulvertrag einer Privatschule - Kündigung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wirksamkeit einer in den AGB eines privaten Schulträgers enthaltenen Klausel über die Kündigung des Vertrages
- Judicialis
BGB § 307 Bd; ; BGB § 307 Ci; ; BGB § 620 Abs. 2; ; GG Art. 7 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620 Abs. 2 § 307; GG Art. 7 Abs. 4
Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten Schulvertrages zum Schul- bzw. Halbjahresende - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klausel in AGB von privatem Schulträger zur Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Rauswurf durch Privatschule
- institut-ifbb.de
, S. 10 (Kurzinformation)
Eine ordentliche Kündigung des Schulvertrags durch den Schulträger ist rechtswirksam
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Rauswurf durch Privatschule - entsprechende AGB des Schulträgers wirksam
Besprechungen u.ä.
- privatschulverband-nrw.de
, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
Eine ordentliche Kündigung des Schulvertrags durch den Schulträger ist rechtswirksam
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.05.2006 - 12 O 682/05
- OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06
- BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07
- BGH, 28.02.2008 - III ZR 74/07
Papierfundstellen
- BGHZ 175, 102
- NJW 2008, 1064
- MDR 2008, 494
- WM 2008, 1883
Wird zitiert von ... (46)
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
Vor diesem Hintergrund bedarf es im Rahmen der bei der Überprüfung nach § 307 BGB anzustellenden umfassenden Interessenabwägung (vgl. etwa Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …sowie Urteile vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 - NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29 …und vom 17. September 2009 aaO S. 58 Rn. 18) eines sachlichen Grundes für die Verwendung einer Vorleistungsklausel regelmäßig auch dann, wenn der Kunde Unternehmer ist (…so auch Dammann aaO; offen gelassen in BGH…, Urteil vom 24. September 2002 aaO;… offen gelassen wohl auch bei Hensen aaO Rn. 17; a.A. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1988, 1458, 1459;… Kieninger aaO Rn. 21).Dem Verwender einer formularmäßigen Vertragsbestimmung ist es gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB - auch bei Verwendung der Klausel gegenüber einem Unternehmer (s. § 310 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB) - verwehrt, durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren, da hierin eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners entgegen den Geboten von Treu und Glauben läge (s. dazu etwa Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …sowie Urteile vom 12. Februar 2009 aaO und 17. September 2009 aaO).
- BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15
Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers …
aa) Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; s. etwa Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 107 Rn. 19;… vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345, 355 f Rn. 31;… vom 13. Januar 2011 - III ZR 78/10, NJW 2011, 1726, 1728 Rn. 24 …und vom 21. Februar 2013 - III ZR 266/12, NJW-RR 2013, 910 Rn. 11).Insofern ist ein Vertrag über die Betreuung eines Kleinkindes in einer Kinderkrippe nicht anders zu beurteilen als ein Internats- (s. dazu BGH…, Urteil vom 28. Februar 1985 aaO) oder ein Privatschulvertrag (s. dazu Senatsurteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 106 Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. März 1984 aaO [betreffend einen Direktschulvertrag mit einer Dolmetscher- und Korrespondentenschule]).
Zwar kann es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich sein, dem Vertragspartner eines Schul- oder Internatsträgers ein vorfristiges Lösungsrecht einzuräumen, wenn sich herausstellt, dass der Schüler Schwierigkeiten hat, sich in den Schul- beziehungsweise Internatsbetrieb einzufügen; für solche Fälle hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit zugesprochen, das Vertragsverhältnis zum Ablauf des ersten Schulhalbjahres und zu jedem Schuljahresende zu kündigen (§§ 157, 242, 307 BGB; vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2008 aaO S. 109 Rn. 23; BGH…, Urteil vom 28. Februar 1985 aaO S. 2587).
- BGH, 21.02.2013 - III ZR 266/12
Formular-Kleingartenpachtvertrag: Wirksamkeit von Vereinbarungen für den Fall des …
b) Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne von § 307 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; s. etwa Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19;… vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345, 355 f Rn. 31 …und vom 13. Januar 2011 - III ZR 78/10, NJW 2011, 1726, 1728 Rn. 24 mwN).
- BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15
Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die …
(1) Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne von § 307 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; s. etwa Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 107 Rn. 19;… vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345, 355 f Rn. 31;… vom 13. Januar 2011 - III ZR 78/10, NJW 2011, 1726, 1728 Rn. 24 …und vom 21. Februar 2013 - III ZR 266/12, NJW-RR 2013, 910 Rn. 11). - BGH, 07.06.2018 - III ZR 351/17
Kinderkrippenbetreuungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über …
Diese Befristung korrespondiert mit dem Zweck einer Kinderkrippenbetreuung, bis zur Vollendung eines bestimmten Lebensjahres und dem damit verbundenen Übergang in eine weiterführende Einrichtung eine fortdauernde Betreuung des Kindes zu gewährleisten (vgl. zur Festlegung der Dauer des Vertragsverhältnisses nach dem Zweck der vereinbarten Dienste beim Internat- bzw. Privatschulvertrag: BGH, Urteil vom 28. Februar 1985 - IX ZR 92/84, NJW 1985, 2585, 2586 und Senatsurteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 105 Rn. 11 mwN).Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof formularvertragliche Regelungen über die Kündigung von Schulverträgen während des laufenden Schuljahres nicht an § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB (bzw. § 11 Nr. 12 Buchst. c AGB-Gesetz a.F.), sondern an § 307 BGB (bzw. § 9 AGB-Gesetz a.F.) gemessen (BGH, Urteil vom 28. Februar 1985 aaO S. 2586 f und Senatsurteil vom 17. Januar 2008 aaO S. 106 ff Rn. 14 ff;… in seinem Urteil vom 18. Februar 2016 [III ZR 126/15, BGHZ 209, 52] hat der erkennende Senat die Frage der Unwirksamkeit einer dem vorliegenden Fall vergleichbaren Kündigungsregelung nach § 309 Nr. 9 Buchst. c BGB ausdrücklich - als für die dortige Entscheidung nicht erheblich - offengelassen [aaO S. 65 Rn. 37]).
- OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
Kündigung eines Schulvertrages durch Privatschulträger
Da sich eine anderweitige Befristung aus dem Erziehungsvertrag nicht ergibt, ist davon auszugehen, dass nach den Interessen der Parteien und dem von ihnen verfolgten Zweck der Schulvertrag so lange läuft, bis der Sohn der Kläger die Schule mit einem Schulabschluss verlässt (vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 11).Ebenso wenig besteht die Kündigungsmöglichkeit nach § 627 Abs. 1 BGB, weil die Beklagte als Schulträger in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, wozu auch monatliches Schulgeld gehört (BGH NJW 1985, 2085 = juris Rn. 11, BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 13).
Jedoch geht das Gesetz davon aus, dass sich bei langfristigen Dienstverträgen der Dienstverpflichtete nach Ablauf von 5 Jahren vom Vertrag lösen kann, auch wenn kein wichtiger Grund zur Kündigung nach § 626 BGB vorliegt (§ 624 BGB, vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 16).
Die Beklagte ist demgegenüber eine Schule in freier Trägerschaft gem. §§ 2 Abs. 3, 115 ff. des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, für die die Bestimmung des § 19 ebenso wie die Bestimmung des § 25 des Schulgesetzes bezüglich Maßnahmen bei Erziehungskonflikten nicht gilt (vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 17 für das hessische Schulgesetz, das ebenfalls zwischen öffentlichen Schulen und privaten Schulen in freier Trägerschaft differenziert).
In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NJW 2008, 1064 = juris Rn. 17;… vgl. auch Rn. 22) ist auch der Senat der Auffassung, dass dieses Grundrecht Schulträgern nicht nur das Recht zugesteht, bei Abschluss des Schulvertrages eine Auswahlentscheidung zu treffen, sondern die Gewährleistung des Grundrechts letztlich auch bedeutet, dass sich ein privater Schulträger vom Schüler wieder trennen können muss, und zwar nicht nur zu den erschwerten Bedingungen, die für staatliche Schulen gelten.
Eine Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteilung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH NJW 2005, 1774, 1775; BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 19).
Grundlage der vom Landgericht bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 2008, 1064 war eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Schulträgers enthaltene Klausel, wonach das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei (nur) zum 31. Januar oder zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden kann.
Diese eigenverantwortliche Prägung und die Ausgestaltung des Unterrichts bedingt die Freiheit des Schulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann (…BverfGE 112, 74, 83 = juris Rn. 41; BGH NJW 2008, 1064 = juris 22).
Denn genauso wie die Eltern eines Schülers, die zu der Auffassung gelangten, dass die ausgewählte Schule für ihr Kind doch nicht die "richtige" Schule sei, ein Interesse daran hätten, eine Kündigung zum Schul-(halb-) Jahresende nicht gegenüber dem Schulträger oder - im Streitfalle - vor Gericht rechtfertigen zu müssen, habe der Schulträger ein Interesse daran, nicht anlässlich einer solchen, in Verfolgung seines Erziehungskonzepts ausgesprochene Kündigung seine pädagogischen Grundprinzipien auf den Prüfstand stellen zu müssen (BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 21-23).
Für den hier gegebenen Fall der Kündigung zum Ende des dritten Tertials, das mit dem Ende des Schuljahres nach § 14 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes zusammenfällt, bestehen derartige Bedenken ohnehin nicht, weil jedenfalls das Schuljahresende eine in der Natur eines Schulvertrages liegende deutliche Zäsur darstellt (vgl. dazu die schon mehrfach zitierte Entscheidung BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 16).
Auch in diesem Zusammenhang ist erneut zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Fehlen einer wirksamen Kündigungsklausel dem Vertragspartner des Schulträgers gemäß den §§ 242, 157 BGB ein ordentliches Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen jedenfalls zum Ende des ersten Schulhalbjahres und zu jedem Schuljahresende zuzugestehen ist (BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 23).
- BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08
Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein …
Jedoch sind die notwendigen tatsächlichen Feststellungen bereits getroffen; da weitere Aufklärung auf-Kommentar: grund des umfassenden Vortrags beider Parteien nicht mehr zu erwarten ist, kann der Senat die Würdigung selbst vornehmen (vgl. z.B. BGHZ 124, 39, 45 ; Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07 - NJW 2008, 1064, 1066, Rn. 26 …und vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04 - NJW-RR 2006, 496, 498 , Rn. 14). - BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08
Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders
Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beklagte durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten ihrer Vertragspartner durchzusetzen versuchte, ohne von vornherein auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. nur Senatsurteil BGHZ 175, 102, 107 f, Rn. 19). - BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10
Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des …
Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne von § 307 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; s. etwa Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 107 Rn. 19;… vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08, NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29;… vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57, 58 Rn. 18;… vom 18. März 2010 - III ZR 254/09, NJW 2010, 3222, 3224 Rn. 23 …und vom 23. September 2010 aaO Rn. 12). - BGH, 12.02.2009 - III ZR 179/08
Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung eines Vertragspartners durch eine …
Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (z.B. Senatsurteil BGHZ 175, 102 ,107 Rn. 19). - OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 4 U 183/21
Kündigungsklausel in Privatschulvertrag - Wirksamkeit
- BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09
Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über …
- OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22
Privatschulkündigung nach Drohungen von Eltern wegen Corona-Schutzmaßnahmen …
- OLG Hamm, 25.09.2014 - 4 U 99/14
Formularmäßiger Ausschluss der Abtretung von Mängelansprüchen in den AGB eines …
- BGH, 11.04.2013 - III ZR 249/12
Umfang der Rückgabepflichten und Räumungspflichten des Pächters eines …
- OLG Köln, 20.03.2020 - 20 U 240/19
Geschlechtsumwandlung berechtigt kirchliche Privatschule nicht zur Kündigung …
- BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12
Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von …
- OLG Hamm, 28.02.2017 - 24 U 105/16
Dienstvertrag; Kündigung; Höhere Dienste; feste Bezüge; Beratungsleistungen
- LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
Geschlechtsumwandlung: Neugebackener Junge bleibt in Mädchenschule
- AG München, 09.07.2015 - 213 C 13499/15
Kündigungsfrist für Kindergartenplatz
- BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass …
- OLG Brandenburg, 26.03.2021 - 4 U 26/21
Wirksamkeit der Kündigung eines Kinderbetreuungsvertrages durch die …
- BGH, 22.09.2016 - III ZR 264/15
Kapitalanlagegesellschaft: Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel in …
- OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 119/08
Kündigung eines Steuerberatervertrages; Wirksamkeit der formularmäßigen …
- BGH, 20.10.2011 - IX ZR 10/11
Erfüllung eines Dienstverhältnisses des Insolvenzschuldners durch den …
- OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11
Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern
- LG Köln, 19.08.2021 - 14 O 487/18
- LG Düsseldorf, 25.06.2010 - 22 S 282/09
Kein Ausschluss der freien Kündigung durch AGB!
- OLG Frankfurt, 27.01.2011 - 15 U 84/10
Wirksamkeit der Kündigung eines Internatsvertrages
- LG Koblenz, 24.11.2022 - 3 O 37/22
Streit zwischen Eltern und Kindergarten: Kindertagesstätte darf …
- LG Düsseldorf, 27.08.2010 - 22 S 12/10
Beschränkung der Kündbarkeit eines Vertrags über eine Reservierung einer …
- AG Brandenburg, 06.12.2017 - 34 C 32/17
- LG München I, 07.11.2017 - 13 S 8263/17
Ausschluss der Kündbarkeit von Krippenverträgen im Sommer
- BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder …
- OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Zulässigkeit eines in einem Privatschulvertrag vereinbarten "Probejahrs" mit …
- OLG Köln, 24.08.2012 - 19 U 78/12
- OLG München, 09.06.2011 - 29 U 635/11
Vermittlungsvertrag für Veranstaltungstickets: Wirksamkeit einer Klausel über die …
- LG Köln, 26.08.2014 - 5 O 61/14
- LG Aachen, 20.04.2012 - 9 O 318/11
Anforderungen an die Möglichkeit zur halbjährlichen Kündigung eines privaten …
- LG Düsseldorf, 24.09.2010 - 22 S 64/10
Beschränkung der Kündbarkeit eines Vertrags über eine Reservierung einer …
- OLG Köln, 07.05.2015 - 19 U 147/14
Vergütungsansprüche des Trägers einer Privatschule nach fristloser Kündigung des …
- OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19
- OVB 34 -, Abkürzung der Verjährung, vor 2002 geschlossener HVV, …
- OLG Köln, 16.04.2012 - 11 U 206/11
- AG Frankfurt/Main, 10.05.2019 - 32 C 2036/18
Streit in der Kosmetikschule berechtigt nicht zur Kündigung des Schulvertrags
- LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
Wirksamkeit des Ausschlusses von Katalogangaben als Bestandteil der vertraglich …
- OVG Sachsen, 18.07.2019 - 2 B 166/19
Schulrecht; Privatschule; Schulvertrag